Ausbildung und Kindergeld

nedim89

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2006
Beiträge
1.676
Guten Tag,

und zwar hab ich das Problem, dass meine Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Meine Ausbildungsvergütung liegt bei 750 Eur Brutto, begonnen habe ich ab dem 1. September und seit dem her bekommen das meine Eltern nicht. Ich habe gehört, da soll es Möglichkeiten geben das Kindergeld zu bekommen (mit ner Riesterrente oder so). Kennt sich in diesem Themengebiet vielleicht einer aus?
 
Also ich habe damals in der Ausbildung eine betriebliche Altersvorsorge "Deutsche Bahn Pensionsfond" oder wie das bei uns heißt abgeschlossen.

Mir wurde monatlich ein kleiner Betrag (steht auch auf dem Lohnstreifen) vom Gehalt abgezogen. Dadurch kam ich untert die Freigrenze und konnte Kindergeld wieder empfangen.
 
Wie du mit 750€ brutto über die 7.680 EUR Kinderfreibetrag kommst musst du mir aber mal erklären ;)
Rechne dein Netto mal 12 und guck wo du stehst ... Kinderfreibetrag geht von netto aus.
Weihnachtsgeld und Zulagen musst du dazu rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich dachte es geht vom Brutto aus... warum bekommen dann meine Eltern kein Kindergeld mehr, versteh ich nicht -.-
ich meinte Brutto 650 hat mich oben verschrieben

Netto verdien ich 515,- €
 
Steht alles in o.g. Link. Nachrechnen und bei Familienkasse nachfragen. Falls sich da ein Fehler eingeschlichen hat, hast du Anspruch auf die nicht ausgezahlten Beträge

Netto verdien ich 515,- €
Treffen alle weiteren Faktoren im genannten Link zu - läufts auf einen Fehler hinaus.
Bei 515€ netto bist du ganz sicher unter dem Wert
 
Wenn Du noch nicht 18 Jahre bist sollte es da gar keine Probleme geben, meine Tochter hat seit September ein ähnliches Einkommen und da sie noch nicht 18 ist bekömmen wir auch weiter Kindergeld.
Selbst beim Sohn mit 19 Jahren ist das so, nur das bei Ihm alle halbe Jahre ein Einkommensnachweis fällig wird.
 
7680,00 Einkommensgrenze
+ 920 Euro Werbungskostenpauschale
+ SV Beiträge
= Grenzbetrag, bis zu dem man verdienen darf.

Wenn du vor der Ausbildung kein Einkommen gehabt hast, dann dürftest du schon für 2008 den Grenzbetrag nicht überschreiten. Es kommt auf das Einkommen im Kalenderjahr an, sofern man für das ganze Kalenderjahr auch Anspruch auf Kindergeld hat.

Brutto hättest du fürs Kalenderjahr 2009:

750 * 12 = 7800 Euro
-920,00 Euro Werbungskostenpauschale
- 1638,00 Euro Sozialversicherungsbeiträge (21% von 7800,00 Euro)
= 5242 Euro

Wenn ich das so grob runterrechne, müsstest du unter dem Grenzbetrag liegen.

Hast du noch weitere Einkünfte? Weihnachtsgeld?

@Nedim98

Geh mit dem Kindergeldbescheid zum Anwalt.
 
Haben denn Deine Eltern das Kindergeld auch neu beantragt, ab dem 18.ten muss man es neu beantragen oder eine entsprechende Bescheinigung einreichen (bevor man rausfällt).
Also wenn Du vorher zur Schule gegangen bist, wusste das Amt wann die Schule normalerweise endet, bis zu dem Zeitpunkt haben sie dann auch wohl gezahlt. Nun hast Du Arbeit. Da ich nun davon ausgehe, dass Du >18 bist, müssen Deine Eltern neu beantragen, einfach den Ausbildungsvertrag einreichen (Kopie reicht) und dann wird wieder gezahlt. Wenn nicht, gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, mit den Gründen warum gezahlt werden muss. Gründe siehe oben.

@Drachton
Kinderfreibetrag geht von netto aus. Weihnachtsgeld und Zulagen musst du dazu rechnen.

