Auto Zweitwagentarif Verwirrung: Kennt sich jemand aus?

SimonK91

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März 2012
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Hallo Forum,

bei mir ist bei der Zweitwagen Versicherung letztes Jahr vermutlich einiges schief gelaufen und ich hoffe dass mir jemand da etwas helfen kann:

Ausgangslage: Ich habe seit einigen Jahren (ca. 7-8 Jahre) einen Zweitwagen angemeldet und hatte dementsprechend schon einiges an Rabatt/ Schadensfreiheitsklassen gesammelt, sodass es immer sehr günstig war einen Zweitwagen anzumelden.

Letztes Jahr gab es leider einen sehr unübersichtlichen Fahrzeugverkauf vom Zweitwagen (der Käufer ist ca 2 Monate mit meiner Versicherung weiter gefahren, meldete das Auto erst 2 Monate verspätet ab, usw), und gleichzeitig hatte ich bereits meinen neuen Zweitwagen angemeldet und die Vorversicherung angegeben (mit den Versicherungsdaten vom vorherigen Auto, sodass entsprechende Schadensfreiheitsklassen übernommen werden).

Dann kam mit einigen Wochen Verspätung ein Brief von der neuen Versicherung, in dem es sinngemäß hieß, dass die Vorversicherung die angegebenen Schadensrabatte nicht bestätigen kann, und der Beitrag wurde auf 100% festgesetzt. (Vermutlich, weil die Versicherung noch aktiv war?)... Dadurch habe ich nun die letzten 12 Monate extrem viel Geld gezahlt...

Meine Frage wäre: Wie komme ich nun wieder in die Struktur rein, dass ich beim Abschluss einer neuen Zweitwagen Versicherung wieder meine Schadensfreiheitsrabatte geltend machen kann? Man muss ja immer die Rabattklasse von der Vorversicherung angeben, da steht nun aber Beitragssatz: 100% ?... Die Möglichkeit mir das rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr gutzuschreiben wird wohl verstrichen sein, oder? Vermutlich hat sich der Zeitraum ca 4 Wochen überschnitten, wo ich quasi damals einen Zweitwagentarif angemeldet hatte, aber defacto 3 Autos gleichzeitig angemeldet waren...
Da in allen Zeiträumen nie ein Schaden angemeldet wurde, muss ich nun für die neue Versicherung die Vor-Vorversicherungsunterlagen haben und es wird 2 schadensfreihe Jahre daraufaddiert? Vermutlich nicht...:rolleyes:

Etwas wirr und unübersichtlich, ich weiß. Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich beschrieben.

DANKE im voraus!
 
Die Versicherung bitten, erneut anzufragen. Wenn der Rabatt nun frei ist, wird er gutgeschrieben.

Tipp: Nächstes Mal das Auto vor Verkauf abmelden. Der Käufer kann sich ein Kennzeichen mitbringen.
 
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@Mustis Danke für das Feedback. Ja, so werde ich es ab jetzt auch machen. Hatte mir damals zwar in den Kaufvertrag schreiben lassen, dass sich der Käufer zur unverzüglichen Abmeldung verpflichtet, aber wenn er nichts drauf gibt, steht man dumm da... Daraus lernt man.

Denkst du ich habe eine Chance dass der Rabatt rückwirkend angerechnet werden kann? Ich vermute wie gesagt dass ca 10-11 Monate von den 12 Monaten der Rabatt hätte geltend sein müssen...
 
Normalerweise zu dem Datum wo er dann eingetragen wird. Rückwirkend denke ich eher nicht.
 
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Hast du da keine Telefonnummer oder irgendeine Filiale mit Ansprechpartner vor Ort? So was lässt sich auf diese Weise sicher am ehesten beantworten/regeln. Ich bin selbst ein großer Telefoniermuffel - aber bei so was würde ich eher zum Telefon greifen als in nem Forum nachzufragen.

Gruß

Micha
 
@SimonK91
Hast Du mal darüber nachgedacht, den Dir durch die verspätete Abmeldung entstandenen Schaden gegenüber dem Käufer geltend zu machen?
 
