Das islamische Kopftuch - Verbot in Schulen

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Das Urteil des BVerfG hat Wellen geschlagen.

Meiner Ansicht nach ein feiges Urteil, denn die althergebrachten beamtenrechtlichen Grundsätze reichen mE aus, um ein Verbot des Kopftuches durchzusetzen.
Nun ist das Urteil aber gesprochen und die ersten Gesetze der Länder, an die der Regelunsgbedarf verwiesen wurde, sind auf dem Weg.

Soll man Muslimen das Tragen eines Kopftuches im Klassenzimmer verbieten?

Ich meine ja.
Warum?:
Eine Lehrerin kann sich nur gegen das Verbot wehren, wenn dieses gegen Ihre Rechte aus dem Grundgesetz verstoßen, die da sind: Art 4 und 33 GG.
Einerseits soll keiner wegen seiner Anschauung etc der Zugang zu einer Anstellung als Beamten verwehrt werden. Andererseits muß die Religionsfreiheit beachtet werden.
Beide Rechte scheinen zunächst verletzt.
Aber:
Ist das islamische Kopftuch ein ausschließlich religiöses Symbol wie zB das christliche Kreuz? Nein. Kein ausschließliches! Denn es wird sehr oft auch als Mittel zur Erniedrigung und Herabwürdigung der Frau benutzt. Und auch die entsprechenden Kuren im Koran werden auf vielfältige Weise ausgelegt.
In der Türkei zB herrscht ein strenges Kopftuchverbot an allen Schulen und Universitäten.
Zu beachten ist auch, daß sich eien Lehrerin in dem Moment, in dem sie sich für das Amt bewirbt auf die Seite des Staates schlagen will und somit das Neutralitätsgebot des Staates beachten muß (Art. 4 I, 3 III; 33 III GG iVm Art. 140 GG iVm Art. 136 I, IV u. 137 I WRV).
Auch stehen den Rechten der Beamtin dann Rechte von Betroffenen gegenüber. So die negative Religionsfreiheit der Kinder, die vor allem in einer Grundschule noch extrem beeinflußbar sind. Und auch ein Hinweis auf die Tatsache, daß dei Lehrerin aufklären kann, läßt sich nicht halten, denn die Gefahr einer Indoktrination ist viel zu groß.
Des weiteren steht dem das elterliche Erzeihungsrecht aus Art. 6 II GG entgegen, die Werte und Weltanschauung, die ihren Kindern vermittelt werden sollen selbst wählen.
Neutralität bedeutet nicht gleichzeitig Intoleranz oder Areligiosität. Denn nach der Schule verwehrt es der Lehrerin niemand, ihr Kopftuch zu tragen.
Auch steht ein gleichgeordneter Erziehungsauftrag des Staates entegegen (Art. 7 I GG), denn dieser soll gewährleisten, daß religiöse Bezüge in der Schule nur in sehr engen Grenzen zugelassen sind.

Was meint Ihr dazu?

(bitte beim Topic bleiben und keine Hetzereien!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso soll ihnen das tragen eines religiösen Kopftuches verboten werden? Einem Christ wird auch nicht verboten, sein Kreuz mit sich zu schleppen. Sehe auf jeden Fall keinen Sinn in diesem Urteil, dass einzigste, was dafür spricht, ist, dass z.B. in der Regel keine Caps usw. getragen werden dürfen, allerdings sehe ich dass Kopftuch auf einer anderen Stufe, als ein Cap.
 
Wenn das Kopftuch als religiöses Zeichen verboten wird, dann muss auch das Kreuz an der Halskette und das Kreuz in den Klassenzimmern (wohl nur in Bayern) verboten werden.
Auch der Religionsunterricht muss neu überdacht werden, denn da wird in der Unter- und Mittelstufe praktisch nur der christliche Glauben behandelt.
Es sollten alle religiösen Zeichen in der Schule verboten werden, das wäre für mich freie Religionsausübung.

