lachZ0fant
Lt. Junior Grade
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 297
Hallo,
als erste muss ich sagen das ich mich hier beim schreiben grade sehr spießig fühle.
Ich bin seit kurzem umgezogen, nette Nachbarn und man grüßt sich wenn man sich sieht. Ich habe es auch schon durch "die Blume" bei den Nachbarn angedeutet das die Ausfahrt recht schmal wird wenn da einer steht, aber da muss ich wohl deutlicher werden wenn ich was erreichen möchte.
Wie ich im Titel schon geschrieben habe. Gibt sich der Besuch meiner Nachbarn die "Klinke in die Hand" wenn es um die Benutzung meines Parkplatz auf meiner Auffahrt geht. Ich habe diese Woche Urlaub und da fällt es mir leider besonders auf.
Wir reden hier von mindestens drei verschiedene Fahrzeugen täglich die über stunden abgestellt werden.
Gestern zum Beispiel parkte einer so blöde auf dem Parkplatz, dass ich beim rückwärts rausfahren zirkeln musste und auch nicht in meiner gewünschten Fahrtrichtung losfahren konnte. Da die Ausfahrt und Straße recht schmal ist wenn alle Parkplätze (auch auf der anderen Straßenseite) belegt sind.
Ganz zu schweigen das mein Besuch nicht meinen "Besucherparkplatz" benutzen kann.
Ich habe auch schon nach rechtlichem gegoogelt, aber meinen Fall habe ich so nicht gefunden. Ansonsten war der Tenor meistens. "Ist das parken nicht verboten, darfst du da auch stehen".
Und bevor ich hier die Welle mache, wollte ich erst mal wissen ob ich überhaupt im Recht bin. Man ist hier ja erst mal "der neue".
Ich habe auch gar nichts gegen wenn da mal einer steht, aber davon sind wir hier weit entfernt. Auch wird der Zustand der Auffahrt dadurch auch nicht besser...
Danke für eure Meinung

als erste muss ich sagen das ich mich hier beim schreiben grade sehr spießig fühle.
Ich bin seit kurzem umgezogen, nette Nachbarn und man grüßt sich wenn man sich sieht. Ich habe es auch schon durch "die Blume" bei den Nachbarn angedeutet das die Ausfahrt recht schmal wird wenn da einer steht, aber da muss ich wohl deutlicher werden wenn ich was erreichen möchte.
Wie ich im Titel schon geschrieben habe. Gibt sich der Besuch meiner Nachbarn die "Klinke in die Hand" wenn es um die Benutzung meines Parkplatz auf meiner Auffahrt geht. Ich habe diese Woche Urlaub und da fällt es mir leider besonders auf.
Wir reden hier von mindestens drei verschiedene Fahrzeugen täglich die über stunden abgestellt werden.
Gestern zum Beispiel parkte einer so blöde auf dem Parkplatz, dass ich beim rückwärts rausfahren zirkeln musste und auch nicht in meiner gewünschten Fahrtrichtung losfahren konnte. Da die Ausfahrt und Straße recht schmal ist wenn alle Parkplätze (auch auf der anderen Straßenseite) belegt sind.
Ganz zu schweigen das mein Besuch nicht meinen "Besucherparkplatz" benutzen kann.
Ich habe auch schon nach rechtlichem gegoogelt, aber meinen Fall habe ich so nicht gefunden. Ansonsten war der Tenor meistens. "Ist das parken nicht verboten, darfst du da auch stehen".
Und bevor ich hier die Welle mache, wollte ich erst mal wissen ob ich überhaupt im Recht bin. Man ist hier ja erst mal "der neue".
Ich habe auch gar nichts gegen wenn da mal einer steht, aber davon sind wir hier weit entfernt. Auch wird der Zustand der Auffahrt dadurch auch nicht besser...
Danke für eure Meinung

