eBay Rückgaberecht, mal anders herum ;)

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Lt. Junior Grade
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Heyho Community,

ein bekannter von mir ist gewerblicher Verkäufer auf eBay und hat mich gerade um Rat gefragt, leider hatte ich keine Antwort auf diese Frage:

Er verkauft ein Gerät, OVP, neu, nur zu Demozwecken genutzt bei eBay über seinen gewerblichen eBay Account.
Eine Person kauft das Gerät, sagt 10 Tage später es würde für die Applikation nicht funktionieren und schickt es zurück.
Natürlich setzt da für ihn das Fernabsatzgesetz ein und er muss es zurücknehmen, das ist soweit klar.

ABER:
Die Verpackung ist nicht Vollständig und das Gerät nur provisorisch mit mit dieser lustigen bläschenfolie (keine Ahnung wie die heisst ;) ) eingepackt. Sprich: Das Gerät kugelt nur mit dieser Folie eingepackt im Karton herum da die Papphalterung, in der es eingelegt war nichtmehr vorhanden ist, genau so wenig wie die anti-statische Folie in der das Gerät gesteckt war, ganz zu schweigen von den Verpackungen für die Kabel etc.
Kann er sich nun des Rückgaberechts verweigern und das Geld nicht zurücküberweisen?

Schonmal danke für eure Auskünfte und Ratschläge.

Mfg
 
Ich denke da könnte er einen Teil des Geldes einbehalten, da eine Wertminderung eingetreten ist.
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_97/7/EG_(Fernabsatzrichtlinie)

googeln bildet ^^
 
So ist das denke ich auch. Das Fehlen der Umverpackung ermöglicht nicht die Verweigerung der Rücknahme, dafür kann ein Prozentsatz des Gesamtpreises geltend gemacht werden. Dieser muss sich an dem Wiederbeschaffungswert der Umverpackung richten. Die Rückgabe kann nur verweigert werden, wenn das Gerät in Gebrauch genommen wurde, d.h. nicht nur zum Testen verwendet wurde.
 
Nach online Shops ist des ne Wertminderung, oder hat man mir mal so gesagt, als ich ne Tastatur zurück geschickt habe und diese nur in dem Pappkarton war und die Tüte fehlte. Hat laut denen den Wert um 5€ gemindert.
Zurück nehmen muss er es trotzdem, er sollte aber dem Käufer sagen, dass er ohne die komplette ovp auch nicht mehr den kompletten Kaufpreis zurück erstatten bekommen wird.
Den Preis für die Verpackung würde ich an den gesamt wert koppel.
So z.B. bei 100€ Wert würd ich da schon 20€ nehmen für die Verpackung.
Man sollte auch überprüfen ob das Gerät etc. was es ist nicht sonstige Schäden davon getragen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich muss er sich aber, aufjedenfall gehe ich davon aus, an das Fernabsatzgesetz halten?
Sofern er nun, sagen wir, 10% des Verkaufswertes einbehält und aufgrund dessen eine schlechte Bewertung des Käufers bekommt, kann er diese dann von eBay ausbügeln lassen? Denn imho ist er in diesem Fall ja im Recht.
 
eBay "bügelt" da nichts aus. Wenn er eine schlechte Bewertung erhält, muss er die Löschung auf dem Rechtsweg einklagen. eBay kann ja nicht beurteilen, ob eine Bewertung rechtens ist oder nicht.
 
Macht sinn ;)

Danke für eure Hilfe soweit, ich werds mal weiter geben und mich ggf. gegen Abend nochmals melden.

Mfg
 
Zweischneidiges Schwert würde ich sagen.

1. Seite: ich nehme mal an, dein Freund hat das Gerät als Neuware verkauft; vorher jedoch zu „Demozwecken“ betrieben. Sogesehen hat er faktisch Gebrauchtware verkauft. Das tut zunächst nichts zur Sache.

