Doc Foster
Fleet Admiral
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Aber es steht doch ganz eindeutig im 474 I 1 drin, was ein Verbrauchsgüterkauf ist, es muss sich lediglich um eine bewegliche Sache handeln, mit Verbrauch hat das ganze nichts zu tun.
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Laien hingegen können weiter an den lieben Gott oder sonstwas glauben, da ist Wissen nur fehl am Platz.
ThomasSilent schrieb:Das Schwimmbecken wurde aber wohl mit Wasser gefüllt und benutzt. Ich meine nur, ich kaufe mir jetzt z.B ein Schlauchboot. Das zerlege ich auf einer Isarfahrt - dickes Loch oder was auch immer. Dann poliere ich es auch Neuszustand, gehe in den Laden und verlange mein Geld zurück? Und das nach 2 Monaten? Im Laden behaupte ich dann einfach ich habe aus aufgeblasen, zu Wasser gelassen und dann sofort das Loch bemerkt. Der Verkäufer muss mir dann wegen der Beweislastumkehr das Gegenteil beweisen? Wer würde bei sowas bitte noch verkaufen? So könnte ich mir ja dann zumindest nach deinen Aussagen alle 2 Monate völlig "legitim" ( unter der Annahme dass die Wahrheit einfach unter Verschluss bleibt) ein neues Schlauchbott holen? Sry aber ich glaub das einfach nicht das es so einfach ist.
Gratulation...aber ich denke ganz so einfach ist es einfach nicht
ThomasSilent schrieb:Das Schwimmbecken wurde aber wohl mit Wasser gefüllt und benutzt. Ich meine nur, ich kaufe mir jetzt z.B ein Schlauchboot. Das zerlege ich auf einer Isarfahrt - dickes Loch oder was auch immer. Der Verkäufer muss mir dann wegen der Beweislastumkehr das Gegenteil beweisen? Wer würde bei sowas bitte noch verkaufen? So könnte ich mir ja dann zumindest nach deinen Aussagen alle 2 Monate völlig "legitim" ( unter der Annahme dass die Wahrheit einfach unter Verschluss bleibt) ein neues Schlauchbott holen? Sry aber ich glaub das einfach nicht das es so einfach ist.