Edit:
Natürlich nicht. Freie Religionsausübung wäre natürlich, dass jeder seine religiösen Symbole tragen darf, wann immer er will.
Ich meinte statt dessen "Gerechtigkeit".

Steht in unserem Grundgesetz nicht was von "christlichem Staat"? Ich hab das zu meiner Schande nich genau im Kopf. Wenn das aber so ist, wäre das Gesetz natürlich Grundgesetzkonform. Trotzdem finde ich es ungerecht.

Gruß
Morgoth
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich rede aber von der religiösen Variante des Kopftuches. Wieso soll man denen ihr Kopftuch nicht lassen, wenn es ihnen so wichtig ist? Wirklich stören tut es doch nicht, schließlich steht es nicht großartig ab oder so. ;) Was aber auch ziemlich bekloppt aussehen würde. :p
 
Du verstehst nicht: Ob die jetzt sagt, daß sie es als religiöses Symbol ansieht oder nicht spielt zwar eine Rolle, aber dadurch daß es eben kein rein religiöses Symbol ist per se, ist es ein Reizmittel. Und dadurch, daß es eben nicht versteckt getragen werden kann, berührt es die negative Religionsfreiheit der Schüler. Daß es Dich persönlich nicht stört, ist ja schön und gut. Aber es geht dabei um vorbeugende Maßnahmen polizeirechtlicher Art.
 
Hmm... jetzt versteh ich es, aber überzeugt bin ich immer noch nicht. :) Wieso wird jemand (negativ) beeinträchtigt, nur weil jemand zeigt, zu welcher Religion er gehört? Oder versteh ich es immer noch falsch? :confused_alt:
 
Ich sehe die Sache genauso wie blutrichter.

Schulen sollten generell frei von religiösen Symbolen bleiben, ob nun Kreuz, der kleine Buddah oder eben ein Kopftuch haben hier nichts zu suchen. Da ja jeder seine Religion selbst wählen kann, sollten die Lehrer quasi eine "religiöse Unabhängigkeit" darstellen.
Wenn man unsere Bibel genau studiert, müssten auch unsere Frauen ein Kopftuch tragen, wobei, wie blutrichter schon erwähnte, das Kopftuch eine Unterordnung der Frau gegenüber dem Mann darstellt, hat das in der heutigen, gleichberechtigten Gesellschaft eigentlicht nichts mehr zu suchen.

Wusstet ihr eigentlich, dass die Dame (wie hieß sie doch gleich noch?), die vor dem BVG für das Kopftuch geklagt hat, von streng islamistischen Organisationen gesponsert wurde und auch aktiv in diesen mitmischt?
 
Morgoth schrieb:
Steht in unserem Grundgesetz nicht was von "christlichem Staat"?
Nö, bei uns ist das Mittelalter zum Glück vorbei: Grundgesetz :)

Genaugenommen sind wir ein weltlicher Staat, der aber den christlichen Kirchen vertraglich einige Sonderrechte eingeräumt hat. Und der es mit der Trennung von Staat und Religion - imho leider - bei weitem nicht so genau nimmt wie z.B. Frankreich oder auch die Türkei.

Ciao, Tiguar
 
h1tm4n schrieb:
Hmm... jetzt versteh ich es, aber überzeugt bin ich immer noch nicht. :) Wieso wird jemand (negativ) beeinträchtigt, nur weil jemand zeigt, zu welcher Religion er gehört? Oder versteh ich es immer noch falsch? :confused_alt:
Negative Religionsfreiheit bedeutet, daß "Deine Freiheit" nur bis zur "Freiheit des anderen" geht. Soll heißen: Natürlich haben auch die Schüler eine Religionsfreiheit, in der sie nicht durch das Tragen eines auch islamistischen Symbols beschränkt werden dürfen.

