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Darf ich ein selbstgeschossenes Foto mit einem geschützen Logo gewerblich nutzen?
- Ersteller Hc-Yami
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freshprince2002
Captain
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Eigentlich dürtest du das Foto wahrscheinlich nicht einmal als Privatperson veröffentlichen.
Aber das kann dir ein Jurist sicher besser erklären: www.wbs-law.de
Aber das kann dir ein Jurist sicher besser erklären: www.wbs-law.de
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Fleet Admiral
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Es gibt Rechtsauffassungen, die dich immer als Verletzer von Schutzrechten ansehen, solang du nicht Inhaber der Marke bist bzw. es als Dritter nicht im Rahmen eines Registerauszugs nutzt.
Wenn du vor hast das Bild zu nutzen um beispielsweise eigene Leistungen damit zu präsentieren / zu bewerben kannst du vom Rechteinhaber sehr leicht belangt werden. Bei kommerzieller Nutzung des Bildes dann auch gernmal mit höheren Summen bei der Abmahnung / beim Streitwert.
Edit: Rechtsthemen sind kompliziert, selbst Juristen vertreten da mitunter stark voneinander abweichende Meinungen (es sind oft wirklich nur Meinungen). Daher keine Gewähr auf Richtigkeit.
Wenn du vor hast das Bild zu nutzen um beispielsweise eigene Leistungen damit zu präsentieren / zu bewerben kannst du vom Rechteinhaber sehr leicht belangt werden. Bei kommerzieller Nutzung des Bildes dann auch gernmal mit höheren Summen bei der Abmahnung / beim Streitwert.
Edit: Rechtsthemen sind kompliziert, selbst Juristen vertreten da mitunter stark voneinander abweichende Meinungen (es sind oft wirklich nur Meinungen). Daher keine Gewähr auf Richtigkeit.
D
=DarkEagle=
Gast
Sehr schwierig. Bei Berichterstattungen wie in Blogs ist das glaube ich gedeckt. Aber rein gewerblich. Ich tippe eher mal auf Nein.
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Ein Kleingewerbe mit dem Angebot einer Dienstleistung zur Reparatur, Beschaffung, etc von EDV- "Dingen".
Es wäre demnach schön nicht einfach nur Text auf der Webseite/ Facebook und Co. zu haben, sondern dem Kunden zeigen zu können:
Vorher:

Nachher:

Wie machen es dann die eBay Händler die bspw. ein Apple Backcover verkaufen? Die haben sicherlich auch keine Zustimmung durch Apple.
Es wäre demnach schön nicht einfach nur Text auf der Webseite/ Facebook und Co. zu haben, sondern dem Kunden zeigen zu können:
Vorher:

Nachher:

Wie machen es dann die eBay Händler die bspw. ein Apple Backcover verkaufen? Die haben sicherlich auch keine Zustimmung durch Apple.
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Fleet Admiral
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Markenrechte kann man bereits verletzen, wenn man die Marke einfach abbildet und die Abbildung in Verkehr brint, wie gesagt die Rechtsauffassungen gehen da auseinander.
Wie das die ganzen Händler machen: Das ist ein Hoffen darauf, dass Firmen nicht anfangen mit Massenabmahnungen anhand streitbarer Rechtslage ihren Ruf zu versauen.
Wie das die ganzen Händler machen: Das ist ein Hoffen darauf, dass Firmen nicht anfangen mit Massenabmahnungen anhand streitbarer Rechtslage ihren Ruf zu versauen.
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Fleet Admiral
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Als Händler hat man meist nur Kontakt zu Zwischenhändlern und in den Verträgen findet sich in der Regel nie auch nur ein Wort zur Handhabung der Urheber-, Marken-, ... , sonstigen Rechte der Rechteinhaber. Auch bei Direktvertrieb direkt über den Rechteinhaber findet sich zu solchen Sachen meist kein Satz.
Sowas ist aber auch nicht gewollt. Denn wenn sich ein Händler nicht so verhält wie es der Rechteinhaber gern hätte kann so "korrigierend" eingegriffen werden. Laut Wettbewerbsrecht darf man ja Händlern die sich berechtigt kritisch zu Produkten äußern, oder zu geringe Preise an Endkunden auspreisen nicht ans Bein pinkeln. Wenn sich ein Händler daneben benimmt kann man aber aufgrund von Urheberrecht, Markenrecht und div. anderen Späßen wunderbar ans Bein pinkeln, auf das sie doch wieder aus Spur kommen.
