Comp4ny
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 405
Hey,
ich habe mir gestern Abend das Medusa 5.1 ProGamer Headset gekauft,
und bin eher Entäuscht als Zufrieden.
Habe es also Zuhause ganz normal ausgepackt und getestet, weil logischerweise es anders nicht geht.
Es hat keinerlei Gebrauchsspuren oder "Geruchsspuren" das es nach anderen Menschen riecht, sondern eben Neu.
Nun wie gesagt bin ich damit überhaupt nicht Zufrieden, denn es drückt mir zu sehr auf die Ohren und das tut weh,
sowie ist der Sound eher Bescheiden.
Ausserdem habe heute auch schon im Laden eines der Kartons gesehn wo die Klebestreifen schon kaputt waren.
60 EUR habe ich dafür gezahlt.
======================
Zu meiner Frage.
Muss Medi Max das Headset wieder zurück nehmen da ich auch noch den Kassenbon habe?
Ich bin der Meinung ja, denn dieser gute TV-Anwalt (Name fällt mir nicht ein) hat da viele Rechtsirtümmer aufgeklärt,
darunter auch meine Frage. --- Nur wie hieß der § ?
Ich würde das nämmlich dann im Laden noch gegen ein anderes Umtauschen.
======================
Auf den Bon steht ja auch drauf "Rückname innerhalb 14 Tage bei Original und Unbenutzer Ware".
Ausserdem "Ausgepackte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen."
Alleine diese Sätze sind Rechtsirtümmer, soviel weiß ich, denn im Laden kann man solche Ware nicht testen
und wurde auch durch die ganzen "Rechtsirtümmer-Shows und von diesem Anwalt" aufgeklärt.
ich habe mir gestern Abend das Medusa 5.1 ProGamer Headset gekauft,
und bin eher Entäuscht als Zufrieden.
Habe es also Zuhause ganz normal ausgepackt und getestet, weil logischerweise es anders nicht geht.
Es hat keinerlei Gebrauchsspuren oder "Geruchsspuren" das es nach anderen Menschen riecht, sondern eben Neu.
Nun wie gesagt bin ich damit überhaupt nicht Zufrieden, denn es drückt mir zu sehr auf die Ohren und das tut weh,
sowie ist der Sound eher Bescheiden.
Ausserdem habe heute auch schon im Laden eines der Kartons gesehn wo die Klebestreifen schon kaputt waren.
60 EUR habe ich dafür gezahlt.
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Zu meiner Frage.
Muss Medi Max das Headset wieder zurück nehmen da ich auch noch den Kassenbon habe?
Ich bin der Meinung ja, denn dieser gute TV-Anwalt (Name fällt mir nicht ein) hat da viele Rechtsirtümmer aufgeklärt,
darunter auch meine Frage. --- Nur wie hieß der § ?
Ich würde das nämmlich dann im Laden noch gegen ein anderes Umtauschen.
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Auf den Bon steht ja auch drauf "Rückname innerhalb 14 Tage bei Original und Unbenutzer Ware".
Ausserdem "Ausgepackte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen."
Alleine diese Sätze sind Rechtsirtümmer, soviel weiß ich, denn im Laden kann man solche Ware nicht testen
und wurde auch durch die ganzen "Rechtsirtümmer-Shows und von diesem Anwalt" aufgeklärt.