Ebay-Offerte; Kleinkram wie Adapter usw. von Privatversender = Portokosten?

Akkordmetzger

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Ebay-Offerte; Kleinkram wie Adapter usw. von Privatversender = Portokosten?

lt. ebay gab es ja eine Novellierung der AGBs bei den Versandkosten;

Frage:
wie schaut es mit Kleinkram aus, wie VGA/DVI-Adapter, Kabelglump, Stecker usw. = versendet von einem Privatverkäufer?
Muss dieser die Portokosten für den Versand übernehmen?
Beim gewerblichen Händler ist es klar. Aber wie schaut es bei einem Privatversender aus?

lt. AGB steht so eine schwammiger Text:
Die Pflicht für kostenlosen Versand wird durch Obergrenzen für Versandkosten ersetzt

Seit 2009 mussten Verkäufer in einigen Kategorien wie z.B. Technikzubehör, Mode-Accessoires und Medien kostenlosen Versand für die erste nationale Versandart anbieten. usw.....bla bla
siehe
http://pages.ebay.de/help/pay/maximum_shippingcosts.html


Danke, Anke
 
Zuletzt bearbeitet:
Was genau ist deine Frage?

Ob und wie viel Versandkosten du verlangen darfst siehst du spätestens wenn du den Artikel einstellst.
 
es geht um eine Kaufoption;

Verkäufer ist wohl zu depperd; kann Maxibrief von einem Päckchen=unversichert nicht unterscheiden und hat wohl logistische Probleme.

In der Offerte schreibt er: Päckchenversand = 2 euro 20; Für einen Maxibrief+Übergabeeinschreiben will er aber runde 4,25 euro für den Kleinkramversand.

es geht generell um den Kleinkram, wie Adapter usw. Diese sind wohl lt. AGB portofrei zu versenden? exkl. einer nachträglichen Weisung; d.h. Alternative-Versandoption, wie Maxibrief +Übergabeeinschreiben ( kein Einwurfeinschreiben; weil nicht versichert und nicht empfangsbestätigt)

Herrgott ist ebay ein Dreck geworden?:freak:
 
Verlangen kann er theoretisch was er will, solange er eben unterhalb der festgelegten Obergrenze bleibt; wenn die Versandkosten zu hoch sind meckert eBay. Wenn er kostenlosen Versand anbieten müsste (gibt es afaik aber gar nicht mehr), dann kann er auch keine Versandkosten eintragen.

Ob er den Artikel dann als Brief (0,55 €) für 3 € verschickt oder meinetwegen ein Päckchen (3,90 €) für 1,20 € bleibt ihm überlassen (wie gesagt, eBay begrenzt die Kosten; er kann nicht 20 € verlangen). Du siehst du Versandkosten und kannst entscheiden, ob dir der Artikel das wert ist.
 
Und selbst wenn der Verkäufer gegen Richtlinien des Auktionshauses verstößt, das hilft dem Käufer rein gar nichts, es gilt, was vertraglich vereinbart wurde.
 
nicht, wenn eine nachträgliche Weisung erfolgt, bzw. vorige Absprache wg. gesonderten Versandkonditionen; sozusagen eine Individualvereinbarung getroffen wurde/wird.

Da ist der Verkäufer dann nicht aussen vor; eine Offerte ohne versicherte Versandoption finde ich eh fahrlässig; für Käufer und Verkäufer.

Der Käufer bekommt kein Päckchen.
Der Verkäufer hat keinen Nachweis über den Versand. ( gewerbl. Händler aussen vor )
 
Nachträglich kann der Vertrag einseitig nicht mehr geändert werden. Worüber sich vorher geeinigt wird, ist natürlich später auch Vertragsbestandteil.

Wer wann welches Beweisproblem hat, ist für die Wirksamkeit und Auslegung von Verträgen unerheblich.
 
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