Angefangen hat alles mit dem Wunsch einen eigenen „Homeserver“ zwecks zentraler Verfügbarkeit meiner Daten und deren Sicherung zu haben. Bestandteil davon war ein hochwertiges Silverstone Gehäuse, welches ich im Januar 2010 bei einem Onlinehändler kaufte. Ein Grund für die Auswahl von Caseking war folgender Spruch auf deren Internetpräsenz: „Bei Caseking steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Wir sind daher stets bemüht, Ihnen im Falle einer Reklamation den best möglichen Service zu bieten, um Ihr Anliegen zeitnah, korrekt und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bearbeiten und abzuwickeln.“
Von Beginn an gab es Probleme mit der Netzwerkkarte. Nach monatelangen Recherchen mit Unterstützung durch die Hersteller vom Mainboard bzw. meiner Netzwerkkomponenten konnten wir die Ursache im Netzteil des Gehäuses identifizieren. Die erste Reklamation bei Caseking erfolgte dann am 8.6.2011. Das Gehäuse wurde eingeschickt und kam drei Wochen später, angeblich durch den Hersteller repariert, zurück. Da der Fehler nicht behoben war, habe ich es am 8.7.2011 erneut eingeschickt. Weitere drei Wochen später war das interne Netzteil vom Hersteller getauscht und das ursprüngliche Problem beseitigt. Leider wurde das Gehäuse bei der Reparatur offenbar unsachgemäß behandelt und war daher stark beschädigt (Schaden wurde mit Bildern dokumentiert). Daraufhin habe ich den Artikel am 10.8.2011 zur Nachbesserung erneut eingeschickt. Am 7.9.2011 bekam ich das Gehäuse zurück und musste (mit Entsetzen) feststellen, dass die Beschädigungen nicht behoben, sondern sogar verschlimmert wurden. Aufgrund dessen habe ich dann um Umtausch oder Rückabwicklung gebeten. Anbei zwei Auszüge aus den Antworten von Caseking:
„Da wir jedoch bei beiden Einsendungen keine Schäden in unserem Haus vor der Weiterleitung feststellen konnten, wurde dieser Punkt nicht weiter bemängelt.“
Nicht geprüft, wäre wohl treffender.
„… den Zeitwert des "Silverstone SST-LC19B-R La Scala - black" zurückerstatten. Dieser beläuft sich auf 68,70 Euro“ „Die angebotene Gutschrift aus unserem Haus wurde aus Kulanz ausgesprochen …“
Der Kaufpreis lag bei 159,90 Euro. Mir erscheinen 68,70 Euro für einen durch den Händler zu verantwortenden Schaden nicht besonders kulant.
Sicherlich sind die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen, doch kann ich zwischen den Zeilen eine Spur von Arroganz herauslesen. Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert und meine Möglichkeiten besprochen. Er meinte, dass die Angelegenheit ziemlich eindeutig ist und ein erneutes Einsenden als unzumutbar angesehen werden kann (siehe BGB §440). Des Weiteren ist rein rechtlich den Händler gegenüber dem Kunden verpflichtet und nicht der Hersteller. Das bedeutet, dass in meinem Fall Caseking für die Beschädigungen an meinem Gehäuse aufkommen muss. Letztendlich stellt sich mir die Frage, warum Caseking das Gehäuse nicht einfach umtauscht!? Zum Einen würde es beiden Seiten eine Menge Aufwand ersparen, zum Anderen wurde der Schaden ja angeblich vom Hersteller verursacht, wodurch Caseking dort ebenfalls Ersatz bekommt.
Aber ich wollte nicht überreagieren und habe den Artikel ein viertes Mal eingeschickt mit dem Hinweis, dass ich um Umtausch bzw. Rückabwicklung bitte. Nach drei Wochen fand ich auf der Garantierechnung nur folgenden, kurzen Vermerk: „Artikel wurde vom Hersteller ausgebessert und neu verpackt, Gutschrift wurde wegen fehlender Beweislast durch Kunden abgelehnt“. Leider war nichts ausgebessert und das Gehäuse ist nach wie vor aufgrund der starken Beschädigungen nicht nutzbar.
Es war nicht mein Ziel, diesen Weg einzuschlagen, aber die Herangehensweise von Caseking nötigt mich gerade dazu. Mein Anwalt ist bereits informiert und wird den Fall bearbeiten. Zusätzlich denke ich, dass es sinnvoll ist, diesen Fall zu publizieren. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen, oder!?
