Autoversicherung / Einstufung in neuen Vertragsjahr

NightSun

Ensign
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Jan. 2019
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Guten Tag,

Möglicherweise versteht sich hier jemand gut auf Autoversicherungen. Vor zwei Jahren hatte ich einen Auffahrunfall, als der vor mir fahrende Fahrer an einer grünen Ampel plötzlich eine Vollbremsung machte. Der entstandene Schaden wurde beglichen, aber meine Schadenfreiheitsklasse wurde von SF2 auf SF1 herabgestuft. Das schien mir damals verständlich.

Später gab ich das Leasingfahrzeug zurück und erwarb ein gebrauchtes Auto, das ich bei derselben Versicherung versicherte. Heute erhielt ich einen Brief, in dem die Versicherung die Kosten aufgrund von Inflation, Lohnerhöhungen und anderen Faktoren erhöhen wollte (15€). Das ist in Ordnung.

Allerdings stand weiter unten im Brief, dass meine Schadenfreiheitsklasse von SF1 auf SF S herabgestuft wird. Kann das mit dem vorherigen Unfall zusammenhängen?

Ich rufe am Montag natürlich dort an und frage nach,, aber ich wollte mich vorab informieren .

Grüße
 
Hattest du schon mehr Unfälle? (Bei dieser Versicherung?) bzw. ist das ein Auto was viel PS hat, oder viele Anfänger fahren oder oft in Unfälle verwickelt ist?

Genau weiß das leider nur die Versicherung es kann viele Gründe geben, der Unfall kann ein Grund sein.

Daher kann es oft auch sinnvoll sein, einen Rabattretter zu nehmen oder kleinere Schäden nicht zu melden sondern selbst zu zahlen.
 
Ich hatte nur einen einzigen Unfall bis jetzt Im Leben. Das Auto hat 204PS, der Führerschein habe ich seit 20 Jahre. wenn jemand meine Versicherung beanspruch, wir mir das gemeldet?
 
Das Fahrzeug sollte nur die Typklasse beeinflussen, unabhängig vom Fahrer.
Warum die selbe Versicherung im Nachhinein nochmal heraub stuft, ist mir ein Rätsel. Anders wäre es, wenn Du einen Rabattschutz bei einer Versicherung hattest und dann die Versicherung wechselst. Der Rabattschutz (keine oder geringere Rückstufung beim 1. Schaden in einem Jahr) zählt, jedenfalls bei der HUK24, nur versicherungsintern.

Wenn jemand anderes einen Schaden meldet, in den Dein Fahrzeug involviert gewesen ist/sein soll, dann solltest Du in der Regel einen Anhörungsbogen (oder wie das auch immer korrekt heißt) von Deiner Versicherung bekommen.

Da hilft m.M.n. nur, direkt bei der Versicherung nachfragen, warum die Schadenfreiheitsklasse herab gestuft wird.

Wobei ich im Netz unterschiedliche Tabellen zur Zurückstufung finde. Hiernach würde man von SF2 mit einem Schaden in SF0 landen und nicht, wie bei Dir in SF1
https://www.bussgeldkatalog.org/hochstufung-nach-unfall/

Hiernach allerdings in SF1/2
https://www.clark.de/kfz-versicherung/rueckstufung/

Hiernach landet man bei der Alianz in SF S nach (!) Rückstufung aus SF1, also nach dem nächtsen Schaden
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/schadenfreiheitsklasse/

U.U. hat Deine Versicherung da etwas geändert (müsste im Vertrag stehen). U.U. haben sie das auch für das kommende Jahr geändet und haben irgendeinen legalen Weg gefunden, das damit auch auf Deinen Vertrag anzuwenden.

Seltsam ist für mich aber, dass Du zwei Jahre später nicht schon wieder in SF2 bist (falls das zwei volle Jahre waren und nicht nur gefühlt zwei Jahre).
 
Ich behaupte jetzt mal, es gibt keine Versicherung, die von SF2 auf SF1 runter stuft.

Die Mustertabelle vom GDV (Gesamtverband) sieht eine Rückstufung von SF2 auf SF1/2 vor
Das ist bei der aktuellen SF Staffel, die bis SF 50 geht, genau so wie bei der vorherigen die bis SF35 ging.

