Hallo!
Da meine Einfahrt nicht ganz von der Gemeinde geräumt wird, nur Fußgängerweg wird freigeräumt, muss ich teilweise den Schnee selber räumen, da ich sonst nicht mit dem Auto weder rein-, noch raus-fahren kann in meine Garage. Nur räume ich den Schnnee, was auf öffentlichen Plätzen ist, ja nicht auf mein Grundstück.
Deshalb die Frage: Darf ich meine Eigen Einfahrt den Schnee auf Öffentlichen Parkstellen freiräumen? Und VOR dem parkenden Auto lagernd, damit ich aus meiner Garage rausfahren kann.
Ich werd ja auch nicht den ganzen Schnee auf die Straßen schieben oder auf den Fußgänger weg.
Es gibt genügend freie Parkplätze, nur ist dieser halt etwas "beliebter", weil man da easy parken kann.
Das sieht etwa so aus
Da meine Einfahrt nicht ganz von der Gemeinde geräumt wird, nur Fußgängerweg wird freigeräumt, muss ich teilweise den Schnee selber räumen, da ich sonst nicht mit dem Auto weder rein-, noch raus-fahren kann in meine Garage. Nur räume ich den Schnnee, was auf öffentlichen Plätzen ist, ja nicht auf mein Grundstück.
Deshalb die Frage: Darf ich meine Eigen Einfahrt den Schnee auf Öffentlichen Parkstellen freiräumen? Und VOR dem parkenden Auto lagernd, damit ich aus meiner Garage rausfahren kann.
Ich werd ja auch nicht den ganzen Schnee auf die Straßen schieben oder auf den Fußgänger weg.
Es gibt genügend freie Parkplätze, nur ist dieser halt etwas "beliebter", weil man da easy parken kann.
Das sieht etwa so aus

