Ebay Käufer will 1 Euro SoundSystem Kauf canceln

Valkysas

Lt. Junior Grade
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Juni 2004
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268
Hi,

ich hoff das passt hier irgendwie rein; ich hab bei Ebay grad ein teufel Concept E für einen Euro Sofortkauf ersteigert; der Verkaufer meint er hatte das Angebot nur überarbeitet und deswegen war es für einen Euro eingezeichnet und dass ich es nicht für einen Euro ersteigert habe; kennst sich hier jemand in Rechtsdingen aus? Es ist ein gültiger Kaufvertrag aber kann er wegen einem Irrtum gelöst werden (Ebay verlangt für alles 2 Bestätigungen also ist es zumindest ein wenig Fahrlässig von ihm)

gibbet ne Chance den Verkäufer ein wenig zum Verkauf zu drängen oder hab ich da keine Chance

Danke für die Antworten!

Valkysas

PS: es ist kein privatmann der sein System verscherbeln will sondern eher jemand der das ofizielle aktuelle Angebot von Teufel.de (150 Euro) ausnutzt und das dann für 160-170 Euro weiterverkauft und mit solchen hab ich net wirklich mitleid
 
Hey,

also ich würd nicht sagen dass du da weit kommenwirst.

1. wenn er es dir nicht zuschicken will ist es ein vertragsbruch. du kannst dagegen klagen. ich nehme mal an du hast ne vorstellung was so etwas kosten kann.

2. weist du was ein scherzgeschäft ist?
z.b. wenn du 100 pizzas bestellst. muss der lieferant es erkennen. sonst hat er halt pech.
und der verkäufer kann selbst wenn du ihn verklagst auf solch eine sache pledieren.

aerfolgsaussichten gering, bei hohem aufwand.
 
Ebay wird das wohl als versehentliche Eingabe akzeptieren. Ist ja auch so, dass wenn Käufer versehntlich 1000€ statt 100€ eingeben, darf man das Gebot zurücknehmen. Kannst ihm ja mit negativer Bewertung drohen, wenn er dir nich 5-10€ Aufwandsentschädigung zahlt :)
 
Würde schon weiterkämpfen, ein Bisschen Mühe aufzuwenden dürfte nicht schaden und den Vertragsbruch musst du sicher auch nicht persönlich bei einem Gericht einklagen. Frag doch mal bei Ebay nach, da sollts doch Möglichkeiten geben...
 
Flowy schrieb:
Ebay wird das wohl als versehentliche Eingabe akzeptieren. Ist ja auch so, dass wenn Käufer versehntlich 1000€ statt 100€ eingeben, darf man das Gebot zurücknehmen. Kannst ihm ja mit negativer Bewertung drohen, wenn er dir nich 5-10€ Aufwandsentschädigung zahlt :)

Genau das ist der Grund, warum Du wahrscheinlich KEINE Chance haben wirst. Sei mal ganz ehrlich, Fahrlässigkeit hin oder her, wenn Dir soetwas passiert wäre, wärst Du wahrscheinlich auch froh, wenn der vermeintliche Käufer keinen Terz machen würde, oder? Lass es gut sein, und verhandle mit Ihm einen fairen Preis aus, wenn er nicht darauf eingeht....so what! SShit happens :rolleyes: ;)
 
danke erstmal für die Antworten;
ich werde mal bis morgen warten was die anderen Mitglieder hier so sagen und dann den Verkäufer anschreiben.. vielleicht kann man sich ja auch irgendwie in der Mitte treffen ("Doppelkulanz" und ich würd 70 Euros sparen weil ich mir die Anlage eigentlich eh kaufen wollte)

@Rolf:Razekahl
hast schon recht, wenn ein Angebot absolut erkennbar falsch ist (zB bei einer Tankstelle 19 Cent/Liter wie unlängst mal passiert ist) dann darf mans nicht annehmen; aber bei Ebay gibbet so viel für nen Euro (hab da zB mal n Keyboard bekommen weils Porto zu hoch war oder nen 200 Euro teures Kachelmusterregal weil ichs direkt abgeholt hab - da stehen jetzt ps2 Spiele drin :)
Ich wußtst eigentlich scho bevor ich geboten hab aber so ein Angebot is auf jeden Fall möglich und deswegen nicht als "Scherz" erkennbar denk ich

