-DarkMan-
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Sep. 2005
- Beiträge
- 375
Hallo Leute,
ich bin vor ca. 2 Jahren ziemlich auf die Schnauze gefallen, weil ich dort 2 Handys für meine Eltern zu Weihnachten erworben habe. Der Gesamtpreis betrug ca. 900€
Die Sache war so ziemlich ins Rollen gekommen und Anwalt und Polizei wurden eingeschaltet.
Der letzte Brief von meinem Anwalt (Jahr 2008) behinhaltete das der Verkäufer in Vollstreckungsschutz steht für ich glaube 3-4 Jahre.
Meine Frage ist, wann soll ich meinen Anwalt wieder kontaktieren ?
Nach den 3-4 Jahren oder früher ?
Was ich sehr schade finde ist, dass der Verkäufer gerade Arbeitslosengeld bezieht in höhe 1600€ und nichtmal in der Lage ist, mir das Geld zurückzuzahlen.
Wie soll ich weiter vorgehen, damit der Fall langsam wieder ins Rollen geriet ?
Achja ich bitte hier dringend um Rat, da wir von ca. 900€ Azubi Vergütung reden (ca. 2 1/2 Monatsvergütungen)
ich bin vor ca. 2 Jahren ziemlich auf die Schnauze gefallen, weil ich dort 2 Handys für meine Eltern zu Weihnachten erworben habe. Der Gesamtpreis betrug ca. 900€
Die Sache war so ziemlich ins Rollen gekommen und Anwalt und Polizei wurden eingeschaltet.
Der letzte Brief von meinem Anwalt (Jahr 2008) behinhaltete das der Verkäufer in Vollstreckungsschutz steht für ich glaube 3-4 Jahre.
Meine Frage ist, wann soll ich meinen Anwalt wieder kontaktieren ?
Nach den 3-4 Jahren oder früher ?
Was ich sehr schade finde ist, dass der Verkäufer gerade Arbeitslosengeld bezieht in höhe 1600€ und nichtmal in der Lage ist, mir das Geld zurückzuzahlen.
Wie soll ich weiter vorgehen, damit der Fall langsam wieder ins Rollen geriet ?
Achja ich bitte hier dringend um Rat, da wir von ca. 900€ Azubi Vergütung reden (ca. 2 1/2 Monatsvergütungen)