MIT FOLGENDER ANTWORT WURDE MEIN FORUMSBEITRAG GESCHLOSSEN:
Hallo jabuz,
ich bitte dich einfach nochmal ein neues Thema, ohne Umfrage zu erstellen. Ich antworte dir dann auf das Thema.
Gruß
Nils
Ergänzung vom 16.12.2011 13:56 Uhr: Hallo jabuz,
Probleme mit deiner Netzwerkkarte sind uns so nicht bekannt. Hier aber gleich die Frage, wie du festgestellt hast, dass das verbaute Netzteil ein Problem für deine Netzwerkkarte ist?
Nach 1 1/2 Jahren ist das Netzteil jedenfalls das erste Mal bei uns reklamiert worden (Ohne Funktion). Ab hier lief die RMA bereits komplett über den Herstellergarantie, da für einen Gewährleistungsanspruch gegenüber uns ein entsprechender Nachweis zu erbringen ist. Ab dem 6. Monat greift die Beweislastumkehr und der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bereits bei Kauf vorhanden war oder nicht durch Dritte verursacht worden ist. Zu keinem Zeitpunkt haben wir eine Instandsetzung eigenhändig vorgenommen. Demnach ist es ausgeschlossen, dass wir eine Beschädigung herbei geführt haben, zum Beispiel durch Umbauarbeiten in der Technik.
Das im Zuge der RMA etwas von Silverstone beschädigt worden ist, halte ich für eher gering, da Silverstone einen erstklassigen Service in diesem Bereich hat, ich kann das aber persönlich natürlich nicht ausschließen.
Demnach kann es eigentlich nur so gewesen sein, dass das Gehäuse bei dir oder auf dem Transportweg zu uns Schäden genommen hat (Versand erfolgte laut meiner RMA immer ohne OVP und musste beim Versand zu Silverstone besser verpackt werden, bei unzureichender Versandpolsterung können natürlich auch Schäden entstehen).
Das Gehäuse wurde in dieser Woche nochmals kulanter Weise von Silverstone ausgebessert, neu verpackt und kostenfrei an dich retourniert obwohl der Artikel bereits 23 Monate alt ist und wir uns(unserer Meinung nach) aus RMA Sicht nicht falsch verhalten haben.
Gruß,
Nils
P.S. Das Thema ist Aufgrund der Umfrage geschlossen worden. Wenn noch etwas gesagt werden möchte, dann bitte einen neuen Thread erstellen. Also bitte nicht falsch verstehen
Ich bin nicht nachtragend, allerdings lasse ich mir auch nicht alles gefallen. Daher nehme ich kurz zu den Aussagen von Nils Stellung.
1. Dass die erste Reklamation nichts rechtens war, wurde bisher von Caseking nicht abgestritten. Zumal ich alle Dokumente bzw. den Schriftverkehr den ich mit meinem Netzwerkausrüster hatte, Caseking zur Verfügung gestellt habe. Es läßt sich also durchaus beweisen, dass der Fehler bereits bei Kauf bzw. innerhalb der ersten sechs Monate bestand. Darüber hinaus wurde den Fehler aus Austausch den internen Netzteils behoben, was ich widerum als Bestätigung meiner Aussage werte.
2. Folgender Auszug stammt von der Reklamationsseite von Caseking: Bitte beachten Sie, dass die "eigene" Verpackung der Produkte nicht als Versandverpackung genutzt werden darf (eine Ausnahme stellen PC-Gehäuse dar), da diese nicht genügend Schutz für einen Transport bietet.
Bei der Versandverpackung wird hier von einer Ausnahme für PC-Gehäuse gesprochen. Es ist korrekt, dass ich nicht die OVP verwendet habe, allerdings hatte ich das Gehäuse mehrfach gepolstert und sehr sicher verpackt, was ich auch mit Bilder belegen kann.
3. Von der genannten Kulanz kann aus meiner Sicht keine Rede sein. Das Geäuse wurde mehrfach beschädigt hin und her geschickt, obwohl auf jeder Garantierechnung von erfolgter Instandsetzung die Rede ist. Aber wieso ist das Gehäuse noch immer beschädigt?
