CPU-Whining Garantiefall - Ja oder Nein?

hKing

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

ich habe heute beim Lenovo Technik-Service angerufen und mich nach folgendem erkundigt:

Im Dezember letzten Jahres habe ich mir ein T510 gegönnt. 5 Minuten nach dem Auspacken stellte ich fest, dass des hochfrequent fiept und dass ich damit nicht länger als 5 Minuten arbeiten kann ohne aggressiv zu werden.
In Foren forschte ich nach und bekam den Tipp, den C4 Sleep State im Bios doch einfach abzuschalten. Gelesen, getan, und Problem hat sich erübrigt, kein fiepen mehr.

Die Negativseite daran ist, dass die Akkuleistung dafür natürlich negativ beinflusst wird.
Nun habe ich gestern in einem anderen Thread erfahren, dass ein solchen Fiepen u.U. ein Garantiefall sein könnte.

Der Mitarbeiter vom Technik-Service hat mir aber gesagt, dass das Problem bei Intel bekannt sei und dass man bisher keine Lösung hat. Lenovo könne hier jedenfalls nichts tun.

Soll/Kann ich mich mit dem Ergebnis nun zufrieden geben oder gibts da doch Garantie drauf?
Im Grunde habe ich kein Problem mit dem Teil wenn das C4-Dingens aus ist. Nur kann ich dann das Teil nicht so lange im mobilen Einsatz benutzen, wie wenn der C4 an ist.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit euren Laptops?
 
Ganz klar Garantiefall, allerdings hättest du dich früher drum bemühen müssen, da es mittlerweile 8 Monate nach Kauf ist und du jetzt beweisen musst, dass der Fehler von Anfang an bestand, um ein neues Notebook anzufordern. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Hersteller davon ausgehen, dass der Fehler von Anfang an bestand.
 
Ich hatte mir 2006 ein MacBook Pro 15" mit einem 2GHz CoreDuo gekauft, das hatte auch das von dir angesprochene CPU-Whining. Apple hat mir anstandslos das LogicBoard (auf dem die CPU verlötet ist) ausgetauscht gehabt...
 
chriss_msi schrieb:
und du jetzt beweisen musst, dass der Fehler von Anfang an bestand, um ein neues Notebook anzufordern.

Wenn das Problem beim Hersteller bekannt ist, muß er ja nichts mehr nachweisen.
 
Ich kenne die Garantiebestimmungen nicht exakt.
So könntest du höchtens nen Gutachten erstellen lassen, dass das ein Fehler ist, der bereits bei der Auslieferung vorhanden war. Die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung gilt ja nur die ersten 6 Monate und die sind inzwischen um.

@chriss_msi: Gewährleistung ist keine Garantie
 
Zuletzt bearbeitet:
Außer die haben ne Garantie... DIe meisten Hersteller haben 1 Jahr Garantie, in dieser Zeit musst du gar nichts nachweisen sondenr einfach nur einschicken! Selbst wenn du nachweisen müsstest, hat der Mitarbeiter damals ja selber zugegeben, dass dieses Problem bekannt ist... Und dir kanns egal sein, an wems liegt, du hast das recht so lange zu tauschen bis es nimmer fiept... Was Lenovo dann amcht ist deren sache!
 
Die Beweislastumkehr gilt nur für die Gewährleistung, nicht für die Garantie. Der Hersteller gewährt freiwillig Garanite, der Händler (und damit Vertragspartner des Käufers) ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet.

Da du so lange gewartet hast, musst du ggü. dem Händler beweisen, dass es einen Mangel gibt, der bei Übergabe vorlag, wenn er das alles bestreitet.
Wenn der Hersteller sagt, das sei kein Garantiefall, müsstest du ihn notfalls verklagen.
 
Es ist auch bekannt, dass Reifen bei Autos irgendwann abgefahren sind. Trotzdem ist das normalerweise nicht mit in der Garantie mit drin.

Und wie hat der Mitarbeiter das zugegeben? Hat er das schriftlich? Ist das die offizielle Stellungsnahme zu dem Problem? Ist das ein eingeständnis, dass es ein Produktfehler ist? Es ist wahrscheinlich auch bekannt, dass Kondensatoren in manchen Fällen kaputt gehen. Das muss aber kein Produktfehler an sich sein.

@craxity: Auf welcher Grundlage soll er den Hersteller verklagen? Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die längst nicht alle Fälle abdeckt. Wenn der Fall nicht mit abgedeckt ist, besteht auch kein Anspruch seitens der Käufers auf eine Reperatur oä.
 
Reifen sind in der Hinsicht aber auch ein Verschleißgegenstand, ein Notebook ist es nicht @Lost_Byte.

@TE du kannst dich ja mit deinem Händler in Verbindung setzen, vielleicht tauscht er dir das Gerät ja aus. ;)
 
Die Garantie ist verbindlich, wenn sich der Hersteller sie öffentlich verkündet. Er muss ja keine gewähren, aber wenn er das zusagt, muss er sich dran halten. Dann streitet man vor Gericht darüber, ob ein Garantiefall vorliegt. Dazu gibt es in den Garantiebedingungen Definitionen und Ausschlüsse (z.B. für Verschleißteile). Ist natürlich mühsam und aus Kostensicht riskant.

Ich kenne jetzt den konkreten technischen Hintergrund nicht, aber wenn es ein ungeolltes "Feature" der CPU ist und es keine CPU ohne den Fehler gibt, könnte man an eine Minderung denken. Der Nachweis, dass der Fehler von Anfang an vorlag, dürfte dann nicht schwer zu führen sein.
 
Danke mal für die (teils etwas abschweifenden) Kommentare, ich werde nun nur nich ganz schlau, was ich nun machen soll. Ich habe mich ja informiert, nur bin ich nicht davon ausgegangen, dass es wirklich ein Garantiefall ist, so weit habe ich gar nicht gedacht.

Fakt ist, dass das Fiepen die mobile Arbeit mit dem Laptop unmöglich macht, ich werde da richtig aggressiv wenn ich dieses hochfrequente Geräusch höre. Wenn ich C4 abschalte gut, aber die Akku-Leistung verringert sich eben auch entsprechend.



Kann man nicht so argumentieren, dass ich nun ein Produkt gekauft habe, dass nicht so funktioniert nicht versprochen?!
 
in der Gewährleistung: ja
aber da die Beweislastumkehr (die ersten 6 Monate) nicht mehr greift, musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand.

Garantie müsstest du dich mit Lenovo auseinander setzen und gucken, ob das als Garantiefall durchgeht oder nicht.
 
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