Auto abschleppen lassen

stePHan212

Ensign
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Hallo,

bei uns in der Straße parkt immer ein Auto (A oder B) in einer T-Kreuzung:
abschleppen.jpg


Wenn man da von oben kommt muss man in den Gegenverkehr fahren. Man sieht aber nicht gut nach links (aus Fahrtrichtung) in die Straße und sieht nicht, ob von dort ein Fahrzeug kommt. Meiner Meinung nach besteht hier erhöhte Unfallgefahr und ein Verstoß gegen:
Einmündungsbereich (§ 12 Abs.3 Nr.1 StVO)

Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift (5 Meter zur Schnittkante)

Nun zu meiner Frage:
Gilt das mit den 5 Metern auch hier?
Kann ich dieses Fahrzeug abschleppen lassen und wenn ja wie?

Vielen Dank für euere Antworten!

PS: Falls das hier das falsche Forum ist, bitte verschieben.
 
Also wenn, dann ruf die Polizei/Ordnungsamt. Die sollte das abschleppen lassen. Rufst du den Abschlepper, dann bezahlst auch du die Kosten, nicht der Falschparker! Damit hast du sonst Kosten und morgen stehen die wieder da.
 
Oder wenn du weißt wem das Auto gehört kannste ja auch durchaus mal freundlich fragen ob er nicht woanders parken kann :rolleyes:
 
Nach meiner Kenntnis gilt der Abstand von 5 m nicht auf der der Einmündung gegenüberliegenden Straßenseite.
Wenn die Straßenverhältnisse ein besonderes Gefährungspotential durch parkende Autos erhielten, hätte die Ordnungsbehörde vermutlich dort ein Parkverbot ausgewiesen.

So ganz verstehe ich auch dein Problem nicht. Wenn du von oben kommst, bist gegenüber dem aus der Seitenstraße Kommenden vorfahrtberechtigt. Dessen Sicht ist durch das parkende Auto (A oder B) nicht beeinträchtigt.
Oder verstehe ich etwas falsch?
 
Das ist eine dumme Lücke im Gesetz...
Kannst in abschleppen lassen... aber... musst das erstmal wahrscheinlich selber
zahlen, bis vor Gericht geklärt ist, ob gerechtfertigt oder nicht...
Hab öfter mal so Vollpfosten in meiner Garageneinfahrt stehen... no chance...:freak:
 
Sehr interessante Frage, kenne solche Situationen, würd mal nett in einer Fahrschule fragen bzw. Polizei eben, ich denk die beantworten sowas ganz flott. :)
 
@China

das liegt vermutlich an dem Grundsatz, daß Abschleppen nur bei einer Gefährdungssituation erlaubt sein soll. Häufig geht von einem Parken auf einer Garagenauffahrt keine Gefährdung aus.

Dazu kommt, daß die Gerichte das Abschleppen in einer solchen Situation nur als sofort ergriffene Maßnahme zulassen. D.h. eigentlich könntest du den Fahrer direkt darauf ansprechen, auf deiner Auffahrt nicht zu parken. Wenn er bereits ein paar Minuten dort steht, ist die Chance vertan.

Eine Rechtslage, die nicht gerade dem Rechtsempfinden entgegenkommt.:rolleyes:
 
Heist das, dass wenn ich auch auf nem Privatgelände Parke
und der Typ mich abschleppen lässt, dass er dann auch zahlen muss ?

Denn hier liegt ja Gefährdungssituation vor,
oder wird das anders geregelt weil das n Privatgelände ist !?
 
Auf dem Privatgelände, d.h. in deinem Garten gilt nicht die StVO :D.
Du wirst daher keine Polizei einschalten können, um ein dort abgestelltes Auto abschleppen zu lassen.

Das kannst du nur privat durchführen, mit der Gefahr, daß zu auf den Kosten, die der Abschleppdienst natürlich nur von dem Auftraggeber verlangen kann, sitzen bleibst.
 
MacII schrieb:
Auf dem Privatgelände, d.h. in deinem Garten gilt nicht die StVO :D.

Naja, im Garten Parke ich eigentlich nicht :D
aber nah dran ;)

Es geht darum dass wenn ich n Kumpel von mir besuchen will
erstma nach nem Parkplatz suchen muss :(
Auf der Straße ist alles voll und ich fahre in den Hof.
Da steht aber son schönes Schild "Privat"
So und nu hab ich angst dass wenn ich mal wieder nach Hause will
mein Auto nicht mehr dort steht wo es sein sollte !
Deswegen parke ich immer knapp vor einer Garage :D
Naja, mir wurde gesagt dass der Typ dort sein Auto nicht hat
und dort nur seinen Krämpel ablegt.
 
