Defekte Lichtmaschine gekauft, Folgekosten?

@damn80
Ich beziehe mich nun darauf, dass du das Teil direkt bei derselben Werkstatt kaufst. Dort kaufst du nun die Lichtmaschine und bezahlst den Einbau. Beides ist in Ordnung und du fährst los. Nach 200km gibt das Ding auf.

Und jetzt passiert doch genau dasselbe. Der Verkäufer (deine Werkstatt) sagt: "Das Teil WAR in Ordnung, und wir haben es auch ordnungsgemäß eingebaut. Wir tauschen ihnen ihre Lichtmaschine gegen eine andere aus. Aber nicht den Einbau, denn den haben wir ja ordnungsgemäß gemacht. Daher müssen sie die Einbaukosten noch einmal tragen, denn den ersten Einbau haben wir ja ordnungsgemäß gemacht." Und nun?

@Canni2k
Mit sonstigen Mangelfolgeschäden (@Onkelhitman) hat die Problematik nichts zu tun. Diese sind tatsächlich nur dann zu ersetzen, wenn der Verkäufer schuldhaft geliefert hat.
In dem Falle würde ich als Werkstatt JEDEM Kunden was verkaufen, was ich einbaue und was kaputt geht. Das Teil bekommt er dann ersetzt, die Kosten für den neuen Einbau jedoch nicht. Zurücktreten kann er nicht, denn dann hätte er nur eine nackte neue Lichtmaschine.
 
Jetzt bringst du alles völlig durcheinander, aber hier auf die Schnelle werde ich dir sicherlich nicht das Gewährleistungsrecht näher bringen können. Wenn es dich wirklich interessiert findest du dazu sehr viel zuverlässiges Material bei Prof. Lorenz (http://www.stephan-lorenz.de/). Ansonsten, mach dir als Verbraucher keine Sorgen, die kauf- und werkvertragsrechtlichen Regelungen in Deutschland sind ausgewogen und weitgehend durchdacht.
 
? Wieso, wir haben eben geklärt:

Fall 1: Ich kaufe mir eine Lichtmaschine bei Verkäufer 1 mit einer Funktionsgarantie.
Ich lasse sie einbauen von Werkstatt 1 und die bescheinigen mir, die Lichtmaschine fachmännisch eingebaut zu haben und sie funktioniert.

Die Lichtmaschine geht kaputt. Ich bleibe auf meinen Kosten des Abschleppens und des "Neu-Einbaus" sitzen. Soweit versteh ich es. Denn der Einbau war ja nicht fehlerhaft. Die Lichtmaschine bekomme ich von Verkäufer 1 ersetzt.

Fall2: Ich kaufe alles bei EINER Werkstatt. Die Lichtmaschine besitzt eine Funktionsgarantie und wird von der Werkstatt fachmännisch eingebaut.

Die Lichtmaschine geht kaputt. Ich bleibe auf meinen Kosten des Abschleppens und des "Neu-Einbaus" sitzen. Denn der Einbau war ja nicht fehlerhaft. Die Lichtmaschine bekomme ich von der Werkstatt ersetzt.
 
Das ist halt alles falsch. Zunächst einmal bitte das Wort Garantie streichen. Es handelt sich um einen Gewährleistungsfall. Daneben kann zwar auch ein Garantiefall bestehen, dies zu beurteilen ist jedoch nur möglich, wenn die Garantieerklärung des Verkäufers vollständig hier wiedergegeben wird.

Fall 1: Du hast gegen Verkäufer 1 einen Anspruch auf Lieferung einen mangelfreien Lichtmaschine/Reparatur der Alten, Ausbau der alten LM und Einbau der neugelieferten. Aber eben gegen Verkäufer 1. Wenn du jetzt Unternehmer X damit beauftragst, kannst du im Nachhinein nicht von Verkäufer 1 Erstattung der Kosten verlangen. Die Werkstatt 1 hat ihre Leistung (Einbau der Lichtmaschine) mangelfrei erbracht und hat mit der ganzen Sache nichts am Hut. Anspruchsgegner ist allein der Verkäufer 1 der mangelhaften Sache.

Fall 2: Siehe Fall 1.
 
Post 17 und 19 klären mich auf, der Verkäufer müsste, aber:
"ich sags nochmal wenn man da halt spar hat man das risiko persönliches pech zu haben "

das bedeutet, wenn ich es bei EINEM Spezialisten mache, passiert mir nichts. Was uns zu:
"du müsstest oder könntest die kosten beim verkäufer einklagen, der kann da aber auch nix für ausser er wusste das das teil defekt ist
wird aber unmöglich das zu beweisen!!!"

