Bei Medi Max - Gestern - ein Headset gekauft, morgen (Heute) Zurückbringen.

Comp4ny

Lt. Junior Grade
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Hey,

ich habe mir gestern Abend das Medusa 5.1 ProGamer Headset gekauft,
und bin eher Entäuscht als Zufrieden.

Habe es also Zuhause ganz normal ausgepackt und getestet, weil logischerweise es anders nicht geht.
Es hat keinerlei Gebrauchsspuren oder "Geruchsspuren" das es nach anderen Menschen riecht, sondern eben Neu.

Nun wie gesagt bin ich damit überhaupt nicht Zufrieden, denn es drückt mir zu sehr auf die Ohren und das tut weh,
sowie ist der Sound eher Bescheiden.

Ausserdem habe heute auch schon im Laden eines der Kartons gesehn wo die Klebestreifen schon kaputt waren.

60 EUR habe ich dafür gezahlt.

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Zu meiner Frage.

Muss Medi Max das Headset wieder zurück nehmen da ich auch noch den Kassenbon habe?

Ich bin der Meinung ja, denn dieser gute TV-Anwalt (Name fällt mir nicht ein) hat da viele Rechtsirtümmer aufgeklärt,
darunter auch meine Frage. --- Nur wie hieß der § ?

Ich würde das nämmlich dann im Laden noch gegen ein anderes Umtauschen.
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Auf den Bon steht ja auch drauf "Rückname innerhalb 14 Tage bei Original und Unbenutzer Ware".
Ausserdem "Ausgepackte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen."

Alleine diese Sätze sind Rechtsirtümmer, soviel weiß ich, denn im Laden kann man solche Ware nicht testen
und wurde auch durch die ganzen "Rechtsirtümmer-Shows und von diesem Anwalt" aufgeklärt.
 
Also ich weiß defenetiv, dazu gibts auch wieder nen §en,
dass man auch Ware zurückgeben kann ohne Kassenbeleg.

Hierzu reicht schon aus das ein Zeuge zum Kauf des Artikel anwesend waren.

Viele sagen hier "nö nehmen wir nicht zurück"... das ist aber ein Rechtsirtum,
denn aus rechtlicher Sicht hätte der Käufer sehr gute Karten vor Gericht weil er im Recht ist.

Das ist ja auch das Selbe wie mit "Ware ohne Karton muss der Händler annehmen wenn Kassenbeleg vorhanden ist".
Gennerel müssen Sie es.

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Weiß den jemand wie dieser Anwalt hieß ?

Die Schow hieß: Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer
 
Rücknahme erfolgt nur durch Kulanz. Beim Fernabsatzgesetz wäre es was anderes, da du die Ware nicht vor deinem Kauf gesehen hast. Kannst nur darauf hoffen, das MediMax so Kulant ist und dir dein Headset zurück nimmt.

Ich als Verkäufer würde das Headset nicht zurücknehmen, da ich nicht gern deinen Ohrenschmalz anderen Kunden unterjubeln möchte.

Im Endeffekt wird MediMax das Headset zurücknehmen. Zufriedener Kunde kommt wieder und kauft. Prost, Mahlzeit.
 
Nur das ich keine Ohrenschmalzverschmierten Ohren habe ;)
Sonst wäre das ja was anderes.

Im Laden konnte ich das Headset ebenfalls nicht testen,
denn dann wäre bestimmt wieder der Spruch gekommen "Geöffnete Ware muss gekauft werden" - ist nen Rechtsirtum! ^^

Nunja, und zudem muss Medi Max mir ja nicht meine vollen 60 EUR wieder Auszahlen,
da ich es gegen ein 35 EUR Headset austausche und dann nur 25 Auszahlen muss.

Da werde ich aber vorher wohl doch im Laden Testen bzw. Fragen ob ich es Testen darf.
 
Wenn du definitiv weißt, daß der Händer die Ware umtauschen muß, dann gehe zu einem Anwalt und laß
seinen Kollegen bzw. § suchen.
Hast du dir eigentlich den Link einmal angesehen oder selber recherchiert?

edit:
Hier noch eine nette Lektüre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja klar, aber so EXAKT auf meine Frage keine Antwort.

Mitlerweile habe ich den Namen auch gefunden wie der Hieß: Rechtsanwalt Dr. Ralf Höcker

Nunja ich sag nachher mal bescheid wenn ich wieder Zuhause bin.
 
