AU bei studentischer Arbeit auf Stundenbasis

iNFECTED_pHILZ

Commodore
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
4.304
Hallo zusammen,

Leider hat mir Google nichts sinnvolles geben können also frag ich mal hier :

Ich, Student und angestellt als HiWi bei einer Firma in der Nähe arbeite auf Stundenbasis meine FE Modelle/ Konstruktionen ab.
Da ich jetzt diese Woche aber wegen Grippe nicht arbeiten gehen kann, wollt ich mal fragen ob es Sinn macht sich eine AU ausstellen zu lassen.

Ich kann halt kommen und gehen wie ich mag und werde monatsweise dann einfach mit den gestempelten Stunden bezahlt.
Da so ja keine feste Arbeitszeit vorhanden ist und im Krankheitsfall ja nicht Stempel, auch keinen Anspruch habe auf Stunden die dadurch ausfallen.
Oder sehe ich das falsch und eine AU würde mir einen ( durchschnittlich 8h/woche momentan ) Tag Zeit gutschreiben?
 
Das kommt mMn auf deinen Vertrag an. Normal werden dir doch pro Tag x Stunden vereinbarte Arbeitszeit verrechnet. Also theoretisch. Mit einer AU würdest du dann diese Stunden bekommen.
Wenn du nur eine monatliche, maximale Arbeitszeit hast (Damit du nicht als Vollzeitkraft giltst) wirds schwierig.
Man müsste also wissen, was genau in deinem Vertrag steht, um das bewerten zu können.
 
Und die nächste Frage, bist Du denn auch versichert/angemeldet bei der Arbeit und werden vom Verdienst Sozialversicherungs-Beiträge gezahlt?
 
Und bei der Arbeit einmal anrufen und nachfragen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kausu
werkam schrieb:
Und die nächste Frage, bist Du denn auch versichert/angemeldet bei der Arbeit und werden vom Verdienst Sozialversicherungs-Beiträge gezahlt?
BridaX schrieb:
Und bei der Arbeit einmal anrufen und nachfragen?
Ist bei einem großen Automobilzulieferer, deswegen denke ich, dass da alles angemeldet ist.
Denke aber nicht, dass der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner für Rechtsfragen ist.
Ergänzung ()

Khaotik schrieb:
Das kommt mMn auf deinen Vertrag an. Normal werden dir doch pro Tag x Stunden vereinbarte Arbeitszeit verrechnet. Also theoretisch. Mit einer AU würdest du dann diese Stunden bekommen.
Wenn du nur eine monatliche, maximale Arbeitszeit hast (Damit du nicht als Vollzeitkraft giltst) wirds schwierig.
Man müsste also wissen, was genau in deinem Vertrag steht, um das bewerten zu können.
Danke, das ergibt durchaus Sinn.

Bin jetzt einfach mal von ausgegangen, dass es wie beim normalen arbeits/Krankheitsrecht da eine firmenunabhängige eindeutige Vorgehensweise gibt.
Was Recht angeht, bin ich leider echt nicht fit, deswegen finde ich es immer ganz interessant wenn man da was dazu lernt :)

Im Vertrag festgehaltene Arbeitszeit sind 3 Wochenstunden, wobei beiden Seiten klar war, dass es 1-2 8h tage werden. (Zumindest außerhalb der Klausurzeit.)
Was aus Firmensicht auch Sinn macht, da so wie ich es aus dem Vertrag lesen konnte die AU Tage dann anteilig auf die Wochenstunden hoch gerechnet werden. Sprich 2 Tage krank bei mir = 3h * 2/7..
Dann mach ich lieber ne KaffePause mehr das nächste mal und bin gedanklich quitt
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind diese Wochenstunden auf irgendwelche Tage gelegt? Wie bekommst du denn Urlaub?

Natürlich ist das Unternehmen dein erster Ansprechpartner - die haben den Vertrag erstellt und wissen entsprechend wie man damit umgehen soll.

Du bist vermutlich nicht (über das Unternehmen) krankenversichert weil du nur geringfügig Beschäftigt bist. Als Student ist das aber fast egal. Nur Krankengeld gibts halt nicht.
Du hast trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In deinem Fall wären das eben die 3 Wochenstunden, wenn du eine ganze Woche ausfällst (sofern der Vertrag nicht mehr hergibt, aber das frag am besten deine Personalabteilung)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kausu
Irgendwie versteh ich das Problem nicht - wenn du dich nicht gut fühlst, dann geh doch schnell zu deinem Arzt, lass dir eine AU geben und schicke die an deinen AG und Krankenkasse... auf dem AG Abschnitt steht doch eh nicht drauf, was du hast. Kann ich gerade nicht nachvollziehen.
Ergänzung ()

iNFECTED_pHILZ schrieb:
Ich kann halt kommen und gehen wie ich mag und werde monatsweise dann einfach mit den gestempelten Stunden bezahlt.
Du bist doch aber angestellt und muss daher doch einen Arbeitsvertrag haben oder verstehe ich das falsch?
 