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@Dominion: Hab ich mir auch schon gedacht und warum hast Du @SimonK91 erst so spät mitbekommen, dass der Käufer die Karre nicht abgemeldet hat? Keine Kritik, interessiert mich nur.
 
Mustis hat es schon richtig erklärt. dein rabatt bleibt 7 jahre lang erhalten, den kannst du also immernoch wieder aktivieren. die 12 monate, die du mit einem neuen rabatt gefahren bist, sind natürlich verloren.
aber ich wundere mich auch, warum dir die rückstufung nicht aufgefallen ist? da hättest du doch hellhörig werden müssen, zumal das sicher deutlich teurer war.
im übrigen: hätte der käufer in den zwei monaten einen unfall gebaut, hätte er damit deinen rabatt kaputt gefahren!
also wie Mustis schon sagt: immer das auto abgemeldet verkaufen. der käufer kann das auto auch mit kurzzeitkennzeichen mitnehmen, das ist nicht dein problem.
 
Warum ich den Rabatt nicht direkt beanstandet habe lag einfach daran dass mich das ganze gestresst hat und ich irgendwann einfach froh war dass er die Karre abgemeldet hat, es kamen wöchentlich Bußgeldbescheide rein wegen Falschparken usw. Einfach unfassbar was es für Menschen gibt. Dann war er abgemeldet und ich hab 3 Kreuzzeichen gemacht und damals wars mir dann auch egal mit der Hochstufung. War halt Lehrgeld. Das soll halt jetzt ab dem nächsten Versicherungsjahr wieder mit den Rabatten versichert werden, noch mehr Geld will ich damit auch nicht aus dem Fenster werfen...

Danke für euren Input. Dann muss ich wohl wirklich mal am besten anrufen und hoffen dass der Callcenter Mitarbeiter gut ausgeschlafen hat und schon ein paar Kaffee drin hat, um mir folgen zu können :D

Da das Versicherungsjahr ja jetzt eh rum ist, muss ich zwingend noch mit der aktuellen Versicherung Kontakt aufnehmen das die das für die nächsten 2 Wochen noch anfragen, oder kann ich direkt bei der neuen Versicherung anfragen und denen das mitteilen dass sie bei dem Rabatt von vor 2 Jahren schauen sollen?
 
Das ist an sich egal. Wie es dir beliebt. Wenn du es bei der neuen erst machst, musst du allerdings nicht den "aktuellen" Vorvertrag nehmen, sondern eben den davor angeben. Da musst du auch nicht viel erklären, einfach bei Vorversicherung den Vertrag mit dem hohen Rabatt angeben und fertig. Solange ein vertrag nicht über 7 Jahre lang ruht, kann der Rabatt jederzeit wieder übernommen werden.
 
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@Mustis Danke für die Info, dann macht es mehr Sinn es direkt bei der neuen dann anzugeben und die aktuelle für die 2 Wochen nicht noch Umstände zu machen. Ich fragte mich nur ob das überhaupt möglich ist... Mal angenommen ich hätte bei der aktuellen Versicherung einen Schaden gehabt, dann könnte ich ja die Rückstufung der Rabatte für die neue Versicherung einfach umgehen indem ich die Rabatte von der 2 Jahre alten Versicherung angebe, die ja auch bestätigen "keine Schäden zu melden"... Daher dachte ich das geht nicht einfach so...
 
Schäden sind Rabatt/Vertragsgebunden. Man kann nach einem Unfall nach bleiben Rabatte unter seinen Fahrzeugen verschieben. Das ist Alltag in der Kfz-Versicherungsbranche.
 
du solltes den rabatt sofort aufgreifen, warum willst du noch über einen monat lang zu viel bezahlen?
am besten suchste dir nen gescheiten makler für deine verträge, der hätte sich auch wegen der hochstufung bei dir gemeldet und das für dich geklärt. ein makler kostet dich nix und schützt dich vor schrottversicherungen und der kann dir bei solchen dingen oder in schadenfällen auch weiterhelfen.
 
