e-Bug behält USB Stick ein / tauscht ihn nicht um

FuXxMiTdOpPeLX

Commander
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Mai 2007
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Hallo,

ich habe Ende August 08 einen defekten USB Stick, welchen ich im Sommer 2007 gekauft habe, an e-Bug eingeschickt.

Ich habe dann im Dezember eine E-Mail an e-Bug geschickt, um den Status abzufragen und habe darauf diese Antwort bekommen:

Sehr geehrter Kunde,

bezugnehmend auf Ihre letzte Statusanfrage zu Ihrer laufenden Reklamation
müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen zur Zeit keinen
genauen Termin für eine Warenrücklieferung, ob unrepariert, repariert oder
ausgetauscht, nennen können.

Auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Situation einer laufenden
Insolvenzprüfung können wir Ihnen
derzeit auch keine Gutschrift für Ihren eingesandten Artikel anbieten.

Sollte es zu einer Insolvenzeröffnung im Anschluss an die Prüfung kommen,
müssen Sie ggf. Ihre Ansprüche
schriftlich bei dem dann eingesetzten Insolvenzverwalter anmelden. Wir klären
derzeit, welche Unterlagen
für diesen Fall benötigt werden und würden dies, sollte es nötig werden,
entsprechend bekannt geben.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine alternativen
Verfahrensweisen anbieten können.

Bitte haben Sie noch Geduld. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.



Katrin Köhler vom e-bug Team half Ihnen weiter und wünscht Ihnen einen
schönen Tag.

Das kann doch nicht angehen, der USB Stick wurde zwei Monate bevor e-Bug Insolvenz angemeldet hat eingeschickt. Und mMn sind zwei Monate schon viel zu lang für einen Umtausch/Reperatur.

Das habe ich denen dann auch noch einmal per Mail geschickt, aber keine Antwort erhalten.

Was kann ich nun machen, um Ersatz zu erhalten?

Gruß
FuXx
 
Bei einem Insolvenzverfahren hat man als Kunde aus meiner Erfahrung nicht sehr viel Chance, etwas schnell bzw. überhaupt zu bekommen. Da müssen einmal gröbere Dinge als ein simpler USB-Stick geregelt werden. Aber Tipps kann ich dir jetzt auch keine sagen, sorry. Du kannst ja, wie in der Mail gesagt warten...

FIL11
 
Ich habe den USB Stick aber schon im August eingeschickt, da war e-Bug noch nicht im Insolvenzverfahren und hatte genug Zeit, das Gerät umzutauschen oder nicht?
 
meiner meinung nach darf der, in deinem fall der usb stick, nicht in die insolvenzmasse einfließen, da das teil bereits bezahlt war und ledeglich ein garantiefall vorliegt. du müsstest schriftlich die herausgabe deines eigentums verlangen, ob nun "repariert" oder nicht es ist dein eigentum. gehe zur verbraucherzentrale oder einem anwalt, die sagen dir wie du vorgehen musst.
 
Zwei Monate vorher....glaubst du, die sind zum Spaß oder über Nacht insolvent gegangen? Die hatten auch vorher schon andere Probleme und waren wahrscheinlich zahlungsunfähig.
Fordere den kaputten Stick zurück und versuchs beim Hersteller dirket.
Aufgrund der Insolvenz wird e-Bug sicher eh von der Beweislastumkehr Gebrauch machen, sodass du eh keine rechtlichen Ansprüche hast.
 
Ich glaube ich habe vor kurzem in der c't von einem ähnlichen Fall gelesen und dort stand auch, dass man eher geringe Chancen hat. Und genau genommen zählt nur, was jetzt ist - da sowieso klar ist, dass du im Recht bist, aber somit hilft es dir auch nichts, dass du bereits so früh eingeschickt hast.
 
glaubt ihr im ernst der insolvenzverwalter schert sich auch nur im geringsten um einen usb stick ? ich denk nicht, da gehts um viel mehr. KLingt hart aber da wirst wohl pech gehabt haben.
 
Wie Teuer war er denn? meinst du wirklich, dass es sich lohnt, dem (wahrscheinlich) bisschen geld hinterher zu rennen? "Zeit ist geld" wars nicht so?
 
