Briefträger schmeisst HDD runter, lohnt es sich was zu tun?

C

carom

Gast
Hallo!

Heute war der GLS-Mann da, der vor meinen Augen, live und in Farbe, ein Päckchen mit einer HDD drin fallen gelassen hat.. also auf Steinboden.
Zum Testen komme ich erst am Wochenende, aber gerade bei einer HDD ist die Ausgangslage eher dunkel und ich denke die Platte ist für die Tonne.

Das Päckchen war nicht versichert und die HDD eh nur 15€ wert, alleine aus erstem Grund würde ich sagen dass sich das eh erledigt hat - aber vielleicht habe ich irgend ein Aspekt nicht bedacht, zum Beispiel dass es bezeugt werden kann?

Eigentlich gehts mir garnicht so sehr um die Platte. Nur war die halt für meinen jüngeren Bruder bestimmt, der dafür umgerechnet immerhin 2 Stunden arbeiten musste - dank diesem riesen Tollpatsch von Brieftäger, der in die übliche Kategorie von GLS/TNT.. Ausfahrern gehört - für nichts.

Danke

Wenigstens ist es diesmal nur eine HDD und keine 3 Kinder, die ums Eck vor nem halben Jahr von einem Kurier überfahren worden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Platte kaputt ist, dann hat der Verkäufer die Platte nicht sorgfältig genug eingepackt - ganz einfach. Einen Fall von 1m Höhe sollte der Inhalt eines Päckchens unbeschadet überstehen.

Oder war das n Maxibrief? :lol::

gruß
hostile
 
Wie gesagt, fest steht eh nichts, es geht ja nur um eventuelles. Habe erst am Wochenende zeit zum testen.

Fallen gelassen ist wohl das bessere Wort, wird bei uns umgangssprachlich synonym verwendet. Natürlich steckt keine Absicht dahinter.
 
Eine Antwort auf die einzige Frage im ersten Post? Wenn du es für ausgeschlossen hältst, dass man da wegen fehlender Versicherung nichts tun kann, so schreib es doch gleich hin :)

Welcher Zeitpunkt bestimmt eigentlich genau die Übergabe, die tatsächliche, physikalische Übergabe, oder die Unterschrift?
 
Beschädigte Pakete sind normalerweise direkt beim Postboten schriftlich zu reklamieren oder gar nicht erst anzunehmen. Ist rechtlich sicherer. Das gilt auch für runtergefallene Festplatten. ^^

Die andere Sache ist, Pakete werden auch während des Transportes sehr oft bei den Paktediensten rumgeworfen und rüde behandelt. Darum sind sie so bruchsicher wie möglich zu verpacken. Ein Aufdruck schützt davor leider nicht. Davon sollte jeder Versender einfach ausgehen.
Dennoch, nur weil es hier jetzt vor der Nase passiert ist, heißt das ja nicht, dass automatisch ein Defekt vorliegen muss. Wenn sie denn gut verpackt war. Die halten schon allerhand aus.
 
War ein Glas drauf abgebildet? Handle with care? Kapier auch nicht was du willst. Selbst wenn das Päckchen einfach weg wäre, könntest du nicht wirklich was unternehmen. Willst du jetzt ernsthaft den Lieferanten anpissen weil er dein wertvolles empfindliches Päckchen aus versehen hat fallen lassen?
Wenn ja, was willst du tun? :confused_alt:
 
Beenden wir den Thread hier, danke für die Hilfe. GLS haftet laut AGB in besonderen Fällen auch dann, wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde. Nur ist das für den Normalo nicht so transparent, als dass er das ohne Nachfragen in einem Internetforum deuten könnte.
Da man aber zig Berichte findet, wie GLS nichtmal säuberlich dokumentierte Schäden aus versicherten Sendungen erstattet, ist jeder weiterer Gedanke daran eh eine Verschwendung.

Das Päckchen ist wie gesagt nicht so wichtig. Nur regt mich dieser immerselbe GLS-Bote auf, der seit ca. 11 Monaten mit einer absoluten Null-Bock scheissdrauf Einstellung mit 3 Meter Mundgeruch total angekotzt die Treppe hochläuft, so dass man sich schon fast bei ihm entschuldigen muss, dass er einem Pakete bringen darf. Dass er in seiner Einstellung heute auch noch das Teil fallen lässt, hat das Fass halt zum Überlaufen gebracht. Es ist ja eher nicht so schwer nachzuvollziehen, warum ich dann erst mal vorsichtig hier nachfrage, ob auf gut Glück nicht doch was zu machen ist, rein aus nicht-Akzeptanz der ganzen Situation, nicht des Päckchens wegen. Aber statt einer prägnanten Antwort mit Ja und Nein werde ich indirekt eher gefragt, wie blöd ich eigentlich bin und überhaupt auf so eine Idee komme.

Close und danke.
 
Tja, du erklärst den Hergang ja erst jetzt, versetz dich mal in jemanden der von nix weiß und deinen Post oben ließt. ;) Ich versteh manchmal nicht was die Leute für einen Anspruch an ein öffentliches Forum haben. :rolleyes:
Wenn der Typ außer Mundgeruch (wofür er evtl. nix kann und auch nicht glücklich damit sein dürfte) noch was greifbares falsch macht oder unfreundlich ist, kann man sich schon über ihn beschweren. Nur wegen einem Päckchen was ihm aus der Hand fällt kann man wohl kaum einen Strick drehen.
 
Ich wusste dass das kommt, klar erläutere ich meine Hauptmotivation erst jetzt. Aber das ändert an dem eigentlichen Anliegen und möglichen Antworten ja nichts, die Grundfrage ist die selbe. Egal wie ich den Thread angefangen hätte, selbst oben ganz schlicht ohne Hintergrundgeschichte gab es keine Antwort wie "Ja, da könnte was zu machen sein, wenn..." oder "Nein, vergiss es, bringt nichts". Und das hätte ja gereicht ;)

e: aber ja, du hast Recht wenn du sagst, dass eine Art Beschwerde wohl sinnvoller wäre. Nur das mit der Festplatte hat es halt endgültig rausgerissen.
 
Handelt der Paketboy zumindest fahrlässig und ist seine Handlung auch kausal für die Zerstörung, dann ist er persönlich über 823 I BGB und GLS gem. 280 I, 278 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Ein etwaiger Ausschluss von Ersatzansprüchen in AGB wäre ggü. Verbrauchern gem. 309 Nr. 7 b BGB zumindest in Fällen von grober Fahrlässigkeit unwirksam.
 
Man sollte vielleicht ergänzen, dass die Kausalität des Sturzes mit einem etwaigen Schaden faktisch kaum beweisbar ist, da keiner der Beteilligten die Festplatte vor dem Sturz gesehen hat. Aber gut, dass noch mal darauf hingewiesen wird, dass die Richtlinien für die Transportversicherung nichts mit der deliktischen Schadensersatzpflicht zu tun haben.
 
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