Ebay Kleinanzeigen - Rückerstattung/Widerruf gegen privat erzwingen

Blutschlumpf

Fleet Admiral
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Hallo,

ich brauche mal ein paar Infos bzw. Erfahrungen wie man die Rückzahlung nach einen Widerruf am besten durchsetzt.

Background:
Ich bin Käufer und habe über Ebay KA einen AV-Receiver gekauft
Warenwert: 100 Euro + 10 Euro Porto.
Kein Käuferschutz (Paypal / Ebay).
Der Verkäufer (Privatperson) hat in der Anzeige keinen Widerruf oder ähnliches ausgeschlossen.
Der Receiver war lausig verpackt (zu kleiner Karton, ein wenig Papiermüll zusammengeknüddelt dazu und fertig), kam mit eingedrückten Anschlüssen an und ist defekt. Ich hatte sogar explizit vorab gefragt ob er eine geeignete Verpackung hat.
Der Verkäufer ignoriert Nachrichten seitdem ich die Rücksendung erbeten habe.

Ich würde jetzt erstmal trotz ausbleibender Rückmeldung die Ware zurückschicken und darin schriftlich den Widerruf verlangen, darin dann direkt auch eine Frist (2 Wochen) für die Rückzahlung setzen.
Muss ich dann nochmal mahnen? Wenn ja: Wie oft und in welchen Abständen?

Mich interessiert wie man es am besten handhabt wenn das zu nichts führt, was hier ja imho das zu erwartende Ergebnis ist.

1. Mahnbescheid beantragen (36 Euro), wenn der nicht akzeptiert wird zum Anwalt gehen

2. Direkt zum Anwalt gehen. Ne Ahnung was das in etwa kostet? Besteht da die Möglichkeit, dass man auf den Kosten sitzen bleibt (also abseits davon, dass man verliert).

3. Versuchen das ohne Anwalt zu machen. Gibts da passende idiotensichere Vorlagen? Habe leider keinerlei Kenntnisse in der Richtung und auch keinen Bekannten aus der Branche.

4. Bessere Ideen? Ist das nicht-Zurückzahlen irgendetwas was ich bei der Polizei anzeigen kann? Sprich fällt sowas zum Beispiel unter Betrug? Hab das vor ein paar Jahren mal gemacht als jemand erst gar nicht geliefert hat, aber der Fall hier ist ja etwas anders.

Gruß
Schlumpf


Edit:
Ich lese gerade, dass es entgegen den landläufigen Formulierungen unter diversen Ebay-Verkäufen gar kein Widerrufsrecht bei Privatverkäufen gibt, ich müsste mich also auf die Sachmängelhaftung beziehen.

Hier stellt sich mir dann die Frage unter was eine mangelhafte Verpackung fällt.
Das Versandrisiko liegt ja generell beim Käufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du bilder von der verpackung gemacht?
eigentlich sind EKA zur abholung gedacht.
trotzdem muss der verkäufer für eine geeignete verpackung sorge tragen.
zurückschicken würde ich das so ohne weiteres nicht.
wenn er die annahme verweigert, hast doppelte versandkosten.
 
Muss ich zur Forderung der Mängelbeseitigung nicht zwangsläufig auch den Artikel einschicken?
Einen Widerruf kann ich ja offenbar gar nicht verlangen, ich müsste ihm ja zumindest in der Theorie die Möglichkeit der Beseitigung einräumen was ohne die Ware ja nicht geht.
Ich könnte ihm natürlich einen Brief schicken, aber was genau soll da dann darin fordern?

Die Verpackung habe ich natürlich noch hier liegen.
Ich frage mich eher ob ich die überhaupt zurm Rückversand benutzen darf, da die ja offenkundig ungeeignet ist und ich ja vermutlich eine Schadensminderungspflicht habe.
 
hat der verkäufer schon geantwortet?
notfalls einen brief per einschreiben/rückschein schicken. ( dessen annahme er allerdings verweigern kann).
vielleicht erst ein einwurfeinschreiben schicken.
ob sich ein anwalt bei 110,- lohnt-k.a.
 
Natürlich hat er nicht geantwortet.
Ich wüsste aber auch nicht was ich ihm da in dem Brief schreiben sollte bzw. inwiefern das die Situation verbessert.
Selbst wenn er den Brief annimmt, kann er beim Packet ja trotzdem die Annahme verweigern.
 
ist halt eine blöde situation, ob du bei so einem verkäufer bei vertrbaren aufwand überhaupt irgendwie weiterkommst, ist fraglich.
 
Blutschlumpf schrieb:
2. Direkt zum Anwalt gehen. Ne Ahnung was das in etwa kostet? Besteht da die Möglichkeit, dass man auf den Kosten sitzen bleibt (also abseits davon, dass man verliert).


4. Bessere Ideen? Ist das nicht-Zurückzahlen irgendetwas was ich bei der Polizei anzeigen kann? Sprich fällt sowas zum Beispiel unter Betrug? Hab das vor ein paar Jahren mal gemacht als jemand erst gar nicht geliefert hat, aber der Fall hier ist ja etwas anders.

2) Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos. Ich vermute der Rat wird sein: Buch es als Lehrgeld ab. Die Anwaltskosten dürften den Warenwert selbst wenn es schnell abgewickelt wird um ein mehrfaches übersteigen.

4) Mach einen Haken dran und geh damit ggf in ein Repaircafe wenn es sowas bei euch gibt.
Selbst wenn der Verkäufer antwortet, soweit ich weiß trägt der Käufer bei Kleinanzeigen das Versandrisiko. Der Verkäufer kann und wird vermutlich nur sagen "Ich kann nicht beeinflussen wie der Versanddienstleister damit umgeht."
https://www.ergo.de/de/rechtsportal...e-im-internet/versandrisiko-und-versandkosten


Ich kann verstehen das man sowas "aus Prinzip" geklärt haben will. Ich habe aber auch gelernt, das derartige Beträge die Lauferei und die Nerven echt nicht wert sind.
Bei hochpreisigen Gegenständen (in meinem Fall ein Auto für 12k€) übergibt man das einem Anwalt und beobachtet das Ganze von der Seitenlinie macht hin und wieder Angaben zu irgendwas. Je nach Fallverlauf und Gerichtsstandort hast dann nach Monaten oder Jahren deine Kohle zurück oder halt einen Titel gegen irgendwen.
 
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Necrol schrieb:
2) Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos. Ich vermute der Rat wird sein: Buch es als Lehrgeld ab. Die Anwaltskosten dürften den Warenwert selbst wenn es schnell abgewickelt wird um ein mehrfaches übersteigen.
Kommt auf den Anwalt an. Die Erstberatung ist nur nach oben hin gedeckelt mit 190€ + zzgl. Steuern.

Du könntest zur Not den Rechtsweg eingehen, siehe u.a. hier ein Fall. Dort hat der Käufer recht bekommen, weil auch hier die Verpackung nicht ausreichend für den Transport war:
https://www.smartlaw.de/rechtsnews/...« gehe,war eine Ersatzlieferung nicht möglich.
 
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