Datenschutzfrage bei E-Mail

Thomas_NOH

Ensign
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Okt. 2005
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Hallo,

ich hatte in den letzten drei Wochen Urlaub. Ebenso noch diese Woche.
Im Betrieb habe ich eine Mailadresse, mit hilfe von unserem nots-Server einen auto-Responder eingerichtet in dem steht das ich im Urlaub bin und bei dringenden Angelegenheiten sich der Kunde im Büro melden soll.

Weiterhin habe ich die möglichkeit über web-Access meine Mails weiterhin zu lesen und zu beantworten.

In den letzten Tage bekomme ich aber keine Mails mehr, nicht einmal mehr Spam. Ich habe eben von meiner privaten an die betriebliche Adresse gemailt. Das ist im etwa 10 Minuten her. Mail ist immer noch nicht da.

Meine Vermutung: Junior-Chef hat eine Mailweiterleitung aktiviert.

Ist das datenschutzrechtlich zulässig soetwas OHNE Ankündigung zu machen?

Ich habe nichts zu verbergen, mir ist das _IM GRUNDE_ auch egal, aber es geht mir hier ums Prinzip. Und sollte das NICHT zulässig sein werde ich auf jeden fall von denen wissen wollen warum die mich nicht darüber informieren.
 
Ok, das "Problem" wurde gefunden, Mail liegen noch bei 1und1 auf dem Server. Ich _vermute_ einmal, dass der Empfang in Notes meiner Mails abgeschaltet wurde...mögliche Gründe fallen mir da auch ein... trotzdem würde mich das datenschutzrechtliche interessieren....es wäre bei uns nicht das erste Mal das Mails verbotenerweise gelesen wurden ;)
 
Wieso sollte der (Junior-)Chef denn keine Email-Weiterleitung schalten dürfen? Wenn er meint das ist nötig z.B. für den störungsfreien Betrieb.
Genauso ist es nicht verboten Email zu lesen - es ist der Arbeitsplatz. Da geht es um betriebliche Angelegenheiten und die muss der (Junior-)Chef im Auge behalten, da er auch die Verantwortung trägt und Entscheidungen zu treffen hat.
Das ist als würde im Büro ein Fax ankommen und du es dem Chef verbieten das Fax an die Firma zu lesen. Auch wenn vielleicht dein Name in der Email-Adresse auftaucht oder auf deiner Visitenkarte eine eigene Faxnummer vermerkt ist, sind es dennoch Geschäftsadressen mit denen sich an die Firma gewandt wird.

Deinen privaten GMX-Account dürfte (und könnte) der Chef natürlich nicht verändern - du auf der Arbeit aber sicher auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
So einfach ist das nicht. Wieso der Juniorchef das nicht dürfen sollte? Datenschutz. Ganz einfach. Da gelten die gleichen Spielregeln, wie du sie auch von deinem Internetprovider oder E-Mailanbieter kennst.

Solange die private Nutzung nicht untersagt und entsprechend überwacht/kontrolliert wird, kann der Arbeitgeber nicht einfach so auf deine E-Mails oder Internetverbindungsdaten zugreifen. Jedenfalls würde er sich auf sehr, sehr dünnes Eis begeben.
 
@milch
Wieso sollte zwischen dem Chef und dem Angestellten das gleiche Verhältnis im Bezug auf Datenschutz bestehen, wie zwischen einem Internet Service Provider und dem Kunden!? Das ist totaler Blödsinn.
Kannst du vielleicht dein "weil, Datenschutz" irgendwie erklären? Denn Momentan steht es in der Richtung da: Du darfst sonntags nicht Auto fahren, weil Gesetze.
Weshalb soll der Chef Emails (oder andere Nachrichten) an seine Firma nicht lesen dürfen?
Zumal dir klar sein sollte, dass eine Email im Grunde eine elektronische Postkarte ist. Jeder kann sie lesen, durch dessen Hände sie geht (inb4 pgp).

