Defekte Grafikkarte - Shop neueröffnet - keine garantie mehr für alte Kunden?

homie88

Lt. Junior Grade
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Hallo, ich war ein Kunde des Shops Norsk - IT im August-September 2007, dort habe ich mir meine Computer-Hardware mir zugelegt, die bis jetzt einwandfrei funktionierte, ausnahme war die 8800 GTS 320MB, die habe ich dezember 2007 bei dem shop eingesendet weil sie defekt war, nach gut 6 wochen kam dann eine neue, OK!!!

Nun zu meinem Problem!
Anfang Mai 2009 habe ich probleme mit meiner Grafikkarte, es laufen keine 3D anwendungen mehr usw... Ich rufe bei Norsk - IT an, aber die sagen mir dass die neueröffnung hatten..
Von einem Freund habe ich gehört dass die zu E-bug gehört haben und die sind ja bekanntlicherweiße pleite...naja aufjedenfall habe ich nun ein problem!
Der Hersteller der Karte ist SPARKLE!!! was kann ich machen? Soll ich die Karte einfach nach Taiwan senden mit kopien der Rechnung oder wie? Oder sind die neueröffneten Norsk -IT Leute dafür verantwortlich?


Danke für paar Tipps ;-)
 
Das Problem habe ich bei Ebug auch gehabt, neue Firma, Kundendaten der alten Firma nicht mehr vorhanden, keine Übernahme der alten Grantie. Nun habe ich Glück das der Hersteller (Samsung Festplatten) die Platten angenommen und getauscht hat. Nach Taiwan senden brauchst Du nicht versuchen, dort sind ganz andere Bedingungen als in Deutschland und wenn die keinen RMA Service haben in D, sieht es ganz schlecht aus für Dich.
Du könntest bei der technischen Abteilung von Wave Computer:
http://www.wave-computer.de/html/rma/content.html?docId=14
anfragen wegen einer Abwicklung, die vertreiben im Grosshandel die Karten, oder bei Powertech.
http://www.powertech-electronics.de/seite1/index.php
 
naja, danke. Über dritte die grafikkarte zu reparieren, wird sicher mehr kosten, als wenn ich für 50 euro eine 3850 mir hole, die selbe leistungswerte hat, oder?
 
Soweit ich weiß ist der Hersteller zur Garantieabwicklung verpflichtet, wenn der Händler bei de man das Produkt erwobren hat insolvent geworden ist. Natürlich nur wenn noch eine Garantie auf dem Produkt vorhanden ist. Bei Gewährleistung gilt natürlich das gleiche.
 
Nein, der Hersteller ist dazu nicht verpflichtet, viele Hersteller bieten gar keine Garantieabwicklung für Endkunden an, man muss hier also auf Kulanz des Herstellers hoffen.
 
@Cotom
Soweit ich weiß ist der Hersteller zur Garantieabwicklung verpflichtet
Dann versuch doch bitte in Taiwan anzurufen und mache beim Hersteller die Garantie geltend, die in Taiwan nicht gilt, wo weder EU noch deutsches Recht für Endkunden angewandt wird und der Endkunde nicht berücksichtigt wird. In anderen Ländern gelten andere Garantiebedingungen, Händler haben auch andere Bedingungen, die müsssen nicht (24 Monate) so sein wie beim Endkunde. Die gibt Dir nur der Verkäufer, wenn der weg ist, ist die Garantie fürn Ar***.
Deshalb habe ich die beiden in Deutschland gelisteten Distributoren verlinkt, die mit Sparkle kooperieren und deren Produkte an den Handel verkaufen.

Sparkle Computer Co., Ltd.
5F., No.1, Fusing N. Rd., Songshan District, Taipei City 105, Taiwan (R.O.C.).

Tel: +886-2-27411196
Fax:+886-2-27117692

http://www.sparkle.com.tw
E-mail: sales@sparkle.com.tw
 
werkam schrieb:
Dann versuch doch bitte in Taiwan anzurufen und mache beim Hersteller die Garantie geltend[...] Die gibt Dir nur der Verkäufer, wenn der weg ist, ist die Garantie fürn Ar***.

