Betrugsversuch bei Privatkauf oder handelt der Verk. rechtens?

f_u_n_k_y

Lieutenant
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Feb. 2009
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Hallo,

ich wollte im Familienkreis einen Gebrauchtwagen kaufen. Dummerweise existiert kein schriftlicher Kaufvertrag und nun stehe ich ohne Geld und ohne Fahrzeug dar.
Der Sachverhalt in Stichpunkten:

Anfang Nov.09
- Fahrszeug wurde mir angeboten, für den Kaufpreis sollte ich ein mangelfreies Fahrzeug mit TÜV erhalten
-vorgeschlagen wurde eine Anzahlung (halber Kaufpreis) im Dez. 09 und 3 Raten von Jan. bis März 10
-ich erwähnte zu diesem Zeitpunkt, daß ich auch bis zur vollständigen Bezahlung auf das Fahrzeug warten könnte, da mein Kfz bis dahin noch TÜV hat und dann entsorgt wird
-es kam kein Kaufvertrag zustande

Ende Nov.09
-der Verkäufer wollte eine Zusage, weil es angeblich andere Interessenten gibt, die den Kaufpreis sofort bar bezahlen würden

Anfang Dez.09
-Abschluß des mündlichen Kaufvertrages, bei der ich betonte, daß ich das Fahrzeug spätestens Anfang Februar benötige um mit dem Verkauf des eigenen Fahrzeuges den Neukauf mit zu finanzieren
-Zusage des Verkäufers (gelernter KFZ-Mechaniker)noch Ende Dezember damit zu beginnen, das Fahrzeug TÜV-fertig zu stellen
-nach Erhalt der 1. Folgerate Ende Januar sollte das Fahrzeug zum TÜV, falls es nicht durchkäme, sollte es Anfang Februar fertig sein
-der 1. Abschlag sollte der Abzahlung bei der Bank dienen, die 1. Folgerate für etwaige Reparaturen und den TÜV, Zahnriemen sollten ebefalls gewechselt werden

Ende Dez.09
-Zahlung des Abschlages in Höhe des halben Kaufpreises

letzte Januarwoche 2010
-Anruf des Verkäufers, ich solle unbedingt pünktlich die 1.Folgerate überweisen, damit er in der Folgewoche zum TÜV kann
-Überweisung der 1.Folgerate und die Bitte um Rückruf nach dem TÜV-Termin

erste Februarwoche 2010
-kein Anruf durch den Verkäufer
-nach 5 Tagen erfuhren wir durch andere Verwandte, daß der Verkäufer nicht zum TÜV konnte, weil er den Tacho zerstört hätte und nicht einsieht, einen gebrauchten für 80,00€ zu kaufen
-Anruf beim Verkäufer, der plötzlich nichts mehr von seinen Zusagen wissen wollte und hervorhob, daß er ja den Zahnriemen als Freundschaftsdienst bereits gewechselt hätte
-Aussage des Verkäufers, daß er im Laufe des Monats das Fahrzeug fertigstellt und beim TÜV vorfährt

Ende Febr. 2010
-wieder die Anfrage des Verkäufers nach der nächsten Rate, damit er die nötigen Teile kaufen und eine Woche später zum TÜV kann
-wohlgemerkt war er zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz von Geld, mit dem man das Fahrzeug auch bei deutlichen Mängeln locker hätte reparieren können

Jetzt reichte es mir und ich trat vom Kauf zurück, da mir Mängel verschwiegen wurden und keine einzige Zusage eingehalten wurde.

-der Verkäufer behauptete jetzt, ich hätte das mit dem Tacho bereits im Nov.09 gewußt
-der Verkäufer wollte mir erst das angezahlte Geld zurückzahlen, wenn er das Auto verkauft hat

März 2010
- Verkaufsversuch bei ebay, den ich herausfand und sicherte
- bei der Artikelbeschreibung wurde deutlich, daß das Fahrzeug nicht den TÜV bekam, weil der 5-6 Mängel beanstandete, von meinem Geld also kein Cent in das Fahrzeug investiert wurde
-ebenfalls stand in diesem Angebot, daß der Zahnriemen bereits vor 25000 KM gewechselt wurde
-das Fahrzeug ging nicht weg, weil es den Mindestpreis nicht erreichte, das höchste Gebot lag unterhalb meiner bisher geleisteten Anzahlung

April 2010
-schriftliche Zahlungsaufforderung meinerseits per Einschreiben und nochmals der schriftlich begründete Rücktritt vom Kaufvertrag

heute
-Erhalt eines Einschreibens vom Verkäufer mit Hinweis auf den Zahlungsverzug der letzten beiden Raten und dem Entschluss, das Fahrzeug einzubehalten, bis es vollständig bezahlt ist
-ich bedankte mich per sms für den fortwährenden Betrug und wies nochmals auf den ebay Verkaufsversuch hin
-per sms Antwort wurde mir erklärt, daß es 2 Verkaufsversuche gab, die ein Entgegenkommen darstellten, um mich zu entlasten

Tja, was meint ihr dazu?