Und die Sache mit Privatnutzung habe ich ja schon angesprochen. Das ist eine ganz andere Baustelle. Privat ist privat aber da kann der Chef auch sicher nicht zugreifen, da ihm das (z.B. GMX-)Passwort fehlt.
 
Selbst mit Ankündigung darf der Chef das nicht machen, ohne daß er die Erlaubnis des Mitarbeiters hat.

Sobald die private Nutzung von EMails in einer Firma geduldet wird, greift das Briefgeheimnis. Ohne die Zustimmung des Mitarbeiters ist es anderen verboten in dessen Postfach zu schauen. Hierzu zählen selbstverständlich auch Weiterleitungen, Out of Office Nachrichten usw.

Ich sitze hier alle paar Wochen mit unserem Datenschutzbeauftragten und unserer Rechsanwältin zusammen, und obiges ist die Aussage der Anwältin und des DSB. Als Admin brauche ich selbst bei Ausscheiden eines Mitarbeiters die Erlaubnis, an sein Postfach zu gehen. Ansonsten muß ich alles ungesehen löschen. Und da kann mein Chef oder der Geschäftsführer machen was er will. Sollte ich trotzdem an das Postfach gehen, kann ich haftbar gemacht werden.

Selbst wenn man im Arbeitsvertrag eine Klausel unterschreibt, daß man das geschäftliche EMail System nicht privat nutzen darf, muß dies regelmäßig von der Firma kontrolliert werden. Gescheiht dies nicht, wird von einer Duldung der privaten Nutzung ausgegangen und die EMails unterliegen wieder dem Briefgeheimnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das, was ich sagte. Wenn einen die Gesetze Paragraph für Paragraph interessieren, sollte man im Internet weiterlesen. Für die Administration muss ich wissen, was Sache ist und was ich darf/nicht darf, aber nicht, wo es nun genau nachzulesen ist.

Wie gesagt, recherchier es gerne selbst nach, aber die Lage ist so.
 
Hallo,

soweit es zu erkennen ist, handelt es sich bei der E-Mail-Adresse um eine Firmen-Adresse und damit kann >>> Cheffe <<< alles damit machen, was Spaß und Freude bereitet.*

- Ich nehme ja nun nicht an, respektive ich hoffe nicht, dass ein Mitarbeiter (MA) derart bescheuert ist und seine privaten Mails über ein Firmen-Mailkonto laufen lässt.

- Ich hoffe auch nicht, dass der MA derart hirnlos ist und sein privates E-Mail-Konto von seinem persönlichen ISP auf einem Firmenclient eingerichtet hat. Womöglich mit gespeichertem Passwort und automatischer Kontenabfrage.

- Ich hoffe auch nicht, dass der MA überhaupt kein Hirm hat und in den Passwortmanager des Firmenbrowsers seine privaten Zugangsdaten gespeichert hat.


Im übertragenen bedeutet es ja, dass ein Mitarbeiter sein persönlichen Briefe im Schriftverkehrsordner der Firma ablegt und nun fragt, ob sein Chef die Firmen-Unterlagen ansehen darf.

Eine Datenschutzfrage stellt sich hier überhaupt nicht, weil der Chef niemals davon ausgehen kann, dass er so einen Deppen eingestellt, der Firmenkonten, Firmensoftware .... für seinen privaten Mist nutzt.


Es stellst dabei auch nicht die Frage, ob der MA den Rechner privat nutzen darf, eine/keine Genehmigung dazu hat ...


mfg


Ria


* wenn es sich dabei um die erlaubte Nutzung, womöglich mit einem eigenen Client, oder via extra eingerichtetem Benutzer, .... handelt .... dann gäbe es wohl keinen Grund einen Auto-Responder einzurichten.
 
@Ria
Sorry, aber das ist schlicht und ergreifend falsch!

Wahrung des Fernmeldegeheimnisses
Gestattet eine öffentliche Stelle als Arbeitgeber ihren Bediensteten die private Nutzung des Internets und des E-Mail-Dienstes, ist sie ihnen gegenüber Telekommunikations- bzw. Teledienste-Anbieter und zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gemäß § 88 TKG verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber diese Dienste direkt selbst anbietet oder sich dazu eines Anderen (z. B. des Providers) bedient.