Was ja auch bei EINER Werkstatt nicht zu machen ist, oder irre ich mich?
Deshalb war ich etwas verunsichert.

Danke daher nochmal für deine geduldige Antwort.
 
iwie blick ich hier nicht mehr durch oder du bringst da was gehörig durcheinander

du kaufst doch das gesamte paket als gesamtserviceleistung

das beinhaltet generator+einbau, geht der generator kaputt amcht der laden das schon wieder klar

was nun mit den abschleppkosten ist ka. aber die reparatru übernimmt in diesem fall die werkstatt, da hast du ja auch alles her
 
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Ist nicht böse gemeint, aber: Ihr solltet insbesondere bei juristischen Fragestellungen, bei denen es auf klare Formulierungen und eine halbwegs durchdachte Ausdrucksweise ankommt, eurer Rechtschreibung ein wenig mehr Aufmerksamkeit schenken. Dazu gehören Satzzeichen genauso wie Groß- und Kleinschreibung und im weiteren Sinne auch Absätze.
 
aber die reparatru übernimmt in diesem fall die werkstatt, da hast du ja auch alles her
Aber das hier ist doch kein Argument.

Wenn ich beides einzeln kaufe, habe ich doch ebenso ein Recht, dass die Kaufsache richtig funktioniert und dass es richtig eingebaut wird.
Wenn ich beides zusammen in einer Werkstatt kaufe, kann mir genau dasselbe passieren. Das meine ich damit. Die Werkstatt könnte doch genauso sagen: "Unser Einbau war in Ordnung, es lag am gekauften Teil." und dann muss man den "Neueinbau" bezahlen. Deswegen verstehe ich nicht, wieso du (damn80) davon ausgehst, man wäre in einer besseren Lage, wenn man alles von einer Werkstatt kauft.
 
tut mir leid

es iss wie es iss du willst es aber scheinbar nicht verstehen, ich gehe nicht davon aus es ist einfach gängige praxis. habe selber mal als kfz-mech gearbeitet


wenn du es genau wissen willst geh bitte in ein rechtsforum aber wundere dich nicht wenn du da noch weniger verstehst wenn die da mit ihren juristerei begriffen um sich werfen
 
Zuletzt bearbeitet:
"Es ist wie es ist" ist kein Argument.

du willst es aber scheinbar nicht verstehen
Nein, ich KANN es nicht verstehen, weil du dich nicht richtig ausdrückst.

es ist einfach gängige praxis
Es ist auch Praxis mir nen neues Brötchen zu geben wenn meins direkt an der Ladentheke runterfällt. Aber das hier ist doch eine mehr oder weniger Fallfrage keine Rechtsauskunftfrage. Ich hab noch nichtmals ein Auto! Ich will nur wissen, wieso man, wenn man dieselbe Leistung (nämlich den Kauf einer Lichtmaschine bei Verkäufer1 und den Einbau von Werkstatt1) von einer Werkstatt machen lässt, wieso das dann von denen umsonst gemacht würde, bei zwei verschiedenen jedoch nicht. Denn du schreibst doch:

anders wäre es wenn die werkstatt wo du sie hast einbauen lassen die lima auch besorgt hätte dann müssten die das alles geradebiegen
Und ich frage dich, wieso?

aber wundere dich nicht wenn du da noch weniger verstehst wenn die da mit ihren juristerei begriffen um sich werfen
Das ist ja sinnbefreit, ich verstehe ja noch nichtmals deine Antworten. Die Frage ist einfach, wie oben ersichtlich: Wieso?
 
Deine Frage ist doch beantwortet, siehe Post 24. Es macht schlicht keinen Unterschied und was damn80 schreibt ist einfach falsch. Ob du bei einer Person kaufst und von einer anderen einbauen lässt oder beides von einer Person machen lässt, ist völlig egal. Beide Varianten sind rechtlich gesehen ganz einfach ein Kaufvertrag (du wirst Eigentümer der Kaufsache) und ein Werkvertrag (dir wird eine Werkleistung, in diesem Fall Einbau einer Sache in eine andere Sache, geschuldet). Wenn die Kaufsache defekt ist, hat das NICHTS mit dem Werkvertrag zu tun. Mit wem du diesen abgeschlossen hast ist völlig egal. Du kannst die Maschine genauso gut selbst eingebaut haben. Spielt alles keine Rolle. Ansprechpartner ist allein der Verkäufer, der dir Ausbau der defekten und Einbau der funktionsfähigen Sache schuldet. Und das unabhängig davon, wer erstmalig die Sache eingebaut hat.
 
Ok, dann noch ein letztes Mal danke, dann ist für mich alles geklärt.
 
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