eBay - Möglicher Betrug? Name auf Überweiung abweichend

Kesandal

Lt. Junior Grade
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306
Guten Abend zusammen,

eventuell weiß jemand von Euch Rat.

Ich habe bei eBay einen Artikel für knapp 70 EUR verkauft.
Das Geld habe ich per Überweiung zügig erhalten. Der Betreff entspricht dem Artikelnamen.
Der Absender des Geldes - aus meiner Sicht und ausgehend allein vom Namen - eine ältere Dame mit Doppelnamen.
Die Lieferadresse ist ein Herr mit südländischem Namen in Berlin.

Habt Ihr einen Tipp für mich wie man sich hier am besten Verhalten sollte?
Möchte ungern, dass ich am Ende sowohl den Artikel als auch das Geld los bin, falls zurückgebucht wird (ist das überhaupt möglich?

Eventuell hat jemand von Euch schonmal was ähnliches erlebt.

Besten Dank im Voraus
 
Kesandal schrieb:
(ist das überhaupt möglich?

Nur solang das Geld bei der Empfänger Bank noch nicht verbucht wurde.

Kesandal schrieb:
Habt Ihr einen Tipp für mich wie man sich hier am besten Verhalten sollte?

Ich würde das an die Lieferadresse senden die ich erhalten habe.
Finde das jetzt nicht ungewöhnlich mit dem Konto - mache ich mit meiner Partnerin genauso tlw.
 
Hylou schrieb:
Nur solang das Geld bei der Empfänger Bank noch nicht verbucht wurde.
Bei Betrug wird das Geld aber wieder eingeklagt und dann ist dennoch beides weg. Google oder Forensuche: Dreiecksbetrug.

Sauber aus der Sache raus ist einfach: Geld zurück überweisen und ebay über das "warum" in Kenntnis setzen.
 
onesworld schrieb:
Sauber aus der Sache raus ist einfach: Geld zurück überweisen und ebay über das "warum" in Kenntnis setzen.

Das Problem ist: Wie überweise ich das Geld zurück?
Meine Bank sagt: "Aus Datenschutzgründen bla bla.... können wir die Kontonummer nicht nennen"
 
Aber die werden doch eine Überweisung von Deinem Konto stornieren können... Hast Deiner Bank das Problem so wie hier geschildert? Dann setz halt einfach erstmal ebay darüber in Kenntnis. Sollen die sich um die Klärung kümmern.

Oder versende einfach stillschweigend erstmal nicht und schau, wer sich dann meldet. Dünner Grat, sollte aber machbar sein.

Enthält der Betreff denn auch die Anzeigennummer? Wenn nicht, riecht das stark nach Dreiecksbetrug. Und das solltest Du Deiner Bank klar machen.
 
Kesandal schrieb:
Meine Bank sagt: "Aus Datenschutzgründen bla bla.... können wir die Kontonummer nicht nennen"

Sparkasse? Ganz sicher ist es nicht der Datenschutz. Ich kann bei jeder Überweisung im Kontoauszug / Onlinebanking auch die IBAN des Absenders sehen.
 
Dreiecksbetrug. Betrag passt, Artikelbeschreibung passt. Keine Anzeigennummer und anderer Absender des Geldes.

Sag das ebay und Deiner Bank.
 
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BlubbsDE schrieb:
Sparkasse? Ganz sicher ist es nicht der Datenschutz. Ich kann bei jeder Überweisung im Kontoauszug / Onlinebanking auch die IBAN des Absenders sehen.

Ich bin bei der Comdirect. Es gibt einen langen Thread in deren Forum :-(

onesworld schrieb:
Sag das ebay und Deiner Bank.

Meine Bank meint "sie müssen sich keine Sorgen machen, das Geld kann nicht so einfach zurückgeholt werden".

Mit eBay habe ich gerade telefoniert:
"Ich verstehe das Sie mißtrauisch sind, aber da es eine Überweisung ist, existiert kein Käuferschutz, daher kann Ihnen nichts passieren. Er könne zudem keine "Auffälligkeiten erkennen".

