[Aufklärungsrunde] Was ist Gewährleistung Garantie Umtauschrecht & Fernabsatzrecht

War es nun Hilfreich

  • Jo, endlich kenn ich ausgiebig meine Rechte

    Stimmen: 15 78,9%
  • Nee, was war das nochmal, also hab ich Garantie egal was ich kaufe?!

    Stimmen: 4 21,1%

  • Umfrageteilnehmer
    19
Ich sehe da keinen Anspruch.

Denn als Käufer bekommst Du dein Geld abzüglich des Nutzungsvorteils, den Du gezogen hast.

Wo genau ist also der Schaden, den Du geltend machen willst?
 
vielleicht gehen die Fragen in dieser Runde zu weit aber ich sehe bei einem Nutzungsvorteil auch einen Nachteil wenn man eben diesen Nutzungsvorteil nicht hat, i.d.R. muss man ja längere Zeit auf die Sache verzichten.

Praktisches Beispiel: Eine Grafikkarte ist 2 mal defekt und jeweils 6 Wochen unterwegs. Bei 5 Monaten "Nutzungsdauer" sehe ich da keine Vorteile, eher den Schaden, dass ich das System nicht nutzen kann und ein Preisverfall stattfindet der sich i.d.R. gewaschen hat.
 
Gegenfrage.

Dieser Thread soll mit Halbwissen aufräumen und dann postest Du etwas, vom dem Du steif und fest behauptest, dass dies nun einmal so ist, schreibst dann aber als Begründung ein gefühltes Das-wird-schon-richtig-sein hin.

Passt irgendwie nicht, oder?
 
Was heißt hier Halbwissen?

Bleiben wir beim Beispiel Grafikkarte:

ich zitiere mal Wikipedia weils hier passt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Sachmangel

Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).

kann mir kein Onlinehändler oder sonstiger Computerladen erzählen, dass man ne Grafikkarte nicht sofort tauschen kann. Manche Händler bieten eine gleichwertige Ersatzkarte während der Reparaturzeit an (finde ich annehmbar).

Ich meine ich ich will mich nicht hier rumstreiten, ich will nur darauf aufmerksam machen, dass man sich heute nicht alles bieten lassen muss.
 
Und was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Die von dir zitierte Schadensersatzpflicht bezieht sich auf die Mehrkosten, die du hast, wenn du die Grafikkarte nochmal woanders kaufst, weil dein Händler dir deine nicht rechtzeitig tauschen kann ;)

Übrigens ist nicht das Recht, was bei Wikipedia steht, sondern was die deutschen Richter entscheiden, nur mal so ein Anstoß für die konstruktive Quellensuche ;)
 
Ich denke, dass man bei Wikipedia mehr erfährt als bei den meisten 7 Punkten Juristen auf weiter Flur :D

Was ich letztlich damit sagen will, dass niemand 6 Wochen auf ne Grafikkarte verzichten muss nur weil sie defekt ist. Eine angemessene Frist setzen (eine, maximal zwei Wochen) und ggf. Druck machen. Bei guten Händlern ist es Usus, dass defekte Karte i.d.R. sofort getauscht werden.
 
Meine Freundin studiert Jura und sie meint zu mir immer, dass es Schlimmeres gibt als Nichtwissen: Halbwissen.

Die Leute lesen im Internet Paragrafen oder die Wikipedia und meinen dann gleich, die Rechtslage einschätzen zu können.

Dabei gilt:
Keine Regel ohne Ausnahme, der gerade gelesene Paragraf kann sich zwei Seiten weiter schon wieder als nicht anwendbar entpuppen oder wird vor Gericht ganz anders interpretiert als der Normalbürger es denken könnte. Genau lesen ist schwierig. Manchmal kommt es auf ein einziges Wort an, das die Rechtslage komplett anders aussehen lässt.

So wie Du Paragrafen zitierst, wirkt sich das direkt auf die Meinung anderer aus.

"Hey, ich habe gelesen, ich kriege Schadensersatz, weil meine Grafikkarte schon vier Wochen unterwegs ist. Das stand in der Wikipedia und bei Computerbase!"

Helfen tut das keinem. Aber spaßeshalber kannst Du ja mal den Schaden beziffern, der dir entstanden ist.
 
es geht doch nicht darum Geld zu verlangen weil die Karte weg ist, es geht darum an der gekauften Karte möglichst viel Spaß zu haben und wie man erreichen kann, dass der Händler einen nicht übern Tisch zieht indem man seine Rechte kennt.
 
Das erreichst Du aber nicht, indem Du mit dem Händler Schadensersatzansprüche verrechnest, die irgendwie schon entstanden sein sollen, gerichtlich aber noch gar nicht feststehen.

Wichtig ist für den Käufer, einzuschätzen, was er erwarten kann. Im vorliegenden Fall, wenn der Händler nach einem Jahr die Grafikkarte nicht mehr reparieren kann und keine andere mehr da hat, ist er berechtigt, einen Abzug für die Nutzung zu berechnen. Dagegen kann der Käufer nichts machen.