Also, vor der Polizei bist du da sicher.:D

In der unbefugten Nutzung des privaten Hofs könnte jedoch eine Besitzstörung liegen und es liegt im Ermessen des Eigentümers, wie und ob er darauf reagieren will. Ich denke, daß er dir Gelegenheit geben muß, dein Auto selbst vorher zu entfernen, bevor er es abschleppen läßt; es sei denn, er hat dir schon vorher einmal ein "Hausverbot" erteilt.
 
MacII schrieb:
So ganz verstehe ich auch dein Problem nicht. Wenn du von oben kommst, bist gegenüber dem aus der Seitenstraße Kommenden vorfahrtberechtigt. Dessen Sicht ist durch das parkende Auto (A oder B) nicht beeinträchtigt.
Oder verstehe ich etwas falsch?
Um Sichtbeeinträchtigung geht es nicht. Ja, da ist rechts vor links. Ein nach links abbiegender Verkehrsteilnehmer achtet darauf, ob von rechts jemand kommt.
Aber was wenn jemand nach rechts abbiegen will (also von der Seitenstraße nach oben)? Der muss sich ja nicht um rechts vor links kümmern. Aber wenn ich an dem Auto durchfahr bin ich im Gegenverkehr und somit auf seiner Seite. Dann krachts und ich wär sicherlich schuld. Oder muss ein Rechtsabbieger auch auf sowas gefasst sein? Nun verstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht darum dass wenn ich n Kumpel von mir besuchen will
erstma nach nem Parkplatz suchen muss
Auf der Straße ist alles voll und ich fahre in den Hof.
Gehört der Hof zum Haus/Wohnung deines Bekannten? Dann bist du Besucher. Der
Eigentümer muß, wie MacII erwähnt, dir die Gelegenheit geben den Wagen zu entfernen.
 
@stePHan212

jupp, Problem erkannt.

Der muss sich ja nicht um rechts vor links kümmern.

Oh doch. Der Rechtsabbieger, - also derjenige, der in deinem Beispiel nach oben fahren will - hat die Vorfahrt des von oben kommenden zu beachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vorfahrtsberechtigte auf der rechten oder linken Straßenseite fährt. Die Vorfahrt gilt für die gesamte Staßenbreite.
 
phil. schrieb:
Gehört der Hof zum Haus/Wohnung deines Bekannten? Dann bist du Besucher.

Also das ist eine gute Frage.
Da steht halt ein Häuserblock und ich fahre
in den Hof durch so einen kleinen Tunnel rein.

Bis jetzt hat sich auch keiner beschwert.
Ein anderer freund kommt immer mit seinem Motorrad dahin
und wenn er mal so Nachts wieder wegfährt wirds laut.
Daraufhin wurde halt meinem Kumpel bescheid gesagt.

Nun muss er erst sein Motorrad ausem Hof schieben und dann erst anmachen :D
 
Ich hab noch ein bisschen im Internet nachgeschaut und folgendes gefunden:

Nach diesem Thread gilt rechts vor links auf der ganzen Straßenbreite. D. h. wenn ich von oben komme und mir einer aus der Seitenstraße reinfährt, ist der schuld.
Kann mir das jemand bestätigen?

//edit: hat sich erledigt, danke MacII

Hier geht es darum, ob an besagter Stelle das Parken verboten ist, oder nicht. Hier scheint aber keine Einigkeit zu herrschen.
Weiß jemand was genaueres?
 
Zuletzt bearbeitet: (edit)
@stePHan212

Kann ich bestätigen. Siehe meinen Beitrag #15.

Edit: Auch zu spät.
 
Wie viel Platz bleibt denn noch auf der Straße?

Nen dickes Feuerwehrauto muss da durch passen.
Außerdem muss das Haus für die Feuerwehr erreichbar sein. Also könnte in dem Fall die Feuerwehrzufahrt zugeparkt sein. Das sind Abschleppgründe.
Aber selber abschleppen lassen würde ich nicht tun. Und die Frage nach dem Parken müssen die grünen (neuerdings blauen) Männchen beantworten oder das Ordnungsamt.
Ich würde da einfach mal anrufen und fragen. Das kostet nichts (außer Telefongebühren).

Edit:

(3) Das Parken ist unzulässig:

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Bis zu 5m heißt ja eingentlich auch dazwischen.
 
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