@ Focus-Biker
Wenn dem tatsächlich so ist, bestätigt das die Gefahr mal wieder... leider.
(Klugscheimodus an/ es heißt "BVerfG", nicht "BVG" ;) /Klugschiß off)

@ Tiguar
ich wünsche mir so sehr den Laizismus!
Aber in der Präambel steht in der Tat ein Gottesbezug, der mich sehr stört. Und dieser soll ja auch in die Europäische Verfassung rein.. da hat er nichts zu suchen mE.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso, danke für die Erklärung. Wie man merkt hab ich damit überhaupt kein Problem, aber wenn es der "Allgemeinheit" nicht so geht, ist es in Ordnung, dann aber bitte konsequent, wie Morgoth schon ansprach.
 
Sehe ich auch so. Mir geht das Kreuz nur deshalb weniger auf die Nerven, weil man es halbwegs gewöhnt ist. Aber mE hat es überhaupt nichts in der Schule verloren.

Neulich sah ich auch ein Kreuz in einem Düsseldorfer Gerichtssaal... da ist mir echt die Spucke weggeblieben!
 
In meinem Bekanntenkreis gibt es keine Frauen, die generell Kopftücher tragen, es sei denn sie sind im hohen Alter. Da entwickelt man einen speziellen Glauben, da man auch zum Hac geht (3mal um die Säule laufen), wird man auf eine höhere Gesellschaftliche Ebene gestellt. Das Ziel jedes Muslime sollte es sein, dieses einmal in seinem Leben selbst zu erfahren. Es gibt einige, die das Mehrmals tun. Das Kopftuch hat in den Arabischen Ländern eine gewisse Schutzfunktion. Sowohl die Männer, als auch die Frauen mögen es nicht, wenn man die Frau anstartt, weil sie möglicherweise so hübsch ist. Der Schleier verdeckt vieles. Deshalb schütz es auch gewissermaßen. Ein Vergewaltiger würde weniger eine verschleierte Frau vergewaltigen, als eine aufgetakelte. Wobei dies nicht abwertend gemeint ist.

Hier in Deutschland, ist der Gedanke des Kopftuches etwas anderes. Wobei meist, die Eltern nicht die Töchter zwingen, Kopftücher zu tragen. Sie tragen es aus Überzeugung. Manche Muslime versuchen den Islam in Europa so zu zeigen, wie sie auch althergebracht tatsächlich war. Aus diesem Grund, versucht man Streng sich danach zu halten. Hier spielt die Erziehung eine wichtige Rolle. Denn obwohl die Eltern deren Töchter nicht aktiv zwingen, Kopftücher zu tragen, tun sie dass aber indirekt. Wie? Indem sie sagen, sie solle ihre Jungfräulichkeit bis zur Heirat aufbewahren. Sie solle anständig leben. Sie soll nicht lügen. Sie soll sich anständig kleiden. All das wird auch im Kuran wiedergegeben. Wie soll man sich aber aufbewahren, wenn man mit Freunden unterwegs ist? Alkoholismis stellt ein gewisses Problem für solche Individuen dar. Zum einen will man mit Freunden den maximalen Spass haben, zum anderen will man die Kontrolle über sich selbst nicht verlieren. Nur wie geht das, wenn man Alkohol trinkt? Speziell dann, wenn es das erste mal ist? Dann noch übertreibt. Jeder weiss, dass man mit Kurzen, anfänglich nichts merkt, aber dann einen wie einen Schlag trifft. Ich kann zwar eine gewisse Menge vertragen, aber eine nicht darauf eingestellte Frau wird bestimmt nach 3 -4 Gläsern "willenlos" sein. Sie wird ihre Kontrolle über sich verlieren. Möglicherweise ist von mir dies überspitzt gesagt, aber möglich wäre es.

