Bester SPAM-Suchmaschinen-Schutz bei Mailadressen-Veröffentlichung auf Homepage?

karli1

Lt. Junior Grade
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298
Guten Abend! Danke für Eure Tipps!

Es geht darum, dass eine Mailadresse auf einer Homepage, erstellt mit WordPress, veröffentlicht werden soll,

aber so, dass sie vor SPAM-Suchmaschinen, Spambots, E-Mail-Harvesting

a) möglichst effektiv geschützt ist,

b) dieser Schutz möglichst einfach mit WordPress herzustellen ist, da der Programmierer wohl nur Grundkenntnisse hat.

Eure Tipps? Danke! karl
 
Vor einigen Wochen hatte ich dazu mal eine Recherche getätigt und bin auf diverse Methoden gestoßen. Hier ein Artikel, der viele Ansätze sehr gut zusammenfasst: https://www.hosteurope.de/blog/15-moeglichkeiten-die-e-mail-adresse-geschuetzt-darzustellen/

Rechtlich wichtig wäre letztlich, dass es auch durch Screenreader etc. lesbar bleibt (also nur Text als Grafikdatei, wie man das hin und wieder sieht, wäre abmahnfähig). Andererseits kann man natürlich auch (je nach Blog) das als Risiko auf sich nehmen - frei nach dem Motto "wo kein Kläger..."
 
Möglichkeit 2.2 bietet sich dabei an. Ihr müsst dabei beim Mail-Link den HREF auf eine im Theme hinterlegte PHP-Datei setzen, also:

Code:
<a href=" <?php echo get_template_directory(); ?>/php/mail_handler.php ">Sie können uns hier erreichen</a>

Und im Theme-Folder dann im Ordner php/mail_handler.php:

PHP:
Code von oben verlinkter Webseite

Nachteil: Die E-Mail-Adresse ist nicht sichtbar, sondern nur aufrufbar.


Lg
 
siebling schrieb:
Rechtlich wichtig wäre letztlich, dass es auch durch Screenreader etc. lesbar bleibt
Das hätte ich jetzt gerne noch mal durch Quellen belegt.
Gut möglich, dass es bei staatlichen Internetauftritten so sein muss (Gleichstellungsgesetz), aber bei privaten Homepages (unabhängig jetzt ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht) ?
 
andy_m4 schrieb:
Das hätte ich jetzt gerne noch mal durch Quellen belegt.
Gut möglich, dass es bei staatlichen Internetauftritten so sein muss (Gleichstellungsgesetz), aber bei privaten Homepages (unabhängig jetzt ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht) ?

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20050078

Ich hab das allerdings mir auch nochmal vor zwei Jahren anwaltlich bestätigen lassen, da ich in einem doch relativ harschen Wettbewerbsumfeld zwei Seiten positioniert habe.
 
Danke für Eure ersten Tipps!

Jetzt wird's wohl noch komplizierter?! Denn es geht zwar nicht um eine Impressums-Mailadresse, nicht um den rechtlich Verantwortlichen für die Homepage o. dgl.,
aber doch um die Mailadresse eines Mitarbeiters im öffentlichen Dienst auf einer staatlichen Homepage!
Falls da generell sowas wie "barrierfreier Zugang" gesetzlich zwingend wird:
Da blick ich als Laie nicht durch: Betr. Screenreader-Lesbarkeit etc.:

Welche Empfehlungen aus https://www.hosteurope.de/blog/15-moeglichkeiten-die-e-mail-adresse-geschuetzt-darzustellen/ hätten dann noch für Mailadressen auf staatl. Homepages noch Gültigkeit?

Danke! karl
 
siebling schrieb:
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20050078

Ich hab das allerdings mir auch nochmal vor zwei Jahren anwaltlich bestätigen lassen, da ich in einem doch relativ harschen Wettbewerbsumfeld zwei Seiten positioniert habe.
Ok. Jetzt müssen wir die Sache mal ordentlich sortieren.
Es geht dabei nicht um eine eMail-Adresse die irgendwo auf der Homepage auftaucht (zum Beispiel im Text), sondern bei dem in Dir beschriebenen Fall geht es um das "Impressum" (oder Anbieterkennzeichnung wie es etwas sperrig im Telemediengesetz genannt wird ist).

Apropos Telemediengesetz. Dein Link ist insofern veraltet, als das es das dort beschriebene Teledienstgesetz (TDG) gar nicht mehr gibt und durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt wurde. Allerdings findet sich dazu ein ähnlicher Paragraph.

So heißt es in TMG §5 Absatz 2:
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
Demnach ist zumindest im Impressum eine e-Mail-Adresse anzugeben.
Aber das nur als Ergänzung.

Im Großen und Ganzen bleiben die Bestimmungen fürs Impressum bestehen inkl. der Problematik, dass es keine rechtssichere Möglichkeit gibt die eMail-Adresse gegenüber Sammlern zu verschleiern.

Insofern hast Du an dieser Stelle (also aufs Impressum bezogen) natürlich Recht.
Ergänzung ()

karli1 schrieb:
Welche Empfehlungen aus https://www.hosteurope.de/blog/15-moeglichkeiten-die-e-mail-adresse-geschuetzt-darzustellen/ hätten dann noch für Mailadressen auf staatl. Homepages noch Gültigkeit?
Schwierig zu sagen, da man im Fall des Falles nie sicher sagen kann, wie ein Gericht das im Einzelfall bewertet.
Andererseits wird bei einer staatlichen Seite vermutlich(!) niemand persönlich zur Rechenschaft gezogen, sondern immer gegen die entsprechende Behörde geklagt werden.

Trotzdem kann man es auch so nah wie möglich am ideal (also unveränderliche Angabe der Mailadresse) zu verbleiben, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Von dem im Link aufgezählten Lösungen fallen praktisch schon mal alle raus, die mit einer expliziten Einschränkung der Barrierefreiheit einhergehen (also steht ja i.d.R. auch bei den Nachteilen).
Ansonsten fallen alle Lösungen raus, die Javascript erfordern (diverser Verschlüsselungskram) oder irgendwie mit Captchas arbeiten oder auch solche Sachen machen, wie die eMail-Adresse in einem Bild darzustellen.

So grobe Faustregel: kann man die eMail-Adresse im HTML-Quelltext nicht erkennen, dann ists auch nicht barrierefrei.

CSS-Lösungen wie bei 3.10 sind im Prinzip ganz elegant, aber es ist eben nicht sichergestellt als auch wirklich ausnahmslos jeder Screenreader damit umgehen kann.

Bleiben als einigermaßen sichere Möglichkeiten eigentlich nur serverseitge Lösungen (PHP und Konsorten) a-la "wenn man draufklickt wie die eMail-Adresse angezeigt"

Wichtigster Tipp ist aber Rückfragen, wie es mit solchen Belangen rechtlich aussieht. Der Mitarbeiter muss das halt mit dem Chef abklären und der muss ggf. sich rückversichern. Es ist sicher nicht die Aufgabe eines einfachen (rechtsunkundigen) Angestellten hier ne rechtlich saubere Lösung hinzustellen.
 
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