News Bundesarbeitsgericht: Hetze in WhatsApp-Gruppen kann Kündigungsgrund sein

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Wieviele das hier überdramatisieren. Und merken nicht das sie gegen die eigene Gesellschaft arbeiten. Wenn man im vermeintlichen Freundeskreis über andere herzieht und Dampf ablässt war das immer zulässig.
Leute vergleichen das mit Mord und Totschlag und rechtfertigen damit ein System wie die Stasi eines war. Die junge Generation hat es nie gelernt, die westliche Bevölkerung hat es nie erfahren, und die meissten haben es verlernt.

Denn die Meinungen hier im Kommentarbereich gehen zweifelsfrei über das Gericht hinaus, so sind manche der Meinung zu petzen wäre mehr als notwendig und gerechtfertigt auch wenn es im vertraulich privaten wäre.
 
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Die Kündigung ist keinesfalls rechtswirksam die komplette Begründung müsste doch selbst ein Anwalt in Ausbildung zerfetzen ...
 
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Gott sei Dank haben wir hier Forenexperten. Sonst müssten wir uns bei der Rechtsfindung doch tatsächlich aufs Bundesarbeitsgericht verlassen. Wo bekanntlich nur Leute sitzen, wie weniger Ahnung von Jura haben als ein Anwalt in Ausbildung. :rolleyes:
 
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s0undjan schrieb:
Und wie sieht es mit den zum Zeitpunkt meines Kommentars bereits bekannt gewordenen weiteren Äußerungen aus
Kann ich hellsehen? In der News stand nur was von "auf die Fresse hauen" und weitere Äußerungen.
 
Jetzt mal ganz ehrlich: Wie sagt das Sprichwort: Wer schreibt der bleibt. So etwas zu schreiben ist auch grob fahrlässig, tut mir Leid. Rausrutschen kann einem schnell mal etwas unschönes, aber sich schriftlich auszukotzen ist einfach dumm. Da hilft dann auch keine Entschuldigung mehr. Das Verhältnis ist dann zerrüttet...
 
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MaverickM schrieb:
Wenn Dir Aussagen von Kollegen nicht passen, sag ihnen das, verlasse die Gruppe. Aber Petzen gehen bei Mama ist nicht nur komplett daneben, sondern kann auch ziemlich drastische Folgen und ein toxisches Arbeitsklima zur Folge haben.
Nochmal zum Mitschreiben, wenn jemand mitbekommt, das andere eine Straftat planen, bzw. dazu aufrufen, dann ist es kein Petzen, Denunzieren oder sonst was, sondern Pflicht dies zu melden, völlig unabhängig vom verwendeten Medium. Wer von geplanten Straftaten weiß, aber nicht handelt, obwohl er könnte, macht sich ebenso strafbar.
Fragwürdig hin zur Denunzierung ist das, was ich jetzt tue, nämlich Anprangern, dass unser Dauergast im Aquarium 'Telechinese' doch bitte endlich diese unsäglichen Vergleiche mit dem Dritten Reich sein lassen möge, weil er auf Grund fehlender Fakten und Kontext wieder meint, urteilen zu können. Es nervt.

Wie oft gab es hier mehr oder weniger zu recht Diskussion darüber, 'wie weit geht Meinungsfreiheit, ist das noch grenzwertig, was ist Hetze, das sollten Gerichte entscheiden' usw. Jetzt hat ein Gericht entschieden über einen Fall, der eigentlich eindeutiger nicht sein kann.... aber nein, das Urteil ist falsch, weil Hobbyjuristen es nun mal besser wissen. Im Aquarium sind Vergleiche mit dem Dritten Reich zu lesen, der Stasi, Meinungsfreiheit wurde abgeschafft und so weiter. Muss die Abteilung eines Betriebsrats erst in Brand stehen, damit die Einsicht kommt; Ja, hier ist nun doch die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten, hätte man mal besser vorher gehandelt.
 
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AncapDude schrieb:
Kann ich hellsehen? In der News stand nur was von "auf die Fresse hauen" und weitere Äußerungen.
Zum Zeitpunkt meines und deines Kommentars waren ein paar Kommentare weiter oben schon die neuen Äußerungen hier mitgeteilt worden und die sind eindeutig. Also nicht hellsehen, lesen :)
 
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Zhalom schrieb:
Denn die Meinungen hier im Kommentarbereich gehen zweifelsfrei über das Gericht hinaus, so sind manche der Meinung zu petzen wäre mehr als notwendig und gerechtfertigt auch wenn es im vertraulich privaten wäre.
Da sind wir wieder.... Meinung (deine) vs Realität (Gesetz).

