Aufblasbares Schwimmbecken > Luft entweicht

Aber es steht doch ganz eindeutig im 474 I 1 drin, was ein Verbrauchsgüterkauf ist, es muss sich lediglich um eine bewegliche Sache handeln, mit Verbrauch hat das ganze nichts zu tun.
 
Jo nachdem ich mir die genaue Defintion der beweglichen Sache durchgelesen habe ist es mir relativ klar. Dennoch sind die jursitischen Bezeichnungen total irreführend. Ein Schwimmbecken fällt nach 474 als bewegliche Sache in die Verbrauchsgüter mit ein. Woanderst wird es als Gebrauchsgegenstand bezeichnet.

Aber der Knackpunkt war bei mir das mit der beweglichen Sache. Dennoch denke ich dass er kaum Chancen hat ein Nagelneues Schwimmbecken zu bekommen, ausser der Verkäufer zeigt Kulanz. Ob ein Gerichtsverfahren wegen einem 20€ Planschbecken Sinn machen würde sei mal dahingestellt. Zudem denke ich das Urteil wird bei so einem Fall wohl eher zugunsten des Verkäufers ausfallen wird.
 
Zunächst wurde ja der Verkäufer noch gar nicht mit dem Mangel konfrontiert, so dass seine Reaktion noch gar nicht abschätzbar ist.

Wenn er aber die Vermutung des § 476 BGB nicht widerlegen kann, dann hat der Käufer einen Nachlieferungsanspruch und wird mit diesem auch vor Gericht obsiegen.
Gerichte sind an das Gesetz gebunden und entscheiden das nicht mal eben so aus einem Gefühl heraus...
 
Das Schwimmbecken wurde aber wohl mit Wasser gefüllt und benutzt. Ich meine nur, ich kaufe mir jetzt z.B ein Schlauchboot. Das zerlege ich auf einer Isarfahrt - dickes Loch oder was auch immer. Dann poliere ich es auch Neuszustand, gehe in den Laden und verlange mein Geld zurück? Und das nach 2 Monaten? Im Laden behaupte ich dann einfach ich habe aus aufgeblasen, zu Wasser gelassen und dann sofort das Loch bemerkt. Der Verkäufer muss mir dann wegen der Beweislastumkehr das Gegenteil beweisen? Wer würde bei sowas bitte noch verkaufen? So könnte ich mir ja dann zumindest nach deinen Aussagen alle 2 Monate völlig "legitim" ( unter der Annahme dass die Wahrheit einfach unter Verschluss bleibt) ein neues Schlauchbott holen? Sry aber ich glaub das einfach nicht das es so einfach ist.

Gratulation...aber ich denke ganz so einfach ist es einfach nicht
 
Sorry, aber ich habe mir für meine Verhältnisse viel Zeit genommen, um dir das plausibel zu machen, mit Glauben hat das nichts zu tun, aber für Kampf gegen Windmühlen fehlt mir der Nerv.

Es hat einen Grund, warum sich das große Ganze Rechtswissenschaft nennt und der Jurist eine lange Ausbildung durchläuft.

Laien hingegen können weiter an den lieben Gott oder sonstwas glauben, da ist Wissen nur fehl am Platz.
 
Also wäre der theoretische Sachverhalt den ich geschildert habe mit dem Schlauchboot wirklich so möglich?

Laien hingegen können weiter an den lieben Gott oder sonstwas glauben, da ist Wissen nur fehl am Platz.

Kein Grund in Arroganz zu verfallen. Ich denke es gibt genug Themen über die ich dich auch aufklären könnte. Ich kenne das Gesetz halbwegs (Zumindest hat man Anspruch, auch wenn viele Verkäufer das bis jetzt immer noch nicht wahr haben wollen - oft genug erlebt ) nur ich habe noch nie mit jemand der scheinbar wirklich Ahnung von den Verbraucherrechten hat darüber auseinander zu setzten. Beantworte nur noch bitte meine Frage oben dann wäre auch von meiner Seite alles geklärt :)
 
ThomasSilent schrieb:
Das Schwimmbecken wurde aber wohl mit Wasser gefüllt und benutzt. Ich meine nur, ich kaufe mir jetzt z.B ein Schlauchboot. Das zerlege ich auf einer Isarfahrt - dickes Loch oder was auch immer. Dann poliere ich es auch Neuszustand, gehe in den Laden und verlange mein Geld zurück? Und das nach 2 Monaten? Im Laden behaupte ich dann einfach ich habe aus aufgeblasen, zu Wasser gelassen und dann sofort das Loch bemerkt. Der Verkäufer muss mir dann wegen der Beweislastumkehr das Gegenteil beweisen? Wer würde bei sowas bitte noch verkaufen? So könnte ich mir ja dann zumindest nach deinen Aussagen alle 2 Monate völlig "legitim" ( unter der Annahme dass die Wahrheit einfach unter Verschluss bleibt) ein neues Schlauchbott holen? Sry aber ich glaub das einfach nicht das es so einfach ist.

Gratulation...aber ich denke ganz so einfach ist es einfach nicht

Kurz und knapp: Doch (siehe § 476 BGB). Und trotz dem von dir geschilderten Risikos, werden tagtäglich Millionen von Gegenständen verkauft. Irgendwie komisch, oder?

Bevor du Doc Arroganz unterstellst, solltest du dir das BGB mal genauer durchlesen oder wenigstens den Wikipediaartikel zur Gewährleistung, der ist ganz anständig.
 
Naja unterstellen ist in meinen Augen etwas anderes. Aber vielen Dank für die Aufklärung. Ist aber wirklich irgendwie komisch, ich wusste z.B dass dies bei Elektroartikeln usw alles kein Problem ist, aber dass der Sachverhalt auch auf ein Planschbecken zutrifft konnte ich mir irgendwie schwer vorstellen. Aber zum Glück kauft der Ottonormalbürger um etwas zu behalten. Ich denke da nagt auch noch die Vergangenheit (sowas war früher ja nicht so einfach möglich) und der Verkäufer, der das Gesetz gern mal leugnet.

Also Merci nochmal, wieder was gelernt
 
ThomasSilent schrieb:
Das Schwimmbecken wurde aber wohl mit Wasser gefüllt und benutzt. Ich meine nur, ich kaufe mir jetzt z.B ein Schlauchboot. Das zerlege ich auf einer Isarfahrt - dickes Loch oder was auch immer. Der Verkäufer muss mir dann wegen der Beweislastumkehr das Gegenteil beweisen? Wer würde bei sowas bitte noch verkaufen? So könnte ich mir ja dann zumindest nach deinen Aussagen alle 2 Monate völlig "legitim" ( unter der Annahme dass die Wahrheit einfach unter Verschluss bleibt) ein neues Schlauchbott holen? Sry aber ich glaub das einfach nicht das es so einfach ist.

So einfach ist das auch nicht.
 
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