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Dürfen die Gäste meine Nachbarn regelmäßig meinen Parkplatz benutzen?
- Ersteller lachZ0fant
- Erstellt am
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 4.783
Man könnte sich, um es für die Parker eindeutiger zu gestalten, eine Bodenmarkierung in Form einer weißen Linie anbringen, die klar abgrenzt, welche die Park- und welche die Ausfahrtflächte darstellt. Ergänzend mit einem Schil "Ausfahrt bitte freihalten", etc.
Die Problematik, dass immer jemand auf dem Parkplatz draufsteht, kommt eben darauf an, was Scythe1988 geschrieben hat. Also wem die Fläche eigentlich tatsächlich gehört. Vor allem müsstest du ja, wenn diese Berme der Stadt gehört, ja ein Wegerecht für deine Auffahrt besitzen.
Die Problematik, dass immer jemand auf dem Parkplatz draufsteht, kommt eben darauf an, was Scythe1988 geschrieben hat. Also wem die Fläche eigentlich tatsächlich gehört. Vor allem müsstest du ja, wenn diese Berme der Stadt gehört, ja ein Wegerecht für deine Auffahrt besitzen.
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 297
Danke schon mal für die rege Teilnahme.
Mein Auto steht in der Garage zu der die Auffahrt führt. Schilder aufstellen finde ich Affig... zumal es bescheiden aussieht.
Ich habe das ganze Grundstück, Einfamilienhaus inklusive Garten gemietet. Da wird der kleine "Gästeparkplatz" nicht aufgeführt weil ich das eh mit niemanden hier auf dem Grundstück teilen müsste.
Das mit der Berme kommt hier noch von früher. Da war das hier alles Moor. Schmale Straße Grünstreifen beidseitig, Entwässerungsgraben und dann begannen die Grundstücke. Mit der Zeit wurden diese Gräben dann aufgefüllt da keine Notwendigkeit mehr bestand.
Ich werd einfach mal ein freundlich- / sachliches Gespräch suchen und hoffen das es fruchtet.
Danke schön.
Mein Auto steht in der Garage zu der die Auffahrt führt. Schilder aufstellen finde ich Affig... zumal es bescheiden aussieht.
Ich habe das ganze Grundstück, Einfamilienhaus inklusive Garten gemietet. Da wird der kleine "Gästeparkplatz" nicht aufgeführt weil ich das eh mit niemanden hier auf dem Grundstück teilen müsste.
Das mit der Berme kommt hier noch von früher. Da war das hier alles Moor. Schmale Straße Grünstreifen beidseitig, Entwässerungsgraben und dann begannen die Grundstücke. Mit der Zeit wurden diese Gräben dann aufgefüllt da keine Notwendigkeit mehr bestand.
Ich werd einfach mal ein freundlich- / sachliches Gespräch suchen und hoffen das es fruchtet.
Danke schön.
p1n0va
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2010
- Beiträge
- 1.396
Ich war davon ausgegangen, dass die Nachbarn auf demselben Grundstück wohnen würden. Das ist dann aber ja nicht der Fall und unter diesen Umständen bin ich eigentlich ziemlich sicher, dass deren Besucher nicht einfach den Stellplatz beanspruchen dürfen. Ich würde ehrlich gesagt gar nicht auf die Idee kommen mein Auto beim Besuch in einer Siedlung auf dem Nachbargrundstück abzustellen 
Da Recht haben und Recht kriegen aber ja bekanntlich zwei verschiedene Sachen sind und man das nachbarschaftliche Verhältnis ja nicht unnötig torpedieren muss, würde ich allerdings auch ein etwas deutlicheres Gespräch führen, dabei aber natürlich freundlich bleiben. Viel Erfolg dabei!
Da Recht haben und Recht kriegen aber ja bekanntlich zwei verschiedene Sachen sind und man das nachbarschaftliche Verhältnis ja nicht unnötig torpedieren muss, würde ich allerdings auch ein etwas deutlicheres Gespräch führen, dabei aber natürlich freundlich bleiben. Viel Erfolg dabei!
B
BernardSheyan
Gast
Genau DAS ist doch der Knackpunkt. Ist es sein Parkplatz oder öffentlicher Grund. Und so lange er das eben nicht schlüssig darlegen kann oder will, könnt ihr alle nur raten
So wie er es dargelegt hat, gehört der Grund zum Teil der Stadt bzw. die Stadt hat ein unbegrenztes Nutzungsrecht auf diesen 2m Abschnitt von der Straße weg. Da der Platz aber länger als 2m ist, gehört ein Teil auch zu seinem Grund.
Somit gibts da jetzt keine einfache Antwort
Somit gibts da jetzt keine einfache Antwort