Insofern sind diese Recht orbitale Waffenplatformen, die Niemand freiwillig entschärft, zumindest nicht solang man selbst einen Auslöser hat
Sowas ist aber auch nicht gewollt. Denn wenn sich ein Händler nicht so verhält wie es der Rechteinhaber gern hätte kann so "korrigierend" eingegriffen werden. Laut Wettbewerbsrecht darf man ja Händlern die sich berechtigt kritisch zu Produkten äußern, oder zu geringe Preise an Endkunden auspreisen nicht ans Bein pinkeln. Wenn sich ein Händler daneben benimmt kann man aber aufgrund von Urheberrecht, Markenrecht und div. anderen Späßen wunderbar ans Bein pinkeln, auf das sie doch wieder aus Spur kommen.
Insofern sind diese Recht orbitale Waffenplatformen, die Niemand freiwillig entschärft, zumindest nicht solang man selbst einen Auslöser hat
Zuletzt bearbeitet:
Piktogramm schrieb:Markenrechte kann man bereits verletzen, wenn man die Marke einfach abbildet und die Abbildung in Verkehr brint, wie gesagt die Rechtsauffassungen gehen da auseinander.
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Der hier beschriebene Fall ist damit aber nicht gemeint. Sondern z.B. dass jemand 1000 T-Shirts mit Apple logo in einem T-Shirt Shop drucken laesst und die dann verkauft. Oder dass man Postkarten mit BMW Logo herstellt und vertreibt.
Piktogramm
Fleet Admiral
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Deute doch bitte meine Worte nicht um. Es gibt durchaus begründete Rechtsauffassung, dass jede Nutzung eines markenrechtlich geschützten "Objekts" immer dann belangt werden kann, wenn die Nutzung nicht durch den Markeninhaber legitimiert ist, oder im Rahmen eines Registerauszugs erfolgt. Sprich jede andere Nutzung macht einem zur Zielscheibe. Das ist zwar die bisher krasseste Einschätzung zum Thema aber durchaus möglich mit der aktuellen Rechtslage.
Zumindest habe ich das so mitgenommen.
Zumindest habe ich das so mitgenommen.
Das ist sogar eine tatsächlich so angewandte Praktik. VW legt z.B. sein Markenrecht knüppelhart aus. Die haben z.B. einen Eintrag auf das 3D-Design des alten Hippie-Bulli. Du dürftest jetzt, selbst wenn du das VW-Logo weg lässt und durch ne Blume ersetzt, weder Poster noch T-Shirt mit nem Bulli vertreiben.
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Hier ein Link, wo die Unterscheidung zwischen Werbung mit Marken und der Verkauf von Marken in zwei Grundsatzurteilen des BGH gemacht wird.
Daraus kann man schließen, dass das Werben für deine Dienstleistung mit Markenemblemen der Hersteller definitiv nicht legal ist. Nur wenn man Waren mit Markenenblemen verkauft, dann ergibt sich der Erschöpfungsgrundsatz.
Das ist ein komplett anderer Fall. Wenn ein Händler ein Backcover für ein Apple Produkt bewirbt und das entsprechende Gerät mit Markenemblem abbildet, dann wird lediglich die entsprechende Bestimmung des beworbenen Produkts aufgezeigt. Das ist zulässig.
---
Du solltest dir einen Anwalt für Markenrecht suchen und mit dem abklären, welche Werbung im konkreten Fall zulässig ist. Das kostet auch nicht die Welt.
Daraus kann man schließen, dass das Werben für deine Dienstleistung mit Markenemblemen der Hersteller definitiv nicht legal ist. Nur wenn man Waren mit Markenenblemen verkauft, dann ergibt sich der Erschöpfungsgrundsatz.
Hc-Yami schrieb:Wie machen es dann die eBay Händler die bspw. ein Apple Backcover verkaufen? Die haben sicherlich auch keine Zustimmung durch Apple.
Das ist ein komplett anderer Fall. Wenn ein Händler ein Backcover für ein Apple Produkt bewirbt und das entsprechende Gerät mit Markenemblem abbildet, dann wird lediglich die entsprechende Bestimmung des beworbenen Produkts aufgezeigt. Das ist zulässig.
