Hallo. Und schon wieder habe ich eine Frage, die mit ebay Zusammenhängt. Diesmal möchte ich fragen, ob bei nicht verkauften Artikeln, die Gebühren verlangt werden oder nicht. Ich meine damit, wenn ich einmal versuch zu verkaufen und es nicht verkauft wurde. Ich es dann nicht wieder einstelle, wird dann die Gebürh für den Versuch in Rechnung gestellt (Galeriebild, sofort kaufen etc oder nicht)? Und wenn ich es dann das zweite mal reinstelle, wird dann die Gebühr auch vom ersten versuch berechnet oder nicht. Ja das wären meine Fragen.
Ebay gebühren bei nicht verkaufter Wahre?
- Ersteller Radish2
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