Bestellung XFX R9 270X | lets-sell! | Amazon Marketplace

CHaos.Gentle

Lt. Commander
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Moin,

ich versuche über diesem Weg Leute zu finden, die in den letzten Tagen für einen sehr guten Preis eine XFX R9 270X bei lets-sell! über den Amazon Marketplace gekauft haben und jetzt wie ich eine Meldung bekommen haben, dass das Produkt nicht mehr lieferbar wäre.

Zum Hergang:
Am 18.12. ist mir der recht günstige Preis bei Geizhals aufgefallen. Im Verlauf gab es ein paar Tage zuvor schon einmal einen so günstigen Preis. Direkt bestellt und die übliche Eingangsbestätigung erhalten.
Am 19.12. erhielt ich die Versandbestätigung durch Amazon.
Am 20.12., also heute, kam die Mail, dass das Paket beschädigt worden wäre und leer retourniert wurde. Jetzt sei die Karte nicht mehr verfügbar, man würde mir aber den Kaufpreis erstatten.

Einlieferungsbeleg und Retourebescheinigung habe ich natürlich gefordert.

Vielleicht habe ich Glück und jemand meldet sich.
 
Nein, bei Versand durch Amazon wären die Probleme sicherlich nicht aufgetreten, weil Amazon *beep* an dieser Stelle enthalte ich mich meiner Meinung und antworte einfach auf deine Frage:

Kauf via. Marketplace, Versand durch lets-sell! selbst.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass ich lets-sell! Unrecht tue und alles genauso wie beschrieben vorgefallen ist. Das werde ich dann durch die Bescheinigungen erfahren.
Das die Post ein Paket retourniert, obwohl ich doch als Empfänger eigentlich zuständig bin, würde mich dann aber sehr verwundern.
 
Ich kenne das auch nicht das die Post ein beschädigtes Paket selbststänig retourniert, entweder es kommt an, oder halt nicht. Wenn es so kaputt ist, das die Ware "rausfällt" und weg ist, dann wird das Paket bestimmt ganz aus der Zustellung genommen und eine Karte verschickt.
 
Rechtlich spielt das Vorbingen zunächst einmal keine Rolle, der Verkäufer hat grds. seine Pflicht zur Lieferung zu erfüllen, auch wenn die Kaufsache auf dem Weg zum Verbraucher beschädigt wird.
 
"Einlieferungsbeleg und Retourebescheinigung habe ich natürlich gefordert."

Ich fürchte, dass es dabei bleiben wird.
Einfach mal nach lets-sell! googeln.

Mit freundlichen Grüssen
 
@Doc: Sehe ich genauso. In diesem Fall soll sie ja nun verschwunden sein und Ersatz hätte man nicht, also könne auch nicht geliefert werden. Aber wo kämen wir denn hin, wenn jeder Verkäufer behaupten könnte, dass die Ware weg wäre, nur weil vielleicht ein anderer Kunde mehr bietet. Diese Wahl hat ein Verkäufer nun mal nur solange noch kein Kaufvertrag zustande kam.

Ich suche ja aber keinen rechtlichen Beistand, danke, für mich ist die Situation sehr klar. Und ohne Bescheinigung glaube ich dem Händler erst einmal gar nichts.

@rex: Danke, bei Amazon fallen die Bewertungen recht ordentlich aus.
 
Laut Aussage DHL ist tatsächlich der Versender der Haftungspartner bei einem Totalverlust. Wie dies mit dem Gefahrenübergang eines Versendungskaufs in Einklag steht geht über mein rechtliches Verständnis hinaus.

Habe jetzt Amazon informiert, dort ist man zwar hilfsbereit, kann aber verständlicherweise nichts tun.

Interessanterweise erhält man von lets-sell! tatsächlich Mails. Bestätigungen des Eingang von Emails...jeweils Stunden nachdem man sie abgeschickt hat. Entweder wird die Bestätigung manuell getriggert, hat eine zufällige Verzögerung oder deren Mailserver ist einfach a***langsam.

Fakt ist, es geht um 60€ da klagt keiner, da sträubt sich vielleicht sogar die Rechtsschutz, das weiß der Händler, das weiß ich. Ein Hoch auf das Verbraucherrecht im Internet.
Ich würde wetten, dass es einige gibt, die bei lets-sell! die Grafikkarte und andere Teile gekauft haben - dummerweise ist bei allen die Grafikkarte nicht angekommen, die anderen Teile sehr wohl.
Hätte reichlich Lust nach Dessau zu fahren ^^
 
wenn du ne rechtsschutz hast, kannst du dich erstmal beraten lassen, weil das zahlen die immer. und 60e ist ne menge kohle
 
60€ sind aber idR weniger als der Mindeststreitwert der Rechtsschutz... ohne Rechtsschutz kostet das erste Gespräch und der erste Brief schon deutlich über 60€... also passiert gar nichts und das weiß der Händler.
 
Laut Aussage DHL ist tatsächlich der Versender der Haftungspartner bei einem Totalverlust. Wie dies mit dem Gefahrenübergang eines Versendungskaufs in Einklag steht geht über mein rechtliches Verständnis hinaus.

Zunächst einmal haftet natürlich grds. erstmal das Transportunternehmen gegenüber seinem Vertragspartner.
Das hilft dem Kunden aber herzlich wenig, weshalb der Gesetzgeber bei einem Verbrauchsgüterkauf die Regelung des § 447 BGB ganz bewusst für nicht anwendbar erklärt hat.
Der Verkäufer hat seine vertragliche Leistungsverpflichtung also erst mit Übergabe an den Käufer erfüllt.
 
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