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Du solltest dir einen Anwalt für Markenrecht suchen und mit dem abklären, welche Werbung im konkreten Fall zulässig ist. Das kostet auch nicht die Welt.
Zuletzt bearbeitet:
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§23 des MarkenG. sollte für mich anwendung finden:
Da ich nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sollte ich die Bilder doch nutzen dürfen?
Bei deinem Link bezieht sich dies auf eine andere Dienstleistung. Hier bietet ja der Händler eine Dienstleistung für alle PKWs an und benutzt das VW Logo. Ich möchte aber aussagen: "Ich repariere Ihnen den defekten Display ihres iPhone's." - Denn bei einen Samsung Produkt wird ein anderes Bild verwendet.
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.htmlDer Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
[...]
3 die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Da ich nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sollte ich die Bilder doch nutzen dürfen?
Bei deinem Link bezieht sich dies auf eine andere Dienstleistung. Hier bietet ja der Händler eine Dienstleistung für alle PKWs an und benutzt das VW Logo. Ich möchte aber aussagen: "Ich repariere Ihnen den defekten Display ihres iPhone's." - Denn bei einen Samsung Produkt wird ein anderes Bild verwendet.
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Die Frage ist halt, ob sich Satz 3 direkt auf deinen Fall anwenden lässt und ob da nicht evtl. noch was anderes mitreinspielt. Da steht ja "Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung" und nicht "und".
Wenn du dir andere Internetauftritt von Smartphone-Werkstätten ansiehst, sind die alle immer neutral gehalten, d.h. weder Logos, noch spezifische Produkte. Wenn aber explizit per Produktfoto/Marke und Dienstleistung geworben wird, dann sind das meist auch von den jeweiligen Herstellern zertifiziert und eingetragene Servicepartner.
Wenn du den zweiten Fall aus meinem Link eben gerade auf diesen §23, Satz 3 MarkenG anwendest, müsste nämlich die angebotene Reperatur-Dienstleistung der freien Werkstatt legal gewesen sein, was sie aber nach dem BGH-Urteil nicht ist. Der Fall passt 1:1 auf dich.
Das ist aber auch nur meine Meinung und Analyse, dass die ganze Angelegenheit nicht so einfach ist, wie du dir das ausmalst/wünchst. Meine Empfehlung ist weiterhin, dass du das mit einem Anwalt für Markenrecht besprichst. 1) Machen viele Anwälte bei (für diese Experten) einfachen Fällen sowieso meistens einen Pauschalpreis, der sich +/- 50€ bewegen kann und 2) kannst du den Anwalt im Fall der Fälle für einen vermeintlichen Fehler haftbar machen.
(eine Berufung darauf, dass man aus einem Forum und oder per Auktion eines Rechberatungsportal (selbst dort sind das nur Meinungen und eine Haftung wird ausgeschlossen) eine fehlerhafte Auskunft erhielt, ist nichts Wert)
Wenn du dir andere Internetauftritt von Smartphone-Werkstätten ansiehst, sind die alle immer neutral gehalten, d.h. weder Logos, noch spezifische Produkte. Wenn aber explizit per Produktfoto/Marke und Dienstleistung geworben wird, dann sind das meist auch von den jeweiligen Herstellern zertifiziert und eingetragene Servicepartner.
Wenn du den zweiten Fall aus meinem Link eben gerade auf diesen §23, Satz 3 MarkenG anwendest, müsste nämlich die angebotene Reperatur-Dienstleistung der freien Werkstatt legal gewesen sein, was sie aber nach dem BGH-Urteil nicht ist. Der Fall passt 1:1 auf dich.
Die freie Werkstatt wollte eine Reperatur-Dienstleistung für die gesamte Modellpalette von VW anbieten, wie du es mit der Aussage "Ich repariere [...] Ihnen ihr Iphone" gleichtust.Hier bietet ja der Händler eine Dienstleistung für alle PKWs an und benutzt das VW Logo.
Das ist aber auch nur meine Meinung und Analyse, dass die ganze Angelegenheit nicht so einfach ist, wie du dir das ausmalst/wünchst. Meine Empfehlung ist weiterhin, dass du das mit einem Anwalt für Markenrecht besprichst. 1) Machen viele Anwälte bei (für diese Experten) einfachen Fällen sowieso meistens einen Pauschalpreis, der sich +/- 50€ bewegen kann und 2) kannst du den Anwalt im Fall der Fälle für einen vermeintlichen Fehler haftbar machen.
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