Dürfen die Gäste meine Nachbarn regelmäßig meinen Parkplatz benutzen?

lachZ0fant

Lt. Junior Grade
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März 2005
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Hallo,

als erste muss ich sagen das ich mich hier beim schreiben grade sehr spießig fühle.

Ich bin seit kurzem umgezogen, nette Nachbarn und man grüßt sich wenn man sich sieht. Ich habe es auch schon durch "die Blume" bei den Nachbarn angedeutet das die Ausfahrt recht schmal wird wenn da einer steht, aber da muss ich wohl deutlicher werden wenn ich was erreichen möchte.

Wie ich im Titel schon geschrieben habe. Gibt sich der Besuch meiner Nachbarn die "Klinke in die Hand" wenn es um die Benutzung meines Parkplatz auf meiner Auffahrt geht. Ich habe diese Woche Urlaub und da fällt es mir leider besonders auf.

Wir reden hier von mindestens drei verschiedene Fahrzeugen täglich die über stunden abgestellt werden.
Gestern zum Beispiel parkte einer so blöde auf dem Parkplatz, dass ich beim rückwärts rausfahren zirkeln musste und auch nicht in meiner gewünschten Fahrtrichtung losfahren konnte. Da die Ausfahrt und Straße recht schmal ist wenn alle Parkplätze (auch auf der anderen Straßenseite) belegt sind.
Ganz zu schweigen das mein Besuch nicht meinen "Besucherparkplatz" benutzen kann.

Ich habe auch schon nach rechtlichem gegoogelt, aber meinen Fall habe ich so nicht gefunden. Ansonsten war der Tenor meistens. "Ist das parken nicht verboten, darfst du da auch stehen".

Und bevor ich hier die Welle mache, wollte ich erst mal wissen ob ich überhaupt im Recht bin. Man ist hier ja erst mal "der neue". ;)

Ich habe auch gar nichts gegen wenn da mal einer steht, aber davon sind wir hier weit entfernt. Auch wird der Zustand der Auffahrt dadurch auch nicht besser...


Danke für eure Meinung

Auto.jpg
 
Ist das dein Grundstück bzw. das deines Vermieters und nicht öffentlich oder das des Nachbarn?
Wenn ja, kannst du das Parken natürlich untersagen.
 
Einfach mal zu den Mietern gehen und höflich dein Problem schildern und versuchen zu klären. Bei manchem Personen reicht ein "andeuten" einfach nicht. Sollte es schwierigkeiten geben kannst du nocheinmal darüber nachdenken weiter Schritte einzuleiten.
 
Das ist mein Vorgarten. Ich weiß zB. das ich es nicht verbieten kann das jemand auf meiner Berme steht. Der Bereich gehört der Stadt. Der gepflasterte Parkplatz ist auf dem Bereich.

Darf ich jemanden nun das parken verwehren nur weil der Bereich gepflastert ist? Ich weiß es nicht... gefühlt würde ich sagen ja. Weiß es nur halt nicht.
Ergänzung ()

@Jaynoo

Wie gesagt... ich habe es schon durch die Blume gesagt. Das ich Schwierigkeiten beim Ausparken habe wenn da einer steht.
Die sehen da scheinbar eine Art Gewohnheitsrecht von vor meinem Einzug.
 
Die Parkbucht auf der auf dem Foto das Auto steht soll der Stadt gehören?

Das daneben ist dann deine Einfahrt?

Also auch das in der gleichen Farbe gepflasterte?
 
Bring doch einfach ein gängiges Schild an, "Privatparkplatz, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt". Das ist vordefinierter Text den man so auf fast jedem Privatparkplatz findet. Deinen Nachbarn kannst du sagen, dass die dich vorher informieren sollen wenn jemand dort parken will.

Alternativ kannst du den Parkplatz ja auch etwas einzäunen, evtl. mit kleinen Gartenzäunchen - damit du beim rückwärts Ausparken keine Winkelberechnungen mehr anstellen musst.

mfg,
Max
 
Also ich blick nicht so ganz durch. Ist der Parklplatz jetzt auf deinem Grundstück oder auf einem kommunalen Grundstück/von sonst irgendwem?
 
Hmmm ich weiß nun nicht ob es das in jeder Stadt gibt.

Aber hier gibt es die "Berme". Das ist ein Streifen beidseitig neben der Straße (ich hab grad nichts gefunden, vielleicht 2m breit) den der Stadt gehört (hat man mir so erklärt). Will man das baulich verändern z.B. pflastern muss dafür vorher eine Genehmigung eingeholt werden. Ansonsten kann ich den frei benutzen wie ich möchte, muss den Bereich aber auch pflegen. In meinem Fall rasen mähen.

Desweiteren darf aber auch jeder auf der Berme parken da es der Stadt gehört. Gibt es das Konzept nur hier?

