Beamtenanwärter - Ausbildung abbrechen?

Zwickl-Pain

Lt. Junior Grade
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341
Hallo erstmal :)

Ich habe ein kleines Problem, welches mir schon seit geraumer Zeit ein wenig Bauchschmerzen bereitet. Vllt. hab ich ja Glück, und einer von euch kennt sich zufällig damit aus :heilig:

Zum Problem:

Bin z.Z. 21 Jahre und mache die Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst bei ner Gemeinde in Bayern...
Da mir (wie ich während der Ausbildung deutlich gemerkt habe) das "alte" Beamtentum überhaupt nicht liegt, möchte ich nun Studieren.

Laut Gesetz endet meine Ausbildung mit Ablegen der Anstellungsprüfung, (die Lege ich nächste Woche gar ab) nun gibt es doch eine dumme Vorschrift die darauf verweist das dies in der Regel mit erhalt des Prüfungszeugnis einhergeht.

Das Prüfungszeugnis gibts erst Ende Oktober, Studium beginnt anfangs :(

Jetzt die eigentlichen Fragen:

- Zählt die Ausbildung Laufbahnrechtlich als bestanden, sobald ich meine 24 Monate Vordienstzeit rum habe und die müssen mir das Prüfungszeugnis so aushändigen?

- Gibt es im mvD auch eine Vorschrift wie im gvD worin geregelt ist das Ausbildungskosten zurückerstattet werden müssen?

- Wie würdet ihr es regeln? Entlassungsgesuch einreichen oder die Umwandlung zum Beamten auf Probe ausschlagen?

Lg.
 
sprich mit der IHK, Gewerkschaft, deinem Vorgesetzten welch moeglichkeiten du hast
 
das abschlusszeugnis kann man sich doch auch verfrüht geben lassen. frag einfach mal nach wann der 1. tag wäre, an dem du es bekommen könntest. wenn du ihnen sagst (wenn das allein nicht ziehen sollte) dass du studieren willst und somit 1 monat differenz bestehen, werden sie dir das zeugnis denk ich mal früher übergeben.
 
Mal aus rein ökonomischen Gründen ist das Beamtentum das beste - weil sicherste - was Du machen kannst! Studium muss erst mal geschafft werden - ja, ja, am Anfang sind noch alle motiviert aber ein Studium ist auch nicht jedermanns Sache und auch wenn Du das durchziehen willst und sicherbist es zu schaffen heißt das noch lange nicht das man es auch tatsächlich zu Ende bringt - ein Job muss erstmal gefunden werden, etc. pp...

Das nach erfolgreichem Studium - Bachelor und Master sind sowieso ziemlich kacke gegen das alte Diplom - kommt noch lange nicht automatisch der große Geldsegen...

Als Beamter bekommst Du natürlich Dein Gehalt, als Student musst Du zahlen...

Du hättest also einen sicheren Job schon in der Tasche und willst das in der heutigen unsicheren Zeit für's Abenteuer Studium aufgeben?
 
@Zwickl-Pain:
Leider weiß ich da auch nicht genau bescheid, aber ich möchte mich einigen der Vorredner anschließen - sprich mit Deinen Vorgesetzten zu Deinen Fragen. Die werden Dir das nicht übel nehmen. Du stehst am Anfang Deines Berufslebens und lieber ein ehrlicher und konsequenter Schnitt als die nächstem 46 Jahre den Job mehr schlecht als recht machen, weil er Dir nicht gefällt.

Viel Erfolg beim Studium - wird sicherlich eine gute Zeit!


@KnolleJupp:

Zwickl-Pain ist 21 Jahre alt und sowie er sich artikuliert, scheint er sich über die ganze Sache einige Gedanken gemacht zu haben.
Er hat festgestellt, dass seine Berufswahl nicht ganz die richtige war und will das jetzt korrigieren.

Und jetzt kommst Du und erzählst einen zur "heutigen Zeit", dem "Abenteuer Studium" und den ökonomischen Vorteilen des Beamtentums - ja ne ist klar!

