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eBay: Fälschung zurückschicken?

Photon

Rear Admiral Pro
🎅Rätsel-Elite ’24
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Apr. 2006
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5.499
Hallo Community,

habe eine USB-Soundkarte bei eBay gekauft und statt der bestellten LogiLink eine China-Fälschung erhalten. Habe also einen Refund beantragt und in meiner Nachricht explizit geschrieben, dass ich nicht auf den Versandkosten für die Rücksendung sitzenbleiben möchte (die Fälschung kostet etwas über 2€, das Zurückschicken lohnt sich also auch nicht unbedingt). Der Verkäufer hat sich für den Vorfall entschuldigt und mir das Geld erstattet, allerdings nichts bezüglich des Zurücksendens der Fälschung geschrieben. Wie darf ich das nun verstehen? Soll ich das Ding zurückschicken oder es einfach wegschmeißen?

Viele Grüße,
Photon

P.S.: Der "Fall" ist bei eBay durch den Refund geschlossen, deshalb müsste ich einen neuen aufmachen um den Verkäufer selbst zu fragen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage den Verkäufer und wenn er die Fälschung zurück haben soll, dann fordere ihn auf Dir vorab die Versandkosten oder eben ein Versandetikett zu schicken.
 
Anzeigen, bei der Polizei.
Sonst hat man kein Doku und der Tschonn versendet wieder fake-China-Ware.
Solche Leute müssen weg, vom System..
 
Habe jetzt so weit nichts weiter unternommen, also effektiv den Rat von cartridge_case befolgt.

@cerar: Weiß nicht, ob die Polizei bei einem Streitwert im einstelligen Euro-Bereich aktiv werden möchte. :)
 
Photon schrieb:
...
@cerar: Weiß nicht, ob die Polizei bei einem Streitwert im einstelligen Euro-Bereich aktiv werden möchte. :)

egal,...Hauptsache: Anzeige...! Plagiat ist Plagiat = Urkundenfälschung...
 
Eine Anzeige bei der Polizei bringt nichts, der wird sich rausreden selbst vom Lieferanten betrogen worden zu sein und die Fälschung erst nach dem Hinweis des TE bemerkt zu haben, beweise da erst einmal das Gegenteil. Wenn man Druck machen will, dann sollte man sich an den Hersteller des Originalproduktes wenden, also in diesem Fall an LogiLink, da ist die Chance größer das die aktiv werden.
 
1) Streitwert ist bei Strafsachen egal (u. U. mildere Urteile bei geringen Schäden).
2) Der TE müsste bei einer Strafsache gar nichts beweisen. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die sich regelmäßig hierzu der Polizei bedient.

Mit Urkundenfälschung hat das nichts zu tun.
 
Auch wen Idon im Prinzip Recht hat, wie viel hat das Ding gekostet?
 
Ich meine, keine Frage, man kann Anzeige erstatten, nur ist es noch Verhältnismäßig den Justizapparat wegen 6,40€ zu beschäftigen? Und nein, es geht nicht rein ums Prinzip
 
da produktpiraterie ein großes problem für die wirtschaft ist und der gesetzgeber da auch keinen spaß versteht, anzeige erstatten und die fälschung mit übergeben. egal, wie gering die summe für dich ist.
 
Vielleicht stand ja LigiLonk drauf :D

Aber ja, ich persönlich würde bei dem wert wahrscheinlich auch nix machen, obwohl Fälschungen und Leute die diese als Original verkaufen natürlich nix auf dem Markt verloren haben. Viele Leute merken wahrscheinlich nicht mal, dass sie reingelegt wurden.
 
Hägar Horrible schrieb:
Ich meine, keine Frage, man kann Anzeige erstatten, nur ist es noch Verhältnismäßig den Justizapparat wegen 6,40€ zu beschäftigen? Und nein, es geht nicht rein ums Prinzip

Es handelt sich um mindestens eine Straftat, vor allem aber auch um volkswirtschaftliche Schäden. Und ja: Es geht ums Prinzip.
 
Nein, tut es nicht. Was Verhältnismäßigkeit ist sollte eigentlich bekannt sein. Mag ja sein, dass du es verhältnismäßig findest für ein Teil im Wert von 6,50€ einen Beamtenapparat zu beschäftigen, der dann tausende von Euros kostet, falls überhaupt etwas dabei herauskommt. Aber du bist ja Anwalt, behauptest du zumindest.
 
Der Händler wird erfahrungsgemäß nicht nur ein gefälschtes Teil verkaufen. Er wird das erfahrungsgemäß in größerem Umfang tun - immer und immer wieder.

Die Annahme, es handele sich also "nur" um 6,50€ ist alleine deshalb schon recht töricht. Dazu kommen dann die volkswirtschaftlichen Schäden durch Fälschungen im Bereich IP.
Das wurde dir auch bereits von mehreren Usern mitgeteilt. Nicht nur von mir. Es handelt sich dabei also um Wissen, welches außerhalb deiner Wahrnehmung bereits weit verbreitet ist.

Zuletzt: Im Strafrecht spielen finanzielle Abwägungen keine Rolle. Das ist auch sinnvoll und gut so. Dabei geht es immerhin um den Schutz der Allgemeinheit, aber auch um dir Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols.
 
Zuletzt bearbeitet:
man könnte auch dem Hersteller einfach ne Kurze mail schreiben, mit dem Hinweis das Händler XY Fälschungen verkauft.
Dann können die entscheiden ob sie etwas unternehmen möchten.
 
ich bin mir aber nicht sicher, ob das in dem ebay link eine Fälschung im rechtlichen Sinn ist. Es wird ja nirgends eine Marke o.ä. versprochen/vorgegaukelt. Es steht sogar direkt "Markenlos" in der Beschreibung. Nur das gleiche Plasikgehäuse wird verwendet, mit unterschiedlichem Aufdruck.

Wenn du natürlich eine Logilink Karte bestellt hast und eine noname bekommen hast, ist das natürlich trotzdem falsch.
 
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