Azubi darf nicht mit dem Auto zur Beruffschule sonst droht Abmahnung

Xyn schrieb:
Mir ist immer noch unklar was du genau willst. Willst du einen Paragraphen zu es ist deine Wahl wie du zur Arbeit fährst? Im übrigen seid nicht ihr in der Beweispflicht sondern der Vorgesetzte. Daher würde ich mir von diesem vorlegen lassen auf welcher Grundlage er seine Forderungen stellt.

Es geht mir einfach darum, dass wenn ich ihm widersprechen möchte, dass ich dafür eine Grundlage habe und nicht einfach sage: "ich habe aber gehört, dass..." oder "ich denke, dass..." oder sowas.

Egal ob er nun in der Beweislast ist oder nicht. Problem ist ja schliesslich auch, dass wenn man sich als Azubi mit den Chefs anlegt, das wahrscheinlich nicht die beste Idee ist.

Bsp. Mein Filialleiter wollte damals, dass ich nach meiner Ausbildung ihm eine schriftliche Kündigung einreiche. Und das obwohl die Ausbildung ja am Tag der bestandenen mündlichen Prüfung endet. Hat ihn nicht interessiert und ich habe ihm den entsprechenden § in meinem Vertrag angemarkert und bin zu ihm ins Büro. Das hat der Zusammenarbeit nicht wirklich gut getan und er hat mich nichtmal verabschiedet als ich gegangen bin. Da kam nichts! (Trotz eines Abschlusses von 1,4)
 
Ruf halt einfach mal bei der IHK, der Schule oder beim Bürgertelefon Unfallversicherung (in dem von mir bereits verlinkten Dokument) an. Die werden dir am schnellsten, effektivsten und zuverlässigsten sagen können ob und wenn ja wo es § dazu gibt.
Die werden dir mit Sicherheit auch sagen was du tun könntest.
 
Ja, bin schon dabei. Aber erreiche mal einen bei der IHK ^^
Vielen Dank für die Hilfe und die Anregungen :)
 
Generelle Rechtsgrundlage zum Arbeitsweg ist der § 616 BGB.
Hieraus ergibt sich das alleinige Wegerisiko des Arbeitnehmers. Vgl auch BAG vom 08.09.1982 (Az: 5 AZR 283/80).

Aus dem alleinigen Wegerisiko des Arbeitnehmers ergibt sich die logische und rechtlich korrekte Schlussfolgerung, dass auch nur der AN allein bestimmen kann, wie er zur Arbeitsstelle kommt. Wie Heretic Novalis bereits schrieb, zählt hier nur der direkte Weg als Arbeitsweg.

Die Kostenerstattung könnte sich aus § 670 BGB ergeben. Da aber wie gesagt der AN das alleinige Risiko des Arbeitsweges hat, trägt er auch das alleinige Kostenrisiko. Außnahme wäre hier eine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder der Schulsatzung oder entsprechender Ländergesetzgebung als Träger der öffentlichen Schulen.

Zum Thema Arbeitsweg ist Arbeitszeit: Die Arbeitszeit ist zwangsweise im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag zu regeln. Hieraus, und zwar nur hieraus, ergibt sich der Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Zu beachten sind dabei natürlich die rechtlichen Vorgaben aus dem ArbZG (Arbeitszeitgesetz).
 
Es gibt meines wissens hier zu keinen Paragraphen. Es ist nunmal deine freie Entscheidung wie du zur Arbeit kommst. Wenn dein Chef morgen der Auffassung ist du bewegst dich zu schnell, findest du auch keinen Paragraphen um zu zeigen das es erlaubt ist. Daher ist es wichtig das euch der Vorgesetzte zeigt auf welcher Grundlage er das fordert. Das es keine geben wird, ist dann euere Argumentation.

Tyranidis schrieb:
Zum Thema Arbeitsweg ist Arbeitszeit: Die Arbeitszeit ist zwangsweise im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag zu regeln. Hieraus, und zwar nur hieraus, ergibt sich der Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Zu beachten sind dabei natürlich die rechtlichen Vorgaben aus dem ArbZG (Arbeitszeitgesetz).

Stimmt schon das die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag zu regeln ist, allerdings hat hier das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung/Regelung getroffen. Sieher hier nach.

