Beschwerde an Online-Shop verfassen!

Nouriega

Cadet 4th Year
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
127
Hi,

Habe im Internet bei einem Händler Ware bestellt, alles war in ordnung außer das Mainboard!
Habe es in der 14 Tage frist zurück geschickt!
Bekamm nach einigen Tagen eine Benachrichtugung das Sie es als Defekt eingestuft haben,
aber mir kein neues Mainboard zusenden können da es einen Mechanischen Mangel vorweist!
Seid dem sind fast zwei Wochen vergannen! Es ist ein hin und her und ich bin fast am ausflippen!
Hab Ware im Wert von 1800€ rum stehen und kann es nicht benützen!
Hab heute mit der Service-Abteilung über ne halbe Std. gesprochen!
Die meinten das ich doch ein Beschwerdeschreiben an die Abteilungsleitung schreiben solle!
Die werden sich der Sache nochmal annehmen!
Habe daruf gesagt das Sie verpflichtet sind mir 1 A Ware zu zuschicken,
was man vom dem Mainboard nicht behaupten kann und ich den Defekt 100%tig nicht verursacht habe!
Habe mit meinem Anwalt auch schon darüber gesprochen, werde am Montag zum Termin fahren, sollten die Herrschaften weiterhin rumzicken!

Ich wollte nur wissen auf was ich achten muss wenn ich das Beschwerdeschreiben verfasse!
 
um welchen internet shop handelt es sich denn?

hast du die sachen alle zusammengebaut und dann bemerkt das das MB defekt ist oder schon vor dem Einbau?
 
Trete vom Vertrag zurück und hol das Board woanders.
 
Rollensatz schrieb:
um welchen internet shop handelt es sich denn?

hast du die sachen alle zusammengebaut und dann bemerkt das das MB defekt ist oder schon vor dem Einbau?

bei Alternate!

habe es nach dem zusammenbau festgestellt das das MB defekt ist!
 
werkam schrieb:
Trete vom Vertrag zurück und hol das Board woanders.

geht das so leicht mit dem zurücktreten vom Vertrag? Es sind leider schon ca. 3 Wochen seid dem kauf vergangen!
 
Also von deinem Fernabsatzrecht (Rückgabe innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen) kannste keinen Gebrauch mehr machen.
Deine Ansprüche leiten sich aus §437 BGB ab.
Zu allererst kommt §439 zum Tragen, die Nacherfüllung. Diese beinhaltet die Lieferund einer mangelfreien Sache (Austausch oder Reperatur liegt bei der Wahl des Kunden, solange die jeweilige Wahl nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand/Kosten für den Verkäufer einhergeht). Schlägt diese 2mal fehl, dann kann man weiter Ansprüche geltend machen. Nacherfüllung ist bisher noch keinen passiert, du willst nun jedoch vom Vertrag zurücktreten, dies ist nur möglich wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung 2mal fehlschlägt. Also nochmal nachfragen wies ausschaut, und am Besten eine Frist zur Nacherfüllung (Lieferung mangelfreier Sache) setzen (z.B. 10 Werktage). Verweigert der Käufer die Nacherfüllung sofort, oder er reagiert nicht, dann kannste gemäß §323BGB zurücktreten. Gleich zurücktreten kannste wenn der Verkäufer auf deine Nacherfüllungsansprüche sofrt sagt, nein wir liefern ihnen nicht. Dann ist die Fristsetzung entbehrlich und du kannst zurücktreten. Dann noch den Rücktritt gemäß §349BGB erklären und du bis fein raus.
Also Überblick:
Frist zur Nacherfüllung setzen
1. Nacherfüllung geschieht -> alles gut
2. Nacherfüllung ernsthaft verweigert -> Rücktritt vom Vertrag gemäß §323BGB -> Erklärung §349BGB
3. Frist erfolglos verstrichen -> Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der Frist -> siehe 2.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. ;)
mfg ben
 
@ben

Vielen Dank für die Info!
 
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