News Baldige Entscheidung über „Two-Strikes“-Verfahren

Jetzt hab ich mir doch wirklich die Mühe gemacht und wollte mal sehen, was dieser Heveling an der digitalen Welt nun genau auszusetzen hat. Aber dieser Schwafelhans schleicht die ganze Zeit nur um den heißen Brei ohne auch nur ein einziges mal ansatzweise auf den Punkt zu kommen. Mir drängt sich doch akut der Verdacht auf, dass hier einer mit reißerischer Phrasendrescherei etwas bewirken will, von dem er selber weiß, dass es eigentlich Blödsinn ist. FDP und CDU/CSU sollten ihre Namen in ODP und ODU/OSU ändern. Das wäre etwas ehrlicher! Das O steht in diesem Fall für Opportunistisch. Die sagen und tun jedenfalls alles, egal wie sinnfrei und schädlich, hauptsache es nützt ihnen persönlich etwas. Alternativ hätten wir aber auch noch E wie egoistisch und V wie verlogen. Oder wie wäre es mit A wie asozial? Wenn ein raffgieriger, fetter Mensch mit fettem Konto, Auto und Haus anderen pauschal und ohne wirkliche Begründung Raffgier vorwirft, ist das in meinen Augen nichts anderes! Besonders unter falschen Vorwänden!
 
Im Jahr 2010 sollen nach Branchenangaben „nach wie vor mehr als 300 Millionen Songs illegal aus dem Netz“ heruntergeladen worden sein, deswegen wäre die „effektive Durchsetzung des Urheberrechts“ weiterhin „ein wichtiges Anliegen der Branche“.

dieser tolle Absatz sagt doch alles. Wer will was und wieso. Illegales kopieren ist eine Straftat und wird so geahndet, was richtig ist. Alles andere ist übertrieben und würde niemals dem normalen Bürger selbst so Möglich. Unsere Politik verfolgt wohl das Ziel, "es lebe die Lobbyisten, nieder mit dem Volk?" Zumindest ist der Anschein sehr stark dazu.
 
Verteilt nur weiter die Lobbygeschenke ich hoffe nur dass dies bei der nächsten Wahl auch abgewatscht wird.
Wobei wer weiß, vielleicht will man ja demnächst nicht nur gegen die Linke sondern auch gegen die Piraten ein Verbot prüfen - ich meine Parteien die (noch) nicht Lobbyabhängig sind sind einfach nur nervig.
 
Creeed Postnr. #39 schrieb:
Dir ist aber auch klar dass ein Eingriff in die Grundrechte eines Menschen, sofern überhaupt erlaubt da unveräußerbar, eine sehr hohe Hürde haben.

Sorry, aber kommst du vom Mond??? Da zück ich doch geschwind mein GG aus der 7. Klasse und was les ich da drinen

Zitat aus dem Grundgesetz für die BRD zu 100% übernommen schrieb:
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person;Recht auf Leben]
Abs (1)
Jeder hat das Recht auf die frei Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
und Abs (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Getzes eingegriffen werden.
(ich hoffe ich bekomm jetze kein Ärger weil ichs abgeschrieben hab, wer weiss vll. liegen ja die Urheberrechte bei der BRD Oo) aber worauf ich hinaus wollte steht im 2. Abs ... Ich sag nur: "Sie werden zu 3 Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt" und DAS nicht nur bei Mord, Raub, Körperverletzung sonder auch wegen Urheberrechtsverletzungen in mehr als 1,1Mio Fällen siehe Kino.to-Betreiber.

Wo ich mich sowieso frage warum die so viel bekommen und der kleine 21jährige Typ mit Schlägervisage der den anderen Typ Krankenhaus reif geschlagen hat, der kommt mit 1,5 Jahren auf Bewährung raus, na super.
Unsere Justitia hat die Augen verbunden um vorurteilsfrei zu richten schlecht siehs hingegen aus wenn die nicht nur blind sondern auch noch blöd ist. Die deutsche Rechtswissenschaft kannste in die Tonne treten.
 
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Da Gesetzestexte Gemeingut sind dürftest du auf der sicheren Seite sein.

Dass "Wirtschaftsverbrechen" höher geahndet werden als "Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit" ist ja landläufig bekannt. Normalerweise liegen die Eingriffe in die Grundrechte aber anders, so ist das Wahlrecht ein Grundrecht dass man nicht so einfach einschränken kann. Selbst Mörder in Sicherungsverwahrung oder Steuerhinterzieher haben immer noch das aktive und sogar das passive Wahlrecht.
 
Creeed schrieb:
Da Gesetzestexte Gemeingut sind dürftest du auf der sicheren Seite sein.
Puuh da hab ich ja noch mal Schwein gehabt bei 2 Verstößen muss man ja verdammt aufpassen gell Hr Kauder
*scherz*

Creeed schrieb:
Dass "Wirtschaftsverbrechen" höher geahndet werden als "Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit" ist ja landläufig bekannt.

Mmmh hör ich da schon wieder die Lobbisten flüstern? Wiso wundert das mich nicht?

Creeed schrieb:
so ist das Wahlrecht ein Grundrecht dass man nicht so einfach einschränken kann.
Da kann man nur noch das Ermächtigungsgesetz in Kraft setzen lassen, dann darfs du dich höchst persönlich selbst erschießen oder den rechten ausgestreckten Arm im 110° Winkel erheben...Gott bewahre.
Keine Regierung sollte soviel Macht bekommen .. das Endet in Gewalt.
 
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Creeed schrieb:
Dir ist aber auch klar dass ein Eingriff in die Grundrechte eines Menschen, sofern überhaupt erlaubt da unveräußerbar, eine sehr hohe Hürde haben. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht hat glaube ich nicht unbedingt diese Höhe.
Das ist auch gut so das die Hürde sehr hoch liegt. Aber man kann nicht davon ausgehen, nur weil z.B. ein Recht auf Internetzugang über die Grundgesetzte hergeleitet werden kann, dass dies ohne wenn und aber uneingeschränkt bleiben müsste.
Aber das ist eine Frage mit der sich "kompetente" Stellen auseinandersetzen und die passenden Vorschriften erlassen müssen. Ich glaube da können wir nur von unserem eigenen Rechtsempfinden her mehr oder weniger gut mutmaßen.

Aber wenn man sich in Deutschland mal "umschaut", dann gibt es an allen Ecken und Kanten Regulierungswut und Bevormundungen. Egal was man macht, man kann eigentlich nur noch hoffen, dass man ohne eine Klage am Hals durch sein Leben kommt. Wo führt das noch hin? Die Auswanderungsstatistik für Deutschland spricht ja für sich und das sich Deutschland quasi selbst abschafft, konnte man schon woanders lesen.
 
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Ich meine es gibt ein Urteil dass der Internetzugang unter das Recht der informationellen Selbstbestimmung fällt, bin mir aber gerade nicht so ganz sicher. Ich werd nach der Arbeit mal ein wenig Google befragen.
 
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