Ebay "Ihr Angebot wurde entfernt: Urheberrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot"

Humpi10

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Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ebay hat Angebote mit im Titel genannter Begründung entfernt. Es geht um virtuelle Güter bzw. den Zeitaufwand diese zu beschaffen (in Computerspielen). Die Güter bleiben ja Eigentum des Rechteinhabers :rolleyes: Die ESA (Entertainment Software Association ) hat wohl Ebay darauf hingewiesen, das sie sich in Ihren Rechten verletzt sehen worauf Ebay das dann geprüft hat.

Das dumme ist, man bekommt natürlich keinerlei Hinweise warum wieso weshalb. Nachdem ich Google bemüht habe tritt die ESA wohl primär bei Filesharing vergehen in Erscheinung. Zu Fällen bei Ebay findet sich nur sehr wenig bis nichts. Ebay teilt mir halt mit, das ich mich an den Rechteinhaber wenden soll falls ich Fragen habe ( per Mailadresse) Nun habe ich gelesen, daß man das nach Möglichkeit auf jeden Fall vermeiden sollte. Schlafende Hunde und so...

Hat wer schon mal nen ähnlichen Fall gehabt? Gibt's noch weitere Konsequenzen außer der Löschung des Angebotes? (War das erste mal das sowas vor kam).

Finde es halt doof, daß man nicht weiß was der Grund war zumal es wahrscheinlich unmöglich ist den herauszufinden, da es hunderte identische Angebote gibt die gewerblich und privat ebenfalls Tag ein Tag aus gehandelt werden.

LG
 
Mich würde das mal etwas detaillierter interessieren.
Welches Spiel? Welche Leistung genau?
 
Es handelt sich um Wow Gold. Es hat halt jeder im Kleingedruckten stehen das nicht das Gold sondern die Dienstleistung verkauft wird, also der Aufwand um es zu beschaffen. Und natürlich das übliche Marken und Eigentums Blabla
 
Was soll Dir eBay denn da sagen? Laut Blizzards Vorgaben ist der Verkauf solcher Güter einfach nicht gestattet. Und eBay setzt einfach den Wunsch von Blizzard durch.
 
Das einzige was Blizzard will ist das man für Echtgeld Marken für ein Monat Spielzeitkauft, derjenige der die Marke verkauft hat im Ah bekommt dann ne Menge Gold.

Umgekehrt kann man sich mit Ingamegold die Marke auch kaufen.
 
Das ist doch für den Normal Sterblichen kein lukratives Geschäft mehr? Die Millionen China Farmer, die 24/7 im Keller eingesperrt werden und das Zeug farmen verkaufen das doch für quasi nichts. So oder so ist es Verboten und wenn Ebay das löscht, dann zurecht. Natürlich kann man bei dem Rechteinhaber anfragen, aber mich würde nicht wundern, wenn dann der Account plötzlich nicht mehr funktioniert :)

Ich würde als Rechteinhaber sogar soweit gehen jemanden einzustellen, der solche Angebote prüft und anhand der dort gemachten Angaben direkt die Accounts zu bannen. Das ist zumindest bei den Nicht China Farmern vermutlich sehr erfolgsversprechend.
 
Was ebay sagen soll? Warum ich und nicht die 300 anderen identischen Angebote. Und die Tatsache das sich dazu nichts bzw. wenig bei Google finden läßt macht mich halt stutzig. Besonders konsequent scheint Ebay ja nicht zu sein.

Und nochmal man verkauft keine Güter sondern eine Dienstleistung. Die Güter bleiben Eigentum des Rechteinhabers.
 
Ich denke, die Chinafarmer sind gewerblich unterwegs. Ob das einen Unterschied macht, weiß ich nicht genau.
 
Es ist laut den Vorgaben von Blizzard und eBay nicht gestattet. Das reicht als Begründung doch. Und warum Dein Angebot entfernt wurde und andere nicht. Das wird Dir eBay sicherlich nicht erzählen.
 
Nein es spielt keine Rolle ob gewerblich oder privat auf dem Feld. Das ist dann eher fürs Finanzamt interessant. Wie gesagt mich interessiert eigentlich nur, ob außer der Löschung des Angebotes noch was auf mich zu kommt.
 
Nein, da kommt nichts.

Hatte mal ähnliches, als ich versuchte einen WoW-Account zu verkaufen.
 
Bei Account ist es wohl auch eine Frage wie es formuliert wird.

Sehe da so viele Angebote die nicht gelöscht werden.

Chinafarmer sind gewerblich unterwegs

Ja sind Sie, wobei man da nicht mehr so viele sieht wie früher. Mittlerweile sind es nur so Chatbots die man öfter sieht.

Ich glaube ja immer noch das Blizzard die gewerblicen Chinafarmer irgendwie duldet, weil das geht seit über 10 Jahren so.
 
Wieso fragst du nicht den Ebay Kundenservice mit welcher Begründung genau das Angebot entfernt wurde (obwohl es hier recht offensichtlich ist)?