Falsch

Hierzu hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 11.01.2005 (Az.: 2 BvR 167/02) entschieden, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht in die Bemessungsgröße von zurzeit 7.680,00 EUR einbezogen werden dürfen. Es ist also nicht der volle Bruttobetrag des Einkommens des Kindes aus einer solchen Beschäftigung maßgeblich. Die Sozialversicherungsbeiträge sind vielmehr vom Bruttoeinkommen abzuziehen.

Bei dem Einkommen, was er hat, zahlt er aber fast keine Steuern, sodass Deine Rechnung in etwa hinkommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin jetzt im dritten Lehrjahr, und da wirds langsam richtig knapp, ich habe 899.- Brutto, von 30 tagen Urlaubsgeld dann das weihnachtsgeld das wird richtig eng ^^
 
Eine Frage, sorry wenn ich den Thread jetzt missbrauche.

Wenn einem Azubi eine Lebensversicherung von ca. 7000 Euro ausgezahlt wird, wird das Geld als Einkommen im Bezug aufs Kindergeld angerechnet?
 
Alle Einnahmen werden aufs Einkommen gerechnet, auch Zinsen und Erträge aus Vermietung usw.., dann denke ich mal, das auch eine Auszahlung der Lebensversicherung (Kapitalerträge oder Einkünfte aus Kapitalvermögen ) dazu zählt.
Ob nun die gesamten ca. 7.000 € angerechnet werden oder nur der Teil, den Du als Zinsen auf das eingezahlte Geld bekommst, weiss ich nicht. Dazu geben aber die Kindergeldkassen Auskunft.

Zu den Einkünften und Bezügen des Kindes zählen z. B.

* Lohn oder Gehalt (auch aus 400€-Jobs). Anmerkung: Wenn auf der Gehaltsabrechnung zwischen "Steuerbrutto", "SV-Brutto" und "Gesamtbrutto" unterschieden wird: Bei "Gesamtbrutto" steht das hier benötigte Bruttogehalt. Es zählt das gesamte Brutto, nicht nur der zu versteuernde Anteil.
Außerdem Entgelt und Sachbezüge beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ/FÖJ).
* Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit (aus Gewerbe oder als Freiberufler)
* Kapitalerträge (Zinsen und ähnliches)
* Renten (z. B. Waisen- oder Halbwaisenrente)
* der BAföG-Zuschuss; das BAföG-Darlehen bleibt dagegen unberücksichtigt
* Der Sold von Bundeswehr oder Zivildienst gehört nicht zu diesen Einkünften; wohl aber das Entalssungsgeld (siehe Urteil des BFH aus dem Jahr 2002). Genaueres erfährt man bei den Kindergeldstellen der Arbeitsämter.

Unterhalt von den Eltern zählt nicht zu den Einkünften und Bezügen.
 
So wie ich das verstehe, werden also Zinsen, bzw. das, was nicht selbst eingezahlt wurde angerechnet, richtig?

Edit: Hups, steht ja im 2. Absatz. Werde mich mal genauer erkundigen. :)
 
Die Frage wird sein, wer das Geld eingezahlt hat, Du oder derjenige der Dich als Begünstigten eingetragen hat. Denke mal nicht, dass Du schon so alt bist eine Lebensversicherung ausgezahlt zu bekommen und dann auch noch Kindergeldanspruch hast. Die Auskünfte sollte aber auch der Vertreter der Versicherung machen können.
 
Eingezahlt wurde von der Mutter, der Versicherungsnehmer ist der, um den es geht und der hat Kindergeldanspruch. Sozusagen eine andere Form des Sparens. :)
 
Die Versicherung läuft also auf den Namen von dem der das Kindergeld bekommt oder ist er der Begünstigte, weil die Mutter ihn eingetragen hat, wenn es zur Auszahlung kommt, ist er derjenige der es bekommt. Dann ist es eine Einnahme, die muss zum Einkommen gerechnet werden, evtl gibt es da noch den Freibetrag von ca. 800 €, kenne mich aber nicht damit aus.
 
Ok, denn werd ich mich weiter erkundigen. Danke soweit! :)
 
Zurück
Oben