@Flowy
genau das dürfte "mein" Problem sein.. naja versuchen kann mans
und das mit der Erpressung is ja gut lol :evillol: so kann man auch Geld machen

@Leon
hast scho recht, normalerweise wär ich auch net drauf eingegangen; nur mit "Bauernfängern" hab ich kein mitleid und das ist er wenn er den ofizielen Preis nimmt und 10% draufschlägt unds bei Ebay anbietet
 
Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich die ganze Sache defensiv u diplomatisch abwickeln.

Sag einfach dass es ok ist wenn der Handel nicht sattfindet u bitte Ihn dafür um ne positive Bewertung, auf diesem Wege habe beide was davon denn positive Bewertungen können vorausschauend gesehen bares Geld bedeuten.




mfg
 
Hallo, habe auch so ein Problem mit einem HÄNDLER!!!
Ich wollte mir das game UT04 Original kaufen, habe es für 28€ (original ovp) ersteigert, es handelt sich um die CD version, musste mit poro etc. knapp 34€ überweisen, hab ich auch. Der Händler meint nun er habe das Spiel am 16.6 losgeschickt, aber bis jetzt ist einfach nichts angekommen, antworten tut er nur sehr fragwürdig, am Anfang bekam ich eine ANtwort nach ca. 1Std. jetzt dauert es, seitdem ich das Prob mit ihm habe gute 3Tage oder länger. Was sollte ich machen?? Noch ne mail schreiben? Bis ende der Woche warten, dann mail oder schlechte Bewertung?

MadMan
 
also ich würde schon um deine ersteigerten boxen kämpfen!
denn wie schon valkysas gesagt hat:
aber bei Ebay gibbet so viel für nen Euro
ist es kein erkennbarer irrtum!

also MUSS er dir das teil schicken, ob er nun will oder nicht...

genauso, wie es bei media markt war:
ich ging rein, sah mich um, und auf einmal stand da ein cd-brenner um 35 euro statt 53 euro (verkehrt getipselt)
naja, hab halt an der kasse nen aufstand gemacht, wollte es mir um den preis nicht geben (hab natürlich das preisschild mitgenommen, bevors noch jemand austauscht;))

dann hab ich gesagt, gut, dann können wir ja die polizei holen, und die regeln das dann mal... und auf einmal funktonierte es:

sie holten den geschäftsleiter, der gab mir den brenner um 35 euro, ich ging heim, und die schriebens um :volllol:

[EDIT]
VIELEN DANK FÜRS NEGATIVE KARMA ZU DIESEM BEITRAG! natürlich von unbekannt, wieder mal ohne namen...

übrigens: tipp schreibt man mit 2 p :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Besteh drauf, dass du den Artikel kriegst, hast ihn ja rechtsmäßig erworben! Sonst einfach deinem Anwalt die Sache geben, wenn du Rechtschutz hast!

Wünsch dir viel Glück!

MfG
Kim
 
Ich hatte neulich in irgend einer Zeitung gelesen das ein Irtum im Internet bei E-Bay nicht unbedingt zum Kauf führen muss.
Weis leider nicht mehr den genauen Text.
Ich sag Pech gehabt und in der Mitte treffen.
 
geh zu deinem anwalt, lass den mal nen brief hinschreiben. das macht schonmal eindruck beim verkäufer, der sieht dann das du es ernst meint und schickt es dir dann doch. und den anwalt nen brief schreiben zu lassen kostet ja net alzuviel.

dann ist der verkäufer auch sicherlich eher bereit sich mit dir zu einigen und vll en guten preis auszuhandeln.


