Azubi darf nicht mit dem Auto zur Beruffschule sonst droht Abmahnung

Sossenbinder

Lieutenant
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Hallo liebe Community,
irgendwie lande ich doch immer wieder hier (egal welches Anliegen) ;) und ich hoffe auf eure Hilfe.
Folgendes:
Eine Freundin von mir (24 Jahre) hat eine Ausbildung bei einer großen Drogeriemarktkette vor ca. 6 Monaten begonnen. Neulich sprach ich mit ihr und hörte (für mich) unfassbares.
Sie erzählte mir, dass sie NICHT mit ihrem eigenen Auto zur Berufsschule fahren darf. Ihre Filialleiterin hätte da gar nichts gegen, jedoch hat sie nach Rücksprache mit dem Regionalleiter aus ausdrückliches Verbot bekommen und ihr mit einer Abmahnung gedroht, falls sie es doch tun würde.

Ich bin fast aus alles Wolken gefallen als ich das gehört habe und es lässt mich seitdem auch nicht mehr los. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das überhaupt darf, bzw. ob das überhaupt RECHTMÄßIG ist?

Ich habe zwar im Rahmen meines Studiums 2 Semester Kurse und Klausuren im Rechtsbereich absolviert, leider jedoch im ganz anderen Themenbereichen ( SBG, KJHG usw.)

Da sie etwas ländlicher wohnt, ist sie auf ihr Auto angewiesen. Zur Berufsschule muss sie nun Bus und Bahn fahren (zur regulären Arbeit nicht)
Das Bedeutet für sie, dass sie min. 90 Minuten pro Weg mit Bus und Bahn hat. Mit dem Auto bräuchte sie keine 30 Minuten.
Und der Hammer ist, dass die Azubis sogar noch 25 Euro für die Tickets aus eigener Tasche zahlen müssen.
(Und auch hier hinterfrage ich die Rechtmäßigkeit)

Das kann doch alles so nicht richtig sein. Vielleicht kann mir ja mal einer von euch helfen und hat mal die ein oder andere Idee, bzw. eine Gesetzesgrundlage oder auch § für mich.

Vielen Dank schonmal für eure Mühen
 
Mit welcher Begründung wurde es ihr denn "untersagt" ?

Wenn mein AG mir vorschreiben würde, wie ich zur Arbeit oder Berufsschule kommen soll ......
Ich kann auch hin krabbeln, das geht den überhaupt nichts an.
 
Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass der AG sowas darf. Die Begründung würde mich auch interessieren...
 
Ich könnte mir vorstellen, dass die Schule für den Weg einfach keine privaten Kfz versichern will. Wegeunfall und so...
Aber insgesamt: Die haben doch n Ei am Wandern.
 
Also sie wurde mit der Aussage abgespeist, dass man dann nicht über den Arbeitgeber versichert ist und das es nunmal so ist! Punkt!

Meiner Meinung nach völlig sinnbefreit und nicht rechtmäßig
 
Reden wir von einem reinen Schultag? Oder Schultag inkl. arbeiten? Reinen Schultag ist es dem AN frei wie er zur Arbeit kommt, da kann es auch mal der Heli sein.
Reden wir aber von einem Schultag an dem die Azubine tatsächlich nochmal in den Betrieb muss, dann kann der AG für den Weg von der Schule zur Arbeit oder umgekehrt von der Arbeit zur Schule bestimmen. Wie sie aber Grundsätzlich in ihrer Freizeit zur Arbeit kommt oder nachhause fährt ist ihr überlassen.

Das sie ihr Ticket bezahen muss ist wohl selbstverständlich oder zahlt der AG sonst auch das Benzin? ;)
 
Reden wir aber von einem Schultag an dem die Azubine tatsächlich nochmal in den Betrieb muss, dann kann der AG für den Weg von der Schule zur Arbeit oder umgekehrt von der Arbeit zur Schule bestimmen.
Das wäre mir neu. Wieso ist das n Unterschied zu
Reinen Schultag ist es dem AN frei wie er zur Arbeit kommt, da kann es auch mal der Heli sein.
?

Sowas sollt man aber mit der zuständigen IHK abklären können. Genügt vermutlich 1 Anruf.
 
Also es geht um Blockunterricht. D.h., dass sie z.B. eine Woche NUR Schule hat. Sie muss dann nicht mehr in den Betrieb oder sowas.
Das der Arbeitgeber das Bus- / Bahnticket zur Schule anteilig zahlt ist ja nett, aber sie Muss 25 € dazubezahlen. Und da sie ja keine andere Möglichkeit hat um zur Berufsschule zu kommen, ist sie ja gezwungen diese 25 € für das Ticket zu bezahlen.
Versteht mich da nicht falsch; es ist ja nett, dass der Arbeitgeber dazu zahlt. Mir geht (was das betrifft) nur darum, dass sie ja verpflichtet wird die 25 € zu bezahlen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber das darf. Es ist ja schliesslich IHR Geld.
 
Ne das ist so dann nicht richtig. Sie hat die freie Wahl. Auch muss sie kein Ticket bezahlen. IHK hilft in solchen Fällen in der Regel effektiv. Was aber eine spätere Übernahme nicht sicherer macht.

@Ultra: Weil der Weg von der Schule/Arbeit zu Arbeit/Schule arbeitszeit ist. Da ist den Weisungen der Vorgesetzten folge zu leisten.
 
hast du dafür mal ne rechliche Grundlage bzw. einen §?
 
