Auto verkauft? BEtrug?

Benjiberlin

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Hallo,



ich weiß zwar jetzt nicht ob ich hier in dem richtigen Forum bin aber ich probiers einfach mal.



Habe am 23.8.12 meinen BMW als Gebrauchtwagen an einen Händler verkauft.

Da dies mein erster Autoverkauf war, war ich mir generell etwas unsicher, zumindest wurde alles vertraglich festgehalten und es wurde mir 3 mal zugesichert das noch in der selben Woche der Wagen abgemeldet wird etc.



Heute gucke ich dann per Online Banking auf mein Konto und sehe das vom Finanzamt für mein altes Auto die steuer abgebucht wurde.

Ich war total geschockt und konnte es nicht glauben, habe sofort beim Autohändler angerufen der jetzt nicht zu erreichen war.

Habe den Nachbarhändler angerufen und ihm gesagt das dieser mich dann umgehend zurückrufen soll.

Da ich weiß das der Wagen für seinen Auszubildenen war und dieser auch mit dem fährt weiß ich das mein Auto nicht zum Verkauf war sondern im Alltäglichen Straßenverkehr teilnimmt.



Ich habe jetzt die lastschrift widerrufen ---- Richtig?

Was hab ich jetzt für möglichkeiten?



Ich hab den VErtrag einfach mal eingescannt und die persönlichen Sachen wie Stempel geschwärzt.
 

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Wurde die Steuer evtl nur für den Zeitraum vor dem Autoverkauf abgebucht?
 
Benjiberlin schrieb:
Ich habe jetzt die lastschrift widerrufen ---- Richtig?

Was hab ich jetzt für möglichkeiten?

Vorweg, ich bin kein Jurist. Somit keine Gewähr für meine Aussagen.

Die Lastschrift einfach zu widerrufen ist vermutlich ein Fehler gewesen, vor allem ohne vorher Rücksprache mit der Zulassungsstelle/Finanzamt zu halten. Da werden vermutlich Kosten auf dich zukommen, denn wenn das Fahrzeug wirklich nicht umgemeldet wurde, dann ist die Forderung gegen dich erstmal berechtigt.

Deine Möglichkeiten?!
Als erstes würde ich bei der Zulassungsstelle anrufen und Fragen ob das Auto noch auf dich läuft, falls ja -> Fragen was du tun kannst.
Dann würde ich den Händler kontaktieren, ggf. auch persönlich und um eine Klärung und Erstattung der Steuer bitten.
Sollte das Auto sogar noch vor Ort stehen, dadrauf bestehen, dass die sofort mit dir zur Zulassungsstelle fahren und das Auto umgemeldet wird. Sollten diese nicht darauf eingehen -> Polizei anrufen!
Falls Händler nicht reagiert und Auto nicht auffindbar ist -> Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
 
Hallo,

nein die Steuer war definitiv für ein gesamtes Jahr nicht nur für den zeitraum, dann wäre das ja kein Problem gewesen.
 
Wende dich an deine Versicherung und teile mit, dass du wegen des Verkaufs die Versicherung kündigst.
Sobald die Versicherung beendet ist, rufst du beim Straßenverkehrsamt an und fragst nach ob der Käufer
das Auto ab-/umgemeldet hat. Dann merken die dort, dass er ohne Versicherung rumfährt und lassen
den Wagen stilllegen.

P.S. Im Kaufvertrag ist das nicht richtig zu erkennen: habt ihr vereinbart, dass der Händler den Wagen ummeldet?
 
Also der Versicherung habe ich sofort bescheid gesagt und es von der Versicheurng abgemeldet schon zwei Tage nach verkauf des Wagens.

Ja wurde sogar dreimal darauf hingewiesen das der Wagen um-abgemeldet wird. Hab extra mehrfach nachgefragt.
 
Richtig wäre es gewesen mit der Überweisung und dem Vertrag zur Zulassungsstelle zu gehen und dort nachzusehen, ob alles richtig gelaufen ist. Einfach Überweisung stornieren kann dir echt Ärger bereiten.

Die Mühlen der Bürokratie hier laufen sehr langsam. Hatte das Gleiche Problem, als ich meinen alten Wagen verkauft und einen neuen gekauft hatte. Da wurde doppelt abgebucht und zu Jahresanfang die Differenz zurückgezahlt, da die Datenverwaltung intern wohl nicht so schnell ist und Abbuchungen automatisch vom System vorgenommen werden.

Da freut man sich wie ein Schnitzel...
 
wie kann man denn ein Auto bitte angemeldet verkaufen? Aber die Quittung hast du ja bekommen, sei froh, dass es nur die Steuer ist und keine Straftat damit begangen wurde.
Ich weiß nicht, ob es etwas bringt zum Straßenverkehrsamt zu gehen, da du zum Abmelden den Brief benötigst und es ja auch so sein könnte, dass du dich mit dem Käufer geeinigt hast, die Steuern noch zu übernehmen.
Ich gebe den Tipp nicht oft, aber ich würde mich schnellstens an einen Anwalt wenden, da du als Halter erstmal zur Verantwortung gezogen wirst, wenn mit dem Auto etwas passiert.
Mit ganz viel Glück ist es aber auch einfach nur ein Irrtum des Finanzamtes, da würde ich sofort anrufen und fragen was los ist.
 
methadron schrieb:
wie kann man denn ein Auto bitte angemeldet verkaufen?

Indem man mit dem Auto zum Händler fährt, dort erst die Nummernschilder demontiert und anschließend mit dem Bus zur Zulassungsstelle fährt zwecks Abmeldung.

Andernfalls wären gegebenenfalls ein Autotransporter oder Tageskennzeichen nötig, da man ein abgemeldetes Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen darf.
 
@lokist: Du hast natürlich recht, aber man kann sich ja in mehreren Foren eine Meinung einholen vielleicht hatte ja jemand aus dem einen Forum mal eine ähnliche Situation und kann mir einen Tipp geben. Und im Recht Forum hier ist die Frage sicherlich nicht falsch aufgehoben.

Naja hab jetzt alles Gefaxt zur Zulassungsstelle und Finanzamt mit einem Schreiben das ich das Auto nicht mehr besitze etc. Mal gucken was bei rauskommt.
 
Damien White schrieb:
Indem man mit dem Auto zum Händler fährt, dort erst die Nummernschilder demontiert und anschließend mit dem Bus zur Zulassungsstelle fährt zwecks Abmeldung.

Andernfalls wären gegebenenfalls ein Autotransporter oder Tageskennzeichen nötig, da man ein abgemeldetes Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen darf.

Falsch. Ein Kfz darf im gleichen Zulassungsbereich sowohl abgemeldet zum Straßenverkehrsamt, wie auch nach der Abmeldung im gleichen Zulassungsbereich zum Abstellort (das kann auch der Hof des Händlers sein) bewegt werden.
 
Vielleicht noch als Ergänzung zu den korrekten Ausführungen von methadron die entsprechende Stelle im Gesetz: §10 Abs. 4 FZV. Dort wird sogar geregelt, dass die Fahrt nicht nur auf den gleichen Zulassungsbezirk begrenzt ist, sondern man sich auch in einem angrenzenden bewegen darf.
Üblicherweise ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten, dass nach Abmeldung das Fzg. noch bis zum Ablauf des gleichen Tages versichert ist, so dass die Voraussetzungen des vorgenannten § im Regelfall erfüllt sein dürften.
 
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