eBay - Möglicher Betrug? Name auf Überweiung abweichend

Geil, wie die (Bank, ebay) offenbar alle nicht wissen, was ein Dreiecksbetrug ist.

Kesandal schrieb:
Jetzt warte ich nur noch auf die Bestätigung. Danach kann ich meinem "Käufer" auffordern mit dem dem richtigen Verwendungszweck / Namen etc. zu überweisen. Wobei dies wahrscheinlich nicht geschehen wird
Top! Gut reagiert :-).
 
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Gegen Dreiecksbetrug muss die Lieferadresse auf die Überweisung. Alles andere leitet der Betrüger brav an das Opfer weiter.
 
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Du hast jetzt einfach so von dir aus die beendete Auktion für nichtig erklärt?

Wenn das jetzt ein regulärer Käufer war ( und davon sollten man eigentlich ausgehen, sonst sollte man nicht bei Ebay einstellen) kann er jetzt den Artikel einklagen, oder woanders kaufen und dir die Differenz in Rechnung stellen.
Warum hast du nicht mal gefragt warum da ein Unterschied der Namen / Adressen ist?
 
Ich sehe nicht, dass hier etwas für nichtig erklärt wurde. Zur Vermeidung einer bekannten Betrugsmasche möchte der TE hier eine Überweisung mit einem Text, mit dem er sich einerseits absichern kann, andererseits aber seine Chancen in einem etwaigen Prozess verbessern mag.
 
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verbaliBerlin schrieb:
Du hast jetzt einfach so von dir aus die beendete Auktion für nichtig erklärt?

Wenn das jetzt ein regulärer Käufer war ( und davon sollten man eigentlich ausgehen, sonst sollte man nicht bei Ebay einstellen) kann er jetzt den Artikel einklagen, oder woanders kaufen und dir die Differenz in Rechnung stellen.

Nein :)
Er soll den Artikel kriegen, dass ist überhaupt kein Problem. Ich möchte Ihn aber nun "bitten" die Zahlung nochmals durchzuführen mit Auktionsnummer / eBayname als Verwendungszweck. Wenn dann tatsächlich wieder der Name der vermutl. älteren Dame auftaucht inklusive Auktionsnummer und seinem eBaynamen war ich zu übervorsichtig, aber besser so als um Geld + Artikel zu kommen
 
Und was soll das bringen? Die wenigsten werden stutzig, wenn sie irgendeine Nummer und den Namen des "Empfängers" auf der Überweisung angeben sollen. Er gibt die Informationen, die du ihm gibst, an die ältere Dame weiter. So lange diese Daten die ältere Dame nicht wirklich stutzig machen, wiederholst du deinen Fehler zielstrebig.
 
Deswegen die Lieferanschrift in den Verwendungszweck
 
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Ich bin erstens überrascht, dass die Dame von der Bank nicht wusste, was ein Dreiecksbetrug ist, und zweitens überrascht, dass es ihr dann tatsächlich innerhalb eines Telefonats verständlich gemacht werden konnte :D
 
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@pvc-junkie

Was es bringt? Vielleicht ist es wirklich ein Dreiecksbetrug und dann hätte der Fragesteller womöglich etwas bessere Karten nachzuweisen, dass er erweiterte Schritte im Rahmen seiner Möglichkeiten unternommen hat und andere fahrlässig gehandelt haben.
 
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Wie Tinkerton und auch ich schon geschrieben haben, bringt nur die Angabe der Lieferanschrift auf der Überweisung irgendetwas. Mit allem anderen wirst du nicht herausfinden, ob es Dreiecksbetrug ist. Das ist, was ich versucht habe zu erklären. Und der gute Wille wird im Fall der Fälle den Vorwurf der "ungerechtfertigten Bereicherung" nicht aus der Welt schaffen.
 
letztlich muss bei einem vollendeten Dreiecksbetrug ein Richter entscheiden wem das Geld gehört.
Dem TE oder der Dame, Die Ware ist eh weg an den Betrüger.
Und der Richter wird zugunsten der Partei entscheiden, die weniger Fahrlässig gehandelt hat.

Wenn die Dame als Verwendungszweck "Ebay Auktionsnummer 12345678" angibt,
selbst aber den Artikel 555555555 ersteigert hat, stehen die Chancen gut, dass sie auf dem Schaden sitzen bleibt.
Der TE muss ja nicht für die Dame mitdenken.
Der TE muss schauen, wie er sein Risiko minimiert bekommt.


