Ebay privat: Käufer kauft und stellt danach Vorderungen

  • Ersteller Ersteller gidra
  • Erstellt am Erstellt am
G

gidra

Gast
Hi,

Habe gerade so ein Fall bei dem ich privat einen gebrauchten Beamer verkauft habe, ohne Garantie oder Rückgabe. Der Käufer stellt jetzt aber Bedienungen, eigentlich Forderungen was an sich schon frech ist, ich solle erst nachweisen dass der Beamer in ordnung ist. Noch bevor überhaupt irgendwas passiert ist ein unsicheres Gefühl zu bekommen :rolleyes:

Before pay, please assure me that it's the first lamp fitted in the projector.

And assure me that there is not problem at the sceen, no shading problem, white uniform, like a great take care projector.

Jetzt ist er auch noch in Frankreich. Selbst wenn ich jetzt Nachweiss liefern könnte über das was er verlangt, habe ich Sc**ss dass er ihn wieder zurückschicken könnte. Jedoch sowohl der Versand schon ein Risiko an sich und die Versandtkosten von ca. 30€ sind nicht ohne.


Wie würdet ihr vorgehen bei sowas ?
 
Ist denn das Geld schon da?

-> Ebay immer mit Vorkasse oder Paypal machen, dann kannst du dir sicher sein dein Geld zu haben. Soll er ihn doch zurück schicken, an sein Geld kommt er nicht mehr.
 
Gerät einschalten, Foto von der Projektion machen und als Nachweis hinsenden. Mehr kannst du eh nicht "versichern oder nachweisen". In jedem Falle erst Versand nach Zahlung.
 
Hä. Du kannst ihm ja versichern das alles so sei wie IN DER AUKTION beschrieben. Fertig.
Nur eben nicht via PayPal bezahlen lassen sondern: Vorkasse mit Überweisung, samt Versand.
 
Hast du den Versand ins Ausland nicht ausgeschlossen?

Und wenn der Artikel wie beschrieben ist, kann er da verlangen was er will, er ist einen gültigen Vertrag eingegangen und kann jetzt nicht im Nachhinein Forderungen stellen. Die Sachen hätte er vorher fragen müssen.
 
Pfeiff drauf. Wenn der so um die Ecke kommt, dann hast du mit dem im nachhinein eh nur Stress....

Mal davon abgesehen: Wie sollst du das nachweisen? :D
 
Ebay anschreiben und nächste Mal nicht nach Frankreich verkaufen.
 
Schick ihm den Nachweis, schliesse aber Beschädigungen beim Transport aus. Da du deutscher Staatsbürger bist und aus Deutschland verkaufst, gilt laut BgB sowieso der Gefahrenübergang bei Übergabe an den Paketdienstleister.

Ergo sind nach Übergabe Auftretende Probleme nicht dein Problem.

Außerdem würde ich kein Paypal aktzeptieren und dein verhalten in der Bewertung berücksichtigen.
 
Er hat die Kiste bereits gekauft, ist also einen Kaufvertrag eingegangen.
Sag ihm, er soll seine gekaufte Ware bezahlen und er hat keinen Anspruch im Nachhinein seine Zahlung von irrsinnigen Forderungen abhängig zu machen. Versand ins Ausland schließe ich wegen so etwas eigentlich immer aus. Ein Versand nach Italien auf Anfrage verlief bei mir aber unproblematisch, war aber auch ein Stereo Amp "für Bastler". ;)
 
@cvzone, nein muss er nicht der Käufer stellt die Anfrage NACHDEM er aufgrund der Artikelbeschreibung gekauft hat.

Damit es nicht so kompliziert wird...siehe oben (Also Versichern das alles so sei, wie in der Auktion beschrieben)
 
Ich würde versuchen nur nach DE zu verkaufen. Natürlich musst du als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen, nicht die Garantie. :rolleyes:
An deiner Stelle würde ich wohl schreiben das du diese Nachweise nicht erbringen kannst... oder einfach gar nicht antworten - denn alles Wesentliche steht ja sicherlich in deiner Auktion, oder ist es Ebay Kleinanzeigen (was wieder was ganz anderes ist...)?

Ebay immer mit Vorkasse oder Paypal machen
Paypal als Verkäufer? Nie im Leben... einfacher kommen Betrüger nicht an ihr Geld...
 
Entweder ignorieren oder darauf eingehen. Kurzes Video/Fotos vom Betrieb hochladen, potenziellen Käufer selbst entscheiden lassen und dann nochmals ausdrücklich darauf hinweisen das du jegliche Gewährleistung ablehnst. Auf dem Transportweg kann so eine Beamerlampe schließlich auch kaputt gehen trotz bestmöglicher Verpackung.
 
Er hat die Kiste bereits gekauft, ist also einen Kaufvertrag eingegangen.