Mich würde mal interessieren wie alt Du bist - ich tippe entweder ahnungslos jung oder so alt wie meine Eltern (jenseits der 50). Meine Eltern haben mir auch solche hilfreichen Tipps gegeben und haben in ihrem Leben immer danach gehandelt - alles schön auf Nummer ganz sicher, kein Risiko und immer schön runterschlucken, in der heutigen Zeit eben, - wie zufrieden die heute sind, möchte ich hier nicht darlegen.
Ich lebe und entscheide anders und bereue es bis heute mit fast 31 nicht!


Na gute Nacht!
 
Wie wärs denn mit Beamtentum in Teilzeit und nebenher an der Fernuni Teilzeit studieren?
So kann man sich die engültige Entscheidung über den weiteren Lebensweg noch offen halten und verliert nichts dabei.
 
Laut Gesetz endet sie erstmal mit der Laufbahnprüfung ;)
Du bist dann kraft Gesetz mit bestehen der Laufbahnprüfung entlassen. Ich denke das wird wohl erst mit Erhalt der Ergebnisse geschehen. Also zu spät. Ich wüsste nicht, ob es da andere Regelungen gibt, denn es is ja so per Gesetz vorgeschrieben (ich denke Kommune hat die gleichen Rahmenbedingungen wie Bund).
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass da eine Rückforderung kommt, wenn auch nur teilweise. Denn die haben ja in dich "investiert" und nun bringst du ihnen danach ja keine Leistung, weil du nicht mehr dort bist.

Ansonsten mal an den Ausbildungsleiter wenden, der wird dir schon das richtige erzählen. Vielleicht geht ja auch Beurlaubung ohne Dienstbezüge während des letzten Monats.

Edit: ich habe das hier auf der Seite der Polizei von Rheinland-Pfalz gefunden:

"Rückforderung von Anwärterbezügen
Wenn Ihre Ausbildung vorzeitig aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde endet oder Sie innerhalb von fünf Jahren nach bestandener Laufbahnprüfung aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, wird grundsätzlich ein Teil der gezahlten Anwärterbezüge zurück gefordert. Hierbei verbleibt Ihnen nach derzeitiger Rechtslage in jedem Fall ein Betrag von 383,47 EURO monatlich."


und zudem auch mehrfach in Posts die Klausel, dass wenn du nach der Ausbildung nicht 5 Jahre im ö.D. bleibst ebenso Bezüge zurückgefordert werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:
@tombolo
gestehe doch anderen dasselbe recht zu wie dir: argumente bringen und sichtweisen darlegen. warum so angriffslustig? der eine ist auf sicherheit aus, der andere geht lieber risiken ein. man muss eben prioritäten setzen und das will erstmal gelernt sein bzw. kommt mit der erfahrung. und da man niemals auslernt, entscheidet man sich mit 20 anders, als man es mit 30 machen würde. und mit 40 wieder anders als mit 30 usw.

hier hat keiner die weisheit gefressen - auch du nicht...
 
also anwärterbezüge werden eigentlich immer zurückgefordert. ausnahme wären irgendwelche sozialen härten o.ä.
zur umgehung dieser rückforderung gab es auch schon leute, die die laufbahnprüfung vorsätzlich geschmissen haben, aber das halte ich für dämlich und wohl bei dir auch nicht mehr möglich.


dann gibt es m.w. auch noch die möglichkeit sich ein jahr ohne bezüge beurlauben zu lassen. da könnte man dann mal sehen, ob das studentenleben wirklich so viel besser ist wie das alte beamtentum.

dann wurde hier schon die möglichkeit angesprochen teilzeit zu arbeiten.
insbesondere im hinblick auf teilzeit ist der öffentlche dienst sehr flexibel und es ist eigentlich fast jede konstellation machbar.

ich kenne einige kollegen, die reduziert haben und nebenher dann noch studieren.

ansonsten: bei mir war es damals so, dass das zeugnis unmittelbar im anschluss an die mündliche prüfung ausgehändigt wurde.
sollte sich das geändert haben, oder bei euch anders sein, dann könntest du wegen des zeitproblems doch einfach urlaub nehmen und anfangen zu studieren.
und dann ende oktober kündigen.
bei uns ist das übrigens mit dem urlaub so, dass bei kündigung in der zweiten jahreshälfte der volle jahresurlaub genommen werden kann.
 
