Displayfehler angeblich technisch OK am Handy

Weil es darauf ankommt
"wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

und dies ist auch wichtig!

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
 
Nichts anderes schrieb ich doch. Es eignet sich für die übliche Verwendung aber weist nicht die übliche Beschaffenheit auf. Und zu deinem zweiten Zitat: Wenn es keine offensichtliche, äußere Gewalteinwirkung war, die diesen Displayschaden hervorgerufen hat, ist es ein Sachmangel. Der Schaden kann ja schon beim Kauf vorhanden gewesen sein, sich im Laufe der Zeit aber verschlimmert haben und wurde dadurch erst richtig sichtbar und störend. Aber alles unter der Prämisse das es keine offensichtliche Gewalteinwirkung war.
 
Genau Risse/Kratzer passieren durch äußere Einwirkung in der Regel.
Aber schauen wir mal was der TE noch erreichen kann!
 
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