Zusatz: Natürlich ist jeder konfrontation mit den Vorgesetzten nicht förderlich für das Arbeitsklima. Aber manchmal muss man auch eine Grenze ziehen. Oder entscheidet bald der Chef auch über das Privatleben seiner Mitarbeiter?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sossenbinder schrieb:
Also es geht um Blockunterricht. D.h., dass sie z.B. eine Woche NUR Schule hat. Sie muss dann nicht mehr in den Betrieb oder sowas.
Das der Arbeitgeber das Bus- / Bahnticket zur Schule anteilig zahlt ist ja nett, aber sie Muss 25 € dazubezahlen. Und da sie ja keine andere Möglichkeit hat um zur Berufsschule zu kommen, ist sie ja gezwungen diese 25 € für das Ticket zu bezahlen.
Versteht mich da nicht falsch; es ist ja nett, dass der Arbeitgeber dazu zahlt. Mir geht (was das betrifft) nur darum, dass sie ja verpflichtet wird die 25 € zu bezahlen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber das darf. Es ist ja schliesslich IHR Geld.
Wenn Sie vom Arbeitgeber Geld für das Ticket bekommt muss Sie das Ticket auch nutzen.
 
ohmotzky schrieb:
Wenn Sie vom Arbeitgeber Geld für das Ticket bekommt muss Sie das Ticket auch nutzen.

Warum ? Wenn ich mich weigere kann der Arbeitgeber ja die Bezuschussung einstellen. Auch für solch eine Aussage gibt keine Grundlage.

Der AN hat hier garkeine Folge zu leisten, denn es gibt keine explizite Regelung. Das ist einfach eine Vorgabe durch den AG, des dafür seine eigenen persönlcihen Gründe hat.
Der Grund "Versicherung" ist nur vorgeschoben. Vielleicht auch weil beim AG eine Unwissenheit herrscht. Ob man hier um eine Klärung sich bemüht ist davon abhängig, ob man mit dem AG überhaupt reden kann.
Scheinbar ja nicht, wenn schon mit Abmahnung gedroht wird.

Ich würde, wie bereits erwähnt, der Weisung nicht Folge leisten und weiterfahren. Vermutlich bemerkt es eh niemand. Falls doch, sollen sie halt die Abmahnung zukommen lassen.
Erst dann würde ich (gegen die Abmahnung) vorgehen, zunächst mit Hilfe der IHK, danach notfalls rechtlich.
 
Sollte man vieleicht mal nachrechnen, ob die 25€ Zuschuss nicht billiger sind als AUTO fahren. Wahrscheinlich doch
 
Ich weis nicht wie die rechtliche Lage ist und daher würde ich so, wie es Dir schon viele geraten haben bei der IHK, Betriebsrat oder Gewerkschaft nachfragen. So bekommst Du eine aussagekräftige Antwort.

Bei mir war es so, ich musste immer einmal in der Woche von Duisburg nach Köln zur Berufsschule fahren.
Laut meinen Arbeitgeber lag das Wegerisiko bei mir und es blieb mir überlassen wie ich nach Köln kam. Allerdings hat er mir die Bus & Bahnfahrt ersetzt, Auto nicht. So bin ich immer in Vorkasse getreten und kaufte mir ein Bus & Bahnticket und bekam es am nächsten Tag direkt wieder ersetzt.
 
Zhalom schrieb:
Sollte man vieleicht mal nachrechnen, ob die 25€ Zuschuss nicht billiger sind als AUTO fahren.
bei 60 Minütigem Längeren Anfartsweg? (einfach!)
Das gewinnt immer das Auto, aber garantiert!
 
florian. schrieb:
Das gewinnt immer das Auto, aber garantiert!

Das erfährt meine 100 %ige Zustimmung ;)

Ich habe heute mal mit der IHK telefoniert und die verehrte Frau Dr. war da nur am rumdrucksen. Sie wollte mir so nichts sagen, da ich ihr nur Infos aus 3. Hand geben konnte. Sie soll da nun persönlich mal melden und das mal klären. Fakt ist aber (sagte sie mir), dass es er es nicht "so einfach" verbieten kann.
 
Also mitm Arbeitgeber sprechen und sagen: "Ich möchte den Zuschuss für das Ticket nichtmehr, ich fahr Auto" und dann ist doch gut. Ich sehe jetzt kein Problem. Wenn dann etwas folgt, dann bin ich auf die Formulierung gespannt.

Ich würd mir nen Ast ablachen wenn sowas von mir verlangt würde. Und wenn ich mit Propellerhut dahin fliege...
 
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