Mustis schrieb:
Wenn du es bei der neuen erst machst, musst du allerdings nicht den "aktuellen" Vorvertrag nehmen, sondern eben den davor angeben. Da musst du auch nicht viel erklären, einfach bei Vorversicherung den Vertrag mit dem hohen Rabatt angeben und fertig. Solange ein vertrag nicht über 7 Jahre lang ruht, kann der Rabatt jederzeit wieder übernommen werden.

Oh man, das gestaltet sich jetzt natürlich etwas tricky. Wenn ich die neue Versicherung bei den einschlägigen Vergleichen wie Check24 oder Verivox einleiten will, muss ich ja die aktuelle Vorversicherung angeben, damit die neue dort auch automatisch kündigt. Die wissen aber wie gesagt nichts von meiner Rabattklasse, die war nur bei der Versicherung davor hinterlegt. Wie mach ich das nun am klügsten?
 
Du gibst die mit dem Rabatt ein und kündigst ganz normal selber? Alternativ suchst du dir dort eine Versicherung raus, machst den Rest aber nicht über das Portal sondern einen Kundenbetreuer dieser Versicherung.
 
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@SimonK91 hattest du beim Verkauf bei der Versicherung angerufen? ich habe das damals so gemacht, als ich an zwielichtige Gestalten verkauft habe. Direkt bei Versicherung und Behörde angerufen und alles geklärt - am Ende musste ich nur die 80 Euro ( eingeplant ) für die Stilllegung bezahlen.

Alle Strafzettel und der Besuch von der Kriminalpolizei waren dann auch nur halb so wild :D
 
@Mustis Danke für deinen Input - wie du merkst, bin ich da nicht so im jährlichen Flow und ich habe einige Unsicherheiten. Ich denke wenn ich es von nun an jährlich Wechsel und wieder der Normalfall eintritt wird es einfacher.

Trotzdem nochmal eine Nachfrage: Dass ich die aktuelle in meinem Falle selbst kündige, soweit war ich gedanklich schon.

Mein Problem ist eher, dass man der neuen Versicherung ja die bereits abgelaufenen Versicherungsdaten mit dem Rabatten aus 2017 mitgibt. Sofern ich das voraussehen kann, kommt dann von der neuen Versicherung nach kurzer Zeit ein Brief in dem sinngemäß stehen wird "ihre angegebene Vorversicherung hat uns mitgeteilt, dass unter ihrer angegebenen Vertragsnummer keine Versicherung besteht"... so einen Fall hatte ich vor Jahren nämlich schonmal... Also es wird ja explizit von der neuen Versicherung nach der aktuellen Vorversicherung gefragt, die ja quasi aktiv sein muss... Und die alte aus 2017 ist natürlich quasi abgelaufen...
 
Das wäre mir neu. Es wird nach einer Vorversicherung gefragt. Primär um eben den SF Rabatt zu prüfen. Welche du da angibst ist dir überlassen. Solange ein gültiger Rabatt vorhanden ist, wird dieser dann übernommen. Ich denke nicht, dass sich an dieser Praxis in den letzten Jahren etwas geändert hat. Im Fall der Fälle sollte dies aber per Telefonat mit der Versicherung, zu der du wechselst, zu klären sein. Ggf. reichst du dann eben die 2017er auch nochmal ein.
 
Rabatte verfallen erst nach 7 Jahren, bei vielen Versicherern, wenn das neue Fahrzeug wieder dort versichert wird gar nicht mehr.

Der neue Versicherer fragt einfach nur beim alten Versicherer "Hallo, laut unserer Informationen besteht unter Vertrag 123.456 noch ein SFR mit SF - Klasse 16,ist das richtig? Dann gebt uns die wenn der Vertrag gekündigt wurde oder zur zeit ruht" und bekommt dann die antwort "Jo, kein problem, sind aber nur 14 statt 16, war bei uns damals ne sondereinstufung"

Ist jetzt natürlich nur ein Beispiel. Es ist vollkommen egal ob der Vertrag aus 2018 oder 17 oder 14 ist.
 
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