Warum sollte ich da jetzt anrufen? Das ganze ist ja nicht mein Problem.
Aber ich behaupte jetzt einfach Mal, dass für Produkte die in Deutschland verkauft werden auch deutsches Recht gilt. Wäre ja super, wenn jeder Hersteller sich von Gesetzen befreien kann nur weil er im Ausland sitzt. Das es schwer werden kann so eine Forderung im Ausland durchzusetzen steht auf einem anderen Blatt.
Aber zu dem Problem mit der Grafikkarte, da würde es selbst bei einem deutschen Hersteller nur 2 folgende Möglichkeiten geben. Das gleiche gilt natürlich auch für Sparkle.

1. Sparkle gibt eine Garantie auf seine Grafikkarten, dann ist Sparkle auch verpflichtet dir deine Grafikkarte (innerhalb dieser Garantiezeit) zu reparieren oder auszutauschen. Und das auch wenn der Händler bei dem du gekauft hast Pleite gegangen ist. Denn die Garantie hat dir der Hersteller gegeben.

2. Sparkle hat keine Garantie gegeben. Dann wird es schwer von irgendjemanden überhaupt was zu fordern.
Denn nach §434 BGB ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Schaden am Produkt schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dafür hat der Käufer nach §438 BGB 2 Jahre ab Kaufdatum zeit. Das dürfte sich in der Regel als schwierig bis unmöglich herausstellen, darum gibt es für den Verbraucherkauf §474 BGB eine Ausnahme. Nach §476 BGB gilt für die ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr und der Hersteller muss dem Verbraucher beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand.
Das bedeutet also, wenn Sparkle keine Garantie gibt, dann hast du rechtlich gesehen nur die Chance zu beweisen, dass die Grafikkarte schon als du sie bekommen hast einen defekt hatte (da deine Grafikkarte schon älter als 6 Monate ist).
Natürlich kannst du auch hoffen, dass Sparkle dir aus Kulanz die Grafikkarte repariert oder umtauscht.

Es hängt also alles davon ab ob Sparkle eine Garantie gibt oder nicht.
Ach so, ich weiß nicht ob bei einem Austauschprodukt die Gewährleistung oder Garantie von neuem anfängt. Das müsste vielleicht jemand anderes beantworten.
 
Ach so, ich weiß nicht ob bei einem Austauschprodukt die Gewährleistung oder Garantie von neuem anfängt.
Nein.
Sparkle gibt eine Garantie auf seine Grafikkarten
An denjenigen dem er seine Ware verkauft, das ist in der Regel der Händler/Importeur bei dem Dein Händler dann einkauft, der ist kein Endverbraucher und deshalb hat er auch keine 24 Monatige Garantie.
Da Sparkle keinen Sitz in Deutschland hat, ist also der Händler der importiert dafür zuständig die Garantie weiterzugeben, deshalb soll er bei einem der beiden in Deutschland gelisteten Distributoren versuchen ob sie die Karte reparieren/austauschen/verschrotten.
HP Produkte z.B. haben nur 1 Jahr Garantie, obwohl sie eine Niederlassung in D haben, der Händler muss Dir trotzdem 2 Jahre geben.
 
werkam schrieb:
HP Produkte z.B. haben nur 1 Jahr Garantie, obwohl sie eine Niederlassung in D haben, der Händler muss Dir trotzdem 2 Jahre geben.

In Deutschland gibt es keine 2 jährige Garantie! Es gibt nur eine 2 jährige Gewährleistung! Bitte nicht durcheinander bringen.
Wenn HP eine Garantie von 1 Jahr auf seine Produkte gibt, dann wird die Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert. HP kann sich aber nicht von der 2 jährigen Gewährleistungspflicht freisprechen!
Es ist aber im Normalfall so, dass der Händler für die Garantieabwicklung der Ansprechpartner des Verbrauchers ist. Sollte der Händler allerdings Konkurs gehen oder einfach nicht mehr existieren, dann ist der Hersteller weiterhin dem Verbraucher zur Gewährleistung (und auch eben der Garantie) verpflichtet.

