Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber in Österreich ist man als Privatverkäufer verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, sofern man in der Verkaufsbeschreibung des Artikels nicht explizit hingewiesen hat, dass man keinerlei Garantie, Rücknahme oder Umtausch gibt. Wenn noch eine Rechnung mit Herstellergarantie vorhanden ist, weise ich auch immer darauf hin, dass im Falle einer Garantieleistung, der Hersteller / Händler haftet und nicht ich. So kann man sich gut vor trollen etc. absichern.
Ich schreib das immer rein - Ware kann bei mir immer getestet werden, wer das nicht tut, hat keinerlei Recht auf Rücksendung (sollte beim Transportweg etwas kaputt gehen - Noch nie passiert, aber man weiß ja nie).
Vielleicht nimmt der Verkäufer die Ware zurück, weil eben, sofern es ein Privatverkauf war, er diese Hinweise nicht in die Beschreibung gesetzt hat. Wenn der Zusatz "Privatverkauf, kein Umtausch, keine Garantie" fehlt, hätte er zumindest in Österreich keinerlei Chancen vor Gericht z.B.. Oder aber er ist einfach nur "nett". Man ist ja nicht immer gleich ein Betrüger, wobei bei Ebay schon viele von der Sorte unterwegs sind G