Auto gemietet,schadensmeldung, was nun?

AgimFrankfurt

Cadet 3rd Year
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März 2009
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57
Hallo liebe CB mitglieder

brauche dringend rat da ich nicht weiß was ich machen soll

Es geht um :

Habe mir vor ca. 4 wochen ein auto bei der vermietung SIXT geholt nach 3 tagen spaß mit dem auto gab ich es ohne schlechtes gewissen zurück
war am frankfurter hauptbahnhof habe das auto so geparkt wie beschrieben bin dan zum SIXT schalter anschließend fragte ich dort ob das auto besichtigt wird der nette herr am schalter sagte ich solle nur den schlüssel abgeben und das wars

so nun 2 wochen später flattert mir ein schadensformular ins haus in dem drin steht dass ich angeblich AN DER STOSSSTANGE BEIFAHRER SEITE EINEN RISS verursacht haben soll

nun so weit so gut

vor der anmietung habe ich mir das auto genau angeschaut da ist mir die beschädigung auch aufgefallen habe mir dann gründlich den mietvertrag durch gelesen und es stand drinn:


Fahrzeug bei Uebergabe beschädigungsfrei mit Ausnahme

*Stosstange vorne : Beifahrerseite : Kratze : mittel

Und ohne schlechtes gewissen nahm ich das auto so wie es war


War bei der sixt stelle und die meinten das ich ein brief schreiben soll in dem ich alles schilder was war
Habe den brief auch angefangen aber leider habe ich keine ahnung wie ich den brief weiter formulieren soll

Habt ihr eventuell tipps für mich ?

Mit freundlichen Grüßen
Agim



PS. MIT DEM SCHREIBEN BIN ICH SOWEIT

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Schreibens, vom 02.03.2009, teile ich Ihnen mit, dass ich keinerlei Schäden am Fahrzeug, während der Mietzeit, Wahrgenommen habe und ich mir in folge dessen keiner schuld bewusst bin.


Im Mietvertrag, war notiert, dass das Fahrzeug schon vor meiner Anmietung Schäden hatte.
Im Schadensformular was Sie mir zukommen lassen haben, sind die Beschädigungen gelistet, die ich angeblich verursacht haben soll. Die Vorschäden, welche im Mietvertrag stehen, werden mir zugleich vorgeworfen, verursacht zu haben.
 
hört sich gut an, kanst ohne bedenken so abschicken.
 
Bis auf die Kommasetzung...
alle Kommata im ersten Absatz weg außer die nach "teile ich ihnen mit", "damen und herren", "notiert".
Im zweiten Absatz im ersten Satz keine Kommata.
 
Naja, ich würde der Form halber noch auf die Rechtschreibung achten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Schreibens vom 02.03.2009 teile ich Ihnen mit, dass ich keinerlei Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit, wahrgenommen habe und ich mir in Folge dessen keiner Schuld bewusst bin.


Im Mietvertrag, war notiert, dass das Fahrzeug schon vor meiner Anmietung Schäden hatte.
Im Schadensformular, welches mir von Ihnen zugeschickt wurde, sind die Beschädigungen aufgelistet, die ich angeblich verursacht haben soll. Die Vorschäden, welche im Mietvertrag stehen, werden mir zugleich vorgeworfen, verursacht zu haben.


Müsste so jetzt stimmen, hab allerdings auch nur den Text überflogen.
 
***XXX*** schrieb:
hört sich gut an, kanst ohne bedenken so abschicken.

Ja um Gottes Willen, bist du gerade besoffen oder so? :D Das ist absolut nicht in Ordnung.

@Agim:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Schreibens vom 02.03.2009 teile ich Ihnen mit, dass ich während der Mietzeit keinerlei Schäden am Fahrzeug verursacht habe und daher die Schuld an dem mir zur Last gelegten Schaden von mir weise.
Im Mietvertrag war notiert, dass das Fahrzeug schon vor der Anmietung an der fraglichen Stelle beschädigt war."

So würde ich das schreiben, das gibt im Grunde doch genau das wieder, was passiert ist.
 
Ich danke euch bisher

Die Rechtschreibung ist kein Problem da noch einiges verbessert wird.

Jetzt die Frage stimmt der Text soweit oder soll ich noch etwas hinzufügen bzw ändern?
Meint ihr ich hätte Chancen den Fall zu gewinnen ?


*edit*

Danke schonmal.
Soll ich den Text so abschicken wie du es mir geraten hast oder soll ich noch etwas hinzufügen?
Mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengefügt, bitte Forenregeln beachten)
Ich hab den TE eher so verstanden, dass durchaus Schäden am Auto entstanden sind, und er diese auch einsieht. Allerdings werden ihm weitere Schäden zur Last gelegt, die jedoch bereits vor seinem Benutzung am Auto bestanden.
 
DunklerRabe schrieb:
@Agim:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Schreibens vom 02.03.2009 teile ich Ihnen mit, dass ich während der Mietzeit keinerlei Schäden am Fahrzeug verursacht habe und daher die Schuld an dem mir zur Last gelegten Schaden von mir weise.
Im Mietvertrag war notiert, dass das Fahrzeug schon vor der Anmietung an der fraglichen Stelle beschädigt war."