Ich glaub der TE wiegt ab ob es sich zeitlich lohnt zum Arzt zu gehen. 5 Arbeitstage AU könnte bedeuten, dass er 3h weniger arbeiten müsste... Sinds nur 2 Tage, könntens grad mal 1h und ein bisschen sein. Beim Arzt sitzen benötigt aber auch Zeit und wenns nichts ernstes ist, dann kann er sich das sparen und arbeitet das einfach gemütlich nach.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iNFECTED_pHILZ
ah okay danke - wahrscheinlich liegt es daran, dass ich immer "nur" ganz normal angestellt war. Azubi/Studium und dann Arbeit.
Ich verstehe nämlich den Unterschied nicht, da er geschrieben hat, dass er sich nicht fühlt und er die Woche zu Hause bleiben wird - wo ist dann der Unterschied bei einer AU?

Ok jetzt habe ich es kapiert - musste erst einmal umdenken :)
 
iNFECTED_pHILZ schrieb:
Denke aber nicht, dass der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner für Rechtsfragen ist.

Achso, du willst dich rechtlich mit dem Arbeitgeber anlegen oder wie?
Wie es rechtlich ausschaut ist erst relevant wenn man den Rechtsweg bestreiten will.
Will man das nicht, sollte man sich zuerst an die Personalabteilung wenden.
Die sagen einem wie sie das handhaben.

Wenn du dann denkst die ziehen dich über den Tisch, dann kannst du immer noch den Rechtsweg einschlagen.
Dann wirst du aber nicht sehr lange Freude an dem Arbeitgeber haben.


--> Frag das Personalbüro, die sind dafür zuständig!
alternativ einfach die AU abgeben und hinterher schauen was auf dem Stundenkonto steht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BridaX
hallo7 schrieb:
Ich glaub der TE wiegt ab ob es sich zeitlich lohnt zum Arzt zu gehen. 5 Arbeitstage AU könnte bedeuten, dass er 3h weniger arbeiten müsste... Sinds nur 2 Tage, könntens grad mal 1h und ein bisschen sein. Beim Arzt sitzen benötigt aber auch Zeit und wenns nichts ernstes ist, dann kann er sich das sparen und arbeitet das einfach gemütlich nach.
Danke, trifft es auf den Punkt.

florian. schrieb:
Achso, du willst dich rechtlich mit dem Arbeitgeber anlegen oder wie?
Wie es rechtlich ausschaut ist erst relevant wenn man den Rechtsweg bestreiten will.
Will man das nicht, sollte man sich zuerst an die Personalabteilung wenden.
Die sagen einem wie sie das handhaben.

Wenn du dann denkst die ziehen dich über den Tisch, dann kannst du immer noch den Rechtsweg einschlagen.
Dann wirst du aber nicht sehr lange Freude an dem Arbeitgeber haben.
Nein ich will mich nicht mit ihm anlegen.
Wozu auch, besteht ja auch kein Problem zwischen uns.
Ich wollte nur wissen wie sowas abläuft in Falle einer Stundenbasierten Arbeit. Ich sehe halt nur nicht, warum mein Arbeitgeber mich über gelebtes Recht besser informieren könnte als unabhängige Dritte wie sie hier im Forum anzutreffen sind.
 
iNFECTED_pHILZ schrieb:
Ich sehe halt nur nicht, warum mein Arbeitgeber mich über gelebtes Recht besser informieren könnte als unabhängige Dritte wie sie hier im Forum anzutreffen sind.

Kommt auf die Größe deines Unternehmens an aber ab einer bestimmten Größe, gibt es Personal Referenten und andere Mitarbeiter die gar nichts anderes machen als sich mit solchen Fragen zu beschäftigen.
 
Man könnte auch mal den Betriebsrat fragen, bei grossen Firmen sind diese ja auch meist sehr gut vertreten.
 
Ah mit Betriebsrat ist ne gute Anlaufstelle, stimmt.
Aber glaub das ist es wie oben erläutert wohl nicht wert. Aber so bin ich jetzt ja auch schlauer und fahr für den nächsten Vertrag die Stunden höher ( zumindest auf dem Papier)
 
Was studierst du überhaupt? Eine AU ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In der Regel muss man die einreichen, wenn man arbeitsunfähig ist.
Ich nehme mal an, dass du fragen wolltest ob du Geld kriegst, wenn du arbeitsunfähig bist? Die Antwort ist einfach: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
die regelmäßige Arbeitszeit zählt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iNFECTED_pHILZ
MUSS man eine AU wirklich abgeben? Man darf ja auch arbeiten gehen, obwohl man AU ist.
 
Zurück
Oben