Ebay Rücknahme - wann wieder zurück schicken?

Erfahrungsgemäß erhält man bei einer Warensendung eines Privatverkäufers entweder einen einfachen Briefumschlag oder einen Luftpolsterumschlag, selten auch einen flachen Pappkarton Die Diskussion, wer hier nun in der Pflicht ist, finde ich etwas sinnfrei, die billigste Versandart wurde (im beiderseitigen Interesse des Verkäufers und Käufers) gewählt. Die Sendung ist wohlbehalten angekommen und nur aus Sammlersicht beschädigt.

Wer es genau wissen will, muß die Anforderungen an die Verpackung in diesem Fall gerichtklich klären lassen, aber das scheitert ja hier am Willen des Verkäufers, sich überhaupt in der Angelegenheit zu streiten.
 
cool and silent schrieb:
Die Sendung ist wohlbehalten angekommen und nur aus Sammlersicht beschädigt.

Lies doch wenigstens den Eröffnungspost. Die Post hat die Sendung um verpackt weil sie beschädigt wurde, sogar ein Bild davon hat der TE hochgeladen...
Aber unabhängig davon, ist der Artikel jetzt nun wohlbehalten oder beschädigt?
 
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Geht man davon aus, dass der Artikel jetzt beschädigt ist, bleibt trotzdem noch die Frage, ob ausreichend verpackt wurde.
Falls ja: Käufer trägt das Risiko
Falls nein: Verkäufer ist verantwortlich

Allerdings ist die Diskussion rein theoretisch, da der TE ja nur Tips für die Rücksendung haben möchte.

Wenn man dann wieder davon ausgeht, dass unzureichend verpackt wurde, würde ich den Verkäufer auffordern, den Rückversand zu organisieren.
 
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Tja wenn Du nun alles gelesen hättest, wüsstest Du, dass sich der Verkäufer ja nun eben nicht meldet.

Grüsse

Gulp
 
FrankenDoM schrieb:
Lies doch wenigstens den Eröffnungspost. Die Post hat die Sendung um verpackt weil sie beschädigt wurde, sogar ein Bild davon hat der TE hochgeladen...
Aber unabhängig davon, ist der Artikel jetzt nun wohlbehalten oder beschädigt?

Die vorangehenden Beiträge habe ich gelesen, das geht auch aus meinen bisherigen Beiträgen zum Thema klar hervor.

Der Artikel ist unbeschädigt, lediglich die Folie ist an der rechten Seite eingerissen, beim bestimmungsgemäßen Gebrauch wird diese ohnehin entfernt. Bei allem Verständnis für das Hobby des Fragestellers: Das ist kein Schaden, der dem Verkäufer anzulasten ist.

Was aber bislang alle hier (ich selbst inbegriffen) übersehen haben: Der Verkäufer hat das das Spiel nun schon 3x verkauft, das erweckt den Eindruck gewerbsmäßigen Handelns und dem Käufer steht in diesem Fall ohnehin ganz unabhängig von der Paypal / EBay-Thematik und dem tatsächlichen Zustand des Artikels hier ein Rückgaberecht zu.
Ergänzung ()

Tor Tesla schrieb:
Wenn man dann wieder davon ausgeht, dass unzureichend verpackt wurde, würde ich den Verkäufer auffordern, den Rückversand zu organisieren.

Persönlich Abholung durch einen Boten bei einem 200 Gramm Artikel im Wert von 20 Euro?
 
cool and silent schrieb:
Der Artikel ist unbeschädigt, lediglich die Folie ist an der rechten Seite eingerissen,

Genau das ist er nicht! In der Artikelbeschreibung ist im Text "original verpackt" beschrieben und auf dem Foto eben genau mit dieser Folie abgebildet. Der Schaden ist durch die unsachgemäße Versandverpackung dem Verkäufer sehr wohl anzulasten.
Der Verkäufer hat zu liefern was er bewirbt. Was der Käufer am Ende damit vor hat, dass spielt keine Rolle. Selbst wenn der Käufer meint, dass er aus moralisch-religösen Gründen den Artikel entsorgt kann der Verkäufer den Artikel nicht gehäckselt liefern...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also fassen wir den Zwischenstand einmal zusammen

1. Wir Hobbyforumsjuristen sind uns nicht einig, wie die Sachlage zu bewerten ist
2. Der Fragesteller möchte aus irgendeinem unbekannten Grund mit der Verkäufer Kontakt aufnehmen, statt die Ware einfach zurückzusenden
3. Der Verkäufer nimmt als einziger Beteiligter eine sehr entspannte Position ein und trotz verlorener Ware und entgangenem Verkaufspreis kann er offenbar noch gut schlafen.
 
Trimipramin schrieb:
Ich würde meinen, dass das mit schlecht verpackt zutrifft. Denn auch wenn in der Auktion nur Briefversand angegeben war, sollte man mMn davon ausgehen können, dass dann zumindest auch eine Verpackung mit Luftpolterfolie verwendet wird.

Dass das Transportrisiko hierbei auf den Käufer abgewälzt wird, finde ich pers. nicht okay. Das nur am Rande.

Punkt 1 wieso sollte man davon ausgehen ?

Punkt 2 wieso sollte der Verkäufer das Risiko tragen du warst dir beim erwerben des Produkts doch darüber im klaren wie es versendet wird, und das ein Brief nicht versichert ist sollte wohl auch hinlänglich bekannt sein, genauso wenn er verloren geht kann der Verkäufer auch nichts dafür und ist durch Paypal immer der dumme was er aber selber wusste und das deswegen auch nicht beachtet vermutlich.

Mein Bruder hatte auch mal das Glück mit einem Spiel das war in einem wattierten Umschlag allerdings hat es das ins Getriebe von Paketband gezogen, das Spiel war heil der Karton überhaupt nicht mehr nur noch teilweise vorhanden mit Zahnradabdrücken, aber da kann der Verkäufer nichts dafür, wenn dann sollte man auf anderen Versand bestehen. wenn es so wichtig ist...

Selbst wenn man ein Sammler ist finde ich die ganze Aktion ganz schön impertinent, wegen so etwas, auch wenn es vielleicht ärgerlich ist.
 
drago-museweni schrieb:
und das ein Brief nicht versichert ist sollte wohl auch hinlänglich bekannt sein

Dass ein Brief nicht für den Versand von Gegenständen gedacht ist sollte ebenso hinlänglich bekannt sein. Die Post schreibt auf ihrer Seite sogar explizit, dass für kleinere Gegenstände zb USB Sticks Versandtaschen zu verwenden sind und keine Umschläge.

Klar hätte der Käufer nach anderen Versandmöglichkeiten fragen können, aber wie man hier sagen kann, "Dir war Brief recht, also kann der Verkäufer machen was er will" erschließt sich mir nicht.
 
Er hat nicht gemacht was er will, sondern genau das was er im Angebot beschrieben hatte das dies in dem Fall unglücklich gewählt war sieht man ja jetzt...
 
Er hat die Versandbestimmungen des Versanddienstleisters nicht eingehalten und das muss der Käufer sicherlich nicht kontrollieren bzw. sicherstellen.
 
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