Jetzt ist die Frage, was man dagegen tun kann? Entweder verschließt man sich, oder man öffnet sich. Diese Entscheidung trifft man imho sehr früh. Bei dieser Entscheidung existiert natürlich eine große Unbekannte. Wie ist es, wenn man ausgeht? Richtig ausgeht? Wenn man die vorteile dessen nicht kennt, kann man auch leicht dagegen stimmen. Was hier imho in diesen Fällen! meist passiert. Man trägt einen Kopftuch. Signalisiert, ich bin Muslimin, ich möchte mich von Gesellschaftlichen Gegebenheiten fernhalten, was ihr gutes Recht ist. Und als Europäer ist man imho auch ein wenig eingeschüchtert und weiss nicht, wie man den ersten Schritt wagen will, sofern sie das nicht selbst tut. So schottet sie sich ab. Jetzt ist sie wahrscheinlich nicht alleine. Vielleicht hat sie "Leidensgenossen", mit den sie Sprechen kann. Diese bilden dann eine gewisse Gruppe, welches sich gemeinsam gegen das "Böse" abschottet. Nun ist es sehr schwierig an sie ranzukommen. Sie hat selbst zu entscheiden, was sie will. Nur sie kann es selbst verändern. Da helfen gute Ratschläge nicht. Egal von wem sie denn auch kommen mögen.

Dies ist aber ein beidseitiges Problem. Möglicherweise geht dadurch ein großer Geist/Gewinn für die Gesellschaft verloren, da die Gesellschaft selbst nicht in der Lage ist, diese Frau als das zu akzeptieren, was sie ist. Wenn sie sich abschottet, aber die anderen nicht den Mut finden sie anzusprechen, wie soll man diesen Kreis durchbrechen. Schweigen ist kein Mittel zum Sieg. Man sollte aktiv sich beteiligen, solche Frauen auch in der Gesellschaft zu integrieren. Ohne Hemmungen.

Diese Problematik mit der Frau, die beim Verfassungsgericht klagt ist, dass das Deutsche Gesetz eben diese Freiheit gewährt. Als ich in der Türkei auf die Schule ging, hatten die Lehrerinnen alle keinen Kopftuch. Es ist und bleibt verboten. Religion ist strikt getrennt von der Politik. Diese Trennung ist in Deutschland leider nicht so stark existent. Die Behauptung, es sei in der Türkei verboten, wieso tun sie es hier, ist deswegen irrelevant, weil wir hier leben. Und natürlich wird diese Frau von verschiedenen Extremisten unterstützt. Ein Sieg im OberstenBundesgericht würde eine politisch / gesellschaftlich sehr hohe Bedeutung haben. Speziell für die Extremisten. Es wäre ein "quasi" Sieg für die. Nur ist dies rechtlich nicht verbietbar. Entweder muss jede Glaubenserkenntnis aus den Klassenzimmern, oder es wird alles erlaubt. So sagt das Gesetz, welches eure Vorfahren sich haben es einfallen lassen. Ein alleiniger Verbot des Kopftuches ist imho nicht durchfürbar, weil dies gegen den Anspruch auf Gleichberichtigung zielt. Da dies im Grundgesetz verankert ist, hat sie auch eine höhere Bedeutung, als das Verbot, welches die Länder sich haben einfallen lassen.

Ob es ein Symbol des Glaubens ist? Ja. Warum? Zum Schutz. Weshalb? Weil sie selbst sich dafür entschied. Es ist kein Zwang dahinter. Jeder der Behauptet es wäre ein Reizmittel, dem sei gesagt, dass dies so nicht ist. Von mir aus könnte meine Freundin einen riesen Kreuz um den Hals haben, ich würde mich nicht aufregen. Es ist ihre Entscheidung. Ich habe nicht das Recht ihr das wegzureden. Auch ist es mir nicht verboten, Kirchen zu besuchen. Ich finde diese Bauten sehr interessant. Auch das Innere ist sehr schön gestaltet.

Ab einem bestimmten Zeitpunkt sollte man religion religion sein lassen, und sich auf wichtigere Sachen im Leben konzentrieren. Es nutzt nichts über etwas zu diskutieren, welches sich, vielleicht schon in der nächsten Generation, nicht mehr eintreffen wird. Es wird natürlich einige Familien geben, die auch streng islamisch ihre Kinder erziehen. Sie auch zwingen, Kopftücher zu tragen. Aber, dies wird ein kleiner Teil sein, bzw. es ist ein kleiner Teil und man wird einsehen, dass man mit Isolation nichts gewinnt, aber viel verliert.

so das waren my 2Cents. Hat mich einiges an Zeit gekostet.