Das eBay-Konto vom Verkäufer ist seit 2005 registriert, ca. 70 Bewertungen, letzte im Januar 2020.
 
Könnte Dreiecksbetrug sein, muss aber nicht. Zwecks Käuferschutz: Beim Dreiecksbetrug meldet aber sich irgendwann der echte Käufer via Anzeige und der möchte natürlich sein Geld wieder. Er hat ja dafür bezahlt und keine Ware bekommen (der Betrüger hat diese ja). Oder sehe ich das falsch?

Kann dir leider nicht raten was zu machen ist. Hätte aber auch bedenken wie du.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Dreiecksbetrug hätte dein Käufer ein gleiches Angebot eingestellt, welches die Dame gekauft hat. Dein Käufer gibt der Dame deine Bankdaten.
Die Dame bekommt nie Ware, erstattet Anzeige und 12 Monate später bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft.

Ich würde der Bank sagen, dass sie die Überweißung "stornieren" sollen.
Das können die natürlich, warum auch nicht.
Dann mit dem Käufer reden und als Verwendungszwecke die E-Bay Angebotsnummer fordern.
 
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wenn das geld schon weg ist, ist eine stornierung nicht mehr möglich, natürlich schon garnicht.
 
chris12 schrieb:
wenn das geld schon weg ist, ist eine stornierung nicht mehr möglich, natürlich schon garnicht.

Er meint auch nicht stornieren im Wortsinne von Rückabwickeln, sondern im als direkte Rücküberweisung. Das ergibt sich schon durch das Lesen des Threads: Der Überweisungsempfänger kann nie eine Überweisung stornieren, schon gar nicht, bevor er eine Zahlung erhalten hat
 
geht das so einfach?
wenn ich dir 1000,- überweise, nach ein paar stunden fällt mir auf, dass die dir nicht zustehen, glaube ich kaum, dass eine bank, das geld so mirnichts dirnichts zurück überweist.
 
Geh zur Polizei und schildere dort Deine Bedenken. Sie sind angesichts Deiner Ausführungen hier berechtigt.

Außerdem kannst Du ja mal versuchen, ob Du die ältere Dame im Telefonbuch findest, sie anrufen und ihr schildern, dass eine Überweisung für Dich von ihr eingetroffen ist, für eine ebay-Transaktion. (Aber auch das ist vielleicht nicht ganz ohne, wenn sie dann einen Schreck bekommt, denn via Telefon gibt es ja leider genügend Trickbetrüger, die anrufen...)
 
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@chris12 Nein, das geht nicht. Ist das Geld einmal weg hat man sehr schlechte Karten.
Hier ist es aber der umgekehrte Fall: der Verkäufer fürchtet einen Dreiecksbetrug. Er kann das Geld umgehend zurücküberweisen und sich mit dem Zahlenden (der nicht zwangsläufig der Käufer sein muss) in Verbindung setzen.

Bei deinem Beispiel wäre es: Du überweist mir 1000€ und ich habe den Verdacht, dass du betrogen wirst. Also veranlasse ich eine Rücküberweisung
 
Dr. McCoy schrieb:
Geh zur Polizei und schildere dort Deine Bedenken. Sie sind angesichts Deiner Ausführungen hier berechtigt.

hä?
was soll de Polizei hier tun?
Sachverhalt Aktuell: Name des Käufers weicht vom Name des Bankkontos ab.
Das soll ein fall für die Polizei sein?
Was soll die Polizei deiner Meinung nach jetzt tun?
 
Guten Morgen zusammen,

danke für die vielen Tipps / Beiträge.

Ein Update noch meinerseits: Ich habe soeben nochmal mit der Bank gesprochen und alles geschildert. Der Begriff Dreiecksbetrug war der Dame am Telefon nicht bekannt. Nach einer Erklärung meinerseits sagte sie mir, dass sie eine Rückbuchung veranlasst.

Jetzt warte ich nur noch auf die Bestätigung. Danach kann ich meinen "Käufer" auffordern, mit dem richtigen Verwendungszweck / Namen etc. zu überweisen. Wobei dies wahrscheinlich nicht geschehen wird ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (typo)
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