Allerdings ist es üblich, dass in den Billig-Tarifen von manchen Versicherungen eine höhere Rückstufung gemacht wird.
So wird dann oft von SF2 auf M zurück gestuft.

Der TE muss einfach mit seiner Versicherung klären, was genau passiert ist.
Die Rückstufung von SF2 auf SF1 hat auf alle Fälle nicht Aufgrund des Unfalles statt gefunden.
Das könnte evtl. noch eine Korrektur der SF durch die Anfrage beim Vorversicherer gewesen sein.
Die Rückstufung wegen des Schadens erfolgt ja erst zur nächsten Hauptfälligkeit.
 
NightSun schrieb:
der Führerschein habe ich seit 20 Jahre.
Aber sicherlich hast du nicht seit 20 Jahren ein Auto auf deinen Namen angemeldet, sonst hättest du vor dem Schaden eine andere Klasse als SF1 gehabt.
 
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Das stimmt @00Julius , ich hatte davor ein Firmenwagen.

@MichaelBer ich bin bei der VW Versicherung. In der Antragsbewilligung fürs neue Auto steht auch, dass sie mich in SF1 übernehmen. Hätten sie es nicht schon bei der Aufnahme berücksichtigen müssen? Ich habe auch wahrscheitsgemäß angegeben, dass ich ein Unfall gehabt habe im Zeitraum von 5 Jahren.

Fragen werde ich die Versicherung auf jeden Fall.
 
Bei der VW Versicherung gibt es oft die Vereinbarung, dass es während der Finanzierungs/Leasingdauer zu keiner Rückstufung kommt.
Erst beim Folgefahrzeug dann.

Das wird vermutlich bei dir jetzt der Fall sein.
Dein Verkäufer hat vermutlich einfach nur die SF1 aus dem System vom alten Vertrag übernommen und in den neuen Antrag geschrieben. Im Kleingedruckten steht dann aber, dass diese Einstufung unter Vorbehalt ist.

Es ist auf alle Fälle normal, dass man nach einem Schaden in SF2/SF1 irgendwo bei SF 1/2, S, oder M landet.
 
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Hast du jemanden im Haushalt, der eine bessere SF-Klasse hat und den Wagen als Zweitwagen anmelden kann?
Das würde ich so machen, wenn bei mir mal der Firmenwagen wegfällt. Meine Frau hat SF15 oder so. Dann wird meist auch der Zweitwagen zu besseren Konditionen versichert.
Ich bin nicht so sehr Macho, dass mein Auto unbedingt auf mich zugelassen sein muss. :D
 
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Zweitwagen kommt dann meist in die SF6 und danach kann man ja die SF Klasse des Zweitwagens ja nach 1 oder 2 Jahren übernehmen.
 
2x gefährliches Halbwissen.

1. Meist in SF6 ist falsch.
2. Zweitwagenregelung ist eine Sondereinstufung, die man nicht einfach so mal übernehmen kann.
 
Nein, wenn der Partner schon 20 Jahre SF-Klassen ohne Zwischenfall gesammelt hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass es in die SF6 eingestuft wird.
Ich selbst hab "nur" SF9 und 10 Jahre den Führerschein und der Zweitwagen hat die SF6 bekommen.

Auch kann man die SF-Klasse des Zweitwagens übernehmen, sollte es nur nicht gleich direkt tun. Einzig muss man beachten, dass man nur die Anzahl an SF Klasse übernehmen kann, die man selber theoretisch hätte sammeln können.
 
Eine Zweitwagenregelung ist eine Sondereinstufung!
Die Sondereinstufung entfällt, wenn die Vorraussetzungen dafür entfallen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass in SF6 eingestuft wird ist absolut nicht Wahrscheinlich.
Jeder Versicherer hat da eine eigene Regelung. Nur weil deiner auf SF6 einstuft, kann man nicht schreiben, dass es "meist" der Fall ist. Ganz im Gegenteil. SF6 ist eine Seltenheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist auf alle Fälle normal, dass man nach einem Schaden in SF2/SF1 irgendwo bei SF 1/2, S, oder M landet.

Mit einem Rabattreter nicht ;)
 
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