Mir wurde mal ein Angebot mit der gleichen Begründung gelöscht weil ich das Wort "Kopie" in der Beschreibung fallen ließ. Es war natürlich keine widerrechtliche Kopie, der Wort wurde einfach nicht im Kontext begriffen, weil das sicherlich nicht von Menschen analysiert wurde. Auf Nachfrage stellte sich der Fehler raus.
 
Du versuchst gerade eine illegale Tätigkeit (jaja "Aufwand der dafür betrieben wurde" - am *rsch) bei Ebay zu verkaufen, und wunderst dich, dass die das löschen? Schon dreist. Ich hoffe die Sperren deinen Account. Sowohl Blizzard, als auch ebay.
 
wie viel verlangst du so für das Gold?

Generell ist es ja so, wenn auf einer Internetplattform wie ebay Markenrechtsverletzungen oder andere Schutzrechtsvelertzungen begangen werden, kann der Markeninhaber den Seitenbetreiber auffordern, den verletzenden Inhalt zu entfernen. Das muss der dann auch unverzüglich tun, sonst haftet er. Das nennt sich Notice und Takedown Verfahren aus dem US Recht.

Auf dich sollte jetzt nichts mehr zukommen, also musst nicht mit irgendwelchen Strafen oder so rechnen. Allerdings muss der Seitenbetreiber aufpassen, dass es zu einer gleichgelagerten Verletzung nicht noch einmal kommt, ansonsten kann er nämlich zur Haftung gezogen werden. Das heißt, dass du jetzt wahrscheinlich dieses Gold oder ähnliches nicht mehr anbieten kannst, ohne dass es schnell entfernt wird. Er hat dich wahrscheinlich auf dem Schirm.
Ich persönlich habe noch nie über eBay angeboten, deshalb kenne ich mich da jetzt auch nciht aus und spreche nicht aus Erfahrung sondern theoretisch. Kann sein, dass bei eBAy andere Bestimmungen gelten.

Wieso allerdings andere Anbieter das hochladen können, ohne dass es entfernt wird, weiß ich nicht. Wahrscheinlich hat der Rechteinhaber von den Angeboten einfach keine Kenntnis genommen...
 
sudfaisl schrieb:
Wieso fragst du nicht den Ebay Kundenservice mit welcher Begründung genau das Angebot entfernt wurde (obwohl es hier recht offensichtlich ist)?

Weil in der automatisch generierten Mail steht, das Ebay keinerlei Hinweise darauf geben wird wie man das Angebot rechtlich so hinbiegt das man es wieder einstellen darf. Sie dürfen also auch nicht sagen woran sich der Rechteinhaber gestört hat. Dachte deshalb bei Ebay anrufen lohnt nicht und man beißt da auf Granit.

Es wird schon gebannt deswegen seitens Blizzard, also man kann Accounts verlieren. Und nochmal so verboten wie das hier dargestellt wird ist das nicht. Blizzard verbietet den Goldverkauf in seinen AGB, diese sind aber kein gültiges Gesetz. In den AGB steht zum Beispiel auch das du zustimmst, das sie sämtliche Sachen auf deinem Rechner scannen dürfen. Ist aber aus Datenschutzrechtlichen Gründen auch verboten. Wie gesagt die AGBs sind eigentlich nichts wert.

Und ist nicht illegal, illegal bedeutet man verstößt gegen ein Gesetz bzw. handelt ungesetzlich. Aber AGB!=Gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Humpi10 schrieb:
Wie gesagt die AGBs sind eigentlich nichts wert.

Und ist nicht illegal, illegal bedeutet man verstößt gegen ein Gesetz bzw. handelt ungesetzlich. Aber AGB!=Gesetz.

Zweimal falsch. Erstens steht es dir nicht zu irgendwelche AGBs, denen du wissentlich zugestimmt hast für unwirksam zu erklären, nur weil der Inhalt sich nicht mit deinem Willen deckt und zum zweiten ist ein Verstoß geben die AGB, also das gezielte Zuwiderhandeln gebgen Vorschrifte, denen du zugestimmt hast illegal. Da kannst du jetzt diskutieren bis du grün wirst, das wird Nichts daran ändern. Du kannst nicht einfach alles machen, was du willst ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen
 
Hägar Horrible schrieb:
Du kannst nicht einfach alles machen, was du willst ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen

Die Konsequenz für Vertragsbruch ist in erster Linie eine Vertragsstrafe.
Diese besteht bei einem Onlinespiel meist aus der Kündigung des Vertragsverhältnisses und damit Sperrung des Accounts.
 
Hägar Horrible schrieb:
Du kannst nicht einfach alles machen, was du willst ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen
Das habe ich auch nie behauptet. Mir geht's um die Info warum das Angebot rausgenommen wurde und hunderte andere identische Angebote halt nicht. Aber ok dann werde ich mich wohl direkt an Ebay wenden und mal nachfragen.
 
KlaasKersting schrieb:
Die Konsequenz für Vertragsbruch ist in erster Linie eine Vertragsstrafe.
Diese besteht bei einem Onlinespiel meist aus der Kündigung des Vertragsverhältnisses und damit Sperrung des Accounts.

ja ich denke auch, dass die Sperrung des Accounts am wahrscheinlichsten ist.
 
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