Gruß Memo
 
Zuletzt bearbeitet:
@ BodyLove
Es steckt ja viel Wahres in dem, was Du sagst, aber in einigen Punkten kann ich Dir nicht zustimmen.

Es ist nunmal so, daß im Koran nicht ausdrücklich drinsteht, was die Frau verdecken soll.

Auch handelt es sich eben, und da wiederhole ich mich jetzt zum dritten Mal, nicht um ein rein religiöses Symbol, sondern oftmals auch um ein Symbol der Unterdrückung.

Es mag ja Frauen geben, die tatsächlich das Kopftuch aus freien Stücken und aus religiösen Gründen tragen. Hab ich gar kein Problem damit. Das ist Religionsfreiheit.

Aber: Wenn diejenige in einer Schule unterrichten will, geht das eben IMO nicht. Hab ich oben schon ausgeführt.

Und es gibt in Deutschland sehr viele Eltern, die ihre Kinder dazu zwingen ein Kopftuch zu tragen, das beweisen haufenweise Fälle in der juristische Praxis.

Ich will hier keine Religion infrage stellen, wieso auch? Wenn es bestimmte Riten gibt, die jemand befolgen will, ist das seine Sache, solange niemand dabei zu Schaden kommt.

Ich kann nachvollziehen, daß in Einzelfällen die strenge Erziehung dahin gehen kann, daß man versucht, ein Mädchen oder einen Jungen vor Schaden zu bewahren, indem man sie/ihn nicht allem aussetzt, was der Freundeskreis zu bieten hat. Das sollte sich aber in Grenzen halten. Und Alkohol ist bei Muslimen zwar nicht verpönt, aber sich besaufen doch schon, oder?

Es geht hier auch nicht um die religiöse Toleranz "auf der Straße", die muß jeder haben. Es gibt keinen Schutz per se gegen andere Anschauungen. Das hat man zu ertragen, zu erdulden. Hier geht es darum, daß eine Lehrerin als Teil des Staates auftritt! Das ist ein großer Unterschied.

Und was das Urteil angeht, irrst Du Dich. Das gericht hat lediglich gesagt, daß das Verbot duch die BW-Schulbehörde deshalb nichtig ist, weil es keine ausreichende landesrechtliche Grundlage für dieses Verbot gibt, was iÜ heftig umstritten ist. Es hat den Fall an die Landesgesetzgeber zurückgegeben, sie sollen entsprechende Gesetze erlassen. Das wurde jetzt vereinzelt getan.
Und die Frage, weshalb es in anderen Ländern eine strengere Trennung gibt als hier, ist durchaus relevant und darf/muß diskutiert werden.

Einen "Sieg" ansich hat sie ja nicht errungen (ich nehme an, Du meinst hier islamistische Extremisten). Das Verbot bekommt sie trotzdem aufgebrummt. (Klugschiß: Wir haben ja nicht EIN Oberstes Bundesgericht, sndern mehrere. Den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteil vom Bundesverfassungsgericht überprüft wurde; dann eben das BVerfG, das Bundesarbeitsgericht usw... von all denen ist in Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit der BGH das höchste und dann ist noch das BVerfG als höchster Verfassungshüter da und ganz am Ende noch der EuGH).

Es kann jetzt sein, daß die in den Ländern erlassenen Gesetze wieder in Normenkontrollverfahren oder Verfassungsbeschwerden auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden. Aber da wird nicht viel dran zu drehen sein, eine Kopftuch-Erlaubnis wird es nicht geben.
 