Wenn dir im privat vertrauten Umfeld jemand eine Straftat beichtet oder dich darüber informiert das er eine begehen will oder Pläne dazu äußert, dann bist du vom Gesetz her verpflichtet diese auch zur Anzeige zu bringen bzw eine Dienststelle zu informieren das jemand eine mögliche Straftat plant.

Tust du das nicht, dann bist du ein Beteiligter des Vergehens und wirst völlig zurecht der Mittäterschaft angeklagt und zu 100% auch dafür verurteilt.

Die Gesetzgebung ist da ganz klar und lässt in ihrer Definition exakt 0% Spielraum.

Das is keine Raketenwissenschaft das steht so 1 zu 1 im StGB drinne. Oder man lehnt den Rechtstaat ab und will unser GG und somit die Rechtstaatlichkeit abschaffen. Dann kommen jedoch andere Paragraphen in Spiel....
 
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Es geht doch hierbei gar nicht um die Kündigung, sondern um die Frage, ob und wann eine private Gruppe vertraulich sind. Werden strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt, dann müssen diese gemeldet werden.

Was ist, wenn in einem anderen fiktiven Fall ohne strafrechtlich relevante Äußerungen, sondern mit z.b. "ich finde der Chef ist ein Arsch" dieses zum Chef weitergegeben wird? Darf mich dann der Chef bestrafen etc, obwohl ich in einem vertraulichen Bereich bin? Wann gilt etwas als vertraulich und wann nicht?
 
AncapDude schrieb:
Kann ich hellsehen? In der News stand nur was von "auf die Fresse hauen" und weitere Äußerungen.
Zur Erinnerung, zu den weiteren Äußerungen stand: stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen
 
usmave schrieb:
Es geht doch hierbei gar nicht um die Kündigung, sondern um die Frage, ob und wann eine private Gruppe vertraulich sind. Werden strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt, dann müssen diese gemeldet werden.
Wenn du dir den Inhalt der Nachrichten anschaust, dann stellt sich die Frage nicht mehr.
usmave schrieb:
Was ist, wenn in einem anderen fiktiven Fall ohne strafrechtlich relevante Äußerungen, sondern mit z.b. "ich finde der Chef ist ein Arsch" dieses zum Chef weitergegeben wird?
Man kann nun diskutieren, ob "ich finde" eine Beleidigung ist. Welche Möglichkeiten der Bestrafung hat denn der Chef?

Grundsätzlich habe ich auch schon Probleme mit einer Vorgesetzten gehabt. Und habe gerade mal meinen Chat durchsucht auf WhatsApp, das einzige, was ich halbwegs als beleidigendes geäußert habe zu einem befreundeten (Ex-)Kollegen ist "Zahlenfetischistin" (Hintergrund: Chef zuvor hatte weniger "Fokus" auf den Geschäftszahlen, mehr Fokus auf ein funktionierendes Team). Allerdings war das sogar, nachdem ich schon weg von der Firma war. Und immerhin bezieht sich das "Zahlenfetischistin" auf die Arbeitsweise. Dass ich die Person persönlich nicht leiden konnte, das war halt so, aber das habe ich im Chat nie thematisiert. Schlimmer war der Einfluss auf die Arbeit.

Zum Thema "Vertraulichkeit": https://de.wikipedia.org/wiki/Vertraulichkeit
Inwiefern sind diese Dinge bei E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten gegeben?

Ich sage auch nicht, dass man sich nicht negativ über Vorgesetzte, Kollegen oder andere Menschen äußern darf. Nur sollte sich über die Art und Weise im Klaren sein, vor allem wenn in Form von geschriebenem Wort passiert.
 
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usmave schrieb:
Was ist, wenn in einem anderen fiktiven Fall ohne strafrechtlich relevante Äußerungen, sondern mit z.b. "ich finde der Chef ist ein Arsch" dieses zum Chef weitergegeben wird? Darf mich dann der Chef bestrafen etc, obwohl ich in einem vertraulichen Bereich bin? Wann gilt etwas als vertraulich und wann nicht?
Vertraulich kann alles sein. Darf er dich dafür kündigen? Ich denke nicht. Er könnte dich halt zum Kloputzen einteilen. ^^

Wie sich das gesetzlich verhält bezüglich Weitergabe deiner Aussage ohne das es strafrechtlich relevant ist? Kann ich so nicht beantworten. Gefühlt würde ich sagen das hier der Weitergebende ein Problem bekommen würde. Einen Kündigungsgrund sehe ich in diesem Falle eher nicht.