Edit:
Zu dem Punkt, der Hersteller gibt die Garantie an seinen Händler/Importeur weiter.
Die Garantie/Gewährleistung ist an das Produkt gekoppelt und nicht an (juristische) Personen!
Sonst wäre es ja so, dass wenn ich z.B. meine 3 Monate alte Grafikkarte an einen Bekannten verkaufe, dass dieser, wenn die Grafikkarte kaputt geht, keinen Anspruch auf die Garantie hat, da die Garantie auf dem Produkt ja weiterhin bei mir liegt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Cotom

Was du schreibst ist zum größten Teil Müll.
Die Garantiebedingungen legt der Hersteller selbst fest und das kann er nach Lust und Laune tun (z.B auch, daß die Garantie nur für den Erstkäufer gilt).

Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun.
 
kisser schrieb:
Die Garantiebedingungen legt der Hersteller selbst fest.

Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun und das kann er nach Lust und Laune tun.

Das stimmt. Garantie hat nichts mir Gewährleistung zu tun. Das sage ich doch auch.
Und es stimmt, der Hersteller kann nach Lust und Laune seine Garantie festlegen. Aber er kann sich nicht von der Gewährleistung frei sprechen und beim Verbraucherkauf besteht faktisch eine 6 monatige Garantiepflicht und davon kann er sich NICHT freisprechen. Wo ist es also Müll was ich geschrieben habe?
 
Der Hersteller hat mit Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, also braucht er sich davon auch nicht freizusprechen.
Es gibt keine Gewährleistung vom Hersteller.
Es gibt auch keine Garantiepflicht.

6-monatige Gewährleistung durch den Händler heißt auch nicht, daß das Produkt 6 Monate funktionieren muss.
Die Gewährleistung besagt nur: das Produkt ist fehlerfrei zum Zeitpunkt des Verkaufs. Man hat als Kunden nun 6 Monate Zeit, um die Fehlerfreiheit (zum Verkaufszeitpunkt!) festzustellen.
 
Sonst wäre es ja so, dass wenn ich z.B. meine 3 Monate alte Grafikkarte an einen Bekannten verkaufe, dass dieser, wenn die Grafikkarte kaputt geht, keinen Anspruch auf die Garantie hat, da die Garantie auf dem Produkt ja weiterhin bei mir liegt
Und genauso ist es, der Bekannte hat Garantie auf seine Ware, aber die musst Du ihm geben, wenn Du es nicht vorher schriftlich vereinbart hast, das Du als Privatmann keine Garantie gibst. Alles andere ist Kulanz des Verkäufers, der Dir die Karte verkauft hat. Und wenn der Hersteller keine Endkunden betreut, dann hat er dazu ein Recht und Du musst die Ansprüche an Deinen Verkäufer stellen. Kannst Dich ja mal umsehen, z.B. haben OEM Produkte gar keine Garantie bei manchen Herstellern. Das viele Hersteller die RMA auch mit Endkunden annehmen hat etwas mit Marketingstrategien oder Kundenbindung zu tun, evtl auch Kostenersparniss.
beim Verbraucherkauf besteht faktisch eine 6 monatige Garantiepflicht
Du kaufst nicht beim Hersteller sondern im Handel, der hat Deine Ansprüche zu befriedigen.
 
werkam schrieb:
Du kaufst nicht beim Hersteller sondern im Handel, der hat Deine Ansprüche zu befriedigen.

kisser schrieb:
Es gibt auch keine Garantiepflicht.

6-monatige Gewährleistung durch den Händler heißt auch nicht, daß das Produkt 6 Monate funktionieren muss.
Die Gewährleistung besagt nur: das Produkt ist fehlerfrei zum Zeitpunkt des Verkaufs. Man hat als Kunden nun 6 Monate Zeit, um die Fehlerfreiheit (zum Verkaufszeitpunkt!) festzustellen.