Dem Arbeitgeber ist es somit untersagt, sich oder anderen ohne Zustimmung der Betroffenen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation (z. B. wer wann mit wem kommuniziert hat) zu verschaffen (§ 88 Abs. 3 TKG). Er ist damit grundsätzlich nicht berechtigt, private E-Mails zu lesen. Dies gilt auch im Falle einer ausdrücklichen Erlaubnis privater E-Mail-Nutzung...
 
Ob das jetzt evtl. auch mal der letzte verstanden hat, ohne sinnlos weiter zu behaupten, dass "Cheffe" ja alles machen darf...
 
@ FBrenner, @ milch

Hallo,

so weit ich es verstanden habe, geht es nicht um die Frage - ob ein Mitarbeiter das Internet privat nutzen darf und inwieweit ihm dabei zugestanden Rechen- und Speicherkapazität zu nutzen.

Hier geht es - soweit ich es verstanden habe - um ein Firmenaccount. Hier hat der Mitarbeiter keine Rechte, auch nicht wenn - wenn Ihr euch auf Köpfchen stellt und mit den Beinchen wackelt.

Euer elementarer Fehler bei der Bewertung ist, dass Ihr zwischen privater Nutzung und ureigenen Firmeninteressen keinen Unterschied macht.


Überhaupt und sowieso - speziell für milch:

Nie würde ein Vorgesetzter und/oder Weisungsbefugter zustimmen*, dass ein MA - eine nach außen vertretungsberechtigt anzusehende Anschrift - privat nutzen kann.

Würde ein Mitarbeiter die Firmenadresse eigenmächtig nutzen, würde die ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Angefangen von Schadenersatzpflicht bis hin zur Abmahnung.

mfg

Ria


* sonst könnte er sich gleich kündigen.
 
Genau um diese private Nutzung der geschäftlichen EMail Adresse geht es hier. Ich habe noch in keiner Firma gearbeitet, in der nicht vom Firmenaccount EMails z.B. an die Familie oder Freunde geschickt wurden. Genau das ist unter privater Nutzung zu verstehen. Dies ist vollkommen legitim, solange es nicht konkret untersagt wird.

Gegenfrage: Woher hast Du Deine Annahmen?
 
Zuletzt bearbeitet:
FBrenner schrieb:
Genau um diese private Nutzung der geschäftlichen EMail Adresse geht es hier. Ich habe noch in keiner Firma gearbeitet, in der nicht vom Firmenaccount EMails z.B. an die Familie oder Freunde geschickt wurden. Genau das ist unter privater Nutzung zu verstehen. Dies ist vollkommen legitim, solange es nicht konkret untersagt wird.

Gegenfrage: Woher hast Du Deine Annahmen?


Hallo,

ich fasse es nicht.

Auf so eine Idee, als Angestellter über das Firmenaccount Mails zu versenden, muss man erst einmal kommen.

Aber es gehören immer zwei dazu. Der eine Volldepp der überhaupt auf die Idee kommt und seinen Chef fragt, ob er über die Firmenadresse seinen privaten Kram versenden kann und selbstmurmelnd der Volldepp von Chef, der die Genehmigung dafür hergibt.


Ergo: Zwei geistig unterbelichtete Vollidoten und Volldeppen haben sich gefunden!

Herr scheiß Hirn runter!


Auch bei dieser Konstellation, so unwirklich sie mit auch scheint, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Weisungsbefugter/Vorgesetzter/Chef nicht die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Konto und die Daten hat.

Im übertragenen - und auch überzogenem - Bereich, könnte der Mitarbeiter mit diesen vermeintlichen Rechten, ein ganzes Firmennetzwerk in Beschlag nehmen, respektive die ganze Firma lahmlegen weil die Daten niemand trennen kann.