@blutrichter

Natürlich würdest du lieber eine Lehrerrin für deine Kinder haben, die keinen Kopftuch trägt, nur ist dies Gesetzlich nicht durchführbar. Eine Frau auf Grund von ihrer Person und Glauben zu benachteiligen, ohne ihre Referenzen kontrolliert zu haben, ist nunmal gesetzwidrig.

Die Entscheidungen der Länder sind nur bedingt durchsetzbar, weil das oberste Gerichtshof imho einfach eine Entscheidung vertagt hat. Die Anklägerin, so möchte ich sie mal salopp darstellen, wird darauf sicherlich Revision einlegen.

Es mag zwar ein Symbol der Unterdrückung damals gewesen sein, aber jetzt ist dies nicht der Fall. Wie ich schrieb, kenne ich nur vereinzelt Frauen, die Kopftuch tragen. Das soll schon was heissen. Die Eltern haben eingesehen, dass eine strenge Islamische Erziehung keine Vorteile mit sich bringt, sondern eher Nachteile. Die jetzigen Frauen, die Kopftücher tragen sind größtenteils frei. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Diese Frauen tragen den Kopftuch aus Überzeugung und freiem Willen. Unterdrückung ist nicht im Spiel. Selbst wenn du das als Unterdrückung ansehen solltest, ist deine Meinung nicht so wichtig, wie die Meinung derer, die einen Kopftuch tragen und dies nicht so sehen wie du.

Leider geht es hier nicht darum, was wir wollen. Es geht auch nicht darum, was die Eltern der Kinder wollen. Es ist nunmal so im Gesetz verankert. Man muss dies akzeptieren. Das Oberste Bundesgerichthof hat, wie gesagt, kein Entschluss darüber gefasst, sondern die Entscheidung nur weitergeleitet. Diesem kann man Einspruch einlegen, was das OBG auch weiß. Irgendwann wird eine Entscheidung fallen. Und imho werden die Kopftücher durchgesetzt werden, sofern die Kruzifixe in den Klassenräumen bleiben. Im übrigen hätte ich keinerlei Probleme mein Kind in einem Klassenzimmer mit Kruzifix zu schicken.
 
BodyLove schrieb:
@blutrichter

Natürlich würdest du lieber eine Lehrerrin für deine Kinder haben, die keinen Kopftuch trägt, nur ist dies Gesetzlich nicht durchführbar. Eine Frau auf Grund von ihrer Person und Glauben zu benachteiligen, ohne ihre Referenzen kontrolliert zu haben, ist nunmal gesetzwidrig.

Eben genau das ist es nicht.
Dafür wurde gerade das Gesetz erlassen.
Deshalb gibt es die sog. praktische Konkordanz im Grundgesetz und verfassungsimmanente Schranken. Das entsprechende Gesetz, die entgegenstehenden Grundrechte anderer und die hergebrachten beamtenrechtlichen Grundsätze sind wirksame Schranken, also wirksame Regelungen für einen rechtmäßigen Grundrechtseingriff durch die Behörde. Etwas Gegenteiliges hat das BverfG auch nicht gesagt.
Sie wird auch icht benachteiligt. Sie darf ja unterrichten, nur hängt eben ihre letztliche Eignung davon ab, ob sie dazu bereit, auf das Kopftuch nur während der Arbeitszeit zum Wohle der anderen zu verzichten. Das ist alles.
 
blutrichter schrieb:
Eben genau das ist es nicht.
Dafür wurde gerade das Gesetz erlassen.
Deshalb gibt es die sog. praktische Konkordanz im Grundgesetz und verfassungsimmanente Schranken. Das entsprechende Gesetz, die entgegenstehenden Grundrechte anderer und die hergebrachten beamtenrechtlichen Grundsätze sind wirksame Schranken, also wirksame Regelungen für einen rechtmäßigen Grundrechtseingriff durch die Behörde. Etwas Gegenteiliges hat das BverfG auch nicht gesagt.
Sie wird auch icht benachteiligt. Sie darf ja unterrichten, nur hängt eben ihre letztliche Eignung davon ab, ob sie dazu bereit, auf das Kopftuch nur während der Arbeitszeit zum Wohle der anderen zu verzichten. Das ist alles.

