DSGVO für Webhoster

DjMG

Lieutenant
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Dez. 2006
Beiträge
630
Hallo Community,

Die neue Datenschutzverordnung ist für mich als normaler Webseiten-Betreiber soweit relativ klar.
Komplizierter wird es jedoch, wenn ich für Kunden auch Webhosting anbiete. Hat da jemand eine Ahnung, wie ein solcher Vertrag dann aussehen muss (Muster?) und was er beinhaltet?

Hier geht es ja nicht nur um die Daten, die ich vom Kunden erhalte (Name Anschrift und Co.) zur Auftragsverarbeitung,
sondern theoretisch ginge es ja weiter und ich könnte seine kompletten Inhalte abgreifen (FTP/MySQL/Tracking...) und wiederum die seiner Webseitenbesucher ...

Freue mich über Tipps!
 
Schau doch einfach was die andren, großen Webhoster drin stehen haben und bastel dir daraus deine Datenschutzerklärung...
 
Hi,

wenn du das kommerziell machst kann ich dir nur raten das am Ende von einem Anwalt zumindest absegnen zu lassen. Sowas kostet nicht die Welt und du bist zumindest auf der sicheren Seite.

VG,
Mad
 
@Baya:
Irgendwo ein Beispiel zur Hand? Ich habe hier keine Musterverträge von 1&1, Strato und co. rumliegen ;)
Es geht ja nicht um die Datenschutzerklärung aus dem Footer von diesen Anbietern. Sondern von den Verträgen mit den Kunden.

@Madman1209:
Ja, das möchte ich auf alle Fälle machen
 
Hi,

das sind sogenannte AV (Auftragsverarbeitungs) Verträge. Beispiele kannst du dir z.B. bei Active Mind herunterladen.

VG,
Mad
 
Hi,

das ist aber wieder nur die Datenschutzerklärung, nicht der AV Vertrag! Darum scheint es dem TE nicht zu gehen wenn ich das richtig lese!

Es geht ja nicht um die Datenschutzerklärung aus dem Footer von diesen Anbietern. Sondern von den Verträgen mit den Kunden.

VG,
Mad
 
Moin,

bietest du das Hosting auf deinen Servern oder auf den Servern von Allinkl / webgo etc pp an?
 
Dann bekommst du von dem Serverbetreiber die Auftrgasdatenvereinbarung ... da gibst du dann eben deinen Kunden an :-)
 
Nicht ganz so easy. Ich habe mich immer entsprechender rechtlicher Tools bedient (die hier z.b.). Auf Nummer sicher gehen kann man aber nur mit einem Anwalt.
 
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