Ich habe den Preis nicht genau im Kopf, aber ich glaube es waren so um die 30€. War halt ein besonders schneller USB-Stick. Auch wenn es kein großer Wert ist, geht es mir da ums Prinzip...
 
@StoneJ: Ja Zeit ist Geld, aber wer viel Zeit hat....

@FuXxMiTdOpPeLX: Es wird sich nicht lohnen auf sein Recht zu bestehen, gerade weil sie in einer Insolvens stecken. Da noch was als "kleiner" Kunde was zu bekommen. Klar du kannst später deine Rechte beim insolvensverwalter angeben, aber du wirst ziemlich weit an unterster Stelle stehen.
 
Ich studiere Wirtschaftsrecht bzw hab Insolvenzrecht erfolgreich absolviert. Der Insolvenzverwalter sondert die Gegenstände aus bzw prüft, welche Sachen nicht zur Insolvenzmasse gehören.

Da das Verfahren noch nicht eröffnet wurde, befindet sich alles noch in der Prüfung. Da die Geschäftsleitung auch keine Handlungsmacht mehr haben dürfte, bleibt dir wirklich nur noch das Warten übrig.
 
In der E-Mail steht aber auch, dass Sie mir selbst unrepariert kein Rücklieferdatum nennen können. Dürfen die das überhaupt? Oder kann ich den, wie Seppel131 schon sagte, unrepariert zurückfordern?
 
Wie gesagt, wenn ein Insolvenzverwalter zu Einsatz kommt, dann liegt der Handlungsschwerpunkt in seinen Händen und die Geschäftsleitung hat keine Handlungsmacht mehr, d.h. sie können auf Forderungen der Kunden nicht bzw nur bedingt reagieren.
 
Kannst du, sicher, aber überleg doch mal bitte, du kannst dich mit denen jetzt noch ne weile "rumstreiten", oder du kaufst dir für nen paar eus nen neuen...klar, es geht dir ums recht, aber was will man als kleiner kunde denn machen?
 
Natürlich bist du im Recht aber auch im Pech und hast letztendlich Glück im Unglück.
Bei einer teuren Graka wäre der Ärger/Zeitaufwand bestimmt viel grösser und in Relation dazu, würde ich die Sache mit dem USB Stick einfach abhaken. Das e-Bug jetzt kurz vor der Insolvenz steht, überrascht mich doch sehr, zeigt aber auch, dass es immer wieder Fettnäpfchen im Web gibt, mit denen man nicht unbedingt rechnet. Danke für deinen Post ! Und dies ist nicht ironisch gemeint, denn ich werde bei künftigen Bestellungen noch genauer hinsehen, bei wem ich meine Ware ordere.

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=350492
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Thema kannst du dir ja auch mal diesen völlig fiktiven Fall hier durchlesen.
 
@ TE
1. Du darfst Dir auf eigene Kosten den defekten USB-Stick wieder zuschicken lassen.
2. Falls sich da nichst bewegt, darfst Du auf eigene Kosten den Insolvenzverwalter auf Herausgabe verklagen.
3. Falls Du denn den USB-Stick danach mal erhalten hast, kannst Du ihn beim Hersteller einschicken und dort auf Garantie bestehen.
4. Du darfst Dir die bei e-bug entstandenen Kosten beim Insolvenzverwalter als nicht vorrangige Forderungen geltend machen (--> Erstattungsquote im Durchschnitt 2-4 %).
5. Du darfst den Insolvenzverwalter für Kosten Punkt 2 verklagen, falls dem Insolvenzverwalter ein Verschulden dafür nachgewiesen werden kann.

Mein Tipp: Versuche Punkt 1 und hake das restliche unter "Gefahren des täglichen wirtschaftlichen Lebens" ab. Falls Du selber Klageschriften schreiben kannst und willst stehen Dir natürlich noch die Optionen 2-5 offen mit reinen Gerichtskosten von mind. ca. 100 € und einer Verfahrensdauer von mind. 2 Jahren bis Punkt 5 überhaupt realisiert werden kann (nach Schlusstermin Masseverteilung).
 
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