2. Seite: Das sog. „Fernabsatzgesetz“ sichert dem Kunde nach Erhalt der Ware ein Rückgaberecht zu, allerdings ist dies auch an einige Bedingungen geknüpft. 14 Tage Rückgaberecht heisst nicht, daß das Gerät 14 Tage benutzt werden kann und dann bei Nichtgefallen zurückgesendet werden darf. Genau heisst es wohl, das die Ware in einemwieerverkaufbaren Zusatnd sein soll, d.h. die Originalverpackung (soweit dies zumutbar ist) sollte in einwandfreiem Zustand und natürlich mit komplettem Zubehör zurückgeschickt werden. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt den Erstattungsbetrag entsprechend und angemessen zu mindern. Die Annahme der Rücksendung darf er hierbei allerdings nicht verweigern.

Gruß
thornhill
 
Ich würde den Käufer infomireren, dass der Artikel in einem nicht zumutbaren Zustand wieder retourgeschickt wurde, und er deshalb die Möglichkeit hat, den Artikel so zu behalten wie er ihn gekauft hat incl. dem Zustand dass es mit dieser Applikation nicht funktioniert ODER er mit einer Preisminderung von xx% rechnen muss.

Dann soll der Kunde selber entscheiden.
 
Am besten wäre gewesen das Gerät in diesem Zustand dem Postboten wieder mitgeben. Wenn nur eine Applikation nicht läuft legen das auch Verkäufer so aus, dass das keine Widerruf im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist sondern das Recht des Käufers auf eine Nachbesserung bei einem Mangel.

Eine Wertminderung fand auf jeden Fall statt, schon alleine wegen der fehlenden Verpackung.
Wie man das nun sinnvoll angeht ist die andere Frage.

Man kann, z.B. erst telefonisch, die Sache versuchen zu regeln. Kosten für die fehlende Verpackung und eine Überprüfung des Geräts dann natürlich gleich vom Kaufpreis abziehen.

Man sollte evtl wissen um was für ein Gerät es sich handelt. Ein Mainboard ist praktisch fast kaputt ohne entsprechende Verpackung in einem losen Karton, bei einem Ipod kann man es eher verkraften. Man will ja nicht mit dem Kunden vor Gericht enden, d.h. die Verhältnismäßigkeit sollte irgendwo gewahrt werden...
 
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Müsste sich der Verkäufer mal schlau machen, wieviel Wert das Produkt denn dadurch nun verloren hat.
Beim Test unvermeidbare Schäden sollten dabei nicht einbezogen werden.

War die Widerrufsbelehrung denn beim Kauf sichtbar? Im Angebot oder sonst wo?

Gibt übrigens ein paar nette Rechtberatungsforen im Internet, wo einem geholfen wird.
Zwar nicht direkt zum diesem Fall, aber man kann es ja generell anfragen. Einzelfallberatung darf nur von einem bezahlten Rechtsanwalt vorgenommen werden ;)
 
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Also so einfach, wie es sich einige hier vorstellen, ist es nicht (à la einfach zurück schicken etc.). Der Kunde hat so oder so das Widerrufsrecht. Selbst wenn er z.B. in den bestellten Fernseher hineintritt und die Scheibe zerschmettert und dann entscheidet, dass Ihm der Fernseher in Scherben doch nicht so gefällt, hat er dennoch immernoch das Widerrufsrecht und du musst den Artikel dennoch zurück nehmen - in diesem Falle natürlich nur noch mit einem Restwert von 0,01 EUR (Achtung, wertlos gibt es nicht. Immer freundlich den guten alten Cent anbieten).

Gleich sieht es natürlich aus, wenn der Artikel beschädigt ist, Gebrauchspuren hat oder unvollständig ist. Widerrufsrecht hat der Kunde dennoch und der Artikel muss zwangsweise zurück genommen werden. Gibt es Fehlteile im Lieferumfang oder fehlt ein Teil der Schutzverpackung, so liegt natürlich eine Wertminderung vor. (es ist übrigens hier nur eine Wertminderung möglich bei Teilen der Verpackung, die dem Schutz des Artikels dienen) Hier sollte man jedoch natürlich auch nur angemessen abziehen (wegen nem fehlenden Umkarton kann man bei einem Notebook auch keine 50% abziehen, so sehr man es möchte..)

Sofern ein größerer Abzug ansteht ist es nett, wenn man dem Kunden doch noch die Möglichkeit gibt, den Artikel auf seine Kosten zu retournieren. Verpflichtet ist man dazu jedoch nicht.
 
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