Betriebsergebnis

kenza

Lt. Junior Grade
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275
Warum werden bei der Berechnung des Betriebsergebnis mittels GuV-Rechnung
a.) Erlöse aus Beteiligungen, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren nicht berücksichtigt?
b.) Kalkulatorische Zinsen von den Umsatzerlösen abgezogen, aber Zinsaufwendungen nicht?

Zu a.) würde mir einfallen, dass die "unregelmäßigen Erlöse und Verluste" weggelassen werden, weil das Betriebsergebnis so nicht aussagekräftig bzw. vergleichbar wäre.

Aber bei b.) steh ich zZ richtig auf den Schlauch. Zudem hab ich das hier gefunden:

Umsatzerlöse
+/-Bestandsveränderungen
+ andere aktivierte Eigenleistungen
= Gesamtleistung
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
- Betriebssteuern
- sonstige ordentliche Aufwendungen
+ sonstige ordentliche Erträge
= Teil-Betriebsergebnis
+ Zinserträge
- Zinsaufwendungen
= Betriebsergebnis
 
worüber werden diese denn abgeschlossen?

deswegen ^^

Anlagevermögen nunmal über EK und Zinsaufwendungen bzw. -Erträge nunmal über GuV.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anlagevermögen wird über Eigenkapital abgeschlossen?! Eher nicht! :eek:


zu a)

Die von dir genannten Posten sind typische Konten, die unterhalb der GuV-Position "sonstige betriebliche Erträge" anfallen (sozusagen Unterkonten). Das sind in deiner Aufzählung wohl die "sonstigen ordentlichen Erträge".

Oder bist du jetzt in der Kostenrechnung? Denn dort haben sie typischerweise einen aperiodischen/außerordentlichen Charakter und könnten deshalb rausgelassen worden sein.

b)

Wo werden in deiner Aufzählung denn kalk. Zinsen von den Umsatzerlösen abgezogen?? Im übrigen gibt es innerhalb der GuV-Gliederung ein eigenes Zinsergebnis (quasi ein zwischenergebnis), deshalb sind die Posten unten zusammen aufgeführt.
 
zur der berechnung:

Empfehle Dir, es so zu machen, wie ihr es gelernt habt.

Also so wie es der Lehrkörper (oä) gezeigt hat,
da die die Arbeiten idR auch kontrollieren und auf ihre Wege bestehen.

Keine Abschrift gemacht? Frag am Besten nen Kamerden oder so.

@Neo: Is zwar schon ne Weile bei mir her, aber wo sollte Anlagevermögen denn sonst abgeschlossen werden?
SBK ?

Von ARA und PRA war hier noch nicht die Rede ...



hier sind nen paar Begriffe nochmal erklärt. http://rw-buchen.de/begriffe.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Schema hab ich im Internet gefunden, im Unterricht haben wir das niemals gemacht...
Bin beim Abarbeiten der alten Abschlussprüfungen darauf Aufmerksam geworden.

Hier mal die Angaben:
Ermitteln Sie das Betriebsergebnis unter Berücksichtigung von x € kalk. Zinsen. GuV-Rechnung:

Umsatzerlöse ...
Erlöse aus Beteiligungen ...
Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen ...
Materialaufwendungen ...
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ...
Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten ...
Personalkosten ...
Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren ...
Zinsaufwendungen ...

Hier die Lösung:
Umsatzerlöse ...
- Materialaufwendungen ...
- Aufwendungen für Forschung und Entwicklung ...
- Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten ...
- Personalkosten ...
- Kalk. Zinsen ...
= Betriebsergebnis

Es werden kalk. Zinsen abgezogen, Zinsaufwendungen (= Kosten) werden jedoch ignoriert?!
 
Soll dein erstes Zitat der vorgegebene Kontenrahmen sein? Ich weiß nicht, ob ich überhaupt verstehe, was du jetzt genau wissen willst...

kenza schrieb:
Es werden kalk. Zinsen abgezogen, Zinsaufwendungen (= Kosten) werden jedoch ignoriert?!

Dazu fällt mir nur ein, dass kalkulatorische Zinsen sog. "Anderskosten" sind, d. h. sie überschneiden sich teilweise mit den Zinsaufwendungen aus der Finanzbuchführung, weichen aber z. B. dadurch ab, dass zur Berechnung nur das betriebsnotwendige Vermögen (z. B. ohne ein fremdvermietetes Gebäude) eines Unternehmens berücksichtigt wird und das dann vielleicht auch noch mit nem anderen Zinssatz.

Soll heißen, dass in deiner Aufstellung die Zinsaufwendungen womöglich in dem Posten "kalkulatorische Zinsen" enthalten sind.
 
N30PHY73 schrieb:
Soll heißen, dass in deiner Aufstellung die Zinsaufwendungen womöglich in dem Posten "kalkulatorische Zinsen" enthalten sind.

Nein, sind sie nicht.
 
kenza schrieb:
Warum werden bei der Berechnung des Betriebsergebnis mittels GuV-Rechnung
a.) Erlöse aus Beteiligungen, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren nicht berücksichtigt?
b.) Kalkulatorische Zinsen von den Umsatzerlösen abgezogen, aber Zinsaufwendungen nicht?


zu a.)

Betriebsergebnis
Finanzergebnis
_______________

Ergebnis der gewöhnlicheen Geschäftstätigkeit
außerordentliches Ergebnis
_______________

Gesamtergebnis

http://dejure.org/gesetze/HGB/275.html

Gesamtkostenverfahren konsolidiert Lagerbestandveränderungen
Umsatzkostenverfahren berücksichtigt ausschließlich veräüßerte Ware

Ergebnis ist identisch (ohne es hier ausufern zu lassen)

Erlöse aus Beteiligungen = sind dem Finanzergebnis zuzuordnen
Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen = soweit Buchwert mit Veräußerungswert identisch erfolgsneutral, abweichend vom Buchwert ergibt sich ein außerordentlicher Ertrag/Aufwand= nicht Bestandteil des Betriebsergebnis (=Gesamtergebnis)
Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren= sind dem Finanzergebnis zuzuordnen

zu b.)

Kalkulatorische Zinsen (kalkulatorische Kosten für z. B. das Eigenkapital) werden konsolidiert, da abstrakte Posten mit Bezug zur Kosten und Leistungsrechnung (Kalkulation)

Zinsaufwand ist real

soweit meine Erinnerungen
 
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