Per online-Rechtsberatung (aussagekräftig?) wurde mir mitgeteilt, daß ich das Geld zurückfordern kann und nicht zum Kauf verpflichtet bin.

Am Dienstag möchte ich zum Anwalt und auch zur Polizei wegen einer Betrugsanzeige.
 
Was soll man dazu meinen? Geh zum Anwalt und erst danach eventuell zur Polizei.

Eine andere Meinung wäre z.B. "selbst schuld". Verträge nur schriftlich und/oder mit vielen Zeugen etc. abschließen. Aber ich denke, das wirst du nicht hören wollen...
 
der Anwalt wird dir da sicher genaueres sagen könne.

Aber generell besteht in Deutschland ja die Vertragsfreiheit. du kannst als wie du willst und was du willst in einem Vertrag vereinbaren. mündlich ist also kein Problem.

du hättest ihm vielleicht noch eine Frist setzen können. Dann hättest du vielleicht noch Anspruch auf Schadensersatz auf Grund von Nichterfüllung gehabt. (finde grad mein BGB nicht)

Aber generell solltest du auch so im Recht sein und dein Geld wieder zugesprochen bekommen. Meiner Erfahrung nach geben Online Rechtsberatungen da auch eine gut erste Richtung.

BTW: krass dein Beitrag hat schon über 90 Klicks aber erst eine Antwort. Hier muss es doch nen paar Jura Studenten geben...
 
spyder_1 schrieb:
BTW: krass dein Beitrag hat schon über 90 Klicks aber erst eine Antwort. Hier muss es doch nen paar Jura Studenten geben...

Wahrscheinlich hat sich auch beim letzten Jura-Studenten mittlerweile herumgesprochen, dass man sich mit Rechtsberatung so richtig schön die Zukunft versauen kann.

Zum Thema Vertragsfreiheit:
Man sollte das Vereinbarte natürlich nachweisen können...
 
Umständlicher kann man wohl kaum ein Auto kaufen.
Und dann noch im Familienkreis...
Das ist nix für Juristen. Eher für ein Fall für die Supernanny.
 
Danke erstmal für eure Antworten!

Ok, natürlich war es dämlich von mir, auf einen schriftlichen Kaufvertrag zu verzichten. Ich bin auf Grund des bisherigen Verhältnisses zu diesem Verwandten einfach zu naiv gewesen.
Die Einsicht hilft mir leider jetzt auch nicht weiter.

Naja, umständlich wurde es ja erst im Laufe der Abwicklung.
Vereinbart wurden Anzahlung und 3 Raten, sowie die Übergabe des mangelfreien Fahrzeuges spätestestens Anfang Februar.
Bis der Verkäufer seinen Teil der Vereinbarung nicht einhielt.

Gut, das kann ich nicht belegen.

Belegbar sind nur die Zahlungen, der Verkaufsversuch im März und die Zahlungsaufforderungen in beide Richtungen vom Mai.
Und seit gestern noch die sms vom Verkäufer, in der steht, daß ich angeblich einen Verkauf des Fahrzeuges zu meiner Entlastung absolut nicht wünschte.

Alles andere fand mündlich statt, unter Zeugen. Jedoch sind diese Zeugen die jeweiligen Lebenspartnerinnen.
 
Deswegen macht man mit Verwandten auch keine Geschäfte
Den wenn Geld ins Spiel kommt hört leider bei vielen die Freundschaft auf.

Bedauerlich.
 
spyder_1 schrieb:
...BTW: krass dein Beitrag hat schon über 90 Klicks aber erst eine Antwort. Hier muss es doch nen paar Jura Studenten geben...

prust: 90 Klicks sind doch nichts, das bereits auf eine Antwort zu hoffen ist albern.

Topic: Das ganze ist natürlich dreist (vom Verkäufer) und dumm (vom Käufer). Da hilft nur 1) Polizei und 2) Anwalt und 3) mehr Nachdenken beim nächsten Mal. Da fragt man sich wirklich, was mit den ständigen Warnungen und Hinweisen auf Betrüger und Diebe passiert, werden wohl alle ignoriert.

Nicht nur der fehlende Kaufvertraut, sondern auch die Ratenzahlung vor Lieferung. Ratanzahlung ab Lieferung ist normal, aber doch nicht vorher. Was kann mit dem Auto in der Zwischenzeit nicht alles beim Verkäufer passieren - mehr Kilometer, sichtbare und nichtsichtbare Unfallschäden, das Auto steht irgendwo im Dreck usw. Das willst du alles vorab bezahlen?
 
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