4. Nils bitte nicht falsch verstehen, folgende Aussage geht nicht gegen Sie persönlich. Mir ist es völlig egal, wer den Schaden verursacht hat. Ob das Caseking oder der Hersteller war. In jedem Fall ist der Händler dafür verantwortlich und muss den Schaden mir gegenüber ersetzen.
Ich brauche Eure Meinung. Liege ich falsch?
Von Beginn an gab es Probleme mit der Netzwerkkarte. Nach monatelangen Recherchen mit Unterstützung durch die Hersteller vom Mainboard bzw. meiner Netzwerkkomponenten konnten wir die Ursache im Netzteil des Gehäuses identifizieren. Die erste Reklamation bei Caseking erfolgte dann am 8.6.2011. Das Gehäuse wurde eingeschickt und kam drei Wochen später, angeblich durch den Hersteller repariert, zurück. Da der Fehler nicht behoben war, habe ich es am 8.7.2011 erneut eingeschickt. Weitere drei Wochen später war das interne Netzteil vom Hersteller getauscht und das ursprüngliche Problem beseitigt. Leider wurde das Gehäuse bei der Reparatur offenbar unsachgemäß behandelt und war daher stark beschädigt (Schaden wurde mit Bildern dokumentiert). Daraufhin habe ich den Artikel am 10.8.2011 zur Nachbesserung erneut eingeschickt. Am 7.9.2011 bekam ich das Gehäuse zurück und musste (mit Entsetzen) feststellen, dass die Beschädigungen nicht behoben, sondern sogar verschlimmert wurden. Aufgrund dessen habe ich dann um Umtausch oder Rückabwicklung gebeten. Anbei zwei Auszüge aus den Antworten von Caseking:
„Da wir jedoch bei beiden Einsendungen keine Schäden in unserem Haus vor der Weiterleitung feststellen konnten, wurde dieser Punkt nicht weiter bemängelt.“
Nicht geprüft, wäre wohl treffender.
„… den Zeitwert des "Silverstone SST-LC19B-R La Scala - black" zurückerstatten. Dieser beläuft sich auf 68,70 Euro“ „Die angebotene Gutschrift aus unserem Haus wurde aus Kulanz ausgesprochen …“
Der Kaufpreis lag bei 159,90 Euro. Mir erscheinen 68,70 Euro für einen durch den Händler zu verantwortenden Schaden nicht besonders kulant.
Sicherlich sind die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen, doch kann ich zwischen den Zeilen eine Spur von Arroganz herauslesen. Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert und meine Möglichkeiten besprochen. Er meinte, dass die Angelegenheit ziemlich eindeutig ist und ein erneutes Einsenden als unzumutbar angesehen werden kann (siehe BGB §440). Des Weiteren ist rein rechtlich den Händler gegenüber dem Kunden verpflichtet und nicht der Hersteller. Das bedeutet, dass in meinem Fall Caseking für die Beschädigungen an meinem Gehäuse aufkommen muss. Letztendlich stellt sich mir die Frage, warum Caseking das Gehäuse nicht einfach umtauscht!? Zum Einen würde es beiden Seiten eine Menge Aufwand ersparen, zum Anderen wurde der Schaden ja angeblich vom Hersteller verursacht, wodurch Caseking dort ebenfalls Ersatz bekommt.
Aber ich wollte nicht überreagieren und habe den Artikel ein viertes Mal eingeschickt mit dem Hinweis, dass ich um Umtausch bzw. Rückabwicklung bitte. Nach drei Wochen fand ich auf der Garantierechnung nur folgenden, kurzen Vermerk: „Artikel wurde vom Hersteller ausgebessert und neu verpackt, Gutschrift wurde wegen fehlender Beweislast durch Kunden abgelehnt“. Leider war nichts ausgebessert und das Gehäuse ist nach wie vor aufgrund der starken Beschädigungen nicht nutzbar.
Es war nicht mein Ziel, diesen Weg einzuschlagen, aber die Herangehensweise von Caseking nötigt mich gerade dazu. Mein Anwalt ist bereits informiert und wird den Fall bearbeiten. Zusätzlich denke ich, dass es sinnvoll ist, diesen Fall zu publizieren. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen, oder!?
Ergänzung ()
MIT FOLGENDER ANTWORT WURDE MEIN FORUMSBEITRAG GESCHLOSSEN:
Hallo jabuz,
ich bitte dich einfach nochmal ein neues Thema, ohne Umfrage zu erstellen. Ich antworte dir dann auf das Thema.