Nimmt der Mitarbeiter seinen Jahresurlaub, darf eurer Meinung niemand an die Daten und weil es sich nicht erkennen lässt, was geschäftlich und privat ist, kann man auch nicht gezielt darauf zugreifen.
Wenn die Firma den Bach hinunter geht - macht nix. Der Rechner des MA wird vom Konkursverwalter daraufhin bei eBay verkauft und dann bekommt Lisa Müller die lustigen E-Mails. Toll!


mfg

Ria



PS: In Anbetracht dessen:
... Ich habe noch in keiner Firma gearbeitet, in d ...
. Anscheinend hast Du einen integrierten Volldeppen-Finden-Sensor - WOW.
 
Speziell für mich? Es ist richtig liebenswürdig von dir, wenn du extra für mich irgendwelchen Kram zusammenschreibst, der aber leider falsch ist. Trotzdem, danke!

Wie FBrenner und ich es schon ein paar Mal geschrieben haben, es ist nicht so simpel, wie du dir das denkst. Ein Unternehmen hat da eben nicht alle Rechte. Ich würde meinen Job jedenfalls nicht riskieren und bei irgendwem in den E-Mails oder persönlichen Daten rumfuschen.

Zwei Sekunden Google:
http://www.bitkom.org/files/documen...u._Internet_im_Unternehmen_Version_1_3(1).pdf

Bitte lesen, bevor weitere unbegründete Kommentare kommen.


/edit
Ria, sag mal... lies mal, was du für einen Unsinn schreibst. Vielleicht etwas weniger Fekalsprache/Beleidigungen und dafür eine Portion Fakten? Insbesondere "Duldung" scheint dir nichts zu sagen. Dir kann man echt nicht mehr helfen, wenn man das so liest...
 
@Ria
Ich klinke mich hier aus. Beleidigen lasse ich mich nicht. Ich habe für meine Aussagen die Bestätigung unseres DSB und der Rechtsabteilung. Du versuchst lediglich, Deine falschen Behauptungen durch Gewaltausdrücke zu verdeutlichen.

@Volldepp milch
:schluck:
 
Zuletzt bearbeitet:
Abgesehen vom Ruder, geht die Runde hier sowieso in zwei verschiedene Richtungen.
Was letztendlich dem Thread-Ersteller weiter hilft, hängt davon ab, ob er die Geschäftsadresse privat nutzen darf oder nicht.

Ist es eine reine Geschäftsadresse, helfen eher die Aussagen von Ria und mir weiter.
Duldet der Chef die Privatnutzung der Geschäftsadresse, wurde von milch und FBrenner erklärt, wie es sich rechtlich verhält.
 
Das sehe ich nicht ganz so. Natürlich hängt die Antwort in diesem Fall somit davon ab, wie diese Nutzung bei Thomas_NOH geregelt ist.

Wird die private Nutzung nicht verboten, gilt sie als geduldet und das TKG greift. Selbst wenn die private Nutzung verboten ist, das Unternehmen dies jedoch nicht regelmäßig kontrolliert und im Mißbrauchsfall nichts dagegen unternimmt, gilt sie als geduldet.

Und Deine letzten beiden Sätze widersprechen sich in meinen Augen irgendwie ;) Natürlich geht es um 'reine' Geschäftsadressen.

Eigentlich sollte in milchs Link alles gesagt sein. Leider folgt das Gesetz oftmals nicht dem gesunden Menschenverstand, was Ria offensichtlich aussagen möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt eben nicht nur den Punkt, dass man privat darf oder nicht. Alles ist abhängig davon, ob die private Nutzung untersagt und dies aktiv überwacht wird. Trifft das nicht zu, ist es geduldet. Eine Duldung gibt es genauso, wenn dein Chef dir sagt, dass du nicht privat darfst, aber nichts überwacht wird und man nicht gegen evtl. Verstöße vorgeht.

Allein schon durch den enormen Aufwand, der die Überwachung mit sich bringt, ist die private Nutzung meistens erlaubt/geduldet

/edit
Da war einer schneller. Ich verweise aber auch hier nochmal gerne auf den Post von mir weiter oben mit der ausführlichen PDF-Datei.
 
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