Hmm,
dass mit Teilzeit hab ich schon erwogen, mein Dienstherr macht sowas nur nicht mit. Ohne Dienstbezüge beurlauben, auch das denke ich kann ich knicken denn mehr als 50 % von unserem Jahrgang hat vor in die Angestelltenschiene zu rutschen...

@ Joker0222:

Prüfung schmeissen kommt für mich nicht in Frage, ich möchte mir die Chance in den öff. Dienst zurückzukehren nicht verbauen (in 10 Jahre gibts hohen bedarf)

Auch gibt es das Zeugnis erst Mitte Oktober, schriftlich ist die AP jetzt (letzten Freitag bis Freitag) und mündliche ist im Juli...

@KnolleJupp:

Sicherer Job ~> Ja
Zufriedenheit ~> Ist halt ein Job, nix was super Spaß macht...

Mit 21 zu sagen gut, das wars, ich mach das jetzt die nächsten 45 Jahre... Naja!

Das Studium wird sicher sehr hart (Wirtschaftsinformatik) doch ich seh darin die Chance nach ein paar Jahren in freier Wirtschaft zurück in die öff. Verwaltung zu gehen.
Direkt gehobener Dienst scheidet für mich aus, dieses Jahr wurde bei meinen Dienstherren der schlechteste gvDler mit nem Abi von besser als 1,5 eingestellt, da kann ich nicht mithalten.

Notfalls muss ich mich halt so verhalten das ich entlassen werde... Zwar nicht prima, aber was solls... Besser als für die Ausbildung über Jahre Schulden zu haben.
 
Hallo zusammen!

Mir geht es genauso wie dir.
Ich habe am 02.07. meine mündliche Prüfung.
Du musst keine Bezüge nachzahlen.
Aber wenn du vor der Mündlichen sagst, dass du gehst, dann musst die
mündliche Prüfung selbst zahlen.

Du kannst die "Schule" wie die "Berufsschule" sehen.
D. h. durch die Anstellungsprüfung hast du einen "IHK-Abschluss".
Die Ausbildungsstelle (in dem Fall die Gemeinde) hat damit nichts zu tun.

Mir ist die Besoldung einfach zu wenig.
Und ich habe heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma, die eine
interessante Stelle im Angebot hat.

Auch ich schließe die Prüfungen ab, aber nicht das letzte Praktikum,
was ja nicht mehr zur Ausbildung gehört, sondern ein Einarbeitungspraktikum ist.
Ganz wichtig.
Somit kannst du vorzeitig abbrechen.
Allerdings kann die Gemeinde dich bis zu 3 Monate festhalten, wenn sie einen
wichtigen Grund hat.

Wenn du magst, dann schreib mir doch privat.

Ich wohne auch in Bayern und hab die Anstellungsprüfung 2008 geschrieben.
Ist ja witzig. Dann haben wir die gleiche Prüfung geschrieben.
Hättest du gedacht, dass als 5. Aufgabe Sozialhilferecht statt Staatsrecht dran kommt?

Viele liebe Grüße
 
Hmm,
das letzte Praktikum musst du bis ende August jedoch durchziehen... Sonst hast du den Vorbereitungsdienst nicht absolviert *g* und das Zeugnis entfaltet keine Wirkung (wurde mir so eröffnet)

Die 3 Monate festhalten sind relativ, wir führen als Anwärter keine Dienstgeschäfte sondern nur Dienst ähnliche Geschäfte... Daher können wir jederzeit gehen... (Laut unserem Dozenten =) )

rest per igm *g*
 
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