Stimmt, es gibt keine Garantiepflicht. Aber es besteht nach §438 BGB I eine 2 jährige Gewährleistungspflicht! Und laut §434 BGB I Satz 2 muss das Produkt "sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."
Und von einer Grafikkarte kann man schon ausgehen dass diese üblicherweise 2 Jahre hält.
Somit besteht gegen den Händler sehr wohl ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Allerdings muss der Käufer beweisen das der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits bestand. Da sich dies in der Regel als schwierig rausstellt gibt es laut BGB bei dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf (§474 BGB) die Beweislastumkehr (§476 BGB) für die ersten 6 Monate ab Kaufdatum. Das heißt, es gibt sehr wohl eine "Garantiepflicht" des Händlers für die ersten 6 Monate.
Soweit sind wir uns hoffentlich alle einig?

Jetzt kommt etwas wo ich mir nicht 100% sicher bin.

Der Händler hat nach der Garantie-/Gewährleistungsabwicklung nach §478 BGB einen Anspruch auf Rückgriff zu seinem Unternehmer (Lieferanten). Ich verstehe das so, dass der Lieferant dem Händler die entstandenen Kosten ersetzen muss. Der Lieferant kann sich das dann wieder von seinem Lieferanten ersetzen lassen usw. bis wir bei Hersteller landen.
Versteh ich das richtig?
Jetzt wäre nur noch die Frage, ob bei einer Insolvenz des Händlers, der Lieferant die Pflichten gegenüber dem Verbraucher übernehmen muss.

Aber in diese speziellen Fall wird man wohl eh nur noch auf Kulanz hoffen können, da die 6 Monate "Garantie" eh rum sind. Da sind wir uns wohl alle einig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt wäre nur noch die Frage, ob bei einer Insolvenz des Händlers, der Lieferant die Pflichten gegenüber dem Verbraucher übernehmen muss.
Für den Hersteller wird wohl das Recht des Landes gelten in dem er sich befindet, deshalb werden ja wohl die Importeure in Deutschland die Kundenbetreung übernehmen, somit stehen wir wieder da wo wir schon waren, in Post #2 bereits geschrieben.
 
Schön, wie Ihr Euch seitenweise über die Theorie der Gewährleistung und/oder Garantie streiten könnt.
Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus.
Nach einem halben Jahr bist du auf Verdeih und Verderb auf die Gnade des Verkäufers und Herstellers angewiesen. Wie die Ihre Kunden behandeln wollen und Wert auf diese legen, ist in Deutschland der entscheidende Punkt. Alles andere ist im Rechtsstreit nicht bezahlbar bzw. nicht effektiv und sehr wage. Das wissen alle Hersteller und Verkäufer.
Entweder man hat zuviel Zeit, sprich Langeweile, oder zuviel Geld, oder ist blauäugig.

Wenn Ihr eine vernünftige Rechtschutz hab, ruft mal an und laßt Euch die Sachlage bei z.B diesem Fall oder einem Konstruierten, erläutern.
Dann wacht Ihr auf und merkt was deutsches Recht in der Praxis ist. Und das nicht nur in diesem Bereich. Verbrauchrschutz ist eine Floskel.
Naja, Recht ist halt auch nur ein Wort. Wann Recht richtig ist und wer das bestimmt, wielange Du recht auf dein Recht hast usw. führt jetzt zu weit.
 
steuerzahler schrieb:
Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus.
Nach einem halben Jahr bist du auf Verdeih und Verderb auf die Gnade des Verkäufers und Herstellers angewiesen.

Genau das haben wir auch geschrieben ;)
Anders sieht es aus wenn der Hersteller eine Garantie gibt. Aber im Prinzip hat man nach 6 Monaten eigentlich (so gut wie) keine Chance mehr ein defektes Produkt umzutauschen.
 
Wie soll ich eine RMA beantragen wenn beide Powertech und Wave eine Registrierung von mir brauchen mit Nachweis über mein Gewerbe, wie soll ich als Privatkunde das ganze abwickeln. Blick da nicht durch,ich muß noch dazu sagen das meine Karte (Geforce 8800GTX) jetzt kaputt ist und die Garantie am 15.05.2009 abgelaufen ist. Ich probiere Kulanz von Wave zu bekommen aber erstmal muss ich mich da irgenwie registrieren können -.-
http://www.wave-computer.de/html/rma/content.html?docId=14
 
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