Hier ist eine Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In dieser geht es um Versicherungsschutz von Schülern (auch Berufsschülern), dort sollte eigentlich alles drin stehen.
Insbesondere ist deine Freundin natürlich auf dem direkten Weg zur Schule versichert. Evtl. nicht über den Arbeitgeber, aber definitiv über die Unfallversicherung der Schule. Warum die Versicherung nur für öffentliche Verkehrsmittel gelten sollte erschließt sich mir nicht und steht so auch nicht in dieser Broschüre. Eher im Gegnteil, denn die Kinder sind auch versichert, wenn die Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, warum der Versicherungsschutz entfallen sollte, sobald der Schüler selbst das Auto fährt, erschließt sich mir nicht.
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...ersicherung-schule.pdf?__blob=publicationFile
 
achso ja die Weisungsgeschichte :D

Aber das is ja nun ne Weisung die Nix mit ihrer Ausbildung an sich zu tun hat.

Egal. IHK die wissen was man darf und was nicht!
Die haben bestimmt auch ne Quelle und damit is das dann rechtsverbindlich!
 
Weil ich einfach eine rechliche Grundlage haben möchte, um die hirnlose Argumentation des Chefs zu hinterfragen und um auch eine Begründung zu haben
 
ALso der Versicherungsschutz kann es ja nun nicht sein. Schüler sind über die Gemeindeunfallversicherung während der Schulzeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Als Auszubildende im Betrieb ist sie wie jeder andere Angestellte über die entsprechende Berufsgenossenschaft versichert. Die Beiträge dazu zahlt zwar der Arbeitgeber, eine Weisungsbefugnis, wie der Arbeitsweg zu erledigen ist, ergibt sich daraus nicht. Der BG ist es völlig egal, wie man von A nach B kommt - nur der direkte Weg muss es sein...
 
Sossenbinder schrieb:
Weil ich einfach eine rechliche Grundlage haben möchte, um die hirnlose Argumentation des Chefs zu hinterfragen und um auch eine Begründung zu haben

Mir ist immer noch unklar was du genau willst. Willst du einen Paragraphen zu es ist deine Wahl wie du zur Arbeit fährst? Im übrigen seid nicht ihr in der Beweispflicht sondern der Vorgesetzte. Daher würde ich mir von diesem vorlegen lassen auf welcher Grundlage er seine Forderungen stellt.
 
Natürlich ist es Quatsch, dass der AG vorschreiben kann, wie man zur Arbeit/BS kommt. Da hört seine Weisungsbefugnis auf bzw. fängt noch nicht an (k.a. woher dieses Märchen kommt...). Mit dieser seltsamen Argumentation könnte also ein AG bestimmen, dass die AN gefälligst mit roten C-Klassen zur Arbeit zu kommen haben? Lächerlich... :D Hier würde mich auch mal interessieren, wo das festgelegt ist :freak:

Deine Freundin ist auf dem Weg zur Arbeit/Schule, Schule Betrieb und zurück über die jeweilige BG versichert (Stichwort Wegeunfall) und auch hier gibt es keinerlei Vorschriften, wie man den Weg bestreitet - außer eben, dass es direkt sein muss. Das gilt auch für Blockunterricht, der ebenfalls auf die betriebliche AZ angerechnet wird.

Wenn du genaue, schnelle und eindeutige sowie nachhaltige Infos willst, frag bei der IHK nach. Das kostet nichts und du hast was in der Hand.

Seltsame AG gibts. Ich tippe mal drauf, dass der AG das Ausfallrisiko mindern will (Auto gefährlicher als ÖPNV), aber vorschreiben kann er sowas natürlich nicht (Dresscode ja, Arbeitswegbestreitung nein).
 
Vielleicht ist es auch einfach für den AG ein Verwaltungsakt, er bezuschusst schliesslich das Ticket für den ÖPNV. Dieses Zuschuss könnte er ja sparen, wenn der Azubi auf den ÖPNV nicht angewiesen ist.
Wenn aber das Auto mal ausfällt und nicht zeitnah repariert wird (Azubis haben ja kein Geld) dann muss der Azubi ja eh umsteigen auf den Bus.

Um also dieses potentielle Hin-und-Her bei den unzähligen Azubis sich zu ersparen, gibt es wohl eine allgemeine Vereinbarung das der Azubi den Bus zu nehmen hat, da dieser auch bezuschusst wird.

Vielleicht hilft auch ein Blick in den Ausbildungsvertrag, vielleicht gibt es eine solche Klausel irgendwo.

Rechtlich wird dies kaum Bestand haben. Das Argument mit der Versicherung ist wohl nur den vorgeschobene Grund, schliesslich möchte ja niemand seinen Versicherungsschutz riskieren ;)

Ich würde dazu raten Anweisung zu ignorieren und weiterhin mit dem PKW zu fahren. Sollte dann mal eine Abmahnung im Briefkasten liegen, kann man immer noch zur IHK gehen und sich dort darüber beschweren.
 
Xyn schrieb:
Das sie ihr Ticket bezahen muss ist wohl selbstverständlich oder zahlt der AG sonst auch das Benzin? ;)
Meiner schon, zumindest schießt er einen Teil dazu bei.

Ich würde mir doch kein Ticket von meinem Geld kaufen, wenn der AG will, dass ich Bus und Bahn fahre, obwohl ich zu Hause ein Auto stehen habe, dass ich finanzieren muss (Steuern, Versicherung), obwohl es dann rumsteht.
Wenn er es so haben will, soll er zahlen. Ansonsten fahre ich damit, was ich eh schon unterhalten bzw. bezahlen muss. Azubis verdienen keine Nettobeträge im vierstelligen Bereich, sodass Auto UND Ticket kein Problem darstellen.
 
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