Das ist doch die Kernaussage. Fragen hätte er klären können, bevor er ein gültiges Angebot abgibt. Wenn er sich also weigert zu bezahlen, dann das Thema an eBay weitergeben. Wie gesagt er ist einen Vertrag eingegangen.
 
Bitte auf gar keinen Fall Zahlung per Paypal akzeptieren. Das holt er sich nämlich ganz einfach wieder zurück, wenn er bei Paypal behauptet, die Ware sei nicht in Ordnung. Dann stehst du erst mal ohne Beamer und Geld da und kannst blöd gucken. Für Käufer ist Paypal super, für Verkäufer total mies. Fordere ihn unmissverständlich auf, die Zahlung vorzunehmen und verweise auf den gültigen Kaufvertrag.
 
Er ist einen Kaufvertrag eingegangen, gekauft wird bei privat immer as-it-is und muss dementsprechend zahlen. Erst im Nachhinein kann er ggf. Sachen beanstanden die du in der Auktion falsch angegeben hast. Wichtig: Bevor du das versendest notiere und fotografiere dir die Birne bzw. das gesamte Gerät samt Seriennummer.

Sollte der Typ sich quer stellen mit der Zahlung --> Ebay kontaktieren. Gleichfalls kannst du den Verkauf jetzt nicht einfach abblasen.

Und auch mein Tipp: Nur ins deutschsprachige Ausland verkaufen, wenn überhaupt. Selbst in D findet man für sein Zeug i.d.R. genügend Käufer. Meldet sich dann ein Typ aus dem Ausland hast du wenigstens ein handfestes Argument den Verkauf auszuschließen.
 
Benzer schrieb:
Paypal als Verkäufer? Nie im Leben... einfacher kommen Betrüger nicht an ihr Geld...

Ja richtig, aber Paypal kann dir nicht einfach Geld weg nehmen ohne irgend einen Nachweis, dass DU bewusst was falsch verkauft hast. Somit bleibt im schlimmsten fall Paypal auf den Kosten hocken.

Aber Vorkasse ist und bleibt das beste Mittel. (Und Versandkosten sollten gerade wenn nicht nur D als Versandort ausgewählt ist, eh vom Käufer getragen werden. Anders würde ich das nie anbieten)
 
Nachweis - wozu?

Du hast verkauft - er hat gekauft.

Wenn Geld da - auf deinem Konto - nicht PayPal - versenden - ansonsten e-bay melden - sonst nix.

Schreib ihm das - nach Zahlungseingang bis xx.xx.xxxx wird versandt - ansonsten Meldung an e-bay.
 
Ja was steht denn in der Aktion?

Wenn du verschickst, mach mal lieber dann von der Seriennummer des Gerätes noch ein Foto.
Kann der Käufer denn auch Deutsch und du seine Sprache?
 
Wenn du eine Klausel zum Thema Privatverkauf ohne Garantie in deinem Angebotstext hast, würde ich den Tatsachen entsprechend Auskunft geben, auf eine Art und Weise, die unmissverständlich nicht als eine absolut gültige Aussage durchgeht (also z.B. "momentan im funktionstüchtigen Zustand", "Bild ist subjektiv okay", usw). Dann weist du freundlich auf die oben genannte Klausel in deinem Angebotstext hin.

Wenn du keine solche Klausel hast, wird's schwieriger.

Die Frage nach der ersten Lampe sollte kein großes Hindernis darstellen. Wenn es in deinem Angebotstext erwähnt ist, kannst du ihn nochmal darauf hinweisen. Wenn nicht, gibst du ehrliche Auskunft - auch wenn es nicht mehr die erste Lampe ist. Diese Frage hätte er vor dem Kauf stellen müssen, wenn sie für ihn wichtig ist!

Denn mit dem Gewinn einer Auktion oder dem Verwenden eines Sofortkauf-Angebotes auf Ebay geht der Käufer einen bindenden Kaufvertrag ein, in dem er implizit den im Angebot genannten Konditionen zustimmt. Bei einem Privatverkauf ohne Widerrufsrecht, der als solcher gekennzeichnet ist, *muss* er zahlen - selbst dann, wenn ihm die Antwort auf eine nachträglich gestellte Frage nicht schmeckt.
 
Hanfyy schrieb:
Ja richtig, aber Paypal kann dir nicht einfach Geld weg nehmen ohne irgend einen Nachweis, dass DU bewusst was falsch verkauft hast. Somit bleibt im schlimmsten fall Paypal auf den Kosten hocken.
Theoretisch richtig, leider definiert Paypal was als Nachweis ausreicht. Ein Käufer der einen Fall auf macht reicht da leider in der Regel aus... denn es ist ein Käuferschutz.
 
Zurück
Oben