Wie gesagt, kann man dagegen Revision einlegen. Die Anklage wird dann aber endgültig beim OBG entschieden werden. Ich behaupte nicht, dass ein Verbot in den Ländern nicht rechtlich ist. Zur Zeit ist das Gesetz so ausgelegt. Aber wenn jemand, sich in seiner Freien Religionsentscheidung beengt fühlt und dazu auch in eine staatliche Organisation arbeiten darf, weil sie einen Kopftuch trägt, dann ist es Diskriminierung.

Genau aus diesem Grund kann man beim OBG klagen. Deswegen glaube ich, dass bei der nächsten "Entscheidungsrunde" das OBG sich nicht so leicht retten kann, weil sie diesmal nicht Entscheidung den Ländern überlassen kann.

Wenn man es objektiv und steril betrachtet sieht man imho, dass das Gesetz seitens der Lehrerin mit dem Kopftuch ist. Ich sehe wie gesagt keinerlei Probleme, meinem Kind einer Christin anzuvertrauen (Wenn ich ein Kind hätte). Ich Kopftuch sieht zwar komisch aus. Was zählt ist aber ihr Charakter und pädagogischen Eingeschaften. Was wäre, wenn diese sehr ausgeprägt seien, und dein Kind von ihr gewisse positive Eigenschaften sich abgucken würde. Ehrgeiz, Willensstärke, Selbstbewusstsein...

Und wieso stellt man sich einer Integration in den Weg? Eine Lehrerin mit Kopftuch in einer Grundschule würde imho einiges für die Integration tun. Man würde sich nicht von solchen Frauen distanzieren. Man würde mit ihnen Kommunizieren. Dies zwar nicht in dieser Generation, aber bei den Erwachsenen von Morgen könnte dies sehr wohl geschehen.
 
Ich denke bevor wir uns hier um andere Kulturen kümmern, sollten wir uns erst einmal um unsere eigene Scheren.

90% aller Kindergärten sind kirchlich! Da werden die kleinsten schon christlich zuge****. Auch ein Kindergarten ist eine Erziehungsanstalt.
Wieviele Kinder würden in der Schule gerne am Religionsunterricht teilnehmen werden aber von ihren Eltern davon befreit? Oder auch andersherum! Ab dem 12. Lebensjahr darf man selbst entscheiden ob man am Religionsunterricht teilnehmen will oder nicht, wieviele Kinder würden dem gerne fernbleiben werden aber von ihren Eltern dazu gezwungen teilzunehmen. Wieviele Kinder werden jährlich zwangs konfirmiert etc.?

Würde man einem Juden verbieten sein Käppi zu tragen als Beamter? Ich glaube das würde sich kein deutsches Gericht trauen.
 
@ Body Love
Wie gesagt, kann man dagegen Revision einlegen. Die Anklage wird dann aber endgültig beim OBG entschieden werden. Ich behaupte nicht, dass ein Verbot in den Ländern nicht rechtlich ist. Zur Zeit ist das Gesetz so ausgelegt. Aber wenn jemand, sich in seiner Freien Religionsentscheidung beengt fühlt und dazu auch in eine staatliche Organisation arbeiten darf, weil sie einen Kopftuch trägt, dann ist es Diskriminierung.

Man gegen eine Entscheidung des BVerfG keine Revision einlegen. Das Bundesverfassungsgericht ist kein Instanzgericht.
Die "Klage", also die Verfassungsbeschwerde dieser Lehrerin wurde bereits entschieden, endgültig.
Es mag sein, daß, wird die Religionsausübung einer Lehrerin durch ein gesetz eingeschränkt, dies einen Grundrechtseingriff darstellt. Dieser ist aber dann rechtmäßig und somit auch verfassungsgemäß, wenn durch diesen Eingriff Beeinträchtigungen der Grundrechte Dritter verhindert werden. Und genau das ist hier der Fall. Ob die Lehrerin sich dann durch das Gesetz eingeengt fühlt spielt dann eine untergeordnete Rolle,

Genau aus diesem Grund kann man beim OBG klagen. Deswegen glaube ich, dass bei der nächsten "Entscheidungsrunde" das OBG sich nicht so leicht retten kann, weil sie diesmal nicht Entscheidung den Ländern überlassen kann.