Es gibt KEINEN rechtlichen Anspruch, bereits genutzte Ware nach dem Kauf wieder zurückgeben zu dürfen. Bei Onlinegeschäften (oder Telefongeschäften) hat man 14 Tage Rückgaberecht, das stimmt. Im Laden gilt dieses allerdings nicht respektive nur aus Kulanz des Händlers. Und dazu kommt, dass man keinen Händler dazu verpflichten kann, Hygieneartikel (und nichts anderes sind Produkte die mit "Körperöffnungen" in Berührung kommen) zurückzunehmen. Einen Rasierer wird auch niemand aus Kulanz zurücknehmen. Wie sauber DEINE Ohren sind ist dabei egal.

Was allerdings stimmt - du bist nicht verpflichtet, einen Artikel zu kaufen, dessen Verpackung du im Laden geöffnet hast. Vielleicht verwechselst du das?
 
Hmm.. naja schauen wir einfach mal :)

Im falle das er es nicht zurück nehmen will, verkaufe ich es woanders,
und kaufe mir nachher ein anderes.

Bis später
 
Geh halt erstmal hin und rede mit einem Verkäufer.
Schildere ihm warum du unzufrieden bist und frag ob du es gegen ein anderes Headset tauschen kannst oder du ansonsten einen Gutschein bekommen kannst?
Das sind auch nur Menschen ;)
 
getauscht bekommen?
Das sieht wohl eher nicht so aus, wenn du das andere Headset hier verkaufst. :D

mfg NeoX

EDIT: Ok, haste korrigiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doe Gesetzesgrundlagen sind folgende:
- § 145 BGB
- § 151 BGB
- § 433 BGB

Ich denke du bringst hier einiges durcheinander. Da gefährliche an solch komische Fernsehsendungen.
Das was du schilderst, trifft im Falle des Fernabsatzes zu oder im Fall eines Sachmangels.
Nicht-Gefallen ist nicht vorgesehen.
 
Dann hast du aber einen nicht sehr guten MediMax erwischt.

Mein Dad hat die ne Maus auch am nächsten Tag gegen Kohle getauscht bekommen.
 
bei In-Ear-Kopfhörern könnte ich noch verstehen.
 
Da gefährliche an solch komische Fernsehsendungen
Ich glaube, das liegt eher an der Zielgruppe, die sich aus den Beiträgen die Worte einzeln rauspickt, filtert und so neu zusammensetzt, dass sie je nach gerade herrschender Situation den Sinn ergeben, den man sich erhofft.

Das Resultat sind dann Threads mit irgendwelchen "Rechtsansprüchen" weil "irgendein Anwalt im TV" mal "einen Paragraphen" genannt hat.

Nach dem gleichen Muster sind übrigens auch diverse Sekten entstanden, der Euro und die Demokratie :D
 
Zu deinem Headset-Verkauf:
Bist du dir ganz sicher, dass du 2 Jahre Garantie auf das Headset gibst?
Oder vielleicht doch lieber nur 2 Jahre Gewährleistung?

Zum Thema mag ich noch anmerken:
Auch beim Onlineversand darf man nicht wild drauf los testen, sondern nur so, wie man es auch im Laden machen würde. Das bedeutet: Sind Gebrauchsspuren o.ä. zu sehen, ist es völlig in Ordnung und legal, wenn der Händler >10% des Geldes einbehält.
Zeug daheim testen und bei nichtgefallen zurückgeben ist natürlich gesetzlich nicht vorgesehen.

Btw, auf solche Fernsehsendungen würde ich nicht all zu viel geben. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei der eigenen Situation eine Ausnahme gilt, ist doch recht hoch.
 
Im Zweifelsfall sollte man immer einen Rechtsanwalt aufsuchen, bevor man irgendwelchen Irrtümern unterliegt und vielleicht sogar Fristen verstreichen lässt.

Bei so einer Kleinigkeit würde ich aber zuerst einen Verkäufer ansprechen, ob nicht kulanterweise umgetauscht werden kann. Insbesondere wenn man sich mit einem anderen Produkt und/oder einem Gutschein zufriedengibt, klappt das. Bei hartnäckigen Verkäufern kann man ja auch einen Versuch beim Geschäftsführer unternehmen - natürlich immer freundlich, aber bestimmt.

Wichtig ist, dass man beim Auspacken weder die Ware noch die Verpackung beschädigt.
 
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