Wobei man aber immer bedenken muss das eine Beleidigung schon ein Kündigungsgrund sein kann. Sagst du "der Chef is ein Arsch" dann is das eine Beleidigung. Sagst du "der Chef is der Hort der Inkompetenz, der is völlig unfähig auch nur Ansatzweise den Laden zu führen", dann wäre das keine Beleidigung sondern eine Schilderung des Sachverhalts.

Alles nicht so leicht. Wie immer is grad im deutschen die Wortwahl wichtig. ^^
 
chr1zZo schrieb:
Thats why: Im privaten niemals über die Arbeit reden, und auf Arbeit niemals über privates reden :)
Noch einfacher: einfach keine Person sein, deren Ansichten zur Kündigung führen könnten. :freaky:
 
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tollertyp schrieb:
Wenn du dir den Inhalt der Nachrichten anschaust, dann stellt sich die Frage nicht mehr.

ZeT schrieb:
Vertraulich kann alles sein. Darf er dich dafür kündigen? Ich denke nicht. Er könnte dich halt zum Kloputzen einteilen. ^^

Wie sich das gesetzlich verhält bezüglich Weitergabe deiner Aussage ohne das es strafrechtlich relevant ist? Kann ich so nicht beantworten.
Tollertyp, ich habe allgemein gesprochen was als vertraulicher kreis gilt, unabhängig vom Inhalt. Ganz ohne den Bezug zum Fall hier.

und eben für folgen sein dürfen oder eben nicht dürfen, wenn die Infos aus einem geschützten kreis kommen.


im realen leben siehts ja so aus, dass wenn ich meiner frau sage "der Chef ist ein arsch", und sie dann aus welchen gründen auch immer meinem Chef sagt, dann wird er ja nicht auf seine "Bestrafung" gegen mich verzichten, nur weil es aus einem privaten Gespräch kam.

wie wäre es denn wenn jemand drittes das Gespräch zwischen mir und meiner frau zufällig mitgehört hätte?
 
tollertyp schrieb:
Hab ich gelesen, ist aber zu vage. Heute fällt ja alles in diese Kategorien was kein rosa Plüsch Einhorn ist, und selbst dann gibt es noch welche die das Phallussymbol am Kopf stört.
 
usmave schrieb:
im realen leben siehts ja so aus, dass wenn ich meiner frau sage "der Chef ist ein arsch", und sie dann aus welchen gründen auch immer meinem Chef sagt, dann wird er ja nicht auf seine "Bestrafung" gegen mich verzichten, nur weil es aus einem privaten Gespräch kam.
Und vermutlich auch, weil die Aussage kaum rechtssicher bewiesen werden kann und dann auch noch Kontext fehlt usw...
Aber in dem Fall - Gespräch mit deiner Frau - dürfte in den meisten Fällen als privat gelten. Außer es ist gerade einen Firmenfeier mit Begleitung, dann sieht die Sache vermutlich auch wieder anders aus.

Der Kontext eines Gesprächs ist eben wichtiger als die Teilnehmer. Genau deshalb war der Chat eben auch nicht als rein privater Chat anzusehen.
 
" Das Bundesarbeitsgericht hat das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben, dieses muss nun erneut über den Fall verhandeln. "

Noch ist alles offen, der nächste Richter entscheiden für Ankerlagen und schon drehen wir im Kreis. Es ist schon spannend, dass hier drei unterschiedliche Gerichte noch immer zu keinem Ergebnis gekommen sind.
 
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Das Urteil wird eh wieder gekascht, abgesehen dass es mega dumm von dem Typ war, geht es dem AG einen feuchten Dreck an was ich in WA(Privathandy) schreibe- ob das jetzt die Arbeitsgruppe oder die Sauftruppe ist. Wo sind wir eigentlich mittlerweile gelandet?

Ein Anwalt mit nur etwas Grips zerreißt sowas doch in Stücke..und wie kann es sein, dass zuvor ZWEI Instanzen dem Recht geben?
 
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