@MikeMüller
Das ist eine gepflasterte Auffahrt/Fläche die sich auf den letzten drei Metern zur Straße hin für einen Parkplatz verbreitert.

Ich würde es auch aufzeichnen wenn es hilft. :)

Edit:
Man könnte sagen, mein Grundstück beginnt 2m von der Straße entfernt. Ich könnte mein Blumenbeet nicht direkt an die Straßenkannte pflanzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist doch einfach:

- Ist der Parkplatz Bestandteil deines Mietvertrages? Wenn ja: Schild aufstellen und nett Hinweisen, wenn nein: kein problem da

Gehört der Parkplatz der Stadt, so ist nur dafür zu sorgen, dass du deine Ausfahrt nutzen kannst. Wenn das gewährleistet ist: alles gut

Ich erkenne die Problematik leider noch nicht so ganz. Du hast beim Mietvertrag 100%ig eine Grundstückskizze bekommen, da sollte alles ersichtlich sein.
 
lachZ0fant schrieb:
Gibt sich der Besuch meiner Nachbarn die "Klinke in die Hand" wenn es um die Benutzung meines Parkplatz auf meiner Auffahrt geht. .................

Ganz zu schweigen das mein Besuch nicht meinen "Besucherparkplatz" benutzen kann.


Ist das nun Dein Parkplatz (also von DIR gemietet) oder ist es öffentlicher Grund (also von jedem benutzbar)?

Wenn Ersteres -> Schild hin (Privatparkplatz usw.pp. Abschleppen usw.)
Wenn Zweiteres -> kannst Du Dich beschweren, falls verkehrsbehindernd geparkt wird, hast aber sonst keine Möglichkeit, das Parken dort zu verhindern.
 
Wieso parkst du nicht einfach permanent dort und hälst deinen eigentlichen Parkplatz für deinen Besuch frei? :D
 
schilder werden ganz geflissentlich vollkommen ignoriert.
haben kein auto, aber einen stellplatz der zur wohnung gehört.
da autolos steht er meist leer.
aber trotz tafel "privat......" stellen sich oft welche drauf und kümmern sich einen dreck um das schild.

ich hab nix dagegen, wenn jemand besuch bekommt, die anderen stellplätze voll sind, und sich dann auf unseren stellt.
das problem ist öfter wiederkehrendem besuch, dass das dann gewohnheit wird.
 
Wenn das dein Stellplatz ist dann musst du eben wirklich mal deutlich werden. Es ist egal ob du ein Auto hast oder nicht. Kannst du nicht irgendwas auf dem Platz abstellen bis man sich allgemein dran gewöhnt hat das es kein freier Parkplatz ist? Muss ja nicht gross sein nur etwas was man nicht so ohne weiteres wegräumen kann.
 
Kann mich nur den Vorredner anschließen.

Ist die Verbreiterung im Mietvertrag inbegriffen oder nicht? Wenn nicht, hast du gelinde gesagt Pech gehabt. Ansonsten Privatparkplatz-Schild setzen bzw das Schild "Einfahrt frei halten".
 
Darf man überhaupt so knapp neben einer Ausfahrt parken?

An Kreuzungen muss ja auch Abstand gehalten werden, damit man in die straße einsehen kann.
 
Also zumindest auf deinem Grundstück kannst du ihnen das parken untersagen. Das Fahrzeug auf dem Foto steht ja eindeutig bis an die Rasengrenze (die ja wohl bereits min. 1m in deinem Grundstück liegt). Auf 2m (öffentlicher Grund) kann man auch nicht mehr längs parken.

Ich denke, du könntest das Parken (längs) auf der Fläche untersagen. Zumindest sofern das nicht irgendwo anders geregelt ist. Kann natürlich sein, dass die Leute dann einfach längs der Straße auf deiner Berme (ich kannte den Begriff übrigens nicht) parken.

Mein Vorgehen wäre folgendes: Dem Nachbarn mitteilen, dass du nicht möchtest, dass er oder sein Besuch dort parkt. Dann kannst du ja weiter sehen.
 
Wenn du den städtischen Bereich vor dem Haus frei nutzen darfst, dann zuerst Schilder aufstellen, mit dem Hinweis daß die Einfahrt frei zu halten - mit den entsprechenden Konsequenzen. Schilder sind ja keine bauliche Veränderung.
Nachbarn informieren kommt immer gut.
Der Rasen auf der städtischen Fläche sieht gut aus, ist wahrscheinlich kontraproduktiv. Oder wird dort genauso häufig geparkt?
 
Parke selber drauf und gut ists...
Öffentlicher Parkplatz: Schilder aufstellen oder "Besitzansprüche" stellen finde ich persönlich sehr peinlich.

Wenn die Nachbarn Besuch bekommen, muss sich eben der Besuch mit der Einfahrt des Nachbarn arrangieren.
 
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