kennyalive
Admiral
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das ist so nicht richtigriDDi schrieb:t3 bedeutet aber nicht ausgemustert, das ist t5 und bedeutet: komplette löschung aus der datenbank der wehrüberwachung. nur damit kannst du dir absolut sicher sein, dass nicht doch noch irgendwann ein briefchen reinflattert.
ich kann ja mal den brief posten, der mir (aber erst auf anfrage) geschickt wurde
Sehr geehrter Herr *****
für Ihr Schreiben vom 27. September 2005 in Ihrer Wehrpflichtangelegenheit danke ich Ihnen. Zu Ihrer Unterrichtung teile ich Ihnen dazu Folgendes mit:
Mit Inkrafttreten des Zweiten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes am 1. Oktober 2004 wurde das Wehrpflichtgesetz u.a. dahingehend geändert, dass der bisherige Verwendungsgrad "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3)" entfallen ist. Wehrpflichtige mit diesem Verwendungsgrad gelten nach neuem Recht als "nicht wehrdienstfähig (T5)". Sie unterliegen damit einer Wehrdienstausnahme und stehen grundsätzlich nicht mehr für eine Heranziehung zum Wehrdienst zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
...
das heißt also T3 = T5 = ausgemustert