Edit: warum hab ich hierfür negatives karma bekommen ? und noch dazu von einem der schiss hat seinen namen anzugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war fuer dich offensichtlich, dass es sich bei einem Euro Sofortkauf um ein Versehen handeln musste. Vielleicht outet sich hier ja mal jemand als Jurist und erklaert es uns aber ich meine, dass deine Ansprüche nicht gerechtfertigt sind und der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Und bei sowas zu versuchen, die Sache mit Anwalt etc. durchzuboxen, wie es hier manche raten... manmanman... einige Leute kennen echt keine Skrupel....

google fand zum beispiel folgendes:

Ein nach den eBay-AGB erfolgtes Angebot ist grundsätzlich bindend. In der Erklärung, man verlange mindestens einen bestimmten höheren Betrag, als in der Auktion als Mindestgebot angegeben, ist die Rücknahme des Angebots bzw. ein Abbruch der Versteigerung zu sehen. Jedenfalls kann ein Vertragsschluss wirksam wegen Irrtums angefochten werden, wenn sich der Anbieter verschrieben hat (Mindestgebot 100 € statt 1000 €) und hiervon der Käufer noch während der Versteigerung unterrichtet wurde. Eine Anfechtung per Fax zwei Wochen nach Versteigerungsende ist noch rechtzeitig. Wurde der Bieter vor Ende der Versteigerung schon unterrichtet, steht ihm kein Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens zu. OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.2003, Az. 8 U 136/03 (antike Möbelversteigerung bei eBay)

@devil55: du denkst aber nicht wirklich, dass du ein Recht auf darauf hattest, das Teil fuer 35€ zu bekommen? Der Geschäftsfuehrer war wohl einfach nur angenervt - bei dieser Privatauktion wird sich der Verkaeufer schon etwas mehr zur Wehr setzen.
 
Naja, ich finde dass erstens das was der Verkäufer macht, die Systeme für 150€ kaufen und dann teurer verkaufen, ist schonmal keine Bauernfängerei, denn das ist wohl das Prinzip eines jeden Verkäufers! :rolleyes:
Da es sich wohl offensichtlich um ein Versehen gehandelt hat, was der Verkäufer ja auch sofort geäußert hat, würde ich für meinen Teil von jedem weiteren Vorgehen absehen, alles andere wäre unfair!
Gerade wenn er wie du schon sagtest viele Auktionen hat, hat sich schnell mal ein Fehler eingeschlichen. Auch bei 2x Bestätigen. ;)
 
In einem Geschäft gilt der Preis auf der Ware, wenn falsch ausgetzeichent wird, geht das im Zweifelsfall zu Lasten des Betriebs! Daher ist es auch Betrug, Preisettiketten auszutauschen!

Bei Ebay gab es schon einige Entscheidungen zum Thema, ich würde insgesamt gesehen dem Verkäufer einen Kompromiß vorschlagen. Er soll dir das Teil für einen halbwegs akzeptablen Betrag überlassen (z.B. 100 Euro). Er macht dann zwar immer noch Miese und Du ein super Geschäft, aber die Verhältnismäßigkeit ist eine andere.
 
b-runner schrieb:
In einem Geschäft gilt der Preis auf der Ware, wenn falsch ausgetzeichent wird, geht das im Zweifelsfall zu Lasten des Betriebs! Daher ist es auch Betrug, Preisettiketten auszutauschen!

Bist du dir da sicher? Preise in Katalogen, Schaufenstern und Werbeflaechen in Geschaeften gelten soviel ich weiss (ziemlich sicher) nur als "Aufforderung zum Kauf" nicht als "Kaufangebot" - genau das gleiche gilt meines Erachtens (unsicher) fuer die direkte Preisauszeichnung am Produkt (Preisschild).

Rechtlich gesehen ist es dann wohl so, dass tatsaechlich der KAEUFER das Angebot macht und zwar erst an der Kasse, dieses wird dann an der Kasse vom Geschaeft in der Regel angenommen - damit ist dann erst ein Kaufvertrag einvernehmlich zustande gekommen.

Eine falsche Preisauszeichnung betrifft nur das Wettbewerbsrecht, ein anderer Haendler koennte sich also ueber die Falschauszeichnung wegen Wettbewersnachteilen beschweren - aber ein Kaeufer hat aufgrund der Falschauszeichnung keinen Anspruch auf Erwerb der Ware zum falschen Preis.
 
