Zwickl-Pain
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 341
Hallo erstmal 
Ich habe ein kleines Problem, welches mir schon seit geraumer Zeit ein wenig Bauchschmerzen bereitet. Vllt. hab ich ja Glück, und einer von euch kennt sich zufällig damit aus
Zum Problem:
Bin z.Z. 21 Jahre und mache die Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst bei ner Gemeinde in Bayern...
Da mir (wie ich während der Ausbildung deutlich gemerkt habe) das "alte" Beamtentum überhaupt nicht liegt, möchte ich nun Studieren.
Laut Gesetz endet meine Ausbildung mit Ablegen der Anstellungsprüfung, (die Lege ich nächste Woche gar ab) nun gibt es doch eine dumme Vorschrift die darauf verweist das dies in der Regel mit erhalt des Prüfungszeugnis einhergeht.
Das Prüfungszeugnis gibts erst Ende Oktober, Studium beginnt anfangs
Jetzt die eigentlichen Fragen:
- Zählt die Ausbildung Laufbahnrechtlich als bestanden, sobald ich meine 24 Monate Vordienstzeit rum habe und die müssen mir das Prüfungszeugnis so aushändigen?
- Gibt es im mvD auch eine Vorschrift wie im gvD worin geregelt ist das Ausbildungskosten zurückerstattet werden müssen?
- Wie würdet ihr es regeln? Entlassungsgesuch einreichen oder die Umwandlung zum Beamten auf Probe ausschlagen?
Lg.
Ich habe ein kleines Problem, welches mir schon seit geraumer Zeit ein wenig Bauchschmerzen bereitet. Vllt. hab ich ja Glück, und einer von euch kennt sich zufällig damit aus
Zum Problem:
Bin z.Z. 21 Jahre und mache die Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Dienst bei ner Gemeinde in Bayern...
Da mir (wie ich während der Ausbildung deutlich gemerkt habe) das "alte" Beamtentum überhaupt nicht liegt, möchte ich nun Studieren.
Laut Gesetz endet meine Ausbildung mit Ablegen der Anstellungsprüfung, (die Lege ich nächste Woche gar ab) nun gibt es doch eine dumme Vorschrift die darauf verweist das dies in der Regel mit erhalt des Prüfungszeugnis einhergeht.
Das Prüfungszeugnis gibts erst Ende Oktober, Studium beginnt anfangs
Jetzt die eigentlichen Fragen:
- Zählt die Ausbildung Laufbahnrechtlich als bestanden, sobald ich meine 24 Monate Vordienstzeit rum habe und die müssen mir das Prüfungszeugnis so aushändigen?
- Gibt es im mvD auch eine Vorschrift wie im gvD worin geregelt ist das Ausbildungskosten zurückerstattet werden müssen?
- Wie würdet ihr es regeln? Entlassungsgesuch einreichen oder die Umwandlung zum Beamten auf Probe ausschlagen?
Lg.