Kann ich den Text so abschicken?
In was für einer Form solle ich den Brief abschicken, Brief, Fax oder email ?

mfg
agim
 
Ich würde einen Brief oder Fax nehmen. Emails sind meines Wissens nach noch keine rechtskräftigen Dokumente. Du bist also mit einem Brief oder Fax auf der sicheren Seite.
 
dercoole schrieb:
Ich hab den TE eher so verstanden, dass durchaus Schäden am Auto entstanden sind, und er diese auch einsieht. Allerdings werden ihm weitere Schäden zur Last gelegt, die jedoch bereits vor seinem Benutzung am Auto bestanden.

@dercoole

Am Mietwagen habe ich keine Schäden verursacht. Als ich den Wagen abgeholt habe waren die mir zu last gelegten Schäden schon vorhanden!

(Die Vorhanden Schäden)Im Mietvertrag : Stosstange : Beifahrerseite > Kratzer * Mittel
(Die Schäden welche ich verursacht haben soll) Im Schadensformular : Stosstange vorne Beifahrerseite Riss

Da stimmt was nicht. Aus dem kratzer soll ich angeblich einen Riss gemacht haben???
 
ICh würde einen Brief schreiben und noch vielleicht eine Kopie des Briefes beilegen, in dem dir vorgeworfen wird, die Schäden verursacht zu haben. Falls du noch drankommen solltest wäre eventuell auch noch eine Kopie deines Mietvertrages sehr hilfreich weil der ja belegt, dass da schon ein Schaden war. Ansonsten finde ich die Formulierung von DunklerRabe sehr gut und sachlich. So würde ich das dann wegschicken.
 
Vollkommen richtig, wenns eilig ist ein Fax, sonst ein Brief. Es gibt Sonderfälle, z.B. ein PDF per EMail ist durchaus auch zulässig, aber der klassische Weg ist der Brief.

Wenn das inhaltlich so stimmt kannst du das noch mit Adressen, Datum usw. im Kopfbereich versehen, unterschreiben und ab dafür. Idealerweise legst du der Einfachheit halber noch eine Kopie des Mietvertrags bei, worauf die fragliche Passage mit dem vermerkten Schaden erkenntlich ist.
 
Papst_Benedikt schrieb:
ICh würde einen Brief schreiben und noch vielleicht eine Kopie des Briefes beilegen, in dem dir vorgeworfen wird, die Schäden verursacht zu haben. Falls du noch drankommen solltest wäre eventuell auch noch eine Kopie deines Mietvertrages sehr hilfreich weil der ja belegt, dass da schon ein Schaden war. Ansonsten finde ich die Formulierung von DunklerRabe sehr gut und sachlich. So würde ich das dann wegschicken.

Den Mietvertrag habe ich. Werde gleich morgen den Brief abschicken. Danke


*edit*

Meint ihr ich hätte da eine Chance diese Angelegenheit zu gewinnen ?

Es ist schon fragwürdig das aus einem Kratzer ein Riss ensteht. Den Schaden den ich verursacht haben soll gibt es ja in einer Form schon (Kratzer) Es kommt ja auch nicht so oft vor das man genau an der Stelle ein schaden rein macht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengefügt, bitte Forenregeln beachten!)
Ich sehe da eigentlich nicht das Problem drin, genau für solche Fälle wird das alles im Vertrag vermerkt, damit es hinterher kein Palaver gibt.
 
DunklerRabe schrieb:
Ich sehe da eigentlich nicht das Problem drin, genau für solche Fälle wird das alles im Vertrag vermerkt, damit es hinterher kein Palaver gibt.

Als ich am SIXT Schalter war um mich zu beschweren wurde mir gesagt dass ich wenig chancen hätte da vorher nur ein Kratzer da gewesen wäre und ich den Riss in der Stosstange verursacht hätte
 
Ja klar, das hätten die gerne. Wenn DIE dir ein Auto vermieten, wo die Stossstange beschädigt ist, müssten die auch damit rechnen das sich hinter dem oberflächlichen Kratzer vielleicht schon ein Haarriss befindet, der sich durchs fahren (Erschütterungen, vielleicht ein Schlagloch) auch weiten kann. Da kannst du aber nichts dafür, das hätten die sich früher überlegen sollen.
 
@DunklerRabe

Meinst Du also ich hätte gute Chancen ?

Nochmal zur Beschädigung

Im Mietvertrag steht kratzer. Im Schadensformular Riss.

An der Stosstange sah es nie nach einem Kratzer aus. Es war eingedrückt, als wäre jemand in eine Anhängerkupplung rein gefahren so eingerdückt ist das.
 
Ich sehe dich zumindest mal im Recht. Recht haben und Recht bekommen sind leider immernoch zwei verschiedene Dinge.
Am besten wäre dann wohl gewesen, wenn du bereits bei der Anmietung darauf hingewiesen hättest, das das schon mehr als ein Kratzer is.
Trotzdem, erstmal wie oben besprochen antworten, dann kann man weiter sehen. Die werfen dir ja etwas vor, also sollen sie es dir auch nachweisen. Halte ich für fast unmöglich, vorallem wenn an genau der Stelle bereits ein Schaden war.
 
Danke bisher für Eure Anworten.

Werde berichten was aus dem Fall geworden ist

Gute nacht @all
 
Also ich würde dir auch gute Chancen einräumen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Waren es mehrere kleine Kratzer oder nur einer?

Ansonsten kannst du ihnen ja sagen, dass die Wahrscheinlichkeit dermaßen gering sei, mit unterschiedlichen Gegenstädenen oder verschiedenen Auffahrpfosten oder sonstwas an genau der selben Stelle einen Kratze zu einem Riss zu erweitern so dass man hinterher nur noch den Riss sieht.
 
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