Verkauf bei ebay kleinanzeigen, Rücknahmeforderung

log11

Captain
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Feb. 2007
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Hallo,

ich habe bei Ebay Kleinanzeigen einen gebrauchten Artikel verkauft. Nun meldet sich der Käufer und meint, dass dieser angeblich defekt ist.
Hierbei handelt es sich um einen Fahrrad-Faltreifen, bei dem wohl das Kevlarband gerissen sein soll. Er fordert die Rücknahme des Artikels.
Da der Reifen zuvor bei mir montiert war weiß ich, dass er in Ordnung war. Zumindest so lange er in meinem Besitz war. Keine Ahnung was er bei der Montage mit dem Materail veranstaltet hat, das läßt sich ja schlecht nachvollziehen.
Wie verhält man sich als Verkäufer am geschicktesten in solch einer Situation?

Kann der Käufer auf Rücknahme bestehen? Danke Euch.

Kann
 
Wurde per PayPal bezahlt?
 
Nein, es wurde per Banküberweisung gezahlt.
 
Um was für einen Betrag geht's denn da? Ein gebrauchter Fahrradreifen, per Überweisung bezahlt, auf Ebay Kleinanzeigen ohne Käuferschutz? Und es ist offen, ob der Käufer den Reifen vielleicht bei der Montage oder der ersten Ausfahrt beschädigt hat. Sowas ist doch ein Verschleißteil und zudem meist günstig.
 
Sofern die Rücknahme, Gewährleistung ausgeschlossen hast, hat er Pech gehabt, soweit ich weiß.

Klingt ein bisschen so, als möchte er einfach vom Kauf zurückziehen...
 
Ich habe bewusst nichts ausgeschlossen. Dachte das ist bei Privatkauf eh nicht möglich?
Es geht hier um einen lächerlichen Betrag von 20€. Aber auch da sehe ich nicht ein, das einfach zurück zu überweisen. Wer ist in der Beweispflicht, dass der Reifen zuvor schon kaputt war?
 
Tja damit bist du in der Gewährleistung, darfst den Reifen zurücknehmen und dafür sorgen dass der Käufer einen funktionierenden bekommt.
 
ChotHoclate schrieb:
Tja damit bist du in der Gewährleistung, darfst den Reifen zurücknehmen und dafür sorgen dass der Käufer einen funktionierenden bekommt.

Echt? Und was wäre, wenn er einen Zeugen hätte, der gesehen hätte, dass der Reifen funktionierte und auch den Weg zur Abgabe des Pakets mitverfolgt hätte?
 
reifen sind verschleissmaterial-gibts da überhaupt gewährleistung und garantie?
 
Ja, sofern das Problem nicht auf Verschleiß zurückzuführen ist. Hängt stark vom Einzelfall ab.

Beispiel:
Du kaufst für deinen PKW neue Bremsbeläge. Diese kommen gebrochen bei dir an. => Vermutlich Gewährleistung.
Die Bremsbeläge sind nach 5 Monaten normal abgefahren. => Vermutlich keine Gewährleistung.
Die Bremsbeläge sind nach 3 Monaten extrem abgefahren. => Eventuell Gewährleistung.
 
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Idon schrieb:
Echt? Und was wäre, wenn er einen Zeugen hätte, der gesehen hätte, dass der Reifen funktionierte und auch den Weg zur Abgabe des Pakets mitverfolgt hätte?
Auch wenn ich Deine Beiträge ansonsten schätze, hätte, hätte Fahradkette ist wenig zielführend und erweckt bei mir den Eindruck als wenn Du jetzt dem TE was in die Hand geben willst, wie er womöglich mit falschen Aussagen da raus kommt. Wenn ich einen Fehler machen muss ich auch den Arsch in der Hose haben und dazu stehen.
 
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Nein, so war das nicht gemeint. Ich sehe das wie du: Man muss zu seinen Fehlern stehen.

Aber dem TE hier pauschal zu sagen, er hätte Pech, wenn das so nicht korrekt sein muss, finde ich eben auch nicht in Ordnung. Da der TE sich nicht weiter zum Thema Zeugen etc. ausgelassen hat, habe ich mich hier auch auf den Konjunktiv beschränkt.

Ganz ehrlich: Ich hoffe, dass wegen 20€ niemand eine Lügengeschichte aufbaut, die potentiell vor Gericht leicht zusammenfallen kann. Das ist die Sache halt auch schlicht nicht wert.
 
Zumal diese Antwort auf die Frage der Gewährleistung so von lächerlich ist!
Als ob die Gewährleistung zum Zeitpunkt der Paket-/Päckchenaufgabe enden würde!

Das man selber Mist geschrieben hat, dazu kannst Du nicht stehen, oder?
 
ThomasK_7 schrieb:
Als ob die Gewährleistung zum Zeitpunkt der Paket-/Päckchenaufgabe enden würde!

@Idon will darauf hinaus, wo nichts kaputt ist kann man auch keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Darum Zeuge, dass der Reifen Ok war bis zur Übergabe.

Wo nichts kaputt ist, da auch keine Anspruch auf Gewährleistung, egal ob ausgeschlossen oder nicht. Hier seht weit und breit nichts davon, dass die Gewährleistung bei der Post endet.

Was ist daran jetzt Mist?

Dieses generelle Pech gehabt nichts ausgeschlossen oder Paypal entscheidet eh immer für den Käufer Geschwätz hier ist einfach nur nervig...
 
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ThomasK_7 schrieb:
Als ob die Gewährleistung zum Zeitpunkt der Paket-/Päckchenaufgabe enden würde!
Bei Versand unter Privatleuten durchaus. Von Privat zu Privat trägt der Empfänger das Risiko des Versandes (§447 BGB). daran sollte sich unabhängig von einer nicht ausgeschlossenen Gewährleistung bei privat nichts ändern.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Zumal diese Antwort auf die Frage der Gewährleistung so von lächerlich ist!
Als ob die Gewährleistung zum Zeitpunkt der Paket-/Päckchenaufgabe enden würde!

Das man selber Mist geschrieben hat, dazu kannst Du nicht stehen, oder?

Ich habe keinen Mist geschrieben. Du kannst aber gerne Argumente bringen.
 
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