Es gibt keine nächste Entscheidungsrunde in diesem Verfahren, denn dieses ist abgeschlossen. Was Du meinst, ist, denke, ich eine evtl neue Überprüfung eine entsprechenden neues Gesetzes, das aufgrund des Urteils des BVerfG erlassen wurde. Da kommt es dann nur darauf an, ob handwerkliche Fehler gemacht wurden. Das BVerfG hat in seiner letzten Kopftuch-Entscheidung aber auch gesagt, daß ein Verbot grundsätzlich nicht unzulässig ist.

Wenn man es objektiv und steril betrachtet sieht man imho, dass das Gesetz seitens der Lehrerin mit dem Kopftuch ist. Ich sehe wie gesagt keinerlei Probleme, meinem Kind einer Christin anzuvertrauen (Wenn ich ein Kind hätte). Ich Kopftuch sieht zwar komisch aus. Was zählt ist aber ihr Charakter und pädagogischen Eingeschaften. Was wäre, wenn diese sehr ausgeprägt seien, und dein Kind von ihr gewisse positive Eigenschaften sich abgucken würde. Ehrgeiz, Willensstärke, Selbstbewusstsein...

Das Gesetz ist nur zum Teil auf der Seite der Lehrerin, des ist auch auf der Seite der anderen Betroffenen.
Es hat auch keiner ein Problem damit, sein Kind von einer Muslime unterrichten zu lassen. Es geht schlicht und ergreifend darum, daß der Staat, also die Lehrerin, zur Zurückhaltung angehalten ist. Er muß Neutralität bewahren! Das gilt für christliche Lehrer ebenso wie für islamische. Ihren Charakter kann sie auch ohne Kopftuch zur Geltung bringen, gerade wenn die von Dir genannten charakterlichen Eigenschaft so ausgeprägt; gerade dann muß es ihr zuzumuten sein, auf Ihr Kopftuch wenigstens während der Schulzeit zu verzichten! Danach kann ise es ja tragen.

Und wieso stellt man sich einer Integration in den Weg? Eine Lehrerin mit Kopftuch in einer Grundschule würde imho einiges für die Integration tun. Man würde sich nicht von solchen Frauen distanzieren. Man würde mit ihnen Kommunizieren. Dies zwar nicht in dieser Generation, aber bei den Erwachsenen von Morgen könnte dies sehr wohl geschehen.

Der Integration wird hier nicht entgegengewirkt. Im Übrigen sollte zunächst mal die Lehrerin gefragt werden, wie es mit ihrer Integrationswilligkeit aussieht.
Und eine Kommunikation gerade in der Grundschule (die betreffende Lehrerin wollte in einer Grundschule unterrichten) birgt auch eine hohe Indoktrinationsgefahr, da die Kinder in diesem Alter sehr beeinflußbar sind. Eine Distanzierung fände eben nur dann statt, wenn sie sich partout versucht, mit ihrem Kopftuch abzugrenzen. sie soll ja nur dann darauf verzichten, wenn sie als Amtsträgering tätig ist und damit als Staatsorgan handelt.


@ GraKa
Da hast Du natürlich nicht ganz unrecht. Auch bei uns selbst liegt noch einiges im Argen. Ich bin druchaus auch dafür, daß der Religionsunterricht aus der schule verbannt wird und durch einen Ethik-Unterricht ersetzt wird. Wer seine Kinder religiös erziehen will, kann das privat machen; Religion hat mE in einer Schule nichts verloren. Egal welche.
 
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