PS: Wie kommt der TE aufgrund eines Namens eigentlich auf die Idee, dass die Dame "älter" ist?
 
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Jep, wer "Ebayname Verkäufer abc" in den Verwendungszweck schreibt, obwohl er bei "xyz" gekauft hat, der schreibt vielleicht auch "Lieferadresse Musterstadt" in den Verwendungszweck, obwohl er nach sonstwo geliefert haben möchte. Sehe da insofern nicht, dass Name oder Auktionsnummer weniger aufschlussreich sein soll.

florian. schrieb:
Wie kommt der TE aufgrund eines Namens eigentlich auf die Idee, dass die Dame "älter" ist?
Es gibt Namen, die sind in den letzten Jahrzehnten einfach deutlich weniger häufig verwendet worden. Bei Sieglinde, Hildehard und Rosamunde sind die Chancen, dass es sich um eine ältere Dame handelt mMn jedenfalls deutlich höher, als für eine junge Frau.
 
florian. schrieb:
...
Was soll die Polizei deiner Meinung nach jetzt tun?

Schauen, ob da schon Vorstrafen in der Richtung gemeldet sind?
 
andi_sco schrieb:
Schauen, ob da schon Vorstrafen in der Richtung gemeldet sind?
Und weil die Polizei mit Datenschutz nichts zu tun hat werden sie da fröhlich Auskunft geben?
Händigen die einem dann gleich ein Polizeiliches Führungszeugnis des Käufers aus?

Das könnte man doch eh am besten einführen. Bei Ebay muss immer ein Polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden wenn man etwas kaufen möchte :-)
 
We paranoid hier einige mittlerweile sind und natürlich sollte man auch auf keinen Fall nie nicht einfach mal den mit dem man da ein Problem hat auf dieses ansprechen.
Hoffen wir mal das der Herr den Artikel nicht dringend benötigt und dann am Ende negativ bewertet weil die Lieferzeit überschritten wurde.

BTW: Man kann bei eBay auch Zahlungshinweise hinterlegen, da steht bei mir z.b. das im Überweisungszweck immer "Ebay-Artikelnummer XYZ" zu stehen hat.
 
simpsonsfan schrieb:
Jep, wer "Ebayname Verkäufer abc" in den Verwendungszweck schreibt, obwohl er bei "xyz" gekauft hat, der schreibt vielleicht auch "Lieferadresse Musterstadt" in den Verwendungszweck, obwohl er nach sonstwo geliefert haben möchte. Sehe da insofern nicht, dass Name oder Auktionsnummer weniger aufschlussreich sein soll.
So landet die Adresse des Betrügers aber bei beiden Opfern. Das ist mMn die höhere Hemmschwelle. Und wenn sehr wahrscheinlich eine Paketstation angegeben ist und man nicht stutzig wird, dann ist demjenigen wirklich nicht zu helfen.
 
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simpsonsfan schrieb:
Es gibt Namen, die sind in den letzten Jahrzehnten einfach deutlich weniger häufig verwendet worden. Bei Sieglinde, Hildehard und Rosamunde sind die Chancen, dass es sich um eine ältere Dame handelt mMn jedenfalls deutlich höher, als für eine junge Frau.

Jep, und genauso war es hier auch ;-)

Hoffen wir mal das der Herr den Artikel nicht dringend benötigt und dann am Ende negativ bewertet weil die Lieferzeit überschritten wurde.

BTW: Man kann bei eBay auch Zahlungshinweise hinterlegen, da steht bei mir z.b. das im Überweisungszweck immer "Ebay-Artikelnummer XYZ" zu stehen hat.

Das habe ich gemacht. Leider halten sich nicht immer alle dran. In über 15 Jahren gab es aber eigentlich nie "Probleme".

Er bzw. die Absenderin hat sein Geld jedenfalls zurück. Von der "Idee" seinen Namen in den Verwendungszweck inklusive Adresse rein zu tun war er jedenfalls nicht begeistert. Dies stärkt eigentlich nun den Zweifel :-)

Jedenfalls scheint sich nun alles geklärt zu haben.

Danke an dieser Stelle an alle.
 
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Das wäre dann aber womöglich der Moment, wo man doch zur Polizei gehen könnte. Statistiken etc. sorgen für eine Zuweisung der Mittel für die Folgejahre...
 
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