Gruß
Nils
Ergänzung vom 16.12.2011 13:56 Uhr: Hallo jabuz,
Probleme mit deiner Netzwerkkarte sind uns so nicht bekannt. Hier aber gleich die Frage, wie du festgestellt hast, dass das verbaute Netzteil ein Problem für deine Netzwerkkarte ist?
Nach 1 1/2 Jahren ist das Netzteil jedenfalls das erste Mal bei uns reklamiert worden (Ohne Funktion). Ab hier lief die RMA bereits komplett über den Herstellergarantie, da für einen Gewährleistungsanspruch gegenüber uns ein entsprechender Nachweis zu erbringen ist. Ab dem 6. Monat greift die Beweislastumkehr und der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bereits bei Kauf vorhanden war oder nicht durch Dritte verursacht worden ist. Zu keinem Zeitpunkt haben wir eine Instandsetzung eigenhändig vorgenommen. Demnach ist es ausgeschlossen, dass wir eine Beschädigung herbei geführt haben, zum Beispiel durch Umbauarbeiten in der Technik.
Das im Zuge der RMA etwas von Silverstone beschädigt worden ist, halte ich für eher gering, da Silverstone einen erstklassigen Service in diesem Bereich hat, ich kann das aber persönlich natürlich nicht ausschließen.
Demnach kann es eigentlich nur so gewesen sein, dass das Gehäuse bei dir oder auf dem Transportweg zu uns Schäden genommen hat (Versand erfolgte laut meiner RMA immer ohne OVP und musste beim Versand zu Silverstone besser verpackt werden, bei unzureichender Versandpolsterung können natürlich auch Schäden entstehen).
Das Gehäuse wurde in dieser Woche nochmals kulanter Weise von Silverstone ausgebessert, neu verpackt und kostenfrei an dich retourniert obwohl der Artikel bereits 23 Monate alt ist und wir uns(unserer Meinung nach) aus RMA Sicht nicht falsch verhalten haben.
Gruß,
Nils
P.S. Das Thema ist Aufgrund der Umfrage geschlossen worden. Wenn noch etwas gesagt werden möchte, dann bitte einen neuen Thread erstellen. Also bitte nicht falsch verstehen
Ergänzung ()
Ich bin nicht nachtragend, allerdings lasse ich mir auch nicht alles gefallen. Daher nehme ich kurz zu den Aussagen von Nils Stellung.
1. Dass die erste Reklamation nichts rechtens war, wurde bisher von Caseking nicht abgestritten. Zumal ich alle Dokumente bzw. den Schriftverkehr den ich mit meinem Netzwerkausrüster hatte, Caseking zur Verfügung gestellt habe. Es läßt sich also durchaus beweisen, dass der Fehler bereits bei Kauf bzw. innerhalb der ersten sechs Monate bestand. Darüber hinaus wurde den Fehler aus Austausch den internen Netzteils behoben, was ich widerum als Bestätigung meiner Aussage werte.
2. Folgender Auszug stammt von der Reklamationsseite von Caseking: Bitte beachten Sie, dass die "eigene" Verpackung der Produkte nicht als Versandverpackung genutzt werden darf (eine Ausnahme stellen PC-Gehäuse dar), da diese nicht genügend Schutz für einen Transport bietet.
Bei der Versandverpackung wird hier von einer Ausnahme für PC-Gehäuse gesprochen. Es ist korrekt, dass ich nicht die OVP verwendet habe, allerdings hatte ich das Gehäuse mehrfach gepolstert und sehr sicher verpackt, was ich auch mit Bilder belegen kann.
3. Von der genannten Kulanz kann aus meiner Sicht keine Rede sein. Das Geäuse wurde mehrfach beschädigt hin und her geschickt, obwohl auf jeder Garantierechnung von erfolgter Instandsetzung die Rede ist. Aber wieso ist das Gehäuse noch immer beschädigt?
4. Nils bitte nicht falsch verstehen, folgende Aussage geht nicht gegen Sie persönlich. Mir ist es völlig egal, wer den Schaden verursacht hat. Ob das Caseking oder der Hersteller war. In jedem Fall ist der Händler dafür verantwortlich und muss den Schaden mir gegenüber ersetzen.
Ergänzung ()
Ich brauche Eure Meinung. Liege ich falsch?
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