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Onkelhitman
Gast
@damn80
Ich beziehe mich nun darauf, dass du das Teil direkt bei derselben Werkstatt kaufst. Dort kaufst du nun die Lichtmaschine und bezahlst den Einbau. Beides ist in Ordnung und du fährst los. Nach 200km gibt das Ding auf.
Und jetzt passiert doch genau dasselbe. Der Verkäufer (deine Werkstatt) sagt: "Das Teil WAR in Ordnung, und wir haben es auch ordnungsgemäß eingebaut. Wir tauschen ihnen ihre Lichtmaschine gegen eine andere aus. Aber nicht den Einbau, denn den haben wir ja ordnungsgemäß gemacht. Daher müssen sie die Einbaukosten noch einmal tragen, denn den ersten Einbau haben wir ja ordnungsgemäß gemacht." Und nun?
@Canni2k
Ich beziehe mich nun darauf, dass du das Teil direkt bei derselben Werkstatt kaufst. Dort kaufst du nun die Lichtmaschine und bezahlst den Einbau. Beides ist in Ordnung und du fährst los. Nach 200km gibt das Ding auf.
Und jetzt passiert doch genau dasselbe. Der Verkäufer (deine Werkstatt) sagt: "Das Teil WAR in Ordnung, und wir haben es auch ordnungsgemäß eingebaut. Wir tauschen ihnen ihre Lichtmaschine gegen eine andere aus. Aber nicht den Einbau, denn den haben wir ja ordnungsgemäß gemacht. Daher müssen sie die Einbaukosten noch einmal tragen, denn den ersten Einbau haben wir ja ordnungsgemäß gemacht." Und nun?
@Canni2k
In dem Falle würde ich als Werkstatt JEDEM Kunden was verkaufen, was ich einbaue und was kaputt geht. Das Teil bekommt er dann ersetzt, die Kosten für den neuen Einbau jedoch nicht. Zurücktreten kann er nicht, denn dann hätte er nur eine nackte neue Lichtmaschine.Mit sonstigen Mangelfolgeschäden (@Onkelhitman) hat die Problematik nichts zu tun. Diese sind tatsächlich nur dann zu ersetzen, wenn der Verkäufer schuldhaft geliefert hat.