stePHan212
Ensign
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 159
Hallo,
bei uns in der Straße parkt immer ein Auto (A oder B) in einer T-Kreuzung:
Wenn man da von oben kommt muss man in den Gegenverkehr fahren. Man sieht aber nicht gut nach links (aus Fahrtrichtung) in die Straße und sieht nicht, ob von dort ein Fahrzeug kommt. Meiner Meinung nach besteht hier erhöhte Unfallgefahr und ein Verstoß gegen:
Nun zu meiner Frage:
Gilt das mit den 5 Metern auch hier?
Kann ich dieses Fahrzeug abschleppen lassen und wenn ja wie?
Vielen Dank für euere Antworten!
PS: Falls das hier das falsche Forum ist, bitte verschieben.
bei uns in der Straße parkt immer ein Auto (A oder B) in einer T-Kreuzung:
Wenn man da von oben kommt muss man in den Gegenverkehr fahren. Man sieht aber nicht gut nach links (aus Fahrtrichtung) in die Straße und sieht nicht, ob von dort ein Fahrzeug kommt. Meiner Meinung nach besteht hier erhöhte Unfallgefahr und ein Verstoß gegen:
Einmündungsbereich (§ 12 Abs.3 Nr.1 StVO)
Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift (5 Meter zur Schnittkante)
Nun zu meiner Frage:
Gilt das mit den 5 Metern auch hier?
Kann ich dieses Fahrzeug abschleppen lassen und wenn ja wie?
Vielen Dank für euere Antworten!
PS: Falls das hier das falsche Forum ist, bitte verschieben.