Ist die Grafikkarte hingegen in der Reparatur und man wartet bereits sechs Wochen auf die Rückkehr, sollte man eine Frist setzen und mit Rücktritt drohen.

Es ist in solchen Fällen wichtig, den Einzelfall zu betrachten. Was hat der Händler zugesagt, was der Käufer in Auftrag gegeben und so weiter. Juristen äußern sich ungern pauschal. Da kommt bei meiner Freundin dann immer der Hinweis "Kommt auf den Sachverhalt an".

Im Zweifel gilt, dass man lieber doch nicht auf eigene Faust recherchieren sollte, sondern Leute fragt, die sich mit so etwas auskennen. Im Internet ist das schwerlich möglich, da viel zu viele Einzelmeinungen kursieren, bei denen keiner eine Garantie auf Richtigkeit gibt. Sich ein wenig ins Kaufrecht einzuarbeiten ist natürlich jedem überlassen. Die meisten (ich auch) haben ja vielleicht im Studium Begegnung mit kleinem und großen BGB-Schein gemacht.
 
mein persönlicher Tipp ist zu dieser Sache (ich bekomme kein Geld dafür) bei Amazon oder Alternate kaufen (die haben oft günstige Angebote auch wenn sie nicht immer die günstigsten sind) und bei Reklamationen gibts kein Geschiss.

Was die Juristen betrifft, die meisten die ich kenne (sind einige in Tübingen) haben wie du schon geschrieben hast, unterschiedliche Meinungen. Viele sind auch arbeitslos oder verdienen nicht viel. Ist schon ein Scheissjob, wollte nicht tauschen wollen.
 
Zu der Beschränkten Gewährleistung.

Naja hab halt den Sandisk Sansa Fuze NEU gekauft für 59€ und mich würde es halt schon extreme anpissen wenn dass Teil nach 1.5 Jahren den Geist aufgibt.

Hab ich dann noch Möglichkeiten auf umtausch=?

Bei meinem REAL Player (Watson) bekam ich nach 1,6 jahren dass volle Geld zurück (70€) obwohl nur die Kopfhörerbuchse einen weg hatte (Reparatur vlt 5€^^)
:PUSCH
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt wie so oft darauf an.

Bietet der Hersteller noch Garantie? Das sollte der unkomplizierteste Weg sein.

Andernfalls wende dich an den Händler. Wenn er kulant ist, wird er das Gerät entweder zurücknehmen, sofern kein Austausch möglich ist, oder an den Hersteller senden.

Ist er es nicht, wird er dich mit dem Verweis auf die Beweislastumkehr dazu auffordern, nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Kaufzeitpunkt vorlag. Das kannst Du nicht und somit bliebst Du auf deinem defekten Gerät sitzen.
 
@pain

Schauste hier, denke ich haste Glück gehabt, bzw gut gekauft!
 
aso sry, dachte das wäre eine
 
Ja dass kapier ich sowie so nicht so ein vlt 10€ artikel 5Jahre zu geben ist ja mal total behindert.Und so teuren sachen wie Mp3 Player und co nur 1 Jahr zugeben Oo.
 
naja eine Speicherkarte geht bei Sachgemäßer Nutzung halt nicht so schnell in Ar***.

Bei dem MP3 Player kann Allerhand passieren. Außerdem du sagst es ja schon ein 10€ Artikel, den kann man ja auch von der Herstellerseite aus ganz simpel tauschen ohne auf großen kosten sitzen zu bleiben.
 
Bei Speicherkarten, USB-Sticks oder Speicherriegeln ist es zudem so, dass dort mangels mechanischer Bauteile und hoher Fertigungsgüte ein einmal funktionierendes Produkt kaum noch einen Defekt aufweist.

Ich war mal bei einer Veranstaltung von Kingston und dort wurde mitgeteilt, dass man mit einer Defektrate über die Laufzeit von Modulen von um die 0,5% rechnet. Zwar im Servermarkt, aber von solchen Defektraten können Festplatten- oder Mainboardhersteller nur träumen.
 
noch eine Anmerkung zu zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen:
wichtig ist hierbei, dass der Mangel jeweils der gleiche sein muss. Geht bei einem Laptop zweimal das Touch-Pad, zweimal die Grafikkarte und zweimal die Hintergrundbeleuchtung kaputt, hast du Pech gehabt und man sollte sich fragen, ob man nicht mal hochwertige produkte anstelle billiger kaufen sollte :)
 
Ergänzend sollte man zum besseren Nachweis bei späteren Problemen jeden Reparaturversuch dokumentieren und gegenzeichnen lassen. Oft werden Geräte einfach nur abgegeben oder eingeschickt. Später fällt es dann schwer, dem Verkäufer nachzuweisen, was überhaupt defekt war und repariert wurde. Fotos des Gerätes mögen übertrieben sein, hört man allerdings von manchen Horrorgeschichten aus c't und Co, wo Geräte in desaströsem Zustand aus der Reparatur kamen, sieht das wieder anders aus.
 
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