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@devil55
media markt hat es dir nur verkauft weil se keinen sreß im laden wollten. rein rechtlich stellt eine preisauszeichnung oder preisliste keine bindendes angebot dar.
was das boxenssystem angeht. Mit beenden durch SofortKauf wurde ein bindender Kaufvertrag geschlossen. Er muß es dir für den einen Euro gegen.
Allerdings wäre es am besten wenn man sich gütlich einigt und einen Preis in der Mitte ausmacht.
Dann hast du gespart und er geht auch nich völlig leer aus.;)
cu all
lufkin
 
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Das ist korrekt, eine falsche Preisauszeichnung bindet den Händler nicht an den Preis. Er kann immer noch vor dem Vertragsabschluss (also dem Verkauf) das Angebot zurücknehmen.
Allerdings wird das niemand tun, solange mit dieser Falschauszeichnung kein herber Verlust einhergeht. Denn der Kunde ist dann i. d. R. ziemlich sauer, und ein unzufriedener Kunde zieht 10 unzufriedene nach sich.
In Fällen, wo der Händler zu viel draufzahlen müsste, kann man sich meistens auf einen Preis einigen. Nur manche Kunden meinen dann, unbedingt auf ihrem - nicht vorhandenen - Recht bestehen zu wollen. Die kann ich vielleicht ab diese Typen. Sind aber eh fast immer die gleichen, bekannte Querulanten. ;)

Gruß
Morgoth
 
O.K., ihr habt recht! Sorry!
Da also der Kaufmann durch Werbung in Zeitungsannoncen oder Schaufensterauslagen nicht verpflichtet ist, die beworbene Ware zu verkaufen, ist er auch nicht an einen falschen Preis gebunden, mit dem die Ware im Schaufenster versehentlich ausgezeichnet hat.

* Beispiel: Ein Kleid, das 200 EURO kosten sollte, ist versehentlich mit 100 EURO ausgezeichnet worden. Muss der Kaufmann das Kleid für 100 EURO an einen Interessenten verkaufen?
* Lösung: Der Kunde macht ein Vertragsangebot über das Kleid zum Preis von 100 EURO. Dieses Vertragsangebot wird vom Verkäufer nicht angenommen, so dass kein Kaufvertrag zustande kommt. Gleichzeitig macht jedoch der Kaufmann von sich aus das Angebot, das Kleid zum Preis von 200 EURO zu verkaufen. Dieses Angebot kann der Kunde nun annehmen; dann kommt ein Kaufvertrag zum Preis von 200 EURO zustande. Lehnt er ab, kommt kein Kaufvertrag zustande.

# Selbstverständlich sollte sich ein Kaufmann in Fällen falscher Preisauszeichnung überlegen, ob nicht eine Kulanzregelung angebracht ist.

* Hinweis: Aus diesem Beispiel kann nicht gefolgert werden, dass der Kaufmann unbedenklich falsche Preisauszeichnungen vornehmen könnte. Zeichnet der Kaufmann die Ware falsch aus, so kann er nicht nur gegen die Paragraphen eins, drei und eventuell auch vier des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, sondern auch gegen die Paragraphen eins und zwei der Preisangabenverordnung; denn der Kaufmann hat die Endpreise anzugeben, die tatsächlich gefordert werden. Geschieht dies fahrlässig oder vorsätzlich nicht, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EURO geahndet werden kann. Der Kunde kann durch eine Anzeige bei der Polizeibehörde die rechtliche Verfolgung des Kaufmanns erreichen. Die falsch ausgezeichnete Ware erhält er aber auch dadurch nicht zum ausgezeichneten billigeren Preis.
* Hinweis: Wird der Verkauf bestimmter Waren werbemäßig als besonders günstig angekündigt, so darf der Kunde erwarten, dass sie für eine gewisse Zeitdauer in einer ausreichenden Menge vorhanden sind, so dass die zu erwartende Nachfrage gedeckt werden kann. Steht nur eine unzureichende Menge zur Verfügung, kann ein Verstoß gegen die Paragraphen eins und drei des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.
Quelle: http://www.garantiezeit.de/html/leitsatze_fur_kaufmanner.html
 
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