Displayfehler angeblich technisch OK am Handy

murdock2001

Ensign
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Feb. 2006
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Hallo zusammen,

das Handy meiner Freundin hat eine langgezogene Schliere unterhalb des Glashandydisplays. Die Ursache ist unklar. Man sieht den Makel auchbei ausgeschaltetem Display. Da das Handy erst 5 Monate alt ist, haben wir es 2 mal zur Reparatur einschicken lassen. Nach dem ersten mal wurde nur ein Softwareupdate durchgeführt. Der Displayfehler war aber noch da. Nach dem 2. Einschicken bekamen wir die Antwort, dass das Handy technisch einwandfrei funktionieren würde. Trotzdem liegt ein immer noch ein optischer Mangel vor. Die Schliere hat das Handy weiterhin. Meine Frage ist: Muss man diesen Mangel hinnehmen wenn es innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftritt, auch wenn es sich nur um einen optischen Mangel handelt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das dein Ernst?

Lade mal ein Bild hoch, vielleicht verstehe ich dich nicht richtig.
PS: Falsches Unterforum! Dies kann hier jetzt in die falsche Richtung gehen.
Wirtschaft und Recht, da passt deine Frage rein!
 
Hi,

was bedeutet "er tritt innerhalb der ersten 6 Monate auf"? Wenn es ein technischer Defekt ist, der nicht fremdverschuldet ist sondern ein Mangel an der Sache dann würde ich auf einen Umtausch / Nachbesserung / Reperatur bestehen. Wenn es allerdings wegen unsachgemäßem Gebrauch von euch zu diesem Kratzer gekommen ist und er nicht von Anfang an da war dürfte das schwierig werden.

Wo denn gekauft wenn man fragen darf? Und seit wann ist der Kratzer genau drin? Foto davon, damit man es besser beurteilen kann?

VG,
Mad
 
schicks ein und schreib dazu dass du auf grund der fehlgeschlagenen reparaturen eine wandlung haben willst.
 
und schon haben wir den Ersten, der komplett am Thema vorbei gepostet hat!
 
Mh euer Selbstverschulden ist grundsätzlich schon möglich. Auch wenn der Fehler unter dem Glas liegt, kann es gut sein, dass durch zu hohen Druck auf das Display, der Fehler verursacht wurde.

Jetzt sind diese 6 Monate, die du nennst, enorm wichtig.

Wenn das Handy weniger als 6 Monate alt ist, dann muss dir nachgewiesen werden, dass du den Fehler verursacht hast und er nicht schon vorhanden war. Wenn sie das nicht können, müssen sie dir den Mangel ausbessern (Reperatur/neues Gerät...)

Wenn allerdings die 6 Monate überschritten sind, ändert sich der Spaß etwas. Ab dann musst du Nachweisen, dass du den Fehler NICHT verursacht hast.

(Soweit ich mich erinnere. Keine Rechtsberatung, keine Gewähr auf die Richtigkeit meiner Angaben)

Hoffe habe nicht am Thema vorbeigeschrieben.
Ergänzung ()

Übrigens musst du den Fehler nicht hinnehmen (wenn er nicht selber verursacht ist). Er stellt einen Mangel an der Sache da...
 
Das Handy habe ich bei MediaBlöd gekauft. Ein foto habe ich gerade nicht, weil ich nun bei der arbeit bin. Der unfreundliche Serviceangestellte sprach auf einmal von Gutachter einschalten und gerne vor Gericht gehen, weil wir diesen Mangel angeblich schon nach 5 Stunden Gebrauch hätten festellen müssen. Die Schliere sieht aus wie eine langgezogene Line von oben nach unten das das Display in 2 Hälften teilt. Sieht man aber auch bei ausgeschaltetem Handy. Wie gesagt, das Handy wurde noch nie fallegelassen
 
Habe vermutlich selbigen Mangel durch rumhämmern mit einem Maßkrug auf meiner Hosentasche mal verursacht. Oder durch betrunken irgendwie, aber in der Hosentasch. Ohne runterfallen (Nokia E75). (2x^^)

Der unfreundliche Servicemitarbeiter hat keinen blassen Schimmer... Lass dich nicht verrückt machen.

PS: Rechtsschutzversichert?
 
reload0815 schrieb:
Mh euer Selbstverschulden ist grundsätzlich schon möglich. Auch wenn der Fehler unter dem Glas liegt, kann es gut sein, dass durch zu hohen Druck auf das Display, der Fehler verursacht wurde.

Soweit korrekt. Riss hört sich immer nach Selbstverschulden an.
reload0815 schrieb:
Jetzt sind diese 6 Monate, die du nennst, enorm wichtig.

Wenn das Handy weniger als 6 Monate alt ist, dann muss dir nachgewiesen werden, dass du den Fehler verursacht hast und er nicht schon vorhanden war. Wenn sie das nicht können, müssen sie dir den Mangel ausbessern (Reperatur/neues Gerät...)

Nicht ganz richtig. Als erstes muss der Käufer einen Sachmangel nachweisen ( auch innerhalb der ersten sechs Monate). Sofern der Käufer den Nachweis gebracht hat, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Fehler bei Gefahrenübergang vorgelegen hat und genau dies und NUR dies muss der Händler widerlegen!

Also erstes muss geklärt werden, liegt ein Sachmangel vor.
Zweitens gingen die letzten zwei Reparaturen über den Händler?
Drittens kann man sofern es ein berichtigter Sachmangel ist, vom Kaufvertrag zurücktreten bei so einem Mangel? ( Wandlung gibt es nicht mehr)
 
Nehmen wir mal an es handelt sich um Selbstverschulden. Ist das für den Hersteller einfach nachzuweisen? Wenn nein, wäre es für die dann nicht günstiger uns einfach ein neues Handy zu schicken?
 
@Ribery88: Danke für die Nachbesserung. :)

@TE: Wir wissen ja immernoch nicht um was für ein Handy es sich handelt. Und naja, hast du mit dem HERSTELLER überhaupt schon Kontakt aufgenommen? Oft wird sowas als Kulanz getauscht. Rechtliche Ansprüche hättest du gegebenfalls allerdings nur gegenüber deinen Vertragspartner. In deinem Fall Mediamarkt oder halt der kleine Händler im Mediamarkt (halt da wo du es gekauft hast)...
 
Nokia E6. Das ist eine gute Idee mit dem Kontakt zum Hersteller. Vielleicht habe ich dann ja Glück und denen ist das dann zu aufwendig ein teures Gutachten zu erstellen...
 
In der Regel ging dein Handy zur Vertragswerkstatt vom Hersteller, der nur defekte Bauteile austauscht, nur im Ausnahmefall optische Mängel beseitigt.

Kontakt mit dem Hersteller klingt gut. Ein Versuch ist es Wert, aber gebe dir nicht zuviel Hoffnung.

Der Hersteller muss nicht nachweisen, dass dies ein Selbstverschulden ist, denn er bestimmt seine Garantiebedingungen und wenn diese sagen optische Mängel/Risse fallen nicht unter die Herstellergarantie dann ist es so.

Das Einzige was du machen kannst ist mit Media-Markt sich zu einigen, Kulanz des Herstellers oder der Rechtsweg.
 
Mahlzeit

So ein Hin und Her. Geh einfach zu dem MediaMarkt und zeig ihnen das Teil. Dazu sagst du das es schon zweimal versucht wurde zu reparieren. Darauf hast du jetzt keine Lust mehr und verlangst Wandlung oder ein neues Gerät. Dies gilt natürlich nur wenn du noch innerhalb der Beweislastumkehr bist, sprich in den ersten 6 Monaten. Vergiss nicht die Papiere der 2 erfolglosen Reparaturen mitzunehmen und vorher ein Backup deiner Daten zu machen.

Wenn sich der Servicefuzzi quer stellt, einfach die höhere Instanz verlangen. Die sind meistens dann recht kulant. Und so einen Blödsinn wie Gutachter bestellen und vor Gericht gehen wird kein Einzelhändler der Welt wegen so einem poppeligen Teil machen. Die tauschen dir das aus und dann tauschen die das Defekte bei ihrem Großhändler aus.

mfg
 
Bis auf mit Media-Markt einigen ist aus deinem Post nichts richtiges heraus zu lesen!
Viel Spaß beim wandeln.
 
Wieso? Das ist ein eindeutiger Mangel am Gerät. Der TE sagt er wäre in den ersten 6 Monaten nach Kauf. Zwei Reparaturversuche sind schief gelaufen. Wenn er persönlich dort auftaucht und sich auf die missglückten Reparaturversuche beruft ist er eigentlich auf der sicheren Seite.

Was soll man ihm auch sonst raten? Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
Was haben die sechs Monate mit einem Sachmangel zu tun?

Erstens ist hier nicht klar, ob ein Sachmangel vorliegt!
Zweitens sind nicht zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sondern wenn überhaupt ein Reparaturversuch!
Selbst beim ersten Versuch wurde nur ein Softwareupdate durchgeführt, auch dies zählt in den meisten Fällen nicht als Reparaturversuch!
 
Mit den 6 Monaten bezog ich mich nur auf die Aussage des Mitarbeiters von MM der mit einem Gutachter und Gericht gedroht hat. Ich glaube nicht das der MM oder dessen Großhändler einen Gutachter einschalten wird. Da ja der Händler beweisen muss, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Darum ging es mir. Und wenn das Teil wegen diesem bestimmten Defekt 2x eingeschickt wurde, gilt das imho als zweifacher erfolgloser Reparaturversuch. Egal was die Reparaturfirma da veranstaltet hat. Das ist meine persönliche Erfahrung als Techniker und Verkäufer in einer Elektronikeinzelhandelskette.

Edit: Für mich ist das ganz klar ein Sachmangel. Da das wichtigste Teil des Handys beschädigt ist.
 
Da liegst du falsch.

Wenn du meinen Post richtig gelesen hättest, muss der Käufer einen Sachmangel nachweisen!
Sofern der Händler dies nicht als typischen Sachmangel anerkennt, muss dies das Gericht entscheiden, durch zum Beispiel einen Gutachter!

Ergo ist hier bei weitem keine eindeutige Rechtslage vorhanden!
 
Also ich finde das, den Beschreibungen des TEs nach, einen offensichtlichen Sachmangel. Leichte Beschädigungen (Dellen, Kratzer) an Gehäusen von Geräten, werden im Normalfall auch als Sachmangel gehandelt. Warum sollte dann eine Beschädigung des Displays dieses nicht auch tun? Aber ich versteh nun zumindest was du meinst.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Aussage mit den 2 Reparaturversuchen und einfach mal bei MM vorstellig werden und nicht energisch aber selbstbewusst und